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 Außerkrafttreten des Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG)

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Avatar  Außerkrafttreten des Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG)  (Gelesen 929 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. Dezember 2012, um 23:28:08 Uhr

Nabend allerseits!
Da man ja immer auf dem neusten Stand sein muss was Gesetze anbelangt ( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Belehren ) befasse ich mich gerade mit dem saarländischen DschG..... und siehe da was muss ich lesen
Zitat :
Saarländisches Denkmalschutzgesetz
(SDschG)
(Art. 1 des Gesetzes Nr. 1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts) vom 19. Mai 2004
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 blablabla....... Belehren


Geltungsbeginn: 14.8.2009, Geltungsende: 31.12.2015  Lächelnd

Im Umkehrschluß würde dies doch für unsere saarländischen Sondlerkolegen heißen das diese nur noch bis Ende 2015 durchhalten müßten und schwuppsssss... gibts dort kein DschG mehr ....Hab ich das jetzt richtig so verstanden???  Huch
 Das wäre doch nen Traum...... ich seh schon die Schlagzeile : *Bevölkerungsboom im Saarland mangels DschG *  Frech  

P:S bitte mit ein wenig Ironie das ganze lesen..... dankööööööö  Grinsend

Grüße und allzeit gut Fund
Münzsucher

« Letzte Änderung: 28. Dezember 2012, um 23:29:47 Uhr von (versteckt) »

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#1
28. Dezember 2012, um 23:40:35 Uhr

An dem Tag mach ich frei und sondel 24 Stunden am Stück Lächelnd

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. Dezember 2012, um 23:42:03 Uhr

 
Geschrieben von Zitat von hjack
An dem Tag mach ich frei und sondel 24 Stunden am Stück Lächelnd


« Letzte Änderung: 28. Dezember 2012, um 23:42:26 Uhr von (versteckt) »

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#3
28. Dezember 2012, um 23:51:38 Uhr

Suche zweitwohnsitz im Saarland ab 01.01.2016. Größe bis 50m2. Seriöse Angebote bitte per PN!

 Grinsend Grinsend Grinsend

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#4
29. Dezember 2012, um 00:28:15 Uhr

Ne Sondel Wg gründen Smiley

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#5
29. Dezember 2012, um 11:38:39 Uhr

Moin,

das DSchG SL ist nicht das einizige DSchG mit Verfallsdatum.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

Das Parlament beschließt rechtzeitig ein neues DSchG (wäre ein Wunder)

Das Parlament kommt nicht rechtzeitig in die Pötte, kennt aber das Verfallsdatum und beschließt rechtzeitig ein Gesetz, dass das DSchG vorübergehend in Kraft bleibt. (ist verm. die wahrscheinlichste Variante)

Keiner kümmert sich darum und es ist dann tatsächlich nicht mehr gültig. (ist kaum vorstellbar)

Viele Grüße

Walter

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#6
29. Dezember 2012, um 14:58:05 Uhr

Hi,
bis dahin ist noch ne lange zeit!

Gruss Alex

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(versteckt)
#7
29. Dezember 2012, um 15:47:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

das DSchG SL ist nicht das einizige DSchG mit Verfallsdatum.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

Das Parlament beschließt rechtzeitig ein neues DSchG (wäre ein Wunder)

Das Parlament kommt nicht rechtzeitig in die Pötte, kennt aber das Verfallsdatum und beschließt rechtzeitig ein Gesetz, dass das DSchG vorübergehend in Kraft bleibt. (ist verm. die wahrscheinlichste Variante)

Keiner kümmert sich darum und es ist dann tatsächlich nicht mehr gültig. (ist kaum vorstellbar)

Viele Grüße

Walter

Aber das währ der schönste Traum ,oder nicht Walter , giebs zu ,auch deiner !

Lg Chris

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(versteckt)
#8
30. Dezember 2012, um 10:56:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von LOKI
Aber das währ der schönste Traum ,oder nicht Walter , giebs zu ,auch deiner !

Lg Chris

 Smiley Ich würde die Frage ja jetzt gerne beantworten, aber da ja hier ständig die DSchB mitlesen, lasse ich es lieber.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
30. Dezember 2012, um 11:02:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Ich würde die Frage ja jetzt gerne beantworten, aber da ja hier ständig die DSchB mitlesen, lasse ich es lieber.

Ich kanns schon von hier aus sehen das es dir in de Finger juckt was zu schreiben Grinsend ....lass dich gehen Walter Zwinkernd ...hoppp.....los...mach    ausserdem: hab doch geschrieben das dieser Beitrag mit ner gewissen Ironie gelesen werden muss.Ich glaub die Jungs vom Amt die das hier evtl. mitlesen werden bzw verstehen hoffentlich nen bischen Spaß  Super
Allzeit gut Fund!  Suchen

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#10
30. Dezember 2012, um 12:20:56 Uhr

Das wird nicht passieren, dass das Denkmalschutzgesetz ohne Nachfolger ausläuft.

Dort in dem Gesetz geht es um viel Geld. Denkmalschutz von Gebäuden und Gelände betrifft die Industrie, Baugewerbe, Stadtplanung, Häuslebesitzer.
Ohne Denkmalschutzgesetz könnte zum Beispiel IKEA den Kölner Dom abreissen und dort ein neues Möbelhaus errichten (zumindest, wenn die Kirche knapp bei Kasse ist und das Teil verkauft).
Ein Denkmalschutzgesetz behandelt die Belange, die uns Sondler betrifft, wirklich nur marginal.

Gruß
Oetti1

« Letzte Änderung: 30. Dezember 2012, um 12:23:17 Uhr von (versteckt) »

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#11
30. Dezember 2012, um 12:43:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Smiley Ich würde die Frage ja jetzt gerne beantworten, aber da ja hier ständig die DSchB mitlesen, lasse ich es lieber.

Viele Grüße

Walter

 Schockiert   Huch

Nee Walter , ich meinte eigendlich , nach Englischen Vorbild , Klame !

Lg Chris



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(versteckt)Themen Schreiber
#12
30. Dezember 2012, um 12:48:41 Uhr

Das es uns Sondler in gewisser Maßen kaum betrifft stimme ich soweit zu.... man respektiert als Sondler nun mal auch die BD´s  und Kulturdenkmäler! Was für mich nur überraschend war hier zu sehen das es eine Art *Verfallsdatum* für ein solches Gesetz gibt und dies nicht *ewig* bestand hat  Schockiert Verbesserungen ab und an ok aber das ein solches Gesetz nur eine gewisse Wirkungsdauer hat hätte ich so nie gedacht  Schockiert 

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