| | Geschrieben von Zitat von larod meskalin da muß ich dir leider wiedersprechen das mag vielleicht in den Lagern so gewesen sein aber die Bevölkerung hat nach möglichkeit alles umgearbeitet siehe Stahlhelme als Schöpfkelle, Kochtöpfe ,Kleider aus Fahnen und Uniformteilen ,Dolche ohne HK . Die alten Bauern hatten lange noch eine wehrmachtähnliche Mütze auf warum sollte man kein KS umarbeiten um es weiter zu verwenden wenn nichts vorhanden war .
larod 
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Ich Sprach ja auch von
Orden,
KS, usw. (Bezog mich auf das Zitat) nicht vom restlichen WH Material. Das ist mir schon bewusst und bekannt, Fallschirme, Uniformen, Helme usw. Dies wurde natürlich weiter verwendet.
Mal ein kleiner Auszug.
Im Rahmen der unmittelbar mit der Besetzung Deutschlands einsetzenden 'Entnazifizierung' wurden zwar die Hakenkreuze umgehend als amtlichen Dokumenten, Siegeln und Formularen entfernt oder überstempelt, aber erst ab 30.August 1945 wurde durcrh den 'Alliierten Befehl Nr.1' ein allgemeines Verbot des Tragens militärischer Kleidung verfügt, das auch für alle Abzeichen des 3. Reiches galt.
Befehl Nr. 1
Uniformsverbot für ehemalige Wehrmachtsangehörige
'Ehemaligen Angehörigen der deutschen Wehrmacht und anderen deutschen Zivilpersonen ist es verboten, militärische Uniformen in der jetzigen Farbe, sowie irgendwelche militärischen Rangabzeichen, Orden oder andere Abzeichen zu tragen.
Die Oberbefehlshaber der verschiedenen Besatzungßonen werden für die Durchführung dieses Befehls sobald wie möglich, und keinesfalls später als 1. Dezember 1945 Sorge tragen.'
Zeitgleich wurde das Gesetz Nr. 7 erlassen, das die bereits in der Praxis erfolgte Entfernung aller NS-Siegel in Behörden und Notariaten erzwang. Ein Verstoß gegen diesen Befehl machte das Dokument rechtsunwirksam und der die Amtshandlung Durchführende machte sich zugleich strafbar, wobei entsprechend des Gewichts der Amtshandlung alle Strafen bis auf die Todesstrafe vorgesehen waren.
Verordnung Nr.4
Die Verordnung Nr. 4 bestimmte die Ausführung des Befehls Nr.1 und verfügte:
Ab 17. September 1945 durften weder ehemalige Wehrmachtssoldaten noch andere Personen irgendwelche militärische Außeichnungen, Medaillen, Abzeichen und Dienstgradabzeichen am Körper oder an Kleidungsstücken tragen und auch nicht zeigen.
Ab 1. Dezember 1945 galt dieses Verbot auch für unabgeänderte und nicht gefärbte Kleidungsstücke. Weiterverwendete Bekleidung durfte weder in der ehemals dienstlich vorgeschriebenen Farbe noch in dessen Schnitt getragen werden. Insbesondere war es verboten ehemalige Uniformen blau oder oliv zu belassen oder so zu färben. Der Schnitt musste so geändert werden, dass das Bekleidungsstück nicht mehr ohne weiteres als Uniform erkennbar war. Militärische Kopfbedeckungen durften auf keinen Fall - auch nicht umgefärbt - getragen werden.
Ab 1. Dezember 1945 galt für die deutsche Bevölkerung folgendes Verbot des Alliierten Gesetz Nr.8 Artikel IV :
Artikel IV
'Das Tragen seitens deutscher Staatsangehöriger von Militär- oder Nazi-Uniformen, Abzeichen, Fahnen, Banner oder Standarten oder militärischer oder ziviler Orden und Ehrenzeichen sowie der Gebrauch characteristischer Nazi- oder militärischer Gruß- und Begrüßungsformen sind verboten ...'