[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?

Gehe zu:  
Avatar  1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?  (Gelesen 20631 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 ... 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 ... 21   Nach unten
Offline
(versteckt)
#135
13. Januar 2013, um 18:49:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
.....
Sie droht jeder/m Sucher/in, die/der ohne Strandsuchgenehmigung am Strand sucht, ihr/ihm eine Nachforschungsgenehmigung nach § XX DSchG SH zu verweigern, obwohl diese Verweigerung einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG beinhaltet.
....

Wo steht das??? Davon habe ich noch nie gehört??

Ich glaube da verwechselt ihr etwas.

Und zu dem 5 Abs. 3 GG solltes Du bitte mal die Erläuterungen vom Verfassungsgericht lesen.

Offline
(versteckt)
#136
13. Januar 2013, um 19:47:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wo steht das??? Davon habe ich noch nie gehört??

hatten wir paar Seiten vorher schonmal, geht um das schreiben aus dem ersten Beitrag Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
hier

aber dort ging es ja nicht primär um eine Strandgenehmigung, also bedeutet das für mich wenn er sich nicht auf die genehmigte Strandsuche beschränkt (stattdessen doch auf dem acker sucht)wird er von der Zertifizierung ausgeschlossen. Wenn man will kann man das wohl auch anderes interpretieren, aber dieses stark gekürzt veröffentlichte Schreiben mit als Hauptargument für eine Demo zu nehmen, k.A.

« Letzte Änderung: 13. Januar 2013, um 19:47:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#137
13. Januar 2013, um 19:50:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
hatten wir paar Seiten vorher schonmal, geht um das schreiben aus dem ersten Beitrag Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
hier

aber dort ging es ja nicht primär um eine Strandgenehmigung, also bedeutet das für mich wenn er sich nicht auf die genehmigte Strandsuche beschränkt (stattdessen doch auf dem acker sucht)wird er von der Zertifizierung ausgeschlossen. Wenn man will kann man das wohl auch anderes interpretieren, aber dieses stark gekürzt veröffentlichte Schreiben mit als Hauptargument für eine Demo zu nehmen, k.A.


Lass' doch, Insurgent versucht uns doch nur aus dem Konzept zu bringen, er hat doch dort munter mitgeschrieben und weiß ganz ganau um was es geht.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#138
13. Januar 2013, um 20:01:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Lass' doch, Insurgent versucht uns doch nur aus dem Konzept zu bringen, er hat doch dort munter mitgeschrieben und weiß ganz ganau um was es geht.

Viele Grüße

Walter

Ihr macht das schon  Grinsend

Offline
(versteckt)
#139
13. Januar 2013, um 21:27:16 Uhr

1. Protest-Strandsuche in Schleswig-Holstein am Timmendorfer Strand
 

 
Wer: Wir sind Sondengänger aus vielen Teilen Deutschlands, als Hobby suchen wir mit einem Metalldetektor nach interessanten Objekten
 

 
Was: Wir möchten hier am Timmendorfer Strand nach verlorenem Kleingeld und Schmuck suchen (sog. nicht-Denkmäler). Die hier gefundenen Sachen werden wir anschließend X spenden. Der dabei entdeckte Müll (Kronkorken, Coladosen) wird von uns in den Mülleimern entsorgt
 

 
Warum: Das Hobby „Sondengehen“ ist in Deutschland fast überall ohne Probleme möglich. Leider begeht die zuständige Behörde in Schleswig-Holstein, die Obere Denkmalbehörde, Gesetzesbeugung!
 
Wenn wir mit dieser Behörde zusammen arbeiten, eine sog. Nachforschungsgenehmigung für die Suche nach Denkmälern beantragen wollen, werden wir teils mehrere Jahre auf den benötigten Zertifizierungskurs verwiesen. Diesen Kurs brauchen wir jedoch, um die NFG zu erhalten und nach Denkmälern zu suchen. Als Ausgleich zur jahrelangen Wartezeit bietet man uns an, eine Strand-NFG zu holen, um am Strand nach Denkmälern zu suchen. Hierfür würden wir keinen Kurs benötigen und könnten sofort suchen. Sollten wir ohne die NFG am Strand nach Denkmälern suchen, würden wir automatisch vom Kurs ausgeschlossen.
 

 
Wir stellen klar: Für die Suche am Strand nach nicht-Denkmälern wie Euromünzen oder modernem Schmuck benötigt man nirgendwo in Deutschland eine NFG. Denkmäler sind von besonderem historischen Interesse – was ein 2€ Stück nun mal nicht ist!
 

 
Mit dieser angeboten NFG könnten wir nun am Strand nach Denkmälern suchen, allerdings wollen wir doch gar nicht Denkmäler, sondern modernes Geld finden. Die Behörde will uns also weißmachen, dass wir für die Suche nach Euros mit ihr zusammen arbeiten müssen.
 

 
Unser Ziel: Wir möchten alle interessierten Passanten herzlich einladen, sich bei unserer Strandsuche nach Kleingeld zu beteiligen und den gefundenen Müll zu entsorgen. Jeder darf sich hierzulande einen Metalldetektor kaufen und damit nach nicht-Denkmälern fast überall suchen. Sollten wir dabei ein Denkmal entdecken, werden wir es entsprechend dem Denkmalschutzgesetz melden.
 

 
Ferner möchten wir der Öffentlichkeit zeigen, was für ein interessantes, spannendes und ausgeglichenes Hobby das Sondengehen darstellt. Man bewegt sich zum Einen in der Natur, lernt Gegenden und auch Geschichte des Ortes kennen und tut etwas für seine Umwelt.
 

 
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen und von dieser Aktion weitererzählen.
 

 
Vielen Dank – die Sondengänger der Protest-Strandsuche

Hinzugefügt 13. Januar 2013, um 21:35:27 Uhr:



« Letzte Änderung: 13. Januar 2013, um 21:35:27 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#140
13. Januar 2013, um 21:37:58 Uhr

@ Ernte

Sehr verständlich geschrieben!   Super Vielen Dank!

Das sollte jeder der nicht mit der Materie vertraut ist verstehen.

Gruß Mike

(versteckt)
#141
13. Januar 2013, um 21:41:15 Uhr

schön schön Ernte !
erklärt den NichtSG erst mal wer wir sind, was wir machen, weswegen wir jetzt dort am Strande rumprotestieren und verweist gleichzeitig noch etwas genauer auf das anmaßende Verhalten der Behörde .........auch wenn sich die NichtSG kaum irgendwie für SG und deren Probleme interessieren, beim Thema Behördenterror werden die gewiss hellhörig ........Deutsche brauchen Wutventil und gegen kaum was anderes kann man Wut besser richten als gegen dreiste Unterdrückerbehörde.....könnt daher vielleicht noch bisschen polemischer und ähnlich wie diverse (Dumm-)Denkschriften und Hetzartikel welche wir vom Amt so kennen  Cool

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#142
13. Januar 2013, um 21:47:08 Uhr

Nett geschrieben aber den "gemeinen Bürger" interessiert es nun mal nicht.
Da zieht es vielleicht,dass die Sondler bereit ist,den Strand von Dreck zu säubern
aber dass war´s dann auch schon.
Der Hintergrund,weshalb und warum diese Aktion eigentlich ist,
ist dem "Nichtsondengänger" mehr oder weniger egal.

Offline
(versteckt)
#143
13. Januar 2013, um 21:51:24 Uhr

iCH MUSS DIE ganze Zeit etwas wichtiges dazu schreiben, kann aber nichts einfügen !!!

Hinzugefügt 13. Januar 2013, um 22:02:47 Uhr:

PS: Ich habe beim ganzen Durchlesen bemerkt, dass die Behörde nur in einem Fall falsch handelt: Dass Sie die Sucher von dem Kurs ausschließt, wenn Sie dies und das machen. Dafür besteht meines Wissens nach keine gesetzliche Grundlage.
 
 
 
Der Rest passt allerdings. Sie geht ja davon aus, dass der Sondler am Strand nach Denkmälern suchen will. Und dafür braucht man eben eine NFG. Nirgendwo hat sie gesagt, dass man für die Suche nach nicht-Denkmälern eine NFG benötigen würde.
 
 
 Würde das Thema also dahin verlagern, dass man grundsätzlich in der BRD fast überall legal nach nicht-Denkmälern suchen und graben darf und wir nun das lebende Beispiel hierfür sind 

« Letzte Änderung: 13. Januar 2013, um 22:02:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#144
13. Januar 2013, um 22:24:15 Uhr

Ich finde, die speziellen Schikanen der Denkmalschutzbehörde sind für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Das sind so Sachen zwischen Behörde und Sondengängern, die so richtig auch nur diese Parteien verstehen. Die Gesetzesbeugung in Form von Kriminalisierung, Diffamierung, Verweigerung von Rechten und so weiter sollten allgemein  (und damit weniger angreifbar) angeprangert werden, würde ich sagen.
Grüße
Jürgen

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#145
14. Januar 2013, um 00:18:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ihr macht das schon  Grinsend

Jepp,

ja wir machen das schon.

Dennoch finde ich dein Posting inkl. Smiley
herab würdigend und nicht deinem Intellekt entsprechend.

He, hier sind vorrangig Sondengänger in Aktion welche sich gesetzeskonform verhalten,
und dieses auch vom Amt verlangen.

Du als Sondengänger, mit dem Amt eng verbunden und uns oft hilfreich zur Seite stehend
solltest m.E.n. nicht auf Konfrontation stehen sondern eher als vermittelnd hier auftreten.

Ich bin mir sicher dass du im Inneren die Strandsuchgenehmigung eben so schwachsinnig
hälst wie wir.

Du hast entsprechende Kontakte. Bist Du so abhängig vom Amt, bist du von deren Argumentation
so verblendet das du mit denen nicht mal tachelis reden kannst/willst.

Eines ist Fakt, du weißt genau um was es geht.

Hab mal einen A..... in der Hose und rede mal mit den Verantwortlichen.

Unsere Aktion kann sich auch ganz schnell erübrigen wenn man mal bereit ist Fehler
einzugestehen und diese abzustellen.

Denk mal drüber nach.

Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 14. Januar 2013, um 00:25:25 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#146
14. Januar 2013, um 00:42:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Jepp,

ja wir machen das schon.

Dennoch finde ich dein Posting inkl. Smiley
herab würdigend und nicht deinem Intellekt entsprechend.

He, hier sind vorrangig Sondengänger in Aktion welche sich gesetzeskonform verhalten,
und dieses auch vom Amt verlangen.

Du als Sondengänger, mit dem Amt eng verbunden und uns oft hilfreich zur Seite stehend
solltest m.E.n. nicht auf Konfrontation stehen sondern eher als vermittelnd hier auftreten.

Ich bin mir sicher dass du im Inneren die Strandsuchgenehmigung eben so schwachsinnig
hälst wie wir.

Du hast entsprechende Kontakte. Bist Du so abhängig vom Amt, bist du von deren Argumentation
so verblendet das du mit denen nicht mal tachelis reden kannst/willst.

Eines ist Fakt, du weißt genau um was es geht.

Hab mal einen A..... in der Hose und rede mal mit den Verantwortlichen.

Unsere Aktion kann sich auch ganz schnell erübrigen wenn man mal bereit ist Fehler
ein zu gestehen und diese ab zu stellen.

Denk mal drüber nach.

Gruß Charlie

Man, man, man.

Die Strandgenehmigung wird problemlos vergeben und jeder der beim Amt nachfragt bekommt sie, kostenlos und ohne Vorraussetzungen. Sie soll dem Sondler Sicherheit geben wenn er am Strand von irgendwelchen Leuten angesprochen wird, mehr nicht.
Und wie soll gedroht werden, dass man nicht an dem Zertifizierungskurs teilnehmen kann wenn man ohne Strandgenehmigung erwischt wird wenn man sie nach einem Telefonat (wo angeblich diese Drohung ausgesprochen worden ist??)) bekommt. Das ist eine Lüge, Verderehung der Tatsachen.

Aber logisch ist, wer ohne Genehmigung außerhalb der Küsten erwischt wird hat das Vertrauen verletzt.

Das Amt ist für ganz SH zuständig (außer Lübeck) und auch für die Küsten, also müssen sie vom Gesetz her sich darum kümmern. Und es sind schon genug bewegliche BD an den Stränden gefunden worden. D.h.sie können nicht die Augen bei dem Thema schließen sonst würden sie gegen das Gesetz verstoßen.

Aber ihr seid ja leider zu verblendet um das zu sehen.

Und mein Post war auf die Arroganz von Walter bezogen.

So das wars.

(versteckt)
#147
14. Januar 2013, um 00:49:53 Uhr

ja, man kann sich auch meist das Meiste irgendwie so zurecht drehen das es scheinbar Sinn macht .....darf nur nicht zu lang über dies und das nachdenken   Cool

Offline
(versteckt)
#148
14. Januar 2013, um 00:51:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das Amt ist für ganz SH zuständig (außer Lübeck) und auch für die Küsten, also müssen sie vom Gesetz her sich darum kümmern.
Dieses Amt ist für Denkmäler zuständig. FÜR DENKMÄLER! Ich wiederhole noch einmal: DENKMÄLER!!!
Die Suche nach Münzen und Schmuck am Strand hat sie genau so wenig zu interessieren wie die Suche nach Metall in anderen Gegenden, sofern sich dort keine eingetragenen Denkmäler befinden.
Grüße
Jürgen

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#149
14. Januar 2013, um 00:57:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Man, man, man.

Die Strandgenehmigung wird problemlos vergeben und jeder der beim Amt nachfragt bekommt sie, kostenlos und ohne Vorraussetzungen. Sie soll dem Sondler Sicherheit geben wenn er am Strand von irgendwelchen Leuten angesprochen wird, mehr nicht.
Und wie soll gedroht werden, dass man nicht an dem Zertifizierungskurs teilnehmen kann wenn man ohne Strandgenehmigung erwischt wird wenn man sie nach einem Telefonat (wo angeblich diese Drohung ausgesprochen worden ist??)) bekommt. Das ist eine Lüge, Verderehung der Tatsachen.

Aber logisch ist, wer ohne Genehmigung außerhalb der Küsten erwischt wird hat das Vertrauen verletzt.

Das Amt ist für ganz SH zuständig (außer Lübeck) und auch für die Küsten, also müssen sie vom Gesetz her sich darum kümmern. Und es sind schon genug bewegliche BD an den Stränden gefunden worden. D.h.sie können nicht die Augen bei dem Thema schließen sonst würden sie gegen das Gesetz verstoßen.

Aber ihr seid ja leider zu verblendet um das zu sehen.

Und mein Post war auf die Arroganz von Walter bezogen.

So das wars.

OK. wir reden aneinander vorbei.

Deshalb gehe ich auch auf, wer verblendet ist auch nicht weiter ein.

Seiten:  Prev 1 ... 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 ... 21
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor