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 1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?

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Avatar  1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?  (Gelesen 21890 mal) 0
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(versteckt)
#165
14. Januar 2013, um 21:23:27 Uhr

Gelöscht! Aus eigenem Interesse!

« Letzte Änderung: 19. Januar 2013, um 02:27:21 Uhr von (versteckt) »

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#166
14. Januar 2013, um 22:30:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
sind die besten kompetentesten und wohlmeinendsten Superhelden der Republik trara ...

Da muss ich dir leider vollkommen zustimmen. Wie unseren lieben "Führerschein"-Inhaber über die bösen, bösen Raubgräber(nicht "Führerschein"-Inhaber) herziehen, dass mag man wirklich nicht glauben! Mir geht dieses "wir sind was besseres"-Getue mal sowas von gegen den Strich!

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(versteckt)Themen Schreiber
#167
14. Januar 2013, um 23:03:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ranger
Charlie,
ich habe mich jetzt durch 3 lange Seiten durchgekämpft, und ganz ehrlich.... es ist das erste mal wo ich den Eindruck habe das diskutiert wird, knall hart, aber mit Argumenten und mit immer weniger Polemik. Diese Entwicklung sehe ich als sehr positiv an.

Das diese Aktion statt finden wird, so hoffe ich, ist unwiederruflich.
Es dürfte aber jedem "Schatzsucher", egal ob er "für oder mit" Archäologen arbeitet -  oder sich selbst als "freier" Sondengänger" ansieht, klar sein dass ein miteinander langfristig mehr Vorteile für alle haben kann!

Die Willkür in dem genannten (ausschlaggebend für die Demo) ist absolut daneben, nicht nachvollziebar!

Dennoch, es würde mich echt freuen wenn auch Vertreter der angegriffenen Behörde mit zur Demo eingeladen würden!
Aus folgenden Bedenken:
1. alles was hier in Schatzsucherforen viel Kund getan wird ist eine Art der Polemik. Es wird angegriffen, gegen Archäologen gewettert, von den "angeblichen Versallen" der Archäologen gegenlametiert.    usw. usw. usw!!!!
Für mich persönlich absolut kontraproduktiv.

2.ich würde es absolut begrüßen wenn ein hoher Vertreter der zuständigen Behörde eingeladen wird.
In diesem Fall der Amtsleiter. Er dürfte am besten geeignet sein um uns Rede und Antwort zu stehen, oder etweilige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen!

Nur Protest, so sehe ich das, wird nichts bringen. Wir müßen konstruktiv aggieren!

Bei dem immer beliebter werdenden Hobby "Schatzsuche" sehe ich persönlich auch eine Gefahr für das Wissen der Forschung. Jedoch sehe ich ein großes Potenzial darin wenn Behörden sich öffnen, die Zeit erkennen,  und merken das nicht alle die Erkenntnisse verheimlichen wollen. Den das ist ihre größte Sorge, und sorry, sie haben recht!

Aber in diesem Fall geht es ganz einfach, und allein nur um die Strandsuche,  für mich immer noch ähnlich eines Pfandflaschensammlers,  "Wenn, ....dann..." ... und da hört bei mir das Verständnis auf! ;-)

Hi Dirk,

wir greifen keine Behörde an wir empören uns über Fehlverhalten dieser.

kontraproduktiv ja, aber nicht wegen den bla bla bei den gegenseitigen Beschuldigungen.
Sondern weil wir Sondler nicht unter einen Hut zu bringen sind und deshalb von uns nur
Geschwafel kommt, wobei die Gegenlobby Gesetzesformulierung und Auslegung ohne Widerstand
beeinflußt.

Wie werden immer Verlierer sein solange wir uns nicht zusammenraffen.

Kein Fischer mag Angler dennoch muß er ihnen das Angeln nach bestimmten Regeln erlauben.

Weshalb? Weil die Angler organisiert sind.

Und weil es mehr organisierte Angler als Fischer gibt (potenzielle Wähler), werden sie am Gesetzgebungsverfahren
mit einbezogen.


Wir Sondler sind auch gegenüber den amtlichen Archäologen in der Mehrzahl nur bekommen wir keine
Symbiose hin weil wir Einzelkämpfer sind.


Es gibt m.E. nur zwei Möglichkeiten etwas geregeltes hin zu bekommen.:


1. Wir schließen uns zusammen (Verein) und bilden eine Lobby.
2. Einzelgänger erwirken über Klagen und Grundsatzurteile Veränderungen.

Beide Varianten gehen aber nur über,: raus aus die Anonymität und zum Hobby,
zum eigenen Tun stehen.

Gruß Charlie


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#168
15. Januar 2013, um 09:12:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

Kein Fischer mag Angler dennoch muß er ihnen das Angeln nach bestimmten Regeln erlauben.

Weshalb? Weil die Angler organisiert sind.

Und weil es mehr organisierte Angler als Fischer gibt (potenzielle Wähler), werden sie am Gesetzgebungsverfahren
mit einbezogen.


Gruß Charlie


Moin Charlie,

ich bin auch Angler und denke, dass ich ganz gut den Vergleich ziehen kann.

Die Regeln / gesetzliche Auflagen an die Angler sind noch viel schärfer, als die Regeln, die das Amt für Sondler derzeit hat. Für den Fischereischein muss man deutlich mehr Theorie büffeln und sogar eine Prüfung ablegen, durch die man auch durchrasseln kann. Zudem muss man für die Prüfung zahlen und sich jährlich eine Verlängerung erkaufen.
Dann kann man noch immer nicht überall Angeln, sondern muss einen Schein für ein Revier erwerben, oder in einen Verein eintreten, der ein Revier besitzt. Das kostet beides Kohle.
Wenn man ohne Schein erwischt wird ist man Schein und Ausrüstung los.

Es gibt Schonzeiten, Schutzgebiete, geschütze Arten und Mindestmasse, die eine Befischung nicht erlauben.

Dieses Ganze wird nicht von keinem Dachverband organisiert, sondern vom Amt!

Und ein wichtiger Unterschied zwischen Archäologie und Fischen ist nicht zu verachten: Der Fischbestand wächst nach, die Bodenfunde sind eine endliche Ressource, alles was geborgen wurde ist für immer weg, wird über die Jahre also deutlich weniger. An unseren Stränden (und hier kommt sogar Nachschub) kann man es gut sehen ... vor zehn Jahren hatte man nach 10 - 15 Sondeltagen die Kohle für nen neuen Detektor zusammen, heute hast Du teilweise
fast Nullrundentage dabei.

Da finde ich die derzeitigen Regeln vom Amt deutlich entspannter als die Auflagen beim Fischen!

Gruß

« Letzte Änderung: 15. Januar 2013, um 09:14:29 Uhr von (versteckt) »

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#169
15. Januar 2013, um 10:13:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
Sie droht jedem Sucher, der ohne Genehmigung am Strand sucht, ihm eine Nachforschungsgenehmigung nach § XX DSchG SH zu verweigern, obwohl diese Verweigerung einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG beinhaltet.-wo denn? Sie verweigert jedem der ohne Genehmigung nach Denkmälern forscht den Kurs!

warum darf das Amt keine Nachforschungsgenehmigung für den Strand ausstellen und warum darf es nicht Leute vom Kurs ausschließen die Gesetzeswiedrig handeln(nach Denkmälern forschen ohne Genehmigung)?


Moin,

da der Kurs Voraussetzung ist um eine NFG zu erhalten ist eine Verweigerung der Teilnahme am Kurs gleichzusetzen mit der Verweigerung einer NFG, die Verweigerung einer NFG ist aber ein Verstoß gg. Art 5 Abs. 3 GG. Das VG Wiesbaden hat in seinem Urteil vom 03.05.2000 klar festgelegt, dass eine NFG zu erteilen ist.

Das Amt darf sehr wohl eine NFG für den Strand ausstellen, aber nur dann, wenn Du dort nach archäologischen Funden suchen willst. Suchst Du aber nach verlorenen DM und Euro-Münzen und Schmuck, dann ist das Amt dafür nicht zuständig, da Du nicht nach archäologischen Funden suchst, sondern nach verlorenen Gegenständen.

Das Amt will ja nicht nur Bürgerinnen und Bürger vom Kurs ausschließen, die gegen das DSchG verstoßen - was tatsächlich in ihrem Ermessen liegen würde, sondern sie wollen auch Bürgerinnen und Bürger vom Kurs ausschließen, die am Strand nach verlorenen Münzen und Schmuck suchen wollen. Da bei der Suche nach verlorenen Münzen und Schmuck nicht gegen das DSchG verstoßen wird, ist der Ausschluss vom Kurs unrechtmäßig.

Die Dokumentation unserer Funde (Müll, Münzen, Schmuck, Schlüsse, Spielzeug, archäologische Funde) und ihr Zahlenverhältnis zueinander werden eine wichtige Argumentationshilfe dafür sein, dass bei der Strandsuche keine archäologsichen BD gefährdet werden und dass SG bei der Strandsuche auch nicht billigend in Kauf nehmen BD zu entdecken.

Viele Grüße

Walter

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#170
15. Januar 2013, um 11:07:23 Uhr

da der Kurs Voraussetzung ist um eine NFG zu erhalten ist eine Verweigerung der Teilnahme am Kurs gleichzusetzen mit der Verweigerung einer NFG--das ist wohl richtig, aber faktisch verweigern sie nur den Kurs, da kein wirkliches vertrauensverhältniss mehr zustande kommen kann. Ist das wirklich Amtsmißbrauch?
Weil hier das Thema Führerschein genommen wird, natürlich kann das Verkehrsamt den Führerschein versagen wenn vorher schon Gesetzesüberschreitungen begangen wurden.


Das Amt darf sehr wohl eine NFG für den Strand ausstellen, aber nur dann, wenn Du dort nach archäologischen Funden suchen willst--schon klar, davidjonas wollte mit seinem schreiben ja eine Forschungsgenehmigung erreichen. Das Schreiben vom Denkmalamt bezieht sich natürlich einzig und allein auf die suche nach Denkmälern, alles was hier mit nicht Kulturdenkmälern, Münzen u.s.w. kam wurde doch im Thread "dazugedichtet", oder?

sondern sie wollen auch Bürgerinnen und Bürger vom Kurs ausschließen, die am Strand nach verlorenen Münzen und Schmuck suchen wollen. --wo genau steht das??? wenn ihr dem Amt in einem Flugblatt Amtsmißbrauch vorwerft solltet ihr das auch beweisen können! Da reicht es dann nicht wenn ihr der Presse oder sonstwem sagt "da ist doch in einem Forum son halbes schreiben veröffentlicht worden" dann lachen sie euch aus! Nochmal, in dem Schreiben geht es mit keiner Silbe um die suche nach nicht Kulturdenkmälern. Es ging nur um Nachforschungen und die soll er auf den Strand beschränken.

das einzigste was ihr dem Amt mMn vorwerfen könnt ist das sie ohne vorherigen Kurs, NFG´s für den Strand austellt. Aber vielleicht ändern sie das nach dieser Aktion!!  Super

vielleicht kann davidjonas mal das komplette schreiben einstellen, hier wird eine Demo organisiert, Flugblätter gedruckt und Presse eingeladen wegen einem einzigen undeutlichen, eventuell aus dem zusammenhang gerissenen Satz ??  Unentschlossen

« Letzte Änderung: 15. Januar 2013, um 11:09:53 Uhr von (versteckt) »

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#171
15. Januar 2013, um 12:30:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter

.... die Verweigerung einer NFG ist aber ein Verstoß gg. Art 5 Abs. 3 GG. ...

Du mit Deinem  "Art 5 Abs. 3 GG" (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Was bedeutet denn "frei" -frei von Sinn und Verstand, frei jeglicher Etik?? Kann jeder frei in der Genforschung oder Stammzellenforschung tätig sein. Verstoßen die Einschränkungen dort auch gegen den Artikel 5 Abs. 3???

Walter lese Di bitte mal die Erläuterungen vom Verfassungsgericht durch!!  Frei ja, aber nur von politischer Beinflussung.

Du hast echt keinen Schimmer vom wissenschaftlichen Arbeiten!!

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#172
15. Januar 2013, um 13:14:20 Uhr

Vielleicht hilft euch das ja weiter  Schockiert

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http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/artikel/jaeger-der-verlorenen-schaetze.html


G.S

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#173
15. Januar 2013, um 13:18:06 Uhr

Amateure auf Suche
Forschen kann jeder
 
Auf dem Dachsteingebirge entdeckte der Autodidakt Franz Mandl einst eine Almhütte aus der Bronzezeit. Damals hielten ihn die Fachleute für einen Kauz, heute zitieren sie seine Arbeiten. Das Beispiel zeigt: Auch Amateure bringen die Grundlagenforschung voran.

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http://www.zeit.de/zeit-wissen/2009/06/Hobbyforscher-Lauftext



Sollte die Suche am Strand doch unverhofft untersagt werden könnt Ihr
zu Plan-B umschwenken und anfangen große Löcher zu graben!   Grinsend

Warum kann jeder Sandburgen bauen?
Göttinger Max-Planck-Forscher gewinnen tiefe Einblicke in die komplexe Struktur feuchter Granulate


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http://www.mpg.de/556378/pressemitteilung200802071?filter_order=LT&research_topic=PA-FF_PA-MW



Ansonsten finde ich die Aktion gut und wünsche viel Erfolg!

Gruß
Micha

« Letzte Änderung: 15. Januar 2013, um 13:29:28 Uhr von (versteckt) »

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#174
15. Januar 2013, um 13:24:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
faktisch verweigern sie nur den Kurs, da kein wirkliches vertrauensverhältniss mehr zustande kommen kann. Ist das wirklich Amtsmißbrauch?
insofern das Amt in so einem Fall nicht nachweisen kann, das außerhalb der genehmigten Flächen genauso nach Denkmälern gesucht wurde wie auf den genehmigten Bereichen ausgewiesener Badestrände, JA !
die können zwar gern vermuten das jemand der meint sich beim Denkmalamt melden zu müssen wohl auch irgendwie nach Denkmälern suchen will, aber solang die nicht beweisen können das man außerhalb der gönnerhaft zugeteilten ausgewiesenen Badestrände auch wirklich nach Denkmälern suchte, dürfen die auch nichts verweigern .

obwohl, würds um die Teilnahme bzw. den Ausschluss von deren rottigen Kursen gehen - dafür latsch ich nich protestierend am Strand längs !

sollten denen schon nachweisen können, das sie tatsächlich auch noch die Strände unter ihre Kontrolle bringen wollen !
dass wir das wissen bringt erst mal gar nix solang wir das nicht auch beweisen können - brauchen was Schriftliches ......und ich mein das ich irgendwo auch schon mal was in der Richtung gelesen hab ........weiß nur nicht mehr genau, obs von den Amtspropagandisten hier kam, und lediglich Einschüchterung und Manipulation dienen sollt, oder es Erinnerungsprotokoll von Telefonat mit Denkmalbeamten, oder obs wirklich offizieller Schrieb mit ausreichend direkter Drohung vom Amt war !?!
komplette Strandsuchgenehmigung mit lediglich zensierten Personen u. Ortsnamen würd ich auch noch mal gern sehen !

und nicht Angelschein mit Sondenschein vergleichen  Platt egal ob Fischbestand nachwachsen kann oder nicht, es geht bei der Angelei nicht zuletzt auch um den Umgang mit Lebewesen und fast allein deswegen die extrem höftigen Anforderungen an die Angler (Tierschützer laufen sonst wieder Sturm)............bin für meinen Angelschein nur zum Prüfungstermin gekommen und hab vorher auch nicht groß geübt .....aber egal - ist ja hier weder Angel noch Denkmalpropagandathema, sondern Thema bezüglich Strandprotest Zwinkernd

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#175
15. Januar 2013, um 14:39:15 Uhr

@cartouche die Aktion ist erbärmlich und schlecht recherchiert.
Der größte Feind des Sondengängers ist der Sondengänger  Brutal


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G.S

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#176
15. Januar 2013, um 14:40:55 Uhr

Gelöscht! Aus eigenem Interesse!

« Letzte Änderung: 19. Januar 2013, um 02:30:57 Uhr von (versteckt) »

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#177
15. Januar 2013, um 15:05:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
sollten denen schon nachweisen können, das sie tatsächlich auch noch die Strände unter ihre Kontrolle bringen wollen !

Hier ist der Beweis, der Zeitungsartikel von cha... Sternenstahl:

"Vollkommen legal übrigens, denn der aus Eckernförde stammende Medizinstudent aus Kiel hat sich ordnungsgemäß eine Strandsuchgenehmigung beim Archäologischen Landesamt in Schleswig ausstellen lassen. Wälder und Felder sind hingegen tabu. Die gefundenen Euro-Münzen streicht der junge Mann ein, die Schmuckstücke allerdings liefert er im Fundbüro der Stadt ab."

« Letzte Änderung: 15. Januar 2013, um 15:07:39 Uhr von (versteckt) »

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#178
15. Januar 2013, um 15:36:13 Uhr

und so steht es für Hessen:

Zitat:
§ 21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß.

Nachforschungen,......also auch Euromünzen oder Schmuck bedürfen einer Genehmigung also einer Strandsuchgenehmigung.

@ Ranger /Detectorist.eu  Weinen

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#179
15. Januar 2013, um 15:44:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
und so steht es für Hessen:

Zitat:
§ 21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß.

Nachforschungen,......also auch Euromünzen oder Schmuck bedürfen einer Genehmigung also einer Strandsuchgenehmigung.

@ Ranger /Detectorist.eu  Weinen


Ich fahre mal eben an die hessische Küste!
 Grinsend
 
 Grinsend

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