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 Die Blauen Jungs

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Avatar  Die Blauen Jungs  (Gelesen 3219 mal) 0
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#15
08. August 2014, um 19:00:26 Uhr

Nun, juristischer Beistand schadet zumeist nicht und ebenso wenig schadet es lieber wenig denn zuviel zu sagen. Sofern Du auf keinem Bodendenkmal warst würde ich dies auch so formulieren. Ob Du gegraben oder nur Sicht- / Oberflächenfunde gemacht hast, kannst nur Du sagen / wissen.

Solange Dir kein Strafbefehl zugeht besteht wahrscheinlich auch noch nicht die Notwendigkeit einen Anwalt hinzu zu ziehen.

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#16
08. August 2014, um 19:11:38 Uhr

 Weise Schritt 1 ) locker bleiben

 Weise Schritt 2 ) abwarten wie´s weiter geht (zum Anwalt rennen kannste immer noch - es liegt ja noch keine ANZEIGE/VERFAHREN vor )

 Weise Schritt 3 ) Merke = alles was sie sagen, kann gegen sie verwendet werden !!!!! Also auch nicht auf so einen Schrieb unüberlegt Antworten !!!

 Weise Schritt 4 ) weiterhin G.F

P.S : nur nicht unterbuttern lassen  Rundumschlag


Quelle : bevor ich Niete wurde war ich Anwalt und davor Landwirt  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 08. August 2014, um 19:14:02 Uhr von (versteckt) »

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#17
08. August 2014, um 19:16:46 Uhr

Wenn ich bei jedem Brief vom LDA einen Anwalt genommen hätte, wäre ich heute bettelarm. Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
08. August 2014, um 19:24:59 Uhr

Wie soll ich mich verhalten, die erwarten ja ne Antwort .Mir wird vorgeworfen Nachforschung, insbesondere Geländebegehung mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabung, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. (§ 21 Abs.1 DSchG)

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#19
08. August 2014, um 19:27:12 Uhr

Da kannst du doch widersprechen, das wolltest du doch alles gar nicht, du wolltest doch nur neuzeitliche Münzen finden und keine Kulturdenkmäler.


« Letzte Änderung: 08. August 2014, um 19:29:51 Uhr von (versteckt) »

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#20
08. August 2014, um 19:28:04 Uhr

 Belehren sieht Schritt 1

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#21
08. August 2014, um 19:28:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tigersteff
Wie soll ich mich verhalten, die erwarten ja ne Antwort .Mir wird vorgeworfen Nachforschung, insbesondere Geländebegehung mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabung, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. (§ 21 Abs.1 DSchG)
Hattest Du das Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken?

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#22
08. August 2014, um 19:29:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
du wolltest doch nur neuzeitliche Münzen finden
Er wollte die verlorene Hundemarke von Nachbars Lumpi suchen

Als beste Antwort ausgewählt von Tigersteff 08. August 2014, um 11:35:58 Uhr
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#23
08. August 2014, um 19:32:27 Uhr

Gibt doch die öffentliche Rechtsberatung, kostet um die 10€ und dann fragst du einen Anwalt was du jetzt machen sollst.

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#24
08. August 2014, um 19:43:42 Uhr

Lies dich doch da mal ein. Vielleicht kannst du das eine oder andere für dich nutzen  Weise

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Ganz lieben Gruß
Manager

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
08. August 2014, um 19:46:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Gibt doch die öffentliche Rechtsberatung, kostet um die 10€ und dann fragst du einen Anwalt was du jetzt machen sollst.
Ihr hab mich jetzt wieder ein wenig runtergebracht. Werde Widerspruch gegen das ganze einlegen und warten was passiert. Danke an alle.

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#26
08. August 2014, um 19:51:42 Uhr

Was mich doch sehr wundert: warum der "Trachtenverein" wenn keine Straftat vorliegt   Unentschlossen

Damit hätten doch die Jungs dann gar nichts zu suchen und bewiesen ist ja auch noch nichts...   Huch

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
08. August 2014, um 19:52:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Gibt doch die öffentliche Rechtsberatung, kostet um die 10€ und dann fragst du einen Anwalt was du jetzt machen sollst.
Ihr hab mich jetzt wieder ein wenig runtergebracht. Werde Widerspruch gegen das ganze einlegen und warten was passiert. Danke an alle.

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#28
10. August 2014, um 11:04:58 Uhr

jetzt mal Blöd gefragt: wenn kein Bodendenkmal und man die Genehmigung hat vom Eigentümer ( eftl. Pächter ) in diesem Fall von beiden, dann darf man dort doch suchen   Grübeln Grübeln Grübeln

warum dann dieser ganze Aufschrei  Grübeln Grübeln Grübeln

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#29
10. August 2014, um 11:54:05 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß , muss dir eine Ordnungswidrigkeit erst bewiesen werden, nicht umsonst sind hier hier die Hilfsscheriffs der Stadt fleißig am Fotografieren der Falschparker.
Also muß dir bewiesen werden, welche OWI du begangen hast, alles andere sind Einschüchterungsversuche.
Eine Ordnungswidrigkeit ist noch lange keine Straftat
Ich täte da erstmal nach fragen, was das soll,eventuell das Wörtchen Rechtsbeugung fallenlassen...

MfG

Andi

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