Hallo Manuela,
herzlich willkommen im Forum!
Ohne NFG ist das Suchen an Badestränden und Spielplätzen prinzipiell erlaubt bzw. geduldet. Bei privaten Stränden wäre ich etwas vorsichtiger. Acker und Baustellenaushub fällt definitv unter die NFG, das steht auch so im Bescheid, den Du dann erhalten wirst.
Ich weiß nicht, welche obere Denkmalbehörde für Dich zuständig ist. Bei mir ist es Arnsberg und da kann man die Sachbearbeiterin einfach anrufen und sie nett fragen, welche Flächengröße man sich genehmigen lassen kann. Bei mir war es z. B. so, dass ich eine ganze Gemarkung mit zig Feldern genehmigt bekommen habe.
Bei anderen Ämtern kann das strenger gehandhabt werden. Ich würde die zu beantragenden Flächen nicht zu klein wählen. Außerdem sollten sie alle in einem Gemeindegebiet liegen.
Sinnvoll wäre es, vor der Beantragung erstmal die Bauern abzuklappern und mir die mündliche Genehmigung zu holen, denn die schönste NFG nützt Dir nichts, wenn Dich der Bauer nicht auf die Felder lässt.

Grüße
Lars