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 Antrag NFG das erste Gespräch

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Avatar  Antrag NFG das erste Gespräch  (Gelesen 6497 mal) 0
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#15
26. Juli 2012, um 11:17:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Finde es echt interessant,dass es immer wieder Leute gibt,
die einem,der freiwillig eine NFG beantragt und sich beim Amt vorstellt,
grundsätzlich Arschkriecherei vorwerfen. Nono

Nö, überhaupt nicht grundsätzlich,
nur wenn empfohlen wird sich zu verbiegen um den Geschmack des "Sachbearbeiters" zu treffen, anstatt ein Gespräche in Augenhöhe anzustreben...
..oder wie Walter gerade schreibt, daß Vitamin B über solche Anträge entscheidet.




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#16
26. Juli 2012, um 11:23:19 Uhr

tja, wie es aussieht, brauchen Rentner in Hessen keinen Antrag zu stellen, wenn sie ihre Freizeit mit Sondeln verbringen wollen. Hier besteht ja die Wahrscheinlichkeit, dass das Genehmigungsverfahren schon über den biologischen Weg eingestellt wird...

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#17
26. Juli 2012, um 12:13:20 Uhr

Moin,

in Hessen muss niemand länger als 3 Monate auf seine NFG warten, da jeder Antrag automatisch nach 3 Monaten genehmigt ist. (§ 42 a VerwVerfG)

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 26. Juli 2012, um 12:15:21 Uhr:

Geschrieben von Zitat von MrsMetal

..oder wie Walter gerade schreibt, daß Vitamin B über solche Anträge entscheidet.


ähh, unter Vitamin B habe ich mir bisher immer etwas anderes vorgestellt. Wie kommst Du auf Vitamin B?

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 26. Juli 2012, um 12:15:21 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#18
26. Juli 2012, um 12:19:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

in Hessen muss niemand länger als 3 Monate auf seine NFG warten, da jeder Antrag automatisch nach 3 Monaten genehmigt ist. (§ 42 a VerwVerfG)

Wie stelle ich mir das vor?
Höre ich nach 3 Monaten nichts, dann ist mein Antragsschreiben in Verbindung mit dem Einschreibenachweis der Post die Genehmigung?

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#19
26. Juli 2012, um 12:21:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Zur Musterung im Amt antreten? Was bilden die sich denn ein? Nach welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Fleischbeschauung denn durchgeführt?

HuchHuchHuch??also dich versteh ich nicht?HuchHuchHuchHuchHuch

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#20
26. Juli 2012, um 12:25:43 Uhr

Ich dachte hier geht es darum wie bei anderen die Antragstellung ablief. Bis jetzt lese ich nur zwei und jede Menge unsachliche Kommentare..

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#21
26. Juli 2012, um 12:32:50 Uhr

ich seh das genauso ?

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#22
26. Juli 2012, um 12:49:09 Uhr

Vernünftige Angaben zu dem Thema?

Wenn ich von meinem derzeitigen Standort einen Kreis mit 30km Radius ziehe, erfasse ich 7 Landkreise in 2 Bundesländern. Alle Landkreise haben unterschiedliche Gebühren und Laufzeiten der Genehmigungen. Jeder Landkreis hat andere Voraussetzungen zum Erlangen der NfG, und die Zeit vom Antrag bis zur Genehmigung schwankt zwischen 3 Tagen und mehreren Wochen. Der eine Kreis genehmigt den ganzen Landkreis, der andere lässt sich jeden einzelnen Acker zur Genehmigung vorlegen.
Wir sehen also, dass so ziemlich garnichts geregelt ist. Dazu kommt, dass diese Genehmigungserlebnisse ohne exakte Angabe der Behörde nur Smalltalk sind und niemanden weiterhelfen.

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#23
26. Juli 2012, um 12:57:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Zur Musterung im Amt antreten? Was bilden die sich denn ein? Nach welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Fleischbeschauung denn durchgeführt?

Hast Angst ausgemustert zu werden Grinsend

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(versteckt)
#24
26. Juli 2012, um 18:39:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Wie stelle ich mir das vor?
Höre ich nach 3 Monaten nichts, dann ist mein Antragsschreiben in Verbindung mit dem Einschreibenachweis der Post die Genehmigung?

Moin,

wie das genau geht, steht im § 42a VerwVerfG.

Viele Grüße

Walter

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#25
26. Juli 2012, um 20:26:55 Uhr

...genau so geht es, allerdings ist es für "Nichtverwaltungsmenschen" nicht immer einfach, die Ausführung der Gesetzestexte zu verstehen.
Ergänzend kann man sich auch die jeweiligen Kommentare ansehen, gibt es für alle möglichen Gesetzesbücher...
d.


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#26
26. Juli 2012, um 22:11:30 Uhr

Ich hab den Antrag hier liegen soll ich den dann mit post schicken ? rufen die mich dann an oder bekomme ich auch dann post

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
27. Juli 2012, um 00:15:13 Uhr

hallo zusammen
danke fuer euer interesse an meinem thread. es wurden einige fragen gestellt wie z.b. aus welchem gebiet ich komme, kosten der genehmigung usw. ich kann verstehen, dass die antworten auf diese fragen fuer den ein oder anderen sicher interessant waeren.
nur haben diese fragen nichts mit dem thema dieses threats zu tun

fuer das erste gespraech spielt es denke ich auch keine rolle in welchem bundesland es statt findet, denn der ablauf wird aehnlich wenn nicht sogar identisch sein.
einen kommentar fand ich besonders ueberfluessig "ohne diverse angaben diene dieser threat nur der unterhaltung".

man sollte allerdings bedenken, dass nicht jeder ein alter hase ist und schon alles kennt.. im gegenteil hier gibt es auch viele neue. gerade als neuer (bin selbst ja noch ziemlich neu) ist man doch fuer jeden rat bzw. tip sehr dankbar. nur das es nicht falsch verstanden wird, ich habe fuer berechtigte kritik immer ein offenes ohr.
nur bin ich auch der meinung, dass ich nicht alle meine persoenlichen daten hier oder irgenwo anders im web verteilen werde,

vielen dank fuer die positiven kommentare.

gruss owl












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(versteckt)
#28
27. Juli 2012, um 00:21:16 Uhr

 Offtopic
Geschrieben von Zitat von insurgent
Hast Angst ausgemustert zu werden Grinsend
Angst vor Ämtern? Du beliebst zu scherzen Grinsend


(versteckt)
#29
27. Juli 2012, um 05:56:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von OWL

fuer das erste gespraech spielt es denke ich auch keine rolle in welchem bundesland es statt findet, denn der ablauf wird aehnlich wenn nicht sogar identisch sein.
einen kommentar fand ich besonders ueberfluessig "ohne diverse angaben diene dieser threat nur der unterhaltung

Eben nicht! (siehe oben). Hier hat niemand nach persönlichen Angaben verlangt, aber ohne Angabe.....ach....ich gebe auf. Das Lesen und Verstehen geschriebenen Wortes, wird offensichtlich zunehmend zum Problem...

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