Es kommt ja wohl auch nicht drauf an, wie WIR die Gesetze auslegen, sondern das Denkmalamt.
Und ja, da prescht wohl mal wieder ein frisch studierter nach vorne.
Technisch gesehen ist der Artikel korrekt. Aber weder praktisch, noch die Linie des Denkmalamtes.
1. Gilt diese 7-Tage Regelung (an die man sich übrigens als gewissenhafter Sucher halten sollte) praktisch nur für offensichtlich bedeutsame Funde, die in unverändertem Befund aufgefunden werden. Ich betone hier praktisch. Den Archäologen auf den Ämtern ist auch klar, dass eine Münze auf dem Acker oder sogar eine merowingische Schnalle oder auch ein Hallstatt Armreif Fragment a) nicht sofort unausgegraben erkannt wird und b) nicht aus ungestörtem Boden kommt und c) schon allein deswegen, weil es auf einem Acker liegt, bedroht ist, durch Pflug etc.
Dementsprechend wird sowas vom Landesamt schon eingefordert, aber dann für Dinge wie z.B. einen evtl. eingeebneten Grabhügel im Wald, oder Hortfunde, etc. sprich alles, wo der originale Befund noch vorhanden sein könnte und das auch abschätzbar ist. Siehe Beispiel Barbarenschatz.
2. Sind Münzen etc. sehr wohl bewegliche Bodendenkmäler. Ich restauriere hier gerade für einen Bekannten einen vergoldeten Riemenbeschlag mit Tassilokelchstilverzierung von um die 790. Der ist nicht grösser als ein Eurostück und es sollte eigentlich klar sein, wie gerade so ein Stück auch als Einzelfund einiges Aussagen kann über die Menschen und die Gegend, in der er gefunden wurde. Aber auch sowas muss natürlich als Ackerfund nicht 7 Tage belassen werden. Vor allem, wenn der Bauer schon am Feldrand steht und weitersääen will

3. Er beruft sich offensichtlich auf ein älteres, hinlänglich bekanntes Interview mit den Herren Chefs des Denkmalamtes, seh ich schon an den Zahlen. a) wird mal wieder unterschlagen, dass mit den 10-15 "meldenden" diejenigen gemeint sind, die über Jahre regelmässig melden, nicht nur 1-2 mal. b) sind die Zahlen trotzdem wesentlich veraltet. Würden sie stimmen, würden alle 10-15 in meinem Kaff wohnen

c) Hat unsere LDA Stelle erst Ende letzten Jahres extra jemanden bestimmt (für Unterfranken allein (!)), die sich alleine nur um diese sog. Art.8-Meldungen kümmert. Und sie kommt kaum hinterher, weil so viel gemeldet wird.
Also mal die Kirche im Dorf lassen. Das LDA hier spricht von ihrem "stehenden Angebot an Sondengänger" und obwohl die meisten von ihnen für ein Schatzregal plädieren, halten sie sich auch an die Linie. Solange wir das annehmen.
Das einzige wo ich bedenklich finde ist, dass sie vermehrt darauf pochen, dass man sich von Wäldern fernhalten sollte, eben wegen besagtem ungestörtem Boden (wobei ich da auch meine Meinung habe, wenn man mal guckt, was heutzutage gemacht wird, wenn irgendwo eine Neuanpflanzung geplant ist, mit bis zu 60 cm tiefen Bodenfräsen etc.)
Würde ich heute in den Waldstücken wo ich die Erlaubnis vom Besitzer hab einen Armreif oder sowas finden, würde ich den tatsächlich im Boden lassen erstmal. Und melden. Tatsächlich findet sich da sogar immer mal ein Archi, der vorbeikommt und sich das ansieht, zur Not. Und wenn die Woche rum is und nix passiert, kann man immer noch absprechen, was man macht. Wir haben auch z.B. den Kontakt zu unseren lokalen Museen, die auch studierte, Ausgrabungserfahrene Archis haben, die uns da schon Unterstützung angeboten haben.
Man muss halt selbst wissen, wie bereit man ist, sich auf diese Zusammenarbeit mit dem LDA einzulassen. Ich empfehl es jedem neuen Sondler der bei uns in der Gruppe dazukommt und wir helfen uns da auch gegenseitig und dadurch klappt das ganz gut und keiner hat besonders viel Arbeit damit. Aber ich sag auch immer gleich, wenn jemand da kein Interesse daran hat, muss er das selbst wissen. Mir persönlich (!) wäre das Risiko zu hoch. Ich bin brotloser Künstler, ich hab kein Geld für Riesenbussgelder. Ausser die 20 Euro, die die unerlaubte Benutzung von Landwirtschaftlichen und Forstwegen kosten könnte. Die riskiere ich manchmal. Aber die Bauern bei uns kennen uns ja alle. Wo kein Kläger..
