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 Abstand zu Bodendenkmal

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Avatar  Abstand zu Bodendenkmal  (Gelesen 2648 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. Dezember 2012, um 17:18:58 Uhr

Wie groß muss der Abstand zu einem Bodendenkmal sein und wie erkenne ich wo genau die "Grenzen" sind?

(versteckt)
#1
28. Dezember 2012, um 17:31:19 Uhr

rein rechtlich hörts da auf wo es aufhört und wo es genau aufhört musst halt in Erfahrung bringen - Einsicht ins  Denkmalbuch nehmen .......kannst in einigen BL sogar ohne "berechtigtes" Interesse

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. Dezember 2012, um 17:33:18 Uhr

Hört sich sehr nach deutscher Gesetzgebung an  Grinsend

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#3
28. Dezember 2012, um 18:11:37 Uhr

Hi Onkel Hugo. Also es gibt da ein Rundschreiben welches an alle Denkmalschützer gegangen ist, in dem steiht, das auf Grund der ungenauen Grenzen einige hundert Meter Abstand eingehalten werden müssen. Allerdings ist dies ein Rundschreiben an die Denkmalschützer und in keinem Gesetz der Welt verankert. Zusätzlich steht da auch noch drinnen das alle Denkmäler in den Bayernviewer Denkmal eingetragen werden. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass sich da auch nicht dran gehalten wird. Ich handhabe es so: Denkmal ausmessen (bayernviewer Denkmal) plus ein oder zwei Meter  und dann los..... Grüße

Matt

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. Dezember 2012, um 18:14:20 Uhr

Ich werde vorsichtshalber etwas mehr Abstand halten.

Danke

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#5
29. Dezember 2012, um 12:12:54 Uhr

Moin,

es gibt dazu keine gesetzlichen Richtwerte und was sich Archäologen gerne wünschen ist für die Bürgerin/Bürger nicht bindend.

Einzig in der Kommentierung zum DSchG NW wird auf den Abstand eingegangen und da heißt es sinngemäß, dass ein BD dort endet wo es aufhört.

Hat z. B. ein Hügelgrab 5 Meter Durchmesser, dann ist das identisch mit dem BD, ein römischer Gutshof endet an der Umfassungsmauer und nicht erst in 200 Metern Entfernung, bei Burgen muss man aufpassen, die hatten fast immer einen äußeren Bering, der heute nicht mehr zu erkennen ist, der Burgberg zählt somit meistens als Ganzes zum BD.

Viele Grüße

Walter
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Verwarnt
#6
29. Dezember 2012, um 12:46:54 Uhr

Teilweise ist um das eigentliche BD noch ein Grabungsschutzgebiet. :Smiley

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#7
29. Dezember 2012, um 18:48:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Teilweise ist um das eigentliche BD noch ein Grabungsschutzgebiet. :Smiley


Moin,


das ist aber ganz, ganz selten.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
29. Dezember 2012, um 19:55:38 Uhr

Angenommen ich suche auf einem Acker in unmittelbarer Nähe zu einer Burg die ein Bodendenkmal ist und finde überreste von"verschollenen " Gebäuden welche dazugehören.
Wird der Fund und seine Umgebung dann automatisch auch zu einem Bodendenkmal?

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#9
29. Dezember 2012, um 20:21:56 Uhr

Vielleicht. Vielleicht auch nicht.

Das Verfahren zur Unterschutzstellung kann nur die Denkmalschutzbehörde durchführen. Und wenn du dir mal die Denkmalliste anschaust, da sind vllt. pro Kreis 10 bis 15 Denkmäler eingetragen. Also nicht sehr viele. Ist eine Einzelfallentscheidung.

Wichtig ist einfach, dass du zu dem Zeitpunkt eben nicht auf einem Denkmal drauf warst. Ob es durch deine Aktivitäten zum Denkmal wird, kann dir hier keiner sagen.

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#10
29. Dezember 2012, um 20:33:18 Uhr

Danke Walter für deine stets professionellen und genauen Antworten.  Applaus

Einen guten Rutsch

Frank  Winken

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#11
29. Dezember 2012, um 20:52:14 Uhr

Wie steht es da mit Orten bekannter Schlachten. Wie wird sowas eingegrenzt und ist sowas überhaupt ein BD?

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#12
30. Dezember 2012, um 10:51:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von OnkelHugo
Angenommen ich suche auf einem Acker in unmittelbarer Nähe zu einer Burg die ein Bodendenkmal ist und finde überreste von"verschollenen " Gebäuden welche dazugehören.
Wird der Fund und seine Umgebung dann automatisch auch zu einem Bodendenkmal?

Moin,

es wird nicht zu einem BD, es war vorher schon ein BD, wenn auch eventuell ein unbekanntes BD. Es bedarf lt. Gesetz keines Verwaltungsaktes um ein bisher unbekanntes BD offiziell zum BD zu erklären. Eine weitere Suche an dieser Stelle, ohne NFG, ist somit ein Verstoß gegen das DSchG.

Etwas anderes ist es mit KD (Kulturdenkmal) KD sind BD oder Bauwerke von besonderer Bedeutung und müssen zum KD erklärt werden.

Schlachtfelder sind - in Anhängigkeit von den jeweiligen Landesgesetzen - in den meisten Bundeslandern flächige BD. Die Suche dort ist nur mit NFG möglich. Unser Verein (ARGUS e. V.) sucht seit einigen Jahren ein Schlachtfeld aus dem 7-jährigen Krieg ab. Jedes Jahr erhalten wir dafür die NFG vom LfDH. Wichtig bei Schlachtfeldern ist die exakte Dokumentation der Funde, da es sich hier bei nicht um Streufunde handelt, sondern um Funde, die den Schlachtverlauf nachvollziehen lassen.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 30. Dezember 2012, um 10:53:24 Uhr von (versteckt) »

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#13
30. Dezember 2012, um 12:06:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

es wird nicht zu einem BD, es war vorher schon ein BD, wenn auch eventuell ein unbekanntes BD. Es bedarf lt. Gesetz keines Verwaltungsaktes um ein bisher unbekanntes BD offiziell zum BD zu erklären. Eine weitere Suche an dieser Stelle, ohne NFG, ist somit ein Verstoß gegen das DSchG.

Etwas anderes ist es mit KD (Kulturdenkmal) KD sind BD oder Bauwerke von besonderer Bedeutung und müssen zum KD erklärt werden.

Viele Grüße

Walter

Moin Walter,

ich denke hier liegste daneben.

Bodendenkmale sind Kulturdenkmale. Deshalb kann es bei KD nicht etwas anders sein.

"(2) Kulturdenkmäler sind ferner

1 .Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (Gesamtanlagen). Nicht erforderlich ist, daß jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt.

2.Bodendenkmäler (§ 19)."

Da raus ergibt sich das auch alle Bodendenkmale durch einen Verwaltungsakt bestimmt wurden und werden.

Finde ich etwas im freien Gelände und ich kann selber erkennen das es sich um Sachen handelt, weche Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens sind, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind,
dann habe ich ein BD gefunden.

"§ 19 Bodendenkmäler

Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind."


Finde ich etwas und vermute das die Sache unter §19 fallen könnte dann habe ich dies nach §20 zu melden und abzuwarten wie der Fund eingestuft wird.
Der Fund wird also erst nach fachlicher Bestimmung zum DB oder auch nicht.

So sehe ich dies, Irrtum nicht ausgeschlossen.

Gruß Charlie

 

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#14
30. Dezember 2012, um 13:23:27 Uhr

ich würde nicht mal in Sichtweite eines Bodendenkmals suchen sonst ist der Ärger vorprogrammiert in meinem Fall möchte ich in aller Ruhe suchen und nicht Angst haben das ich zu Nahe an das BDL komme


                       larod   Smiley

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