[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Allgemeines Forum > Neuvorstellungen > Thema:

 Neuling aus Hessen Büdingen

Gehe zu:  
Avatar  Neuling aus Hessen Büdingen  (Gelesen 2806 mal)
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. Januar 2016, um 10:58:37 Uhr

Hallo Leute!
Ich komme aus der Wetterau, Hessen und möchte mit dem Hobby Sondeln mal anfangen.
Ich habe noch keine Erfahrung und keinen Detektor.

Ich suche überwiegend nach alten Gängen und unterirdischen Höhlen (Konkret - mystische Sagen im Raum Vogelsberg...) , und nach größeren Hortschätzen und bin mal gespannt auf was ich noch so komme, wenn ich erst mal ein Gerät habe.

Suche auch Gleichgesinnte aus der Gegend (zum mitgehen und für die gemeinsame Anschaffung von Geräten)

Ich brauche Geld für ein Großprojekt und möchte eventuelle Funde daher in Geld umwandeln. Bin daher auch Dankbar wenn mich jemand über die hessische Gesetzeslage aufklärt.

Bis dann   der Oli

Offline
(versteckt)
#1
09. Januar 2016, um 11:03:55 Uhr

Hallo Oli   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Neuling aus Hessen Büdingen


Willkommen bei uns im Forum.
Wünsche Dir viel Spaß hier
und viele tolle Funde!
                                                      Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Neuling aus Hessen Büdingen

Gruß aus Rheinhessen
guczo    Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Neuling aus Hessen Büdingen

http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g081.gif
http://www.smilies.4-user.de/include/Wasser_Strand/smilie_water_127.gif
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g080.gif


Offline
(versteckt)
#2
09. Januar 2016, um 11:45:50 Uhr

Auch von mir  Winken

Herzlich Willkommen im Forum
Gruß und allzeit gut Fund beim  Suchen

Wünscht Dir Findlkind

Offline
(versteckt)
#3
09. Januar 2016, um 12:09:37 Uhr

Willkommen und viel Spaß bei uns       Super


Gruß xp 68       Napoleon

Offline
(versteckt)
#4
09. Januar 2016, um 12:19:56 Uhr

Hallo und viel Spaß im Forum!
Gruß aus Bayern

Offline
(versteckt)
#5
09. Januar 2016, um 18:48:53 Uhr

 Winken Hallo Oli! Erst einmal herzlich Willkommen im Forum.

Du hast noch gar nichts und planst schon ein Großprojekt? Du möchtest Funde zu Geld machen..... ? Du kommst aus HESSEN!
Dann kann es dir nicht schaden, viel Zeit  zum einlesen zu nehmen.

Hier im Forum wirst du die Wirklichkeit des Sondengehens kennenlernen!

Viel Spaß im Forum Grinsend

« Letzte Änderung: 09. Januar 2016, um 18:49:22 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#6
09. Januar 2016, um 18:51:49 Uhr

Herzlich Wilkommen und Gut Fund!
Suchen

Offline
(versteckt)
#7
09. Januar 2016, um 19:02:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondy
Winken Hallo Oli! Erst einmal herzlich Willkommen im Forum.

Du hast noch gar nichts und planst schon ein Großprojekt? Du möchtest Funde zu Geld machen..... ? Du kommst aus HESSEN!
Dann kann es dir nicht schaden, viel Zeit zum einlesen zu nehmen.

Hier im Forum wirst du die Wirklichkeit des Sondengehens kennenlernen!

Viel Spaß im Forum Grinsend

Dem kann ich mich nur anschließen.

Gruß Shamash

Offline
(versteckt)
#8
09. Januar 2016, um 20:54:34 Uhr

Hallo der Olli !!
Willkommen hier im Forum !!
Viel Spaß dann irgendwann beim suchen wenn du ein Detektor hast !!
Und immer schön aufpassen !!

Offline
(versteckt)
#9
09. Januar 2016, um 21:02:49 Uhr

Dann mal willkommen hier im Forum  Winken Winken

Die Gesetzeslage in Hessen ist relativ einfach. alle Funde müssen beim Amt abgegeben werde,
Wenn du Geld benötigst für ein Projekt, da muss ich dir sagen, das es das Falsche Hobby ist.
Geld verdient man nun leider mit Arbeit, nicht mit Funde verkaufen.   Down Down


Offline
(versteckt)
#10
10. Januar 2016, um 01:16:08 Uhr

Moinsen, herzlich Wikommen im Forum und viel Spaß beim Suchen
Gruß SirChris

Offline
(versteckt)
#11
10. Januar 2016, um 09:28:25 Uhr

Moin Oli,


ich fürchte, mit Deiner Einstellung wirst Du nicht weit kommen. Hier ins Forum zu schreiben, Du möchtest auf Schatzsuche gehen und jetzt erklärt mir mal die gesetzlichen Voraussetzungen, die Du Dir mit Hilfe der Suchfunktion hier im Forum und mit Hilfe von Tante Google doch leicht selbst recherchieren könntest.
Schatzsuche in Deiner Dir vorschwebenden Version größere Hortfunde (die meisten SG wären froh wenn sie überhaupt einmal in ihrem Leben einen kleinen Hortfund entdecken) suchen zu wollen, bedarf jedenfalls schon einiger Recherche, an der Du aber offenbar kein großes Interesse findest.

Da Du aber nun mal in Hessen wohnst und mutmaßlich auch hier agieren möchtest, erhältst Du hier die Informationen, die ich jedem SG gebe, der neu in das Hobby einsteigen möchte.

Hier im Forum bin ich zwar als Spaßbremse bekannt, aber die Suche mit einem Metalldetektor noch Funden, die Dir nicht gehören auf Grundstücken die Dir ebenfalls nicht gehören ist rechtlich eben nicht so einfach.

Ich meine aber, dass man Neueinsteiger  zu mindestens umfänglich informieren sollte.

Für die Suche mit einem Metalldetektor nach archäologischen Funden braucht man in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Diese kann man Du formlos beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der NFG ist der Nachweis der fachlichen Eignung sowie die Mitgliedschaft in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein. Außerdem sollte man ein Forschungsprojekt haben. Hat man das nicht, schreibst man im Antrag, dass man an einem bestehenden Forschungsprojekt mitarbeiten möchtest.

Prinzipiell ist die Suche ohne NFG in Hessen möglich, wenn man nicht nach archäologischen Funden suchen will. Leider haben in der Vergangenheit zu viele Sondengänger behauptet, nicht nach archäologischen Funden zu suchen, aber in Wahrheit waren die archäologischen Funde genau das, was sie gesucht haben.

Um dem zu begegnen wird vom Landesamt gegen jeden Sondengänger, der ohne NFG angetroffen wird Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) gestellt. In der Folge wird durch die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei werden alle Detektoren, alles Grabungswerkzeug, alle Funde, alle Rechner und Kontoauszüge sichergestellt. Bestätigt sich weder der Verdacht der Unterschlagung noch dass nach archäologischen Funden gesucht wurde, bekommt man alles wieder zurück, was aber bis zu zwei Jahre dauern kann.

Dabei muss man ich Hessen noch nicht einmal bei der Suche angetroffen werden. Daniel H., der vorjährige Vize-Schatzsuchermeister von Osburg, wurde von einer Überwachungskamera nur dabei aufgenommen, wie er seinen Detektor aus dem Kofferraum genommen hat. Das reicht schon für eine Hausdurchsuchung.


Hier sind die Informationen:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Gelandebegehungen/gelandebegehungen.html


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Raubgrabungen/raubgrabungen.html


Ach so – der Verkauf von Hortschätzen, die gem. Schatzregal dem Bundesland gehören, ist eine Unterschlagung (§ 246 StGB).

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#12
10. Januar 2016, um 11:29:45 Uhr

Hi Oli,

Herzlich Willkommen im Forum, ich würde mich erst mal Invormieren wie es mit den Gesezen bei Euch steht.
Viel spass und Gut Fund wünscht Dir Gordianus

Offline
(versteckt)
#13
10. Januar 2016, um 20:57:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Oli,


ich fürchte, mit Deiner Einstellung wirst Du nicht weit kommen. Hier ins Forum zu schreiben, Du möchtest auf Schatzsuche gehen und jetzt erklärt mir mal die gesetzlichen Voraussetzungen, die Du Dir mit Hilfe der Suchfunktion hier im Forum und mit Hilfe von Tante Google doch leicht selbst recherchieren könntest.
Schatzsuche in Deiner Dir vorschwebenden Version größere Hortfunde (die meisten SG wären froh wenn sie überhaupt einmal in ihrem Leben einen kleinen Hortfund entdecken) suchen zu wollen, bedarf jedenfalls schon einiger Recherche, an der Du aber offenbar kein großes Interesse findest.

Da Du aber nun mal in Hessen wohnst und mutmaßlich auch hier agieren möchtest, erhältst Du hier die Informationen, die ich jedem SG gebe, der neu in das Hobby einsteigen möchte.

Hier im Forum bin ich zwar als Spaßbremse bekannt, aber die Suche mit einem Metalldetektor noch Funden, die Dir nicht gehören auf Grundstücken die Dir ebenfalls nicht gehören ist rechtlich eben nicht so einfach.

Ich meine aber, dass man Neueinsteiger  zu mindestens umfänglich informieren sollte.

Für die Suche mit einem Metalldetektor nach archäologischen Funden braucht man in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Diese kann man Du formlos beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der NFG ist der Nachweis der fachlichen Eignung sowie die Mitgliedschaft in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein. Außerdem sollte man ein Forschungsprojekt haben. Hat man das nicht, schreibst man im Antrag, dass man an einem bestehenden Forschungsprojekt mitarbeiten möchtest.

Prinzipiell ist die Suche ohne NFG in Hessen möglich, wenn man nicht nach archäologischen Funden suchen will. Leider haben in der Vergangenheit zu viele Sondengänger behauptet, nicht nach archäologischen Funden zu suchen, aber in Wahrheit waren die archäologischen Funde genau das, was sie gesucht haben.

Um dem zu begegnen wird vom Landesamt gegen jeden Sondengänger, der ohne NFG angetroffen wird Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) gestellt. In der Folge wird durch die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei werden alle Detektoren, alles Grabungswerkzeug, alle Funde, alle Rechner und Kontoauszüge sichergestellt. Bestätigt sich weder der Verdacht der Unterschlagung noch dass nach archäologischen Funden gesucht wurde, bekommt man alles wieder zurück, was aber bis zu zwei Jahre dauern kann.

Dabei muss man ich Hessen noch nicht einmal bei der Suche angetroffen werden. Daniel H., der vorjährige Vize-Schatzsuchermeister von Osburg, wurde von einer Überwachungskamera nur dabei aufgenommen, wie er seinen Detektor aus dem Kofferraum genommen hat. Das reicht schon für eine Hausdurchsuchung.


Hier sind die Informationen:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Gelandebegehungen/gelandebegehungen.html


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Raubgrabungen/raubgrabungen.html


Ach so – der Verkauf von Hortschätzen, die gem. Schatzregal dem Bundesland gehören, ist eine Unterschlagung (§ 246 StGB).

Viele Grüße

Walter
Ich bin zwar nicht immer einer Meinung mit Herrn Franke Zwinkernd, aber diese "Vorstellung" verschlägt einem wirklich die Sprache Schockiert. Das hat das Forum doch nicht verdient, oder? Detektorforum

 Winken Schöne Grüße!

Offline
(versteckt)
#14
10. Januar 2016, um 21:13:51 Uhr

Willkommen im Forum und gut Fund, aber dazu möchte ich eins sagen,












..

















Geschrieben von {author}

Ich brauche Geld für ein Großprojekt und möchte eventuelle Funde daher in Geld umwandeln.
quote]
Das ist meiner Meinung nach unterste Schublade. Das kann es echt nicht sein. Suche Dir bitte ein anderes Hobby. Das grenzt für mich fast schon an Raubgrabung.
Meine Meinung: Gefundene wertvolle Gegenstände gehören dem Bezirksarchäologen vorgelegt und dann dürfen sie nachher nicht irgendwo auf dem Flohmarkt landen.




..


Seiten:  1 2
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor