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 Detektor wird nicht bezahlt

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Avatar  Detektor wird nicht bezahlt  (Gelesen 2616 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. April 2010, um 12:07:34 Uhr

Hallo,

ich habe hier im Forum meinen Detektor verkauft. Es wurde vereinabrt, dass das Geld am 30.3. überwiesen wird. Obwohl ich täglich Emails mit "Hast du das Geld schon?" usw. bekommen habe, kam kein Geld. Auch ein zwischenzeitlicher "Zahlendreher" und natürliche Neuüberweisung führte nicht dazu, dass ich mein Geld bekam. Nun antwortet mir der Käufer nicht mal mehr, obwohl er im Forum online ist.

Würdet ihr das einem Rechtsanwalt überweisen?  Ich denke, ich werde das machen. Ich bin echt geduldig und gesprächsbereit, aber dass garnicht mehr gesprochen wird ärgert mich. Auch, das sich hingehalten werde (hatte auch andere Kaufinteressente, die jetzt natürlich nicht mehr da sind).

Was meint ihr ?

Gruss, Mark

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(versteckt)
#1
17. April 2010, um 12:17:08 Uhr

Hallo Mark,

Detektoren werden nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme versendet. Ich als Versender übernehme in diesem Fall die NN-Gebühr. Das sind drei Euro und dafür habe ich dann später keine Probleme.

Zunächst brauchst Du aber keinen Rechtsanwalt. Kaufe Dir im Schreibwarenhandel einen gerichtlichen Zahlungsbefehl oder wie das gerade im Moment auch hießen mag, kostet zwischen 2 und 3 Euro, fülle ihn aus und sende ihn an das Amtgericht welches für den Schuldner zuständig ist. Vom Gericht wirst Du dann aufgefordert die Gerichtskosten zu bezahlen, danach wird der Zahlungsbefehl dem Schuldner zugestellt. Widerspricht er nicht, so bekommst Du nach 14 Tagen einen Titel und kannst den Gerichtsvollzieher losjagen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
17. April 2010, um 12:22:43 Uhr

Hallo Walter,

vielleicht kam es nicht ganz rüber. Ich habe den Detektor durchaus noch.

Gruss, Mark

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
17. April 2010, um 12:28:01 Uhr

Demnach fällt auch das gerichtliche Mahnverfahren aus, da dieses von der Erbringung eienr gegenleistung abhängig ist. Ich könnte ihm den Detektor schicken und dann das Geld einmahnen, aber das ist ja nicht mein Interesse.



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(versteckt)
#4
17. April 2010, um 12:32:57 Uhr

Sorry, wenn der Detektor noch bei Dir ist, dann geht das natürlich nicht.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#5
17. April 2010, um 12:40:34 Uhr

Tritt vom Kaufvertrag wegen Nicht-Erbringung von Leistungen zurück und biete das Teil einfach wieder an. Alles andere kostet Dich nur Ärger, Zeit und Geld!

Wenn Du dem Käufer das Gerät einfach sendest, kann er es Dir binnen 14-Tagen zurücksenden und Du musst ihm dann auch noch die Portokosten dafür erstatten:
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Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Oder hast Du zuvor schriftlich vereinbart, dass es sich um einen reinen Privatverkauf handelt, bei dem der Käufer auf die ihm ansonsten zustehenden Rechte (z.B. auch Garantie/Gewährleistung) verzichtet?

Viele Grüße,
Günter


« Letzte Änderung: 17. April 2010, um 12:44:54 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#6
17. April 2010, um 12:52:58 Uhr

Das Fernabsatzgesetz und daraus resultierende Rechte des Käufers greifen nur bei gewerblichen Verkäufern. Da du das vermutlich nicht bist, greift es nicht,auch wenn du nicht vorher grundsätzlich darauf hingewiesen hast. Macht ja bei Kleinanzeigen etc. auch niemand und muss man als Privatmann auch nicht.

Ich würd ihn aber auch einfach wieder anbieten, alles andere lohnt sich nicht.
Vielleicht den Namen hier noch nennen, damit keiner mehr mit dem Käufer Geschäfte macht.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
17. April 2010, um 13:09:28 Uhr

Danke soweit.
Ich habe nicht vor, den Käufer hier zu nennen. Ich gehe bislang nicht von einer wirklich böswilligen Absicht aus. Aus irgendwelchen Gründen hat das nicht geklappt und dann hat derjenige nicht den Mumm, mir das zu schreiben.

(versteckt)
#8
17. April 2010, um 13:10:47 Uhr

Na dann hoff ich, dass er bei mir nicht wieder zuschlägt, wenn ich bald meinen alten Minelab hier reinsetze Zwinkernd

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(versteckt)
#9
17. April 2010, um 13:15:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Moody
Das Fernabsatzgesetz und daraus resultierende Rechte des Käufers greifen nur bei gewerblichen Verkäufern. Da du das vermutlich nicht bist, greift es nicht,auch wenn du nicht vorher grundsätzlich darauf hingewiesen hast.
Da würde ich lieber nicht drauf wetten. Lange Zeit hatte mal fast jeder Privatverkäufer bei eBay sowas dazugeschrieben:
Wichtiger Hinweis aufgrund des EU-Gesetzes: der Artikel wird so wie er ist von PRIVAT verkauft. Die Angaben zum Angebot wurden von mir nach bestem Wissen erstellt. Sollte ein zur Auktionszeit bereits bestehender Mangel von mir versehentlich nicht angegeben worden sein, hat der Käufer selbstverständlich das Recht auf Rückgabe oder Minderung innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt der Ware. Ansonsten erklärt sich der Bieter mit der Abgabe eines Gebotes damit einverstanden, auf die ihm gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren/Privatverkäufen gänzlich zu verzichten.

(hatte ich mir damals weggesichert)

Darum wie gesagt, einfach erneut anbieten. Alles andere kann (muss nicht) noch mehr Ärger bedeuten.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#10
17. April 2010, um 13:48:22 Uhr

das haut schon hinn ,mit dieser klausel !
alldings ,wenns drauf an kommt entscheidet der richter ob du privatverkäufer bist oder nicht !..... das kommt darauf an ,wieviel du im monat bzw im jahr umsetzt und was du verkaufst.... ist es immer die gleiche oder ähnliche ware... ! kannst zu 99 % privatverkauf knicken..... und die steuer wird sich dann auch melden !

hab ich alles schon gehabt ..... aber bei mir, haben se den falschen erwischt.... er muste zurückzahlen..... Cool

PS. is die beschreibung falsch oder irgendetwas anderes fehlerhaft is der kaufvertrag ehh nichtig !

(versteckt)
#11
17. April 2010, um 13:52:42 Uhr

Die Klausel kann man schon einbauen, aber wenn man nunmal einfach Privatverkäufer ist, braucht man sie sowieso nicht.
Und wenn mans nicht ist, hilft einem auch die Klausel nicht  Lächelnd

@Trüffelschwein: Schau mal bitte in das Knopfforum und sag mir, ob mein Knopf ein Abguss einer Münze ist Zwinkernd

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(versteckt)
#12
17. April 2010, um 17:45:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Tritt vom Kaufvertrag wegen Nicht-Erbringung von Leistungen zurück und biete das Teil einfach wieder an. Alles andere kostet Dich nur Ärger, Zeit und Geld!


so würde ich das auch machen Zwinkernd

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(versteckt)
#13
17. April 2010, um 20:23:34 Uhr

Ärgere Dich nicht, Du hast doch noch den Detector ;-) stell ihn wieder ein und gut is......Wenn Du ihn schon verschickt hättest würde ich mir auch graue Haare wachsen lassen aber so......
Ware gegen Geld.... feddisch .....   Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
17. April 2010, um 21:35:50 Uhr

Natürlich ärger ich mich. Damals hatte ich verschiedene Interessenten.. zur Zeit stehen 3 Omegas zum Verkauf. Das drückt den Preis.

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