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 Neuling grüsst aus dem Taunus

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Avatar  Neuling grüsst aus dem Taunus  (Gelesen 1170 mal)
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Januar 2016, um 14:12:54 Uhr

Grüsse aus dem Taunus
Ich bin der Christian und ich habe mir jetzt den Discovery 3300 Metalldetektor zugelegt
und kann es kaum abwarten loszulegen
Leider komm ich noch nicht ganz klar wie ich mich Legal Registrieren (Anmelden)
kann. Bin da noch am lesen.

Jetzt lese ich hier erst mal voller spannung.

An alle ein schönes Suchjahr 2016 :-)

Offline
(versteckt)
#1
03. Januar 2016, um 14:16:34 Uhr

Willkommen und viel Spaß bei uns........wünsche Dir auch tolle Funde für 2016         Super


Gruß xp 68

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(versteckt)
#2
03. Januar 2016, um 14:41:00 Uhr

Richtig, durchlesen ist immer gut!
Auch  ein erstes schönes Suchjahr und gute Funde! Winken

Sondy

Offline
(versteckt)
#3
03. Januar 2016, um 14:44:51 Uhr

Auch von mir Winken

Herzlich Willkommen im Forum
Gruß und allzeit gut Fund beim Suchen

Wünscht Dir Findlkind

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(versteckt)
#4
03. Januar 2016, um 14:51:01 Uhr

Hallo auch von mir... Danke schön, dir auch gut Fund 2016
Gruß Tony

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(versteckt)
#5
03. Januar 2016, um 15:23:35 Uhr

Dann mal willkommen hier im  Suchen Forum,

und dem tollen Hobby  Super

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(versteckt)
#6
03. Januar 2016, um 18:49:00 Uhr






Moin Christian…. und herzlich Willkommen hier im Forum!


Bin auch aus dem Taunus, aus Hünstetten.

Hier im Forum bin ich zwar als Spaßbremse bekannt, aber die Suche mit einem Metalldetektor noch Funden, die Dir nicht gehören auf Grundstücken die Dir ebenfalls nicht gehören ist rechtlich eben nicht so einfach.

Ich meine aber, dass man Neueinsteiger zu mindestens umfänglich informieren sollte.

Für die Suche mit einem Metalldetektor nach archäologischen Funden braucht man in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Diese kann man Du formlos beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der NFG ist der Nachweis der fachlichen Eignung sowie die Mitgliedschaft in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein. Außerdem sollte man ein Forschungsprojekt haben. Hast man das nicht, schreibst man im Antrag, dass man an einem bestehenden Forschungsprojekt mitarbeiten möchte.

Prinzipiell ist die Suche ohne NFG in Hessen möglich, wenn man nicht nach archäologischen Funden suchen will. Leider haben in der Vergangenheit zu viele Sondengänger behauptet, nicht nach archäologischen Funden zu suchen, aber in Wahrheit waren die archäologischen Funde genau das, was sie gesucht haben.

Um dem zu begegnen wird vom Landesamt gegen jeden Sondengänger, der ohne NFG angetroffen wird Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) gestellt. In der Folge wird durch die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei werden alle Detektoren, alles Grabungswerkzeug, alle Funde, alle Rechner und Kontoauszüge sichergestellt. Bestätigt sich weder der Verdacht der Unterschlagung noch dass nach archäologischen Funden gesucht wurde, bekommt man alles wieder zurück, was aber bis zu zwei Jahre dauern kann.

Dabei muss man ich Hessen noch nicht einmal bei der Suche angetroffen werden. Daniel H., der vorjährige Vize-Schatzsuchermeister von Osburg, wurde von einer Überwachungskamera nur dabei aufgenommen, wie er seinen Detektor aus dem Kofferraum genommen hat. Das reicht schon für eine Hausdurchsuchung, da er in Hessen keine NFG besitzt.


Hier sind die Informationen:
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http://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Gelandebegehungen/gelandebegehungen.html


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http://www.hessen-archaeologie.de/Gesetzl_-Bestimmungen/Raubgrabungen/raubgrabungen.html


Es gibt in Frankfurt einen Geschichtsforschungsverein ARGUS e. V.  Wir suchen jeder für sich, aber auch gemeinsam bei den Projekten, die der Verein durchführt. Dafür erhalten wir jeweils eine NFG vom Landesamt. Du kannst ja gerne einmal bei uns reinschnuppern, ob Dir das zusagt. Viele Sondengänger suchen nämlich lieber alleine und/oder mögen keinen Kontakt mit den Denkmalschutzbehörden.

Viele Grüße

Walter


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
03. Januar 2016, um 19:48:03 Uhr

Hallo Walter

vielen dank für die Ausführliche antwort.

Du schreibst :
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach archäologischen Funden braucht man in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Diese kann man Du formlos beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der NFG ist der Nachweis der fachlichen Eignung sowie die Mitgliedschaft in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein. Außerdem sollte man ein Forschungsprojekt haben. Hast man das nicht, schreibst man im Antrag, dass man an einem bestehenden Forschungsprojekt mitarbeiten möchte.

Es ist so das ich kein Mitglied in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein bin
weiter habe ich auch kein Forschungsprojekt (nur Spass am suchen und Spass an der Natur :-) )
Ich bin jetzt etwas verunsichert wie ich den Antrag Stellen soll ?!?
Meine bewegung zum Detektor ist ja das ich hier Wandern und Sondeln verbinden möchte.
Wenn ich das verstehe kann ich ja nur ein kleines gebiet beantragen ?
Ich bin Natürlich hier im Taunus umgeben von Burgen und alten Wegen die ich gerne absuchen möchte.

Wie haben das andere hier gemacht oder seit´s ihr alle alle Geschichtsvorscher mit Projekt und im Verein ?



Du Schreibst von einen Geschichtsforschungsverein ARGUS e. V.

 ..... wie kann ich mir das Vorstellen im Verein ?
Was sind da meine Pflichten und Aufgaben ?


Liebe grüße
Christian

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(versteckt)
#8
03. Januar 2016, um 19:55:05 Uhr

Hallo Christian   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Neuling grüsst aus dem Taunus


Willkommen bei uns im Forum.
Wünsche Dir viel Spaß hier
und viele tolle Funde!
                                                      Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Neuling grüsst aus dem Taunus

Gruß aus Rheinhessen
guczo    Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Neuling grüsst aus dem Taunus

http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g081.gif
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#9
04. Januar 2016, um 06:57:03 Uhr

Moin Christian,

also, Du schreibst:

Es ist so das ich kein Mitglied in einem Heimat- Geschichts- oder Archäologieverein bin
weiter habe ich auch kein Forschungsprojekt (nur Spass am suchen und Spass an der Natur :-) )
Ich bin jetzt etwas verunsichert wie ich den Antrag Stellen soll ?!?

Spasssuche wird in Hessen nicht genehmigt und ist auch nicht gewollt, da sichergestellt sein muss, dass archäologische Funde richtig geborgen und dokumentiert werden. Die Konvention von La Valletta, der Deutschland beigetreten ist, fordert, dass nur fachlich geeignete Personen nach archäologischen Funden forschen dürfen. Deshalb werden in Hessen Kurse vom Landesamt für Sondengänger angeboten. Der Grundkurs Geländebegehung ist ein Pflichtkurs.
Vor dem Antrag solltest Du daher einem Heimat- oder Archäologieverein beitreten, etwa der AG Usingen oder der Archäologischen Gesellschaft Hessen.


Meine bewegung zum Detektor ist ja das ich hier Wandern und Sondeln verbinden möchte.
Wenn ich das verstehe kann ich ja nur ein kleines gebiet beantragen ?

Ja, genau, es werden nur NFG für eine Gemeinde ausgestellt. Die erste NFG umfasst noch nicht einmal die Nachforschung mit einem Detektor und wird auch nur für einen kleinen Bereich ausgestellt. Erst im 2. Jahr gibt es die NFG mit Detektor.

Ich bin Natürlich hier im Taunus umgeben von Burgen und alten Wegen die ich gerne absuchen möchte.

Burgen? Burgen sind Denkmäler. Der sie umgebende Bereich bis zum äußeren Bering sind Bodendenkmäler. Dafür gibt es keine NFG bzw. erst nach einigen Jahren. Der Wald gilt aus ungestörte Bodenschicht, für den Wald werden grundsätzliche keine NFG erteilt. Ausnahmen nur nach mehrjähriger guter Zusammenarbeit und bei Vorliegen eines konkreten Forschungsprojektes. Alte Wege können ebenfalls Bodendenkmäler sein, insbesondere wenn es sich um Hohlwege handelt. Für die Fundbergung benötigst Du immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Ca. 50% der forst- oder landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche gehört HessenForst oder ist Domänengelände. Für diese Flächen bekommst Du ohne NFG keine Erlaubnis Funde aus dem Boden zu entnehmen und ohne Erlaubnis ist die Fundentnahme - etwa wenn es archäologsiche und/oder wertvolle Funde sind - eine UNterschlagung und somit eine Straftat gem. § 246 StGB. Bei der illegalen Fundbergung kann aber auch der § 304 StGB zum Tragen kommen - Beschädigung oder Zerstörung eines Denkmals

Wie haben das andere hier gemacht oder seit´s ihr alle alle Geschichtsvorscher mit Projekt und im Verein ?

In Hessen gibt es geschätzt etwa 2500 Sondengänger. Davon haben etwa 120 eine NFG. Der große Rest sucht illegal, ein kleiner Teil sucht nicht nach archäologischen Funden, etwa an Badestränden nach verlorenen Münzen und Schmuck und benötigt daher keine NFG.

Du Schreibst von einen Geschichtsforschungsverein ARGUS e. V.

 ..... wie kann ich mir das Vorstellen im Verein ?
Was sind da meine Pflichten und Aufgaben ?

Mit der Mitgliedschaft verpflichtet man sich zur Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und zur Mitarbeit bei den Vereinsprojekten. Diese sind im Moment die Erforschung eines Schlachtfeldes aus dem 7-jährigen Krieg, die Unterstützung bei der Suche nach einer römischen Wasserleitung und die Erforschung einer Funk-Sendezentrale

Viele Grüße

Walter

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#10
04. Januar 2016, um 11:46:07 Uhr

Servus Christian,
auch von mir ein herzliches Servus und viel Spass hier.
Wenn ich das o.g. so lese, wieder ein Grund mehr, sich zu freuen dass ich aus Bayern bin;)

LG
André

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
04. Januar 2016, um 13:08:44 Uhr

Ach ich bin schon Total Demotiviert :-(

Offline
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#12
04. Januar 2016, um 13:43:34 Uhr

Moin aus Hamburg,
Danke zur Aufnahme in dieses Forum, bin neu in der Sondlergemeinde und hoffe das, ich mich bei Fragen an euch richten kann.
Allen Allzeit guten Fund
SirChris

Offline
(versteckt)
#13
04. Januar 2016, um 18:24:52 Uhr

Schön das du dich im Detektorforum angemeldet hast !
Viel Spaß hier und allzeit GUT FUND beim  Suchen

Mfg Garrett-User

Offline
(versteckt)
#14
04. Januar 2016, um 18:33:09 Uhr

Hallo Sondler...
Ich wünsche dir viel Erfolg bei dem tollen Hobby!
Gruß Tony

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