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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Antrag NFG das erste Gespräch

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Avatar  Antrag NFG das erste Gespräch  (Gelesen 6498 mal) 0
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#30
27. Juli 2012, um 11:45:59 Uhr


Thread ist warum im Unterforum Rechtliches zu finden ?

Ist insgesamt als Auftakt der Reihe "mein langer steiniger Weg zur NFG" zu sehen ,oder wie ?
ich mein das Gespräch wird ja wohl nicht das Wesentliche sein oder ?
glaub das Wesentliche ist eher das Zusammenbekommen möglichst vieler guter Flächen die auch genehmigt werden und das am besten in nem Kreis wo ich nicht allzu viel dafür blechen muss.

Und was soll das hier nochmal konkret vermitteln ? das man keine "Angst" vor NFG beantragen und Musterungsgespräch haben soll ?

Ich glaub die Wenigsten beantragen deshalb keine NFG, weil sie Angst vor dem ganzen Prozeß haben ,sondern eher deswegen nicht ,weil sie keinerlei Vorteile daran erkennen können eine NFG zu besitzen .
Kann man mit StandardNFG auf Flächen rauf die man vorher nicht betreten durfte – nein ,man kann nur noch auf Flächen von Bauern die nichts dagegen haben das sie im Falle gewisser Suchergebnisse Nutzungseinschränkungen in Kauf nehmen müssen………und das auch nur wenn das Amt und nicht lediglich der kurz befragte Bauer sein Einverständnis dazu gibt.
In Wald kannst nicht mehr suchen .
Ich muss mir fürs Amt teils überflüssige Arbeit mit den Funden machen .
Ich muss mich vom Blockwart weiterhin volllabern lassen, nur mit dem Unterschied das ich anstatt "hier ist es nicht verboten zu suchen" dann “"ich habe für dieses Stück Land die Erlaubnis sogar nach Denkmalen zu suchen" antworten darf und anstatt Ausdruck des DschG dann die NFG vorzeigen kann.
das Recht an besonderen Funden (oder allem was dem Amt gefällt oder wertvoll ist) bin ich doch als NFGler garantiert auch los ,oder ? ich mein NRW hat noch kein Schatzregal und ich verzichte ja nicht freiwillig zugunsten derer die dafür verantwortlich sind dass das Schatzregal demnächst eingeführt freiwillig auf meine Ansprüche .

Das und noch vieles vieles mehr (bei Einigen u.a. Stolz ! ) sind glaub ich die wahren Gründe warum fast niemand ne NFG beantragt – mit Angst vor iwelchen Gesprächen oder dem Amt an sich hats wohl eher weniger zu tun  Cool


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#31
27. Juli 2012, um 11:49:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von OWL
hallo zusammen
danke fuer euer interesse an meinem thread. es wurden einige fragen gestellt wie z.b. aus welchem gebiet ich komme, kosten der genehmigung usw. ich kann verstehen, dass die antworten auf diese fragen fuer den ein oder anderen sicher interessant waeren.
nur haben diese fragen nichts mit dem thema dieses threats zu tun

fuer das erste gespraech spielt es denke ich auch keine rolle in welchem bundesland es statt findet, denn der ablauf wird aehnlich wenn nicht sogar identisch sein.
einen kommentar fand ich besonders ueberfluessig "ohne diverse angaben diene dieser threat nur der unterhaltung".

man sollte allerdings bedenken, dass nicht jeder ein alter hase ist und schon alles kennt.. im gegenteil hier gibt es auch viele neue. gerade als neuer (bin selbst ja noch ziemlich neu) ist man doch fuer jeden rat bzw. tip sehr dankbar. nur das es nicht falsch verstanden wird, ich habe fuer berechtigte kritik immer ein offenes ohr.
nur bin ich auch der meinung, dass ich nicht alle meine persoenlichen daten hier oder irgenwo anders im web verteilen werde,

vielen dank fuer die positiven kommentare.

gruss owl












Hallo, jetzt mal im ernst... wo warst du denn? nur das bundesland wurde erfragt nicht deine privatadresse.
wie hoch waren die gebühren, für welches gebiet? (wenn du sie bekommen hast)
(mehr fragen waren es doch nicht)
wenn du schon diesen "fragwürdigen" threat aufmachst, musst du auch mit fragen rechnen...
naja nix für ungut.
grüße

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#32
28. Juli 2012, um 03:14:34 Uhr

@ earl of..
ich bin aus nrw...owl wie mein nick es eigentlich verraet.

@ sondengaengeruebermensch
mag sein das mein threat nicht in die rubrik rechtliches gehoert.
ich denke wenn die rubrik so falsch waere haetten die moderatoren
ihn schon verschoben.
mein thema ist fuer sg gedacht, die eine nfg beantragen moechten  (betrifft dich ja eher nicht) und wissen moechten, aus welchen gruenden auch immer, wie dieses erste gespraech verlaueft.
wenn fuer dich die nfg nicht infrage kommt, frage ich mich warum liest du dann dieses thema.? 
deiner meinung nach ist das erste gespraech nicht das wesentliche
sondern die genehmigten felder bzw. flaechen.
da genau liegt dein denkfehler..... bevor du  dir rgend welche felder
genehmigen lassen kannst, musst du das erstgespraech fuehren.
und genau um dieses erstgespraech geht mein threat.

erst im zweiten schritt kannst du dein gewuenschtes suchgebiet auf einer topographischen  karte eintragen und schriftlich beantragen.
aber wie gesagt, diesen threat habe ich fuer sg eroeffnet die an der beantragung der nfg interessiert sind.im uebrigen findest du hier im forum nicht nur einmal die frage zum ersten gespraech.

so jetzt muss ich aber mal ins bett.
sorry fuer die vielen fehler usw. aber ich schreibe mit dem handy. wie immer wenn ich nur in kleinschrift schreibe.
gute nacht oder bessser guten morgen...

gruss owl

 






« Letzte Änderung: 28. Juli 2012, um 03:24:28 Uhr von (versteckt) »

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#33
28. Juli 2012, um 09:55:58 Uhr

Aus Ostwestfalen....Ich dachte es mir gleich bzgl. des Nicks, habe dann aber vermutet, es könnten auch Initialen sein. Interessant ist jetzt nämlich, dass ich auch aus OWL komme und meine obigen Angaben sich auf diese Region beziehen. Ich habe diesen Firlefanz mit den Interviews nicht mitgemacht sondern nach 5 Tagen die NfG erhalten. Beim ersten Mal für 50,-€, beim zweitem Mal für 70,-€ jeweils für 2 Jahre. Man sieht es also ganz klar, dass in diesem Bereich garnichts geregelt ist, und jeder Mitarbeiter der oberen Denkmalschutzbehörde seine eigene Suppe kocht.
Als Folge fühlt sich der zahlende Antragsteller irgendwann veräppelt... und was macht er dann? Richtig: nicht mehr mit.

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#34
28. Juli 2012, um 10:21:49 Uhr

Hallo Ihrs, ich sehe ein Problem in der Zuteilung der Gebiete. Wenn ich für 1-3 Äcker die Genehmigung bekomme und da kommt nix so wie ich es aus 95% der Fälle kenne geht dann der ganze Zirkus wieder von vorne los? Ich hab das halt immer so gehandhabt dass ich einfach das Gebiet wechsle wenn nichts kommt so wie alle anderen wahrscheinlich auch...Mir ist das mal im Altmühltal passiert, zu hause ein Suchgebiet ausbaldowert und nach 120km Anfahrt war dann eine Jagd im Gebiet, da kann ich doch ned einfach wieder nach hause fahren, also woanders gesucht. Das ist für mich irgendwie das grösste "Hindernis" an der NFG, ich denke man sucht dann auch oft genug "ohne" Unentschlossen

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#35
08. Oktober 2012, um 20:24:50 Uhr

Tja, ich wäre froh gewesen, wenn ich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen hätte.

Stattdessen bekam ich das hier :

Sehr geehrter Herr A......,
 
 
 
die Suche mit der Metallsonde und die damit verbundene Freilegung der gefundenen Objekte ist entgegen der weit verbreiteten Auffassung nicht zerstörungsfrei, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie bei der Nachforschung im Kreis Siegmaringen und Ostrach auf ein Objekt aus einer der zahlreichen bislang unbekannten denkmalwürdigen Fundstellen stoßen, das damit zu einem bislang unbekannten Kulturdenkmal im Sinne des §2 DSchG gehören kann. Nach § 2 Abs. 1 DSchG sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Gegenstände, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind kraft Gesetzes Kulturdenkmale und unterliegen den Bestimmungen des DSchG. Eine Bergung des oder der Objekte ist somit mit deren undokumentierten Entfernung aus dem archäologischen Kontext gleichzusetzen. Dies wird sicherlich nicht in der Absicht von Ihnen liegen, aber eine Unterscheidung der Qualität des archäologischen Fundes und die Bedeutung der Fundlage sind anhand des Detektorsignals nicht zu ermessen. Auch wenn Sie eine Einmessung der Objekte vornehmen, kann im Nachhinein keine sichere Zuordnung zur ursprünglichen Befundstruktur vorgenommen werden, so dass in jedem Fall mit einem zumindest partiellen Verlust der Denkmalsubstanz gerechnet werden muss.  
 
 
 
Das öffentliche Interesse zu verhindern, dass durch nicht fachgerechte Nachforschungen Denkmalsubstanz gefährdet oder vernichtet wird oder Kulturdenkmale nach der Freilegung Schaden nehmen, würde das rein private Interesse an entsprechenden Nachforschungen voraussichtlich im vorliegenden Fall überwiegen und somit zur Versagung der Genehmigung führen.
 
 
 
Um eine gebührenpflichtige, förmliche Antragsablehnung zu vermeiden, geben wir Ihnen die Gelegenheit, den Antrag bis zum 05.11.2012 zurückzuziehen.
 
 
 
Von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) wird jedoch angeboten, kulturgeschichtlich interessierte Personen ehrenamtlich an einer systematischen Prospektionsmaßnahme des LAD auf einem überplanten Areal teilnehmen zu lassen, bei der der Einsatz einer Metallsonde unter Anleitung des LAD ermöglicht wird.
 
Bei Interesse an der Teilnahme an einer solchen Maßnahme können Sie sich gerne an mich wenden. Ich würde Sie dann über den Ort und Zeitpunkt der Prospektion informieren.
 
 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
 
 
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 
 J.........n Sch........tz

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#36
08. Oktober 2012, um 20:44:16 Uhr

Verlange einfach Einsicht in die Kulturdenkmalliste und gehe nicht auf den betroffenen Arealen suchen.
Wenn selbst die Behörde nicht weiß, ob da ein Denkmal liegt, woher sollst du es dann wissen?

Wenn es dann Ärger gibt, und du natürlich nur nach nicht-Kultutdenkmälern suchst, kannst du ja beweisen, dass du dich extra abgesichert hast indem du nur auf denkmalfreien Gebieten nach Meteoriten gesucht hast.

Was der Herr Sch. dir gesagt hat, "
zahlreichen bislang unbekannten denkmalwürdigen Fundstellen", ist einfach lächerlich.
Jeder Bauer würde dann hierfür eine NFG benötigen, sowie jeder Harvester, eigentlich jeder Mensch der Bodeneingriff tätigt, da er theoretisch auf ein unbekanntes Denkmal treffen könnte.

Würde es selbstverständlich drauf ankommen lassen. Das etwas blöde ist nur, dass die Behörde dich nun "im System" hat.

Grüße!


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#37
08. Oktober 2012, um 21:01:13 Uhr

Wenn ich nix zu verbergen hab kann ich das machen . aus

Da Kackt man sich hier voll, aber meldet sich im Internet bei jedem scheiß an, was eine Scheinheiligkeit.
Hier einen auf Datenschutz und und und machen, das ist absolute  Heuchlerei werte Kollegen.

Wenn ihr das hier Betreibt Wisst ihr wo die Dinge sind welche Tabu sind.
Dennoch werden Sie von einigen hier aufgesucht, nur um damit zu protzen.

Sorry für meine Ehrlichkeit aber ich bin ein echt schlechter Märchenerzähler
 Unentschlossen

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2012, um 21:02:42 Uhr von (versteckt) »

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#38
08. Oktober 2012, um 21:14:30 Uhr

ich habe da eine Frage, was habe ich da für eine Bescheinigung?
Unbedenklichungsbescheinigung
Es wird bestätigt, dass von Seiten der Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, als zuständige Fachbehörde keine Bedenken bestehen, das Herr ..... ...... mit seiner Metallsonde Grundstücke in Niederbayern, ausgenommen obertägig sichtbare Bodendenkmäler, nach vorgeschichtlichen und historischen Funden absucht.
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
1. Sämtliche Funde sind unserer Behörde zur Begutachtung vorzulegen.
2. Die Bescheinigung  entbindet Herrn ..... nicht von der Pflicht sich mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer ins Benehmen zu setzen. Auf den laut BGB hälftigen Anteil des Eigentümers an allen Bobenfunden wird ausdrücklich  hingewiesen

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(versteckt)
#39
08. Oktober 2012, um 21:15:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Das etwas blöde ist nur, dass die Behörde dich nun "im System" hat.

So schaut's aus.
Einmal in den Fängen... dann steht vielleicht doch mal morgens um 5 eine Truppe vor der Tür und bittet dich "höflich" die Tür aufzumachen. Schließlich bist du doch ein potenzieller Raubgräber und hast vielleicht den ein oder anderen Fund unterschlagen... jetzt bist du für alle Zeiten gebrandmarkt. Wieviel Jahre lang dürfen solche Daten eigentlich gespeichert werden?

Die Gegend um Ostrach wird sicher schon seit 40 Jahren von Sondengängern frequentiert, allzuviel Bodendenkmäler wird's nicht mehr geben. Auch wenn Herr Sch... sich das wünscht.

Merke: wenn ein Sondengänger suchen will, ist ÜBERALL ein KD zu vermuten. Wenn eine Straße, ein Haus oder ein Silo gebaut werden soll: dann NICHT. Dann wird nämlich erst gegraben, und dann (bei Fund) gemeldet. Oft aber auch nicht, sondern man baggert die alten Mauern lieber schnell weg, bevor das Amt anrückt und 3 Monate Baustopp verhängt. Solches Verhalten ist auf dem Land gang und gebe, sowas interessiert da keinen. Da man eh' selbst oder mit dem Nachbarn rumwerkelt, kriegt sowas ja auch keiner mit. In der Stadt bei Fremdarbeitern usw. ist sowas kaum möglich.

Aber er sagt ja selbst:













..

















Geschrieben von {author}

Nach § 2 Abs. 1 DSchG sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Gegenstände, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind kraft Gesetzes Kulturdenkmale und unterliegen den Bestimmungen des DSchG. Eine Bergung des oder der Objekte ist somit mit deren undokumentierten Entfernung aus dem archäologischen Kontext gleichzusetzen.




..

Wenn du also nicht nach Kulturdenkmälern (s.o.) gezielt suchst... wo ist das Problem und warum fragst du überhaupt nach einer NFG? - Wer nicht gezielt nach Kulturdenkmälern suchen will, braucht m.E. auch keine NFG. Mit der Anfrage hast du dir also selbst ein Bein gestellt. Jetzt bist du schon als jemand gespeichert, der offensichtlich nach KD mit dem Detektor suchen will. Denn sonst hättest du ja nicht nach einer Genehmigung zur Entdeckung von KD gefragt. Das ist Amtslogik.

(Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar, und ist keine Rechtsberatung.)

Grüße,
sondelfreund


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(versteckt)
#40
09. Oktober 2012, um 07:26:46 Uhr

ich habe da eine Frage, was habe ich da für eine Bescheinigung?
Unbedenklichungsbescheinigung
Es wird bestätigt, dass von Seiten der Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, als zuständige Fachbehörde keine Bedenken bestehen, das Herr ..... ...... mit seiner Metallsonde Grundstücke in Niederbayern, ausgenommen obertägig sichtbare Bodendenkmäler, nach vorgeschichtlichen und historischen Funden absucht.
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
1. Sämtliche Funde sind unserer Behörde zur Begutachtung vorzulegen.
2. Die Bescheinigung  entbindet Herrn ..... nicht von der Pflicht sich mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer ins Benehmen zu setzen. Auf den laut BGB hälftigen Anteil des Eigentümers an allen Bobenfunden wird ausdrücklich  hingewiesen


Moin,

in BY gibt es keine NFG, da diese im Gesetz nicht vorgesehen sind. Jetzt hast Du eine Bestätigung, dass Du mit Wissen des LDA Deine Nachforschungen durchführst.

Da das LDA im letzten Jahr behauptet hat, es würden keine Funde gemeldet werden, lege Deinen Focus bitte in die Fundmeldungen.

Hast Du vom LDA ein Muster für ein Fundmeldungsblatt bekommen?  Wenn nicht, schreibe mir eine E-Mail an Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de
Ich sende Dir dann einen Vordruck zu, der alle erforderlichen Angaben erhält.

Viele Grüße

Walter

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#41
10. März 2014, um 23:28:41 Uhr

Mal ne Frage zum Vorstellungsgespräch.

Sagen wir mal ich bekomme einen Termin.
Gehe dort hin und erzähle das ich gern nach Münzen oder sonstigen Funden(Schnallen, Knöpfe ) suchen möchte. WW2 Funde interessieren mich nicht.
Das ich besondere Funde abgeben muss ist mir klar und auch kein Problem für mich.
Würde natürlich auch erwähnen das ich absoluter Neuling bin.

Hätte ich dann überhaupt eine Chance eine Genehmigung zu bekommen ? Und kommen die auch mit spezifischen Fragen ?

Wie bereitet man sich am besten vor ? Was sollte man für Fachwissen mitbringen ?


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#42
11. März 2014, um 06:33:13 Uhr

Hier mal was aus dem WWW zum Thema.
Aber aktuell, ist"s nimmer.
................ Engel ...............

Ich finde das Ok, es ist verständlich, gegliedert und für Interessierte bestimmt machbar.
...............1x PDF : Ist da, 2x PDF müsst ihr auf den 2x Link klickern.
und zum 2x PDF : Sondengaenger.pdf

Gruss 8000Hz
 Küsschen

Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.google.de/url?q=http://www.archaeologie.sachsen.de/download/Sondengaenger_LfA_Sachsen.pdf&sa=U&ei=-6EeU4iwGIiWtQaqzoFg&ved=0CDgQFjAE&usg=AFQjCNEV1Eh-PNlYuq2LCLnFc-Ciyam3mA


Ps: Quellenangabe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.google.de/url?q=http://www.digs-online.de/dokumente/LfA_Handlungsanweisung_Nachforschungen.pdf&sa=U&ei=paEeU8HVAYGHtQbkn4GAAg&ved=0CCcQFjAB&usg=AFQjCNH9hpuhZO8PIKuGRrBKZOKYbYVLBQ





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Info_Nachforschung.pdf

« Letzte Änderung: 11. März 2014, um 06:48:27 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#43
12. März 2014, um 23:14:35 Uhr

Wenn ich das alles lese ,sehe ich nur Hürden  Unentschlossen

Wollte eigentlich nur ein paar Äcker um ein altes Baudenkmal absuchen.
Hab aber nun gesehen das dort ein Heimatverein ansässig ist. Denke mal das ich denen demnächst ein Besuch abstatten werde.  Smiley
Mal sehen was ich noch für interessante Infos über das Bauwerk bekommen kann.
Und gleich mal fragen was sie von Sondlern halten.Oder ob das Arreal vielleicht schon abgesucht wurde. Evtl. könnten sie mir ja beim Kontakt zum Denkmalamt helfen.

Was meint ihr. Könnte ein Heimatverein hilfreich sein ?

Noch eine kleine Verständnissfrage
Sind jetzt Bayern und Hessen die einzigen Länder ohne Schatzregal ?
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/denkmalbehoerde/denkmalschutzgesetz/index.html


« Letzte Änderung: 12. März 2014, um 23:16:38 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#44
12. März 2014, um 23:18:25 Uhr

Ein Heimatverein könnte hilfreich sein, gibt natürlich auch welche, die auf Sondler keinen Bock haben. Musst eben antesten.
Bayern ist das einzige Land ohne Schatzregal.

Gruß Michael

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