Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forum nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten und auch nicht alle Boards einsehen wie z.B. die Fundbereiche Antike (Keltisch, Römisch, Mittelater etc.). Klicken Sie hier um sich einfach und kostenlos anzumelden.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2012, um 03:24:28 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2012, um 21:02:42 Uhr von (versteckt) »
Nach § 2 Abs. 1 DSchG sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Gegenstände, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind kraft Gesetzes Kulturdenkmale und unterliegen den Bestimmungen des DSchG. Eine Bergung des oder der Objekte ist somit mit deren undokumentierten Entfernung aus dem archäologischen Kontext gleichzusetzen.
Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.
« Letzte Änderung: 11. März 2014, um 06:48:27 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 12. März 2014, um 23:16:38 Uhr von (versteckt) »