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 Suche Schweizer

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Juni 2012, um 23:03:43 Uhr

Hallo Zusammen. Ich bin neu im Forum und suche Kontakt zu Schweizern mit Bewilligung. Mich interessiert vor allem ob ihr irgend etwas behalten dürft. Ich suche seit 33 Jahren und gestern wurde mir die Suche verboten. Alles hat wissenschaftlichen Wert. 

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(versteckt)
#1
30. Juni 2012, um 23:11:32 Uhr

Hallo und herzlich Willkommen im Forum.! Kaffee

gruß......Markus

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(versteckt)
#2
30. Juni 2012, um 23:18:36 Uhr

Hallo und herzlich  Willkommen hier.
Wie du hier schreibst suchst du schon seit 33 Jahren. Hast du den in dieser Zeit keine Kontakte zu gleichgesinnten herstellen können?
Soweit mir bekann ist wird die Zahl der Sondler in der Schweiz auf ca. 1500-2500 Leute geschätzt.


Lg wildsau

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(versteckt)
#3
30. Juni 2012, um 23:19:05 Uhr

hallo erstmal,

also bei uns ist eigentlich die rechtslage doch ziemlich eindeutig....alles gehört dem kanton. was der kanton, respektive das archäologische amt jedoch mit dieser ausgangslage dann macht, ist wieder völlig variabel und fallspezifisch.
was mir bei dir und dem museum nicht ganz klar ist, ist das privat? kann es sein das diesem schreiben sonst noch was vorausging? gabs ein bruch mit bestimmten leuten oder haben die archäologen gewechselt?
das ganze dünkt mich etwas merkwürdig....

lg

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
30. Juni 2012, um 23:27:16 Uhr

Ich kenne nur solche ohne Bewilligung. + 1 neu mit Bew. im kanton.

Hinzugefügt 30. Juni 2012, um 23:31:03 Uhr:

Wir haben bei uns gar keinen Archäologen. Es gab einen neuen Amtsinhaber, welcher mir Schwarzgräberei vorwarf. Er weigerte sich das aber zu untersuchen. Habe mich sogar selbst bei der polizei angezeigt, völlig zwecklos. Erst auf Druck hin, hat man Archäologen kommen lassen.

Hinzugefügt 30. Juni 2012, um 23:33:39 Uhr:

Nachtrag: das Museum ist Privat.

« Letzte Änderung: 30. Juni 2012, um 23:33:39 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#5
30. Juni 2012, um 23:41:03 Uhr

naja wie gesagt sie liegen im recht. deine funde gehören dem kanton. sie können sie dir jedoch als leihgabe überlassen. sieht leider nicht so aus als ob ihr ein gutes fundament für so eine zusammenarbeit hättet.
auch das mit der bewilligung ist halt so, wenn sie dir keine geben wollen müssen sie das auch nicht machen. das ist die kehrseite der medallie, sind sie dir gutgesinnt könnt alles wunderbar sein, sind sie es nicht haben sie alles in der hand um dir das leben sehr schwer zu machen. leider weiss ich dir keinen guten rat, was du in deiner situation machen kannst, ausser das gespräch erneut zu suchen und eine situation darzulegen die für beide seiten ein gewinn ist. vielleicht fängt das ja damit an das du auf die besitzansprüche eingehst, du im gegenzug die leihgabe erhälst und auch weitermachen kannst wie bislang.
ich kenne die details auch zu wenig ist immer schwierig so von aussen betrachtet.

lg

« Letzte Änderung: 30. Juni 2012, um 23:42:39 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
30. Juni 2012, um 23:46:19 Uhr

Das ZGB hat geändert, meine Funde sind noch aus der alten Zeit. Das Gesetz darf nicht rückwirkend angewendet werden.

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(versteckt)
#7
30. Juni 2012, um 23:54:51 Uhr

wenn das so ist, such rat bei einem anwalt/rechtsberatung, mit dem zgb schlagen die sich rum und nicht andere sondler.... aber eben, selbst wenn du recht behälst für die alten funde, so hast du immernoch keine bewilligung für weitere taten und da zählt nur die aktuelle rechtslage.
abschliessend will ich nur noch sagen ich seh die einzige dauerhafte lösung für dich im konsens mit der behörde. dafür wirst du aber wohl auch ein opfer bringen müssen.

mehr kann ich dazu nicht beitragen

dir viel glück das du am ende nicht um eines deiner lebenswerke gebracht wirst, wobei da das besitzverhältniss des solchen nicht im vordergrund steht, sondern nur das es erhalten ist.

lg

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
01. Juli 2012, um 04:04:08 Uhr

Es geht mir nicht um eine Bewilligung, die interessiert mich nicht mehr. Ich will nur wissen, ob heute irgendwo ein Schweizer etwas behalten kann.

Bis jetzt bin ich der einzige der hier Opfer bringen soll, d.h. 2,6 Milionen CHF sind in den Sand gesetzt. Knackpunkt ist, dass 1985 ein Archäologe die Sammlung besichtigte, der Kanton damals keine Ansprüche stellte. Heute heisst es, der Archäologe hätte nichts verstanden. Wieso soll ich nun für eine falsche Beratung zahlen?

Heute will man mich jedoch nur den Stundenaufwand für die Fertigstellung des Fundinventars bezahlen. Ist wie wenn man eine Erfindung kaufen will und dem Erfinder für das Kopieren der Konstruktionspläne entschädigt.

Dann fragt sich auch was mit all den andern Sondengängern ist, welche vor 20-30 Jahren ebenfalls Kanonenkugeln gesucht haben. Denen ihr Wissen um die Fundorte geht für die Forschung verloren, wenn die sehen, wie es mit mir läuft.

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