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 Abstand zu Bodendenkmal

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Avatar  Abstand zu Bodendenkmal  (Gelesen 2649 mal) 0
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#15
30. Dezember 2012, um 13:33:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Moin Walter,

ich denke hier liegste daneben.

Bodendenkmale sind Kulturdenkmale. Deshalb kann es bei KD nicht etwas anders sein.

Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind."[/i]

Gruß Charlie

Moin Charlie,

ein Bodendenkmal kann auch ein Kulturdenkmal sein, muss es aber nicht. BD die KD sind müssen den Forderungen (s. o.) entsprechen.

Der § 19 stellt fest was ein BD ist. Ein BD ist es, wenn die o. g. Bedingungen erfüllt sind. Es ist also nicht erforderlich, dass das BD als solches bereits bekannt ist und es ist auch kein Verwaltungsakt erforderlich um einen Gegenstand oder eine Fläche als BD zu bezeichnen.

Nebenbei bemerkt, hast Du hier den § 19 des DSchG Hessen eingefügt, die entsprechenden §§ in den DSchG der anderen Bundesländer sind in der Fassung was ein BD ist wesentlich universeller, d. h. in diesen DSchG ist nahezu alles ein BD.

Viele Grüße

Walter

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#16
30. Dezember 2012, um 13:46:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Charlie,

ein Bodendenkmal kann auch ein Kulturdenkmal sein, muss es aber nicht. BD die KD sind müssen den Forderungen (s. o.) entsprechen.

Der § 19 stellt fest was ein BD ist. Ein BD ist es, wenn die o. g. Bedingungen erfüllt sind. Es ist also nicht erforderlich, dass das BD als solches bereits bekannt ist und es ist auch kein Verwaltungsakt erforderlich um einen Gegenstand oder eine Fläche als BD zu bezeichnen.

Nebenbei bemerkt, hast Du hier den § 19 des DSchG Hessen eingefügt, die entsprechenden §§ in den DSchG der anderen Bundesländer sind in der Fassung was ein BD ist wesentlich universeller, d. h. in diesen DSchG ist nahezu alles ein BD.

Viele Grüße

Walter

Hi Walter,

ich habe extra Hessen gewählt damit wir nicht aneinander vorbei reden.

Leider reden/schreiben wir doch aneinander vorbei.

Mehr als die entsprechenden Gesetzestexte zu zietieren kann ich auch nicht
machen. Un da steht kurz und knapp, Bodendenkmale sind Kulturdenkmale.

Viele Grüße
Charlie

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#17
30. Dezember 2012, um 14:20:46 Uhr

antwort von larod : ich würde nicht mal in Sichtweite eines Bodendenkmals suchen sonst ist der Ärger vorprogrammiert in meinem Fall möchte ich in aller Ruhe suchen und nicht Angst haben das ich zu Nahe an das BDL komme


                       larod   Smiley

genau mein denken auch . will einfach meine ruhe und die wirst du nie haben wenn du nur in der nähe suchst von bd. das wär für mich auch nix .. und falls ich es unbedingt wöllte dann nur nachts . wir haben im wald eine stelle da ist im krieg ein engländer mim falschirm runter gekommen und gestorben . sonst ist da nix was mit krieg zu tun hat . nun kamm ich letztens in die richtung von dem kreuz, war noch 50 meter weg und wollte auch gar net zu dem kreuz. naja und gerade da genau aufm waldweg boden ein ganz hocher ton und was tiefer . ich am graben und just da kommt ne frau ausm dorf daher . das war mir sowas von unangenehm ,weil die bestimmt dachte das ich beim kreuz suchen wollte . hab aufgehört zu graben und bin weg .

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#18
04. Januar 2013, um 03:48:54 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Genau diese Frage wollte ich gerade stellen.
 Engel
Ist gar nicht so einfach die 15 Beiträge voll zu kriegen, wenn man weiß wie man eine Suchfunktion benutzt.
Leider ist auch eine Unterhaltung dann relativ schwierig....  Weinen


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