Hallo Gemeinde

Gestern bekam ich die beantrage Strandsuchgenehmigung für S-H...nach nur 4 Tagen ab Antragstellung per mail!

Da steht der Begriff "ausgewiesene Badestrände", was mich etwas irritiert.

Ich bin mindestens zweimal im Jahr in Ostholstein zum Fischen unterwegs und habe schon
viele Strände befischt, aber ein Schild mit diesem Begriff habe ich noch nicht (bewusst) gesehen.

Heisst das, dass man nur an der Stränden der Touri-Hochburgen sondeln darf und alles anderen Strände tabu sind?
Dort wo ich urlaube gibt es einige Strände, an denen viel gebadet wird, aber wie gesagt...nen Schild habe ich noch nicht gesehen.
Kann mir da jemand die Erleuchtung bringen?

Gruß aus dem Großherzogtum Baden
Nobbi