Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondler ?!
Veneter:
Oh, dann bist Du einer von den 13 Sondengängern, die 2009 in Bayern Funde gemeldet haben! Die Meldebereitschaft der bayerischen Sondengänger beträgt ja sonst nur 1%. Lobenswert, dass Du meldest.
Quelle: "Bericht "Raubgräber bedrohen das archäologische Erbe Bayerns" mit masterthief
Gruß V.
masterthief:
Hallo Veneter,
die Zahlen sagen so überhaupt nichts und sind mit Vorsicht zu genießen!
Bei der von Dir zitierten Aussage handelt es sich um eine solche der Amtsarchäologie.
Die „13 Sondengänger“ wären in Relation zu der Gesamtheit der in Bayern Suchenden zu
sehen. Das werden zwar mehr als 14 ::) sein, aber genau weiß das keiner :'(
(Dunkelziffer! – nicht Dunkelmänner).
Wenn nur 13 :'( Sondengänger im Jahre 2009 gemeldet haben,...
...könnte Bayern auch arm an Bodendenkmälern sein,
...könnten die anderen Sondengänger – auch wenn Bayern an Bodendenkmälern reich sein sollte (die Archäologen wittern ja überall welche) – ein „glückloses“ Jahr gehabt und an ihnen vorbeigelaufen sein,
...könnten die anderen fern von geschichtsträchtigen Arealen auf „tauben Claims“ gewandert sein, wo es nichts bedeutendes zu finden gibt,
...werden die anderen vielleicht auch fernab von bekannten Bodendenkmälern gesucht haben (so doch gewünscht),
...werden die anderen sich entweder nicht getraut haben, den gefundenen Schrott zum Denkmalamt zu bringen, oder
...werden sich die anderen nicht der Gefahr ausgesetzt sehen wollen, als kriminelle Raubgräber eingestuft und behandelt zu werden,
...bräuchte man wegen dieser wenigen Funde und Meldungen durch Sondengänger kein Schatzregal in Erwägung ziehen, denn soviel Millionenwerte werden die nicht abgeliefert haben [idiot] .
Die Meldebereitschaft wird tatsächlich auch in Bayern nicht besonders hoch sein, aber woran sind denn (außer an Dunkelziffern und nicht nachvollziehbaren Schätzungen) die 1 % gemessen?
Die Melde- und Ablieferbereitschaft kann nur gesteigert werden, wenn es bei der Regelung des § 984 BGB auch in Bayern verbleibt, weil nur unter dieser Grundvoraussetzung dahingehend eine sinnvolle Überzeugungsarbeit geleistet werden kann, denn der Entdecker erleidet durch Meldung und Ablieferung kein Rechtsverluste hinsichtlich seines Entdecker-Anteils am Eigentum.
Dies ist auch so von mir dem Redakteur des bayr. Rundfunks in unseren Gesprächen dargelegt worden, es konnte aber nicht alles an Argumentation in die Sendezeit gepackt werden.
Auf die endgültige Fassung der Dokumentation und die Auswahl der Argumente hat „masterTHief“ natürlich keinen Einfluß gehabt [nono] .
Die von Dir zitierte Aussage war jedoch Thema, was ich hiermit bestätige.
Gruß
Rudolf (masterTHief) Patzwaldt
Walter Franke:
Moin,
die Meldebereitschaft in Bayern könnte auch deshalb nicht so hoch sein, weil trotz § 984 BGB die bay. Behörden alles versuchen um herausragende Funde einfach einzusacken. Die Entdecker müssen dann regelmäßig die Gerichte bemühen, wer hat daran schon Interesse. Lese Dir dazu mal die Berichte über Fridolin Beßler, Entdecker und Grundstückseigentümer eines fränkischen Friedhofs, in der DSM durch, dann weißt Du was ich meine.
Andererseits werden, auch in den Stellungnahmen gegen die Einführung des SR in Hessen, das Fundmeldeverhalten zwischen BW und BY herausgestellt und dabei von 80 Münzen in BW gegenüber einigen Tausend in BY berichtet.
Viele Grüße
Walter
exMitglied34:
Hallo Sondler und Fachkundige,
auch wenn es euch vielleicht zum Hals raushängt, aber ich würde trotzdem gerne wissen wie es in Thüringen ist.
Angenommen ich geh auf einen Acker und hab den Eigentümer nicht gefragt. Bei uns in der Gegend sind fast alle
Äcker von einer Agrargenossenschaft gepachtet und die bewirtschaften die umliegenden Felder.
Einer von denen kommt vorbei und sieht mich und fragt was ich da mache.
Ich sage dem ich suche Meteoriten.Wenn der sagt ich soll verschwinden, muss ich dann gehen?
Ich weiß auch genau, dass sich mit den Leuten nicht reden lässt.Kann der mich verweisen, obwohl er nur Pächter ist?
Oder es sieht mich einer und ruft die [polizei] und die kommen (bei uns in der Gegend sieht die Leute so dämlich).
Was droht mir dann, wenn ich denen sage ich suche Meteoriten? Und die fragen mich, ob ich eine Genehmigung vom Eigentümer habe.
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße sledge
Ernte AG:
Hi sledge,
verweisen können dich auch die Pächter.
Wenn du einen siehst, frag Ihn freundlich, dass du hier nur etwas suchen willst.
Nach was du suchen willst, ist in erster Linie egal. "Was halt so rumliegt" kann man antworten.
Möchte er das nicht, such dir lieber eine andere Stelle.
Man kann denjenigen wegen Landfriedensbruch/Hausfriedensbruch anzeigen, aber dies geschieht erst nach Androhung, sprich: Er sagt dir, dass du nicht mehr hieraufgehen darfst.
Gehst du dann wiederrrauf, so kann es in der Tat Ärger geben.
Insgesamt kann man mit Landwirten sehr gut reden.
Versuch es doch einmal und bring eine "Ist mir egal"Haltung an den Mann, wenn er stur scheint.
Wenn er nämlich merkt, dass du unbedingt hier suchen willst, ist die Wk. höher, dass er es dir verbietet, als wenn es eher zufällig geschieht.
Notfalls nimmste dir eine andere Stelle! Es gibt soviele Gebiete, die nichtmal angesondet werden ;)
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