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 Bodendenkmalgebiet oder nicht?

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Avatar  Bodendenkmalgebiet oder nicht?  (Gelesen 3660 mal) 0
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#45
20. April 2012, um 22:44:24 Uhr

@insurgent:
Ich schlage vor, wir bleiben jetzt mal bei NRW. Ist ja deine Heimat. (Das mit SH und 1946 lieber später.)
Klar, dort steht schwarz auf weiß, Bodendenkmäler habe ich zu melden. Habe ich gesehen und verstanden. Was ist aber ein Bodendenkmal? Wo steht das?
Grüße
j Smiley t t

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(versteckt)
#46
20. April 2012, um 22:49:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@insurgent:
Ich schlage vor, wir bleiben jetzt mal bei NRW. Ist ja deine Heimat. (Das mit SH und 1946 lieber später.)
Klar, dort steht schwarz auf weiß, Bodendenkmäler habe ich zu melden. Habe ich gesehen und verstanden. Was ist aber ein Bodendenkmal? Wo steht das?
Grüße
j Smiley t t

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§2_denkmalbestimmung.JPG
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(versteckt)Themen Schreiber
#47
20. April 2012, um 22:55:45 Uhr

Unter das Gesetz zählen dann ja wohl hauptsächlich römische Sachen, weil es besteht ja  kein öffentliches Interesse an den ganzen Funden im Forum sag ich jetzt mal so?!?.
Keine Ahnung, da kennt ihr euch besser aus und ich lass euch ma diskutieren^^

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(versteckt)
#48
20. April 2012, um 23:00:13 Uhr

Das kannst du so nicht sagen, viele Sachen können von Interesse sein, aber viele auch nicht.
Bei Fragwürdigen sachen immer Fragen, dann bist du auf der Sicheren Seite.

Ich habe bis jetzt nur Sachen Gefunden, die ich als nicht wissesch. wertvoll eingestuft hab, bis auf eins, und das war dann wissensch. wertlos....

Also, ein bischen mußt du dich auch mit der Geschichte deiner Region befassen, um so etwas zu entscheiden.

gruß

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(versteckt)
#49
20. April 2012, um 23:03:12 Uhr

@insurgent
Okay, da steht nun, dass diese Bodendenmäler bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (Abs. 1 stehen sie). Gut, jetzt weiß ich was ein Bodendenkmal ist. Damit kann ich etwas anfangen. Vielen Dank! Und jetzt zeige mir bitte die Stelle wo steht, dass jeder Bodenfund vom Denkmalschutzamt dahingehend geprüft werden muss.
Grüße
j Smiley t t

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#50
20. April 2012, um 23:16:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent


Wer entscheidet es denn ob ja oder nein ...Du etwa Grinsend


als Finder entscheide das tatsächlich erst mal ICH  Zunge oder soll ich etwa mit allem was vor 46 datieren könnte (bei verrosteten Sachen ohne erkennbar angebrachtes Herstellerjahr wären das für mich als Laien verdachtsmäßig auch Funde aus den bspw 1970er Jahren) erst mal zum Amt rennen .......man stelle sich vor ich stoße iwann mal auf ne Müllkippe - um meiner Meldepflicht gerecht zu werden ,bräuchte ich dann aber richtig schwere Maschinen  Grinsend

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#51
20. April 2012, um 23:18:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott

Habe ich doch gerade vorher  Huch Meldepflicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hinzugefügt 20. April 2012, um 23:19:34 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
als Finder entscheide das tatsächlich erst mal ICH  Zunge

Nö, bei Dir der Richter  Grinsend


« Letzte Änderung: 20. April 2012, um 23:20:10 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#52
20. April 2012, um 23:23:17 Uhr

Also du rennst jeden tag mit allen deinen Sondelfunden aufs Amt und fragst, was du behalten darfst, insurgent?
Also ich als beamter wäre spätestens nach einem Jahr total genervt^^
Grüße
Marcel

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#53
20. April 2012, um 23:25:10 Uhr

@insurgent
Richtig! Meldepflicht für Bodendenkmäler. Können wir uns alle dran halten. Machen wir ja auch. Wo steht aber bitte die Meldepflicht für Alles aus dem Boden? Wo steht, dass die Denkmalschutzbehörde jeden aus dem Boden geborgenen Gegenstand prüfen muss. Wo steht das? Ich finde da nichts.
Grüße
j Smiley t t

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(versteckt)
#54
20. April 2012, um 23:34:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von massi
Also du rennst jeden tag mit allen deinen Sondelfunden aufs Amt und fragst, was du behalten darfst, insurgent?
Also ich als beamter wäre spätestens nach einem Jahr total genervt^^
Grüße
Marcel

Das wird am Anfang geklärt und gut ist Zwinkernd

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(versteckt)
#55
20. April 2012, um 23:35:35 Uhr

@insurgent
Na gut, dass dauert jetzt vielleicht ein bischen. Mach dir keinen Stress. Schau in Ruhe nach. Wirst es schon noch finden. Für mich ist Schluss für heute hier.
Bis später und gute Nacht.
j Smiley t t

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(versteckt)
#56
20. April 2012, um 23:38:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@insurgent
Richtig! Meldepflicht für Bodendenkmäler. Können wir uns alle dran halten. Machen wir ja auch. Wo steht aber bitte die Meldepflicht für Alles aus dem Boden? Wo steht, dass die Denkmalschutzbehörde jeden aus dem Boden geborgenen Gegenstand prüfen muss. Wo steht das? Ich finde da nichts.
Grüße
j Smiley t t

Mußt Du auch nicht weil das Amt dafür zuständig ist.

Wir reden hier nicht über Neubauteile die einer Din Norm unterliegen, deshalb ist jedes Stück erstmal meldepflichtig (nach dem DMSG)

Nach Absprache mit dem Amt......... Zwinkernd

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(versteckt)
#57
21. April 2012, um 09:09:15 Uhr

@massi
Entschuldige bitte, wenn durch die ganze Diskussion sich jetzt für dich erst einmal mehr Fragen als Antworten ergeben haben. Aber wie jedes andere Gesetz auch, lassen die Denkmalschutzgesetze unterschiedliche Auslegungen zu. Im Steuerrecht lebt ein ganzer Berufszweig davon. Und hier treffen nun mal die Auslegungen der Ämter, der Bürger mit Nachforschungsgenehmigung und der Bürger ohne Nachforschungsgenehmigung aufeinander. Das ist immer sehr kontrovers und bestimmt auch oft verwirrend für Anfänger. Ich hoffe dir gelingt es trotzdem eine eigene Meinung zur Gesetzeslage zu entwickeln.
Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#58
21. April 2012, um 10:20:48 Uhr

ja, sind teilweis mal wieder etwas vom Thema abgekommen  Lächelnd zumindest ich kann mich ,wenn Blödsinn geschrieben wird ,einfach nich zurückhalten  Reiter

haben wir Massi seine eigentliche Frage irgendwo hinreichend beantwortet ? weiß das gar nicht mehr  Lächelnd falls nicht :

§10
(1) die untere Denkmalschutzbehörde führt für ihren Bereich ein Denkmalbuch .
(3) die Einsicht in das Denkmalbuch ist Jedermann gestattet ,

es ging um Zweibrücken ? in Zweibrücken findest die Behörde die dir ,aufgrund welchen Anliegens auch immer , Auskunft geben muss (!) dort :

Stadtverwaltung Zweibrücken
Untere Denkmalschutzbehörde
Gymnasiumstr. 5/7
66468 Zweibrücken
PF 18 53 - 66468

+49 63 32/ 8 71-0
+49 63 32/ 8 71-100

hoffe dir konnte iiirgendwieee geholfen werden  Lächelnd

Hinzugefügt 21. April 2012, um 10:40:20 Uhr:

Moment, Zweibrücken ist doch viel zu klein zum sondeln - hier der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Behördenrest
von RLP

« Letzte Änderung: 21. April 2012, um 10:40:20 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#59
21. April 2012, um 12:17:05 Uhr

Danke, ja ging hauptsächlich um Äcker neben eines Römermuseums und einer Ausgrabung, wie ich rausfinde, bis wohin die geschützt sind.
Also mir hat jemand per PN gesagt, ich mujss zum bauern, der weis ob sein Feld irgendwie geschützt ist.
@Sondenmensch Wie meinst du das, mit Zweibrücken ist doch viel zu klein zum Sondeln?
Lg

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