Hallo,
in Deutschland koennen auch Vorderlader ein "Problem" darstellen, insoweit sie mehrschuessig,
bsp. doppellaeufig oder Revolver sind.
In Frankreich sollte man neuzeitliche Waffen auf jedem Fall bei der Gendarmarie vorlegen, die
koennen das Teil dann gegebenfalls nach St. Etienne senden. Bei Deko-Waffen braucht man
naemlich eine Bescheinigung von denen, d.h. Buechsenmacherloesung wie in D is nicht.
Allerdings ist das Spektrum "historische Waffen" im allgemeinen in Frankreich viel groesser.
Historische Waffen sind in der Regel Waffen, die vor 1892 produziert wurden. Diese sind frei
ab 18 Jahren. Es gibt da extra eine Liste des franz. Innenministeriums. Da sich der franz.
Durchschnittsgendarm da nicht auskennen muss, kann es schon passieren, dass bei einer
etwaigen Hausdurchsuchung diese Kategorie 8 - Waffen sichergestellt werden, nur um sie
einen Tag spaeter dem Besitzer wieder auszuhaendigen.
Hier ein Beispiel:
Bodenfund Reichsrevolver 1879: [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]
Das Teil ist in Frankreich frei, nicht weil Bodenfunde generell frei sind,
sondern weil der RR auf der Liste der historischen Waffen vom Innen-
ministerium gelistet ist.
Wie gesagt, in F etwas kompliziert und ich wuerde jedem empfehlen, der
in F Waffen sammeln will, sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen.
So ist bsp. der franz. Armeerevolver 1892 als Kategorie 1 (Kriegswaffe)
gelistet, waehrend das Modell 1873 als Kategorie 8 frei ab 18 Jahren ist.
Ist witzig, denn der M73 ist staerker und besser als der M92.
Gruss
Louise
