Ein Archäologe hat letzthin behauptet, in der Schweiz gebe es ein Bundesgesetz welches den Einsatz von Metalldetektoren verbiete.
Das stimmt so nicht, wie dieser Link beweist. Allerdings gibt es solche Verbote der Kantone. (Die Kantone welche ein solches Verbot nicht haben, behaupten allerdings es gelte trotzdem, weil jeder Gegenstand im Boden archäologisch sei. Also jeder rostige Nagel, da er in einen Fundkomplex gehören könnte.)
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