Moin Christian…. und herzlich Willkommen hier im Forum!
Bin auch aus dem Taunus, aus Hünstetten.
Hier im Forum bin ich zwar als Spaßbremse bekannt, aber die Suche mit einem Metalldetektor noch Funden, die Dir nicht gehören auf Grundstücken die Dir ebenfalls nicht gehören ist rechtlich eben nicht so einfach.
Ich meine aber, dass man Neueinsteiger zu mindestens umfänglich informieren sollte.
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach archäologischen Funden braucht man in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Diese kann man Du formlos beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der NFG ist der Nachweis der fachlichen Eignung sowie die Mitgliedschaft in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein. Außerdem sollte man ein Forschungsprojekt haben. Hast man das nicht, schreibst man im Antrag, dass man an einem bestehenden Forschungsprojekt mitarbeiten möchte.
Prinzipiell ist die Suche ohne NFG in Hessen möglich, wenn man nicht nach archäologischen Funden suchen will. Leider haben in der Vergangenheit zu viele Sondengänger behauptet, nicht nach archäologischen Funden zu suchen, aber in Wahrheit waren die archäologischen Funde genau das, was sie gesucht haben.
Um dem zu begegnen wird vom Landesamt gegen jeden Sondengänger, der ohne NFG angetroffen wird Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) gestellt. In der Folge wird durch die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei werden alle Detektoren, alles Grabungswerkzeug, alle Funde, alle Rechner und Kontoauszüge sichergestellt. Bestätigt sich weder der Verdacht der Unterschlagung noch dass nach archäologischen Funden gesucht wurde, bekommt man alles wieder zurück, was aber bis zu zwei Jahre dauern kann.
Dabei muss man ich Hessen noch nicht einmal bei der Suche angetroffen werden. Daniel H., der vorjährige Vize-Schatzsuchermeister von Osburg, wurde von einer Überwachungskamera nur dabei aufgenommen, wie er seinen Detektor aus dem Kofferraum genommen hat. Das reicht schon für eine Hausdurchsuchung, da er in Hessen keine NFG besitzt.
Hier sind die Informationen:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Gelandebegehungen/gelandebegehungen.html
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Einlogenhttp://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Raubgrabungen/raubgrabungen.html
Es gibt in Frankfurt einen Geschichtsforschungsverein ARGUS e. V. Wir suchen jeder für sich, aber auch gemeinsam bei den Projekten, die der Verein durchführt. Dafür erhalten wir jeweils eine NFG vom Landesamt. Du kannst ja gerne einmal bei uns reinschnuppern, ob Dir das zusagt. Viele Sondengänger suchen nämlich lieber alleine und/oder mögen keinen Kontakt mit den Denkmalschutzbehörden.
Viele Grüße
Walter