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 Das Urteil davor

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#15
20. Mai 2012, um 16:45:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Suchverbot?? Lesen hilft, geht um Genehmigung oder nicht.



meine Rede - lesen hilft  Cool

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#16
20. Mai 2012, um 16:49:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
meine Rede - lesen hilft  Cool


Dann rede nicht von Suchverbot :Smiley Mal den letzten Absatz auf Seite 6 gelesen  Cool

Und das Amt in SH scheint ernst zu machen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.militaria-fundforum.com/showthread.php?t=334050




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#17
20. Mai 2012, um 16:54:37 Uhr

@Sondengängerübermensch
ob Militaria ein KD ist oder nicht, ist nicht abhängig vom Bundesland sondern Einzelfallprüfung durch einen Gutachter. Hier wird geklärt das Militaria KD sein können aber nicht müssen.
Der Detektor ist nicht verboten, dass Suchen auch nicht, aber in Verbindung mit dem Graben bedarf es einer Genehmigung.

Du bist genauso Verständnis-resistent wie der Kläger und der hat oder hatte schon einige Bußgeldverfahren an der Backe.

G.S 

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#18
20. Mai 2012, um 17:14:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Dann rede nicht von Suchverbot :Smiley Mal den letzten Absatz auf Seite 6 gelesen  Cool

Und das Amt in SH scheint ernst zu machen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.militaria-fundforum.com/showthread.php?t=334050





ich hab auch nur noch mal darauf hingewiesen ,das es hier eben NICHT um ein Suchverbot ging sondern lediglich um den Versuch ne NFG für gezielte Suche nach Militaria einzuklagen ,welche in SH ausdrücklich im Gesetzestext als potentielle KD angeführt sind .

Was steht denn anderes auf Seite 6 ,als das was die Ämter schon seit Jahren versuchen zu propagieren ?

Fakt ist das auch Gärtnerschaufel ,Pflug ,hochhackiger Absatz etc nicht zwischen Denkmal und Nichtdenkmal unterscheiden können und man nicht die Detektornutzung in Verbindung mit Grabegerät als dermaßen fahrlässige Tätigkeit in denkmalschützender Hinsicht werten kann, als das jetzt NUR diese verboten wird oder nur noch genehmigt stattfinden darf !

Das mit der angeblichen Förstersensibilisierung von der im Mff die Rede ist ,ist allerdings unter aller Sau – wird demnächst wohl mal unseren Oberförster meinerseits etwas sensibilisien  Smiley

@Sterni
lern erst mal richtig lesen bevor du meinst wirre Verbote herausdeuten zu können Zwinkernd


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#19
20. Mai 2012, um 17:29:59 Uhr

@Sondengängerübermensch, dann bring uns mal ein Urteil das deiner Aufassung bestätigt!
Du hast eine Meinung und das ist auch dein gutes Recht. Gemessen wird aber nicht an deiner Meinung, sondern an dem Aktuellen Urteil.

G.S

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#20
20. Mai 2012, um 17:35:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
...
Was steht denn anderes auf Seite 6 ,als das was die Ämter schon seit Jahren versuchen zu propagieren ?
...

Und das Gericht nun bestätigt hat  Cool

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#21
20. Mai 2012, um 17:42:02 Uhr

Moin,

in allen Foren versuchen einige das Urteil "klein zu reden", aber das ist nur Versuch für sich selbst einzureden, das Urteil beträfe einen nicht.

Es betrifft aber nahezu alle die keine NFG haben.

Das Urteil stellt auch auf die mangelnde Ausbildung des Klagers ab, dessen Grabungsmethoden nicht dem archäologischen Standart erfüllen. Insofern wirkt hier auch die Konvention von La Valetta, die besagt, dass nur qualifizierte Personen nach BD forschen dürfen.

Wie der Link ins Militariaforum zeigt, werden schon die ersten Auswirkungen des Urteils sichtbar, offenbar völlig unabhängig von der Ansicht, die von vielen SG in den Foren vertreten wird.

Viele Grüße

Walter

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#22
20. Mai 2012, um 17:42:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Und das Gericht nun bestätigt hat  Cool

in diesem Fall (unerklärlicherweise) schon  Cool

@Sterni
Erstens haben wir nicht so ne gut funktionierende Lobby die für entsprechende Verbreitung positiver Urteile (abgesehen von Walters Mythosurteil in der es aber auch nur um NFG ging …..allerdings unter Berücksichtigung einer sehr interessanten und gänzlich unterschiedlichen Bewertung dessen worum es bei diesem Urteil bei z.B. Seite 6 geht)  oder fallengelassener Klagen sorgt
und
Zweitens muss ich eigentlich gar keine Urteile heranziehen ,da im entschprechendem Gesetz ganz klar defeiniert ist was alles einer Genehmigung bedarf und damit indirekt auch was alles nicht ……..durchaus erlaubte Spatenbenutzung gehört unter gewissen Bedingungen dazu Zwinkernd




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#23
20. Mai 2012, um 17:45:12 Uhr

@insurgent,

du äußert deine Meinung:
"Wer gezielt etwas suchen möchte (Euro Münzen, Militaria, Kronkorken etc) kann bei der Suche auch auf KD stoßen, deshalb benötigt man dafür eine Genehmigung"
ok. kannste ja machen.

Aber zu behaupten das das Gericht es so sieht ist schlicht und einfach falsch. "(so sieht es das Gericht)"

Auch wenn du dir das noch so sehr wünschst, das man für jede gezielte Suche eine Genehmigung haben muß,
das Gericht stellt eindeutig fest, welche Voraussetzungen vorliegen müssen um das eine gezielte Suche der
Genehmigung bedarf.

Im Umkehrschluß heiß dies, jede Suche, bei dem es dem Sucher nicht um KD's geht, ist genehmigungsfrei.

Gruß Charlie
   
   

« Letzte Änderung: 20. Mai 2012, um 17:48:43 Uhr von (versteckt) »

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#24
20. Mai 2012, um 17:50:24 Uhr

Entschuldige Charlie,

aber bist Du sicher, dass wir über das selbe Urteil schreiben? In dem mir vorliegenden Urteil ist die Sache vom Gericht eindeutig geurteilt.

Viele Grüße

Walter



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#25
20. Mai 2012, um 17:51:50 Uhr

@Sondengängerübermensch,Dein Wunschdenken ist: das Staatsanwälte,Richter,DschBeamte sich bei dir melden und von dir erklären lassen was erlaubt und was nicht erlaubt ist !

Das Urteil ist die Messlatte und nicht das Wunschdenken eines ÜBERMENSCHEN. Schockiert

« Letzte Änderung: 20. Mai 2012, um 18:03:09 Uhr von (versteckt) »

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#26
20. Mai 2012, um 17:57:42 Uhr

@hi Walter,

sicher hat das Gericht geurteilt.

Es hat aber auch in seiner Urteilsbegründung klare Aussagen
getroffen. z.B. wann eine Suche der Genehmigungspflicht unterliegt.

(Zitat aus der Urteilsbegründung)

"Die Genehmigungspflicht setzt allerdings voraus, dass es dem Suchenden um „Kulturdenkmale“ geht. Erforderlich ist somit Vorsatz, bedingter Vorsatz ist ausrei-chend. Der Suchende muss also wissen oder es für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, bei der Suche auf Kulturdenkmale zu stoßen."

Gruß Charlie

Offline
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#27
20. Mai 2012, um 18:08:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
@hi Walter,

sicher hat das Gericht geurteilt.

Es hat aber auch in seiner Urteilsbegründung klare Aussagen
getroffen. z.B. wann eine Suche der Genehmigungspflicht unterliegt.

(Zitat aus der Urteilsbegründung)

"Die Genehmigungspflicht setzt allerdings voraus, dass es dem Suchenden um „Kulturdenkmale“ geht. Erforderlich ist somit Vorsatz, bedingter Vorsatz ist ausrei-chend. Der Suchende muss also wissen oder es für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, bei der Suche auf Kulturdenkmale zu stoßen."

Gruß Charlie

Bitt vollständig zitieren, hatten wir auch schon paar Posts vorher  :Smiley

Geschrieben von Zitat von Oetti1
@Charlie:

Der Satz geht ja so weiter:
"Das ist beim Kläger der Fall, da dieser sich seit Jahren in der Szene der Sondengänger bewegt, in der intensiv gerade auch über die denkmalrechtlichen Genehmigungen sowie zivilrechtlichen Rahmenbedin-gungen (Schatzregal) diskutiert wird."

Und dieses intensive diskutieren über denkmalrechtliche Genehmigungen gibt es ja auch in den diversen Foren. Siehe auch diesen Thread. Somit trifft es auch zu auf jeden Sondler zu, der in den Foren mitliest.

Gruß
Oetti1


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#28
20. Mai 2012, um 18:12:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Das Urteil ist die Messlatte und nicht das Wunschdenken eines ÜBERMENSCHEN. Schockiert


Wenn du dich da mal nicht ganz verheerend täuscht Zwinkernd

Das worauf auf Seite 6 hier eingegangen wird, ist auch nur ein Nebenaspekt der zu dieser Urteilsfindung hier beigetragen hat und alles in allem ist das hier immer noch ne ganz ausdrückliche Einzelfallentscheidung gewesen ……..und der Anwalt scheint echt alles in den Sand gesetzt zu haben was er nur setzen konnten – die Klage auf unbedingte Vergabe einer amtlichen Genehmigung zur Militariasuche in SH war ja an sich schon recht hirnrissig aber was zudem aus den teils gar nicht mal sooo schlechten Argumenten des Klägers gemacht wurde und der Grad in dem die mitunter schwer hanebüchenen Argumente des Amts anscheinend un- oder kaum angefochtenen stehen gelassen wurden ,schlägt dem Fass echt den Boden aus ………z.B.das vom Amt " unterdessen sogar moderne Mülldeponien Berücksichtigung fänden" ist ja wohl sowas von durch ! nicht nur jeder Mülldeponist würde sich im Umkehrschluss stets und ständig diverser Vergehen gegen das DschG schuldig machen  Idiot


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#29
20. Mai 2012, um 18:32:52 Uhr

das technische Gerät(e) Metalldetektor kann nicht zwischen KD und nicht KD unterscheiden.Der Sondler nimmt billigend in kauf ein KD zu finden und den Fundzusammenhang zu zerstören.
Was ein KD oder BD ist(Einzelfallentscheidung) entscheidet nicht der Sondler sondern der Gutachter.
Der Kern des Urteils ist das Suchgerät und was ein BD ist oder nicht entscheidet im Einzelfall die Behörde.

G.S

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