also ich darf auf äckern und felder suchen sobald ich die relaubnis vom besitzer habe? also brauch ich da nichts schriftliches oder so nur die mündliche aussage vom besitzer des grundes?
da ich grad mit einer telefoniert habe die mit denkmalschutz und geschichte des landes blablabla zutun hat und mir strikt verboten hat ohne einer erlaubnis vom amt zu suchen und ausgraben da ich zitiere:
sie haben keine ahnung von der geschichte und auch nicht das feingefühl für historische gegendstände das höre ich aus ihren worten heraus.
naja die hat einfach nur nen hass auf sondler hat sie mir auch gesagt

aber das hat mich dann doch etwas verunsichert
das mit wäldern und bodendenkmälern wusst ich aber ich hab halt grad keinen plan mehr wie es ist in bayern auf äckern und feldern
sorry aber das gespräch hat mich grad crass verunsichert
mfg nibber145