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 1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?

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Avatar  1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?  (Gelesen 20634 mal) 0
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#150
14. Januar 2013, um 01:04:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Dieses Amt ist für Denkmäler zuständig. FÜR DENKMÄLER! Ich wiederhole noch einmal: DENKMÄLER!!!
Die Suche nach Münzen und Schmuck am Strand hat sie genau so wenig zu interessieren wie die Suche nach Metall in anderen Gegenden, sofern sich dort keine eingetragenen Denkmäler befinden.
Grüße
Jürgen

Auch, aber auch für die Landesaufnahme und die findet in ganz SH statt.

(3) Die oberen Denkmalschutzbehörden sind mit den wissenschaftlichen Fachkräften und
den erforderlichen Einrichtungen versehen. Sie haben neben den unter Abs. 1 bezeichneten
Aufgaben die Bestandsaufnahme und wissenschaftliche Erforschung der Kulturdenkmale
durchzuführen,

Also auch für noch nicht entdeckten.

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(versteckt)Themen Schreiber
#151
14. Januar 2013, um 01:13:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Dieses Amt ist für Denkmäler zuständig. FÜR DENKMÄLER! Ich wiederhole noch einmal: DENKMÄLER!!!
Die Suche nach Münzen und Schmuck am Strand hat sie genau so wenig zu interessieren wie die Suche nach Metall in anderen Gegenden, sofern sich dort keine eingetragenen Denkmäler befinden.
Grüße
Jürgen

Er will es nicht raffen.

Versuche mal einem Amway -Jünger beizubringen dass er einer Sekte verfallen ist.

(versteckt)
#152
14. Januar 2013, um 01:15:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

(3) Die oberen Denkmalschutzbehörden sind mit den wissenschaftlichen Fachkräften und
den erforderlichen Einrichtungen versehen. Sie haben neben den unter Abs. 1 bezeichneten
Aufgaben die Bestandsaufnahme und wissenschaftliche Erforschung der Kulturdenkmale
durchzuführen,



wüsste jetzt nicht in welchen direkten Zusammenhang das mit auf gewöhnlichen Äckern buddelnden SG oder im normalen Strandsand wühlenden Kindern zu bringen wär .....aber egal ......

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(versteckt)
#153
14. Januar 2013, um 09:20:46 Uhr

(3) Die oberen Denkmalschutzbehörden sind mit den wissenschaftlichen Fachkräften und
den erforderlichen Einrichtungen versehen. Sie haben neben den unter Abs. 1 bezeichneten
Aufgaben die Bestandsaufnahme und wissenschaftliche Erforschung der Kulturdenkmale
durchzuführen,


Ja, sicher hat sie die Bestandsaufnahme durchzuführen, d. h. sie ist per Gesetz zuständig entdeckte BD in einen Bestand aufzunehmen, also ein Register zu führen. Mehr lässt sich aus dieser Formulierung nicht entnehmen. Wäre sie zuständig, die BD auch noch selbst zu entdecken, dann wären sie im Haushaltsplan mit wesentlich mehr Planstellen bedacht worden. 

Hat jemand die Kommentierung zu diesem Absatz?

DSchB neigen dazu sich mehr Kompetenzen anzueignen, als ihnen der Gesetzgeber zugewiesen hat.

Viele Grüße

Walter


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#154
14. Januar 2013, um 10:19:04 Uhr

Das wurde doch schon 1000 x durchgekaut. 

Wollen/Sollten wir uns nicht lieber an die Überschrift des Threads halten und hier die Planung und Umsetzung der Aktion diskutieren? Da muss unser Hauptaugenmerk liegen und nicht in der Begründung der Aktion gegenüber einzelnen. Wer bis jetzt den Sinn nicht erkannt hat, der wird auch durch weitere Begründungsversuche nicht verstehen wollen, worum es uns geht. Wir wissen warum wir das machen .... und das ist auch gut so!

Gruß Mike

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#155
14. Januar 2013, um 10:28:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Er will es nicht raffen

Moin,

egal welchen Tröt man zu diesem Thema liest, gilt diese Aussage für beide Seiten. Hier gibt es mindestens zwei Meinungen die nicht vom eigenen Standpunkt abweichen wollen. Und so wird die Diskussion endlos weitergehen...

Auf der einen Seite das Modell mit dem Amt, hier geht es darum möglichst keine Information zu Alterthümern und deren Umstände zu verlieren und für die Nachwelt zu dokumentieren ...
Das Modell hat derzeit sicher auch noch seine Schwächen, z.B. rigorose Abgabe von Funden, zu wenig Kapazitäten für Kurse und Betreuung der vielen Sondler/Neuzuzertifizierenden, usw. Unterm Strich: einige Regeln, die einzuhalten sind.

Auf der anderen Seite, um die freie Sondelei ohne Regeln und Auflagen, sprich freie Flächenwahl, Funde für die Vitrine behalten oder zum Verkaufen (Die problemlos zu bekommende Strandsuchgenehmigung ist doch nur ein Nebenkriegsschauplatz!) Hier geht es in der Mehrheit allen darum Alterthümer, Dinge von Wert zum Veräussern und Militaria zu finden. Sondler, die behaupten nur nach Knöppen und Kaiserreichspfennigen zu suchen und von Römern und co. nichts wissen wollen, glaube ich erstmal nicht.

Diese beiden (ich nenne es mal...) Modelle sind natürlich jetzt und in Zukunft nicht vereinbar. Früher war es noch einfacher, da waren die beiden Lager genau die gegensätzlichen Extreme - Archäologen: Sondeln verboten; Sondler: überall Sondeln. Heute haben sich die Ämter in den Bundesländern schon einen Schritt auf die Sondler zubewegt und erteilen Genehmigungen unter Auflagen.
Trotzdem vertreten hier noch viele weiterhin eine kompromisslose Position (obwohl ich hier auch manchmal schon Gemäßigteres von den selben Leuten lese).

Daher bin und bleibe ich der Meinung, dass das Ziel in der Mitte liegt. Und es nur Zielführend ist, wenn beide Seiten sich annähern. Mit diesem Schritt wird von den Offiziellen ein zweiter Schritt erwartet ohne selbst den ersten zu gehen - das wird nichts. rechte bekommt man in einer Demokratie nur, wenn man auch Pflichten trägt. Nur nehmen und nichts geben wird nichts. So ist das nun mal im Leben.

Wenn man den offiziellen Weg geht, kommt man ins Gespräch und kann auch Dinge verändern und man wird feststellen, das Amt hat längst den zweiten Schritt schon getan!

Leider erwarte ich aber wieder, dass ich für diese paar Zeilen hier persönlich angegriffen werde ... Tja!

Gruß

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#156
14. Januar 2013, um 11:18:42 Uhr

Moin Finderhannes,

naja, freie Suche hat hier niemand gefordert, außer am Strand, denn auch wenn man dort eventuelle etwas Antikes finden könnte, kommen Sucher nur wegen nicht-antiker Funde zur Strandsuche.

Es ist jetzt die Zeit zu handeln, wir haben schon viel zu viel Zeit mit Reden und Schreiben vergeudet. Daher diese Aktion, auch um Öffentlichkeit herzustellen.

Viele Grüße

Walter

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#157
14. Januar 2013, um 13:59:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Man, man, man.

Die Strandgenehmigung wird problemlos vergeben und jeder der beim Amt nachfragt bekommt sie, kostenlos und ohne Vorraussetzungen. Sie soll dem Sondler Sicherheit geben wenn er am Strand von irgendwelchen Leuten angesprochen wird, mehr nicht.
Und wie soll gedroht werden, dass man nicht an dem Zertifizierungskurs teilnehmen kann wenn man ohne Strandgenehmigung erwischt wird wenn man sie nach einem Telefonat (wo angeblich diese Drohung ausgesprochen worden ist??)) bekommt. Das ist eine Lüge, Verderehung der Tatsachen.

Aber logisch ist, wer ohne Genehmigung außerhalb der Küsten erwischt wird hat das Vertrauen verletzt.

Das Amt ist für ganz SH zuständig (außer Lübeck) und auch für die Küsten, also müssen sie vom Gesetz her sich darum kümmern. Und es sind schon genug bewegliche BD an den Stränden gefunden worden. D.h.sie können nicht die Augen bei dem Thema schließen sonst würden sie gegen das Gesetz verstoßen.

Aber ihr seid ja leider zu verblendet um das zu sehen.

Und mein Post war auf die Arroganz von Walter bezogen.

So das wars.



Mit Verlaub,

Zitat

................................
........................................:"Entsprechend sollten Sie sich bis zu einer Zertifizierung auf die genehmigte Strandsuche beschränken, die Sie formlos bei uns beantragen können. Ein Zuwiderhandeln schließt eine Zertifizierung automatisch aus." {alt}

Diese Passage ist in der Rückantwort der Denkmalschutzbehörde enthalten. Weise
Es wird hier weder gelogen, noch Tatsachen verdreht. Soviel Sachlichkeit erwarte ich schon ..........

Es grüßt

................................  der Mike

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#158
14. Januar 2013, um 15:29:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes

Wenn man den offiziellen Weg geht, kommt man ins Gespräch und kann auch Dinge verändern und man wird feststellen, das Amt hat längst den zweiten Schritt schon getan!


was willst als kleiner, Läufer denn bitteschön verändern ?
du willst doch weder uns noch dir selbst weismachen wollen, das ,selbst wenn man noch so viel rumwinselt, einem am Schluß mehr alsn abgenagter kleiner Knochen zugeworfen wird - ihr seid deren niederste Zuarbeiter und werdet gar nichts verändern !
wenn das Amt mal endlich den ERSTEN Schritt auf uns zugehen will, besorgts sich vorher besser anglodänisches Schuhwerk ! 
wenn wir, vor deren Willkür entsprechend abgesichert, denen das zeigen können was man zwar nicht Denkmal nennen kann, uns aber trotzdem gestohlen werden könnte, dann machen wir den zweiten Schritt und zeigen denen das was die sehen wollen (?) !
natürlich geht das Amt ohne Druck keinen cm weit auf uns zu.........vielleicht bewegts sich noch bisschen mehr in Richtung *vereinfachtes in Dienst stellen unbezahlter Zuarbeiter* aber in Richtung auf die SG bewegt sich von Amtsseite nicht sehr viel .......eher krass im Gegenteil wenn man sich deren Hetze und z.B. auch das Bestreben jetzt die Strände unter ihre Kontrolle zu bringen so vor Augen hält .

anstatt also auf billige Beschwichtigungen wie *wird schon alles besser für "uns" werden* und *Strandsuchgenehmigungen gibts ja einfach auf Anfrage und werden ausgestellt weil das Amt nicht möchte das die armen, armen SG sich unsicher dort fühlen (lol !!!) wenn sie von durch Amtsartikel aufgehetzten Passanten dumm angequatscht werden* , reinzufallen, protestieren wir da doch lieber ,was Zwinkernd
sollte das Amt mal Druck von Seiten der Öffentlichkeit bekommen, da ruchbar geworden ist, wie sie mit den Bürgern denen sie "dienen" sollen umgehen, dann wird das schon eher was mit dem aufeinanderzugehen !



Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Hier geht es in der Mehrheit allen darum Alterthümer, Dinge von Wert zum Veräussern und Militaria zu finden.


hast Geheimumfrage gestartet oder werden euch solche Erkenntnisse vom Amt zugetragen ?
die meisten hier sind Liebhaber und Sammler von alten Zeug und verticken gar nix !
ich für meinen Teil hab noch nicht mal Vitrine o. sonstige Präsentationsflächen und würd Leuten die sich einigermaßen zu benehmen wissen und guten Grund haben meine Funde kurz o. längerfristig in Besitz nehmen zu wollen, diese dann auch ohne entsprechende Entlohnung zur Verfügung stellen ............allerdings nur FREIWILLIG !

ihr Amtis und eure verworrenen Behauptungen immer   Platt  
eigentlich sollt ich dich für das "Dinge von Wert zum veräußern" mal richtig gepflegt persönlich angreifen   Rundumschlag

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#159
14. Januar 2013, um 17:31:53 Uhr

Hier ein neuer Entwurf, mit den Inhalten von Walter und mir:

1. Protest-Strandsuche in Schleswig-Holstein am Timmendorfer Strand
 

 
Wer: Wir sind Sondengänger aus vielen Teilen Deutschlands, als Hobby suchen wir mit einem Metalldetektor nach interessanten Objekten. Mit dieser Strandsuche wollen wir unser Hobby der Öffentlichkeit vorstellen


Was: Wir möchten hier am Timmendorfer Strand nach verlorenem Kleingeld und Schmuck suchen (sog. nicht-Denkmäler). Der dabei entdeckte Müll (Kronkorken, Coladosen) wird von uns in den Mülleimern entsorgt. Die hier gefundenen Sachen werden wir anschließend präsentieren und das Geld an X spenden.


Warum: Das Hobby „Sondengehen“ ist in Deutschland fast überall ohne Probleme möglich. Lediglich die Suche / Graben nach sog. Denkmälern ist mit einer Genehmigung der Denkmalbehörde zulässig.

Die Strandaktion 2013 protestiert zugleich gegen die Amtsüberschreitung der Denkmalschutzbehörde in Schleswig-Holstein, die ohne gesetzliche Grundlage die Suche am Strand zu Reglementieren versucht. Sie vergibt ohne gesetzlichen Auftrag oder Zuständigkeit Strandsuchgenehmigungen.
 Sie droht jedem Sucher, der ohne Genehmigung am Strand sucht, ihm eine Nachforschungsgenehmigung nach § XX DSchG SH zu verweigern, obwohl diese Verweigerung einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG beinhaltet.

Wir stellen klar: Für die Suche am Strand nach nicht-Denkmälern wie Euromünzen oder modernem Schmuck benötigt man nirgendwo in Deutschland eine Genehmigung. Denkmäler sind von besonderem historischen Interesse – was ein 2€ Stück nun mal nicht ist!

Deswegen brauchen wir keine Genehmigung von der Denkmalbehörde, da sie nur für Denkmäler zuständig ist.


Wir wehren uns gegen diese Reglementierungsversuche durch die Obere Denkmalbehörde


Unser Ziel: Wir möchten alle interessierten Passanten herzlich einladen, sich bei unserer Strandsuche nach zu beteiligen und den gefundenen Müll zu entsorgen. Jeder darf sich hierzulande einen Metalldetektor kaufen und damit nach nicht-Denkmälern fast überall suchen. Sollten wir dabei ein Denkmal entdecken, werden wir es entsprechend dem Denkmalschutzgesetz melden.


Ferner möchten wir der Öffentlichkeit zeigen, was für ein interessantes, spannendes und ausgeglichenes Hobby das Sondengehen darstellt.


Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen und von dieser Aktion weitererzählen.


Vielen Dank – die Sondengänger der Protest-Strandsuche

Hinzugefügt 14. Januar 2013, um 17:33:06 Uhr:

Dieser Text passt perfekt ins A5-Format. Die Vorder- und Rückseite werden bedruckt. Die Rückseite beginnt mit "Wir stellen klar".

Auf keinen Fall sollte noch mehr Text rein.

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#160
14. Januar 2013, um 17:57:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Hier ein neuer Entwurf, mit den Inhalten von Walter und mir:

1. Protest-Strandsuche in Schleswig-Holstein am Timmendorfer Strand
 

 
Wer: Wir sind Sondengänger aus vielen Teilen Deutschlands, als Hobby suchen wir mit einem Metalldetektor nach interessanten Objekten. Mit dieser Strandsuche wollen wir unser Hobby der Öffentlichkeit vorstellen


Was: Wir möchten hier am Timmendorfer Strand nach verlorenem Kleingeld und Schmuck suchen (sog. nicht-Denkmäler). Der dabei entdeckte Müll (Kronkorken, Coladosen) wird von uns in den Mülleimern entsorgt. Die hier gefundenen Sachen werden wir anschließend präsentieren und das Geld an X spenden.


Warum: Das Hobby „Sondengehen“ ist in Deutschland fast überall ohne Probleme möglich. Lediglich die Suche / Graben nach sog. Denkmälern ist mit einer Genehmigung der Denkmalbehörde zulässig.

Die Strandaktion 2013 protestiert zugleich gegen die Amtsüberschreitung der Denkmalschutzbehörde in Schleswig-Holstein, die ohne gesetzliche Grundlage die Suche am Strand zu Reglementieren versucht. Sie vergibt ohne gesetzlichen Auftrag oder Zuständigkeit Strandsuchgenehmigungen.
 Sie droht jedem Sucher, der ohne Genehmigung am Strand sucht, ihm eine Nachforschungsgenehmigung nach § XX DSchG SH zu verweigern, obwohl diese Verweigerung einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG beinhaltet.

Wir stellen klar: Für die Suche am Strand nach nicht-Denkmälern wie Euromünzen oder modernem Schmuck benötigt man nirgendwo in Deutschland eine Genehmigung. Denkmäler sind von besonderem historischen Interesse – was ein 2€ Stück nun mal nicht ist!

Deswegen brauchen wir keine Genehmigung von der Denkmalbehörde, da sie nur für Denkmäler zuständig ist.


Wir wehren uns gegen diese Reglementierungsversuche durch die Obere Denkmalbehörde


Unser Ziel: Wir möchten alle interessierten Passanten herzlich einladen, sich bei unserer Strandsuche nach zu beteiligen und den gefundenen Müll zu entsorgen. Jeder darf sich hierzulande einen Metalldetektor kaufen und damit nach nicht-Denkmälern fast überall suchen. Sollten wir dabei ein Denkmal entdecken, werden wir es entsprechend dem Denkmalschutzgesetz melden.


Ferner möchten wir der Öffentlichkeit zeigen, was für ein interessantes, spannendes und ausgeglichenes Hobby das Sondengehen darstellt.


Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen und von dieser Aktion weitererzählen.


Vielen Dank – die Sondengänger der Protest-Strandsuche

Hinzugefügt 14. Januar 2013, um 17:33:06 Uhr:

Dieser Text passt perfekt ins A5-Format. Die Vorder- und Rückseite werden bedruckt. Die Rückseite beginnt mit "Wir stellen klar".

Auf keinen Fall sollte noch mehr Text rein.
Kann ich unterschreiben.  Super
Danke Ente.  Applaus

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#161
14. Januar 2013, um 17:58:49 Uhr

Die Strandaktion 2013 protestiert zugleich gegen die Amtsüberschreitung der Denkmalschutzbehörde in Schleswig-Holstein, die ohne gesetzliche Grundlage die Suche am Strand zu Reglementieren versucht. Sie vergibt ohne gesetzlichen Auftrag oder Zuständigkeit Strandsuchgenehmigungen-wo denn ? du hast doch gestern selbst erkannt das sie Nachforschungsgenehmigungen ausstellt und nirgens verbietet am Strand nach Münzen zu suchen

Sie droht jedem Sucher, der ohne Genehmigung am Strand sucht, ihm eine Nachforschungsgenehmigung nach § XX DSchG SH zu verweigern, obwohl diese Verweigerung einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG beinhaltet.-wo denn? Sie verweigert jedem der ohne Genehmigung nach Denkmälern forscht den Kurs!

warum darf das Amt keine Nachforschungsgenehmigung für den Strand ausstellen und warum darf es nicht Leute vom Kurs ausschließen die Gesetzeswiedrig handeln(nach Denkmälern forschen ohne Genehmigung)?

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(versteckt)
#162
14. Januar 2013, um 18:06:21 Uhr

Hi Andvari,

zu 1) Wenn man die Behörde anschreibt, dass man am Strand sondeln will, so sagt diese, dass es nur mit einer Genehmigung ginge. Dazu sollten wir Beweise vorbringen. Ich denke, Walter kann dazu konkreteres sagen, das habe ich von ihm übernommen.

2) Sie darf keinem den Kurs verweigern, zmd. nicht ohne die gesetzliche Grundlage. Sie sagt indirekt, wer am Strand ohne NFG nach Euros sucht, wird vom Kurs ausgeschlossen.


Letztlich gebe ich dir aber in dem Punkt Recht: Sie kann für alle Böden Genehmigungen ausstellen, darf aber nur nach dem Ziel der Suche unterscheiden. Sie kann nur Genehmigungen für die Suche nach Denkmälern ausstellen. Die Suche nach nicht-Denkmälern betrifft das Denkmalamt soviel wie der Angelschein die Führerscheinbehörde. Zwinkernd

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#163
14. Januar 2013, um 18:15:43 Uhr

zu 1) Wenn man die Behörde anschreibt, dass man am Strand sondeln will, so sagt diese, dass es nur mit einer Genehmigung ginge. Dazu sollten wir Beweise vorbringen. da bin ich gespannt, bis jetzt bezieht sich doch die ganze Aktion doch auf das Schreiben von davidjonas das er als Antwort auf Nachfrage zum Zertifizierungskurs für Forschungsgenehmigungen bekam.

2) Sie darf keinem den Kurs verweigern, zmd. nicht ohne die gesetzliche Grundlage. Sie sagt indirekt, wer am Strand ohne NFG nach Euros sucht, wird vom Kurs ausgeschlossen. indirekt?

Sie kann nur Genehmigungen für die Suche nach Denkmälern ausstellen. wo hat sie etwas anderes gemacht? das Wort "Strandsuchgenehmigung" habt ihr doch erfunden, oder?

(versteckt)
#164
14. Januar 2013, um 18:19:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Sie kann für alle Böden Genehmigungen ausstellen, darf aber nur nach dem Ziel der Suche unterscheiden. Sie kann nur Genehmigungen für die Suche nach Denkmälern ausstellen. 

und genau damit werden die sich, sollte es hart auf hart kommen, garantiert rausreden :
NEIN, wir verbieten niemanden das Suchen mit Metalldetektoren - wer nicht nach Denkmälern sucht, kann dies gern und ohne eine Genehmigung von uns zu benötigen tun ...........allerdings muss man auch bedenken das vielen Menschen gar nicht bewusst ist, wo sich überall denkmalgeschützte Flächen befinden (warum nur ?) und das auch auf nicht denkmalgeschützten Flächen sich durchaus Dinge befinden könnten blabla der Sondengänger ist sich dabei oft gar nicht bewusst welch immensen Schaden er mit dem bloßen Ausgraben eines Objektes am Fundzusammenhang bla es geht uns immerhin um die Bewahrung des geschichtlichen Erbes für uns "alle" blub wir sind die besten kompetentesten und wohlmeinendsten Superhelden der Republik trara ...

wir müssten für den Fall das wir von Presse angehauen werden echt paar Beweise für deren diskriminierendes und bevormundendes Verhalten parat haben, sonst wird Presse wenn sie bei den super glaubwürdigen und schweinisch seriös wirkenden "Fachexperten" vom Amt nachfragt blitzverblödet !

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