Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondler ?!

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Paddex:
Hey,

so nachdem ich jetzt das halbe rechtliche Unterforum durchforstet habe, muss ich doch zu dem Schluss kommen,
dass jeder, der ein Sondelgerät besitzt, automatisch ein Verbrecher ist...
Ich dachte ich kann mir jetzt ein neues Hobby suchen, aber  BaWü will das nicht.
Kann man dagegen denn gar nichts machen ?
Ich hätte mir echt gern so ein Metalldetektor zugelegt, aber als BaWüler ohne NfG zwecklos...
Oder kann mir jmd, Tipps/ Hilfe geben ob es da doch ne Möglichkeit gibt??

( Falls es den Thread schon gibt, entschuldigt mich :-) )

Gruß

larod:
ich wohne an der Grenze Bayern - B.Würt. und sehe den krassen Gegensatz der beiden Länder in Bayern relativ einfach und in BW eine Straftat alles wird in Bayern gemeldet in BW nichts  [Down] .Wie krank ist so eine Gesetzgebung  :-[


                               larod :)

Leon_Idefix:
Hallo...

Hier mal 10 "Gebote" für BaWü

1. wegen einem Detektor bzw. aufgrund eines Hobbies wird keiner zu einem Verbrecher.
2. in Baden-Württemberg ist das Suchen völlig legal (auch das Graben, dazu später).
3. du benötigst eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) nur dann wenn du auf bzw nach Bodendenkmälern  [suchen] willst (diese wird generell in Baden-Württemberg nicht ausgestellt)
4. du hast in Baden-Württemberg die gleichen Rechte wie in annderen Bundesländern (z.B. Bayern) -> Der Spaß hört auf wenn du etwas wertvolles findest
5. auch in Baden-Württemberg sollte man Funde melden, bzw. grade hier sollte man sie melden! Nichts schlimmeres als wieder in den Nachrichten als brutaler Raubgräber dargestellt zu werden!
6. solange du nicht gezielt nach Bodendenkmälern gräbst ist dieses Hobby legal
7. du darfst auch an Badestränden, Spielplätzen usw. Suchen (im Sinne von du darfst Suchen und graben  ;) )
8. auch im Wald darf gesucht werden mit den Ausnahmen: Bodendenkmal (BD) / Grabungsschutzgebiet / Naturschutzgebiet etc.
9. die Suche nach Meteoriten / Mineralien usw ist erlaubt, sowie die Auftragssuche.
10. der einzige Nachteil (m.M.n.) ist, dass in Baden-Württemberg das Schatzreal herrscht, was wiederum bedeutet das es keine Fundteilung gibt (100% gehört dem Land)

FAZIT :
Das Sondengehen ist in Baden-Württemberg, mit der Ausnahme, nämlich, die Suche (=infolge des grabens) auf bzw. nach Bodendenkmälern, völlig legal.
Die Suche (und das anschliesende graben) benötigt keine Nachforschungsgenehmigung.
Eine Nachforschungsgenehmigung wird benötigt, wenn...
a) auf einem Bodendenkmal (in Form eines Hügelgrabes usw.) gesucht werden möchte.
b) nach einem Bodendenkmal (in Form einer Münze usw.) gesucht werden möchte.
Für a) und b) gilt, dass keine Nachforschungsgenehmigungen an Hobby Sondengänger erteilt werden.
Bei einem wichtigen kulturhistorischen Fund, sollte dieser umgehend der Denkmalschutzbehörde bzw. einem zuständigen Archäologen mitgeteilt werden.
Eine Fundteilung sollte hier, aufgrund des Schatzregales, nicht erwartet werden.
Für den Sondengänger bleiben also:
1. der Spielplatz
2. der Strand
3. die Meteoritensuche
4. die Auftragssuche
5. die Suche nach allen nicht-Bodendenkmälern
              

Ich übernehme keine Haftung für das Geschriebene, sollte ich etwas verwechselt und/oder missverstanden haben verbessert mich bitte  :)

 [winken]

Mit freundlichen Grüßen

Fabian

PS: das Suchen nach Bodendenkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit keine Straftat.

larod:
das heißt wenn ich auf einem Acker mit Genehmigung  des Besitzer einen Reichspfenning finde ist es ein BD das dem Land BW gehört ? verstehe ich das richtig ?

         larod :)

Leon_Idefix:
Meines Wissens nach jede Münze die vor 1871 geprägt worden ist  [amen]

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