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Es grußt ein hessischer Franke

In Franken ist die Suche mit dem Detektor kein großes rechtliches Problem. Du brauchst nur im Bayern Viewer nachzusehen, ob das Gelände eingerötet ist - was bedeutet, da ist die Suche mit dem Detektor wegen vorhandener Bodendenkmäler untersagt und wenn die Fläche frei ist, dann fehlt nur noch die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer und schon kann die Suche losgehen.
DSchG und § 984 BGB beachten.
Viele Grüße
Walter