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 DschG NRW

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Avatar  DschG NRW  (Gelesen 674 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. August 2013, um 10:09:51 Uhr

Hallo zusammen.  Winken
Habe mir gerade nochmal das DschG NRW durchgelesen.
Dabei sind mir einige fragen gekommen.
1. Was ist ein Denkmal?
    Das scheint ja überhaupt die wichtigste frage zu sein, denn das Gesetz bezieht sich ja eben nur auf diese.

2. 
§ 18
Durchführung der Ablieferung
(1) Nach Zahlung oder Hinterlegung der Entschädigung ist das Bodendenkmal abzuliefern. § 16 Abs. 4 bleibt unberührt.
Heißt das so viel wie erst die Kohle, sonst behalte ich es?Huch

3. 
§ 41 (Fn
 
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)

Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. eine Anzeige nach §§ 10 oder 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,
2. Maßnahmen, die nach § 9 Abs. 1, §§ 12, 13 Abs. 1 Satz 1 oder § 14 Abs. 2 Satz 1 der Erlaubnis bedürfen, ohne Erlaubnis oder abweichend von ihr durchgeführt oder durchführen läßt,

Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. eine Anzeige nach §§ 10 oder 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,
2. Maßnahmen, die nach § 9 Abs. 1, §§ 12, 13 Abs. 1 Satz 1 oder § 14 Abs. 2 Satz 1 der Erlaubnis bedürfen, ohne Erlaubnis oder abweichend von ihr durchgeführt oder durchführen läßt,     
 
Was heißt fahrlässig? Wenn ich Kleingeld auf dem Feld suche?
Vielen dank schon mal für die eventuelle Beratung.

Offline
(versteckt)
#1
06. August 2013, um 10:23:16 Uhr

Meines Erachtens kann man fahrlässig auch mit "nicht-absichtlich", oder " unbewusst" übersetzen....

In den von Dir zitierten Paragraphen steht also im Prinzip:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!  Smiley

Gut Fund!

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(versteckt)
#2
06. August 2013, um 10:28:11 Uhr

Bodendenkmal ist ganz viel. Man unterscheide beweglich und unbeweglich. Quasi alles und überall kann BD sein, wissen tuen das nur die vom Amt da die Listen der unbeweglichen BD und Schutzzonen nicht öffentlich einsehbar sind. 
Deine andere Frage beantwortet sich selbst, denn du begehst mindestens eine Ordnungswidrigkeit, egal ob absichtlich oder unabsichtlich sofern du beim graben auf ein BD triffst oder auch nur die Absicht danach erkennen lässt. Gut, was? Grüße!

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(versteckt)
#3
06. August 2013, um 10:30:07 Uhr

Dem stimme ich zu damit ist gemeint das es auch strafbar ist wenn du es nicht wusstest

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(versteckt)
#4
06. August 2013, um 10:40:26 Uhr

Hey Leute....

Regt euch doch nicht gleich wieder auf....  Zwinkernd

Ich persönlich habe überhaupt keinen Vorteil davon, wenn sich jetzt nach meinem Beitrag hunderte von Euch den besagten Detektor kaufen sollten.

Ich habe einfach im Moment gute Laune und deswegen das Bedürfnis verspürt ein wenig Blödsinn zu schreiben....

Nichts für Ungut!  Anbeten

Hinzugefügt 06. August 2013, um 10:41:11 Uhr:

ups.... das war der falsche Thread.... sorry  Anbeten  Grinsend

« Letzte Änderung: 06. August 2013, um 10:41:11 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
06. August 2013, um 10:54:57 Uhr

Aber schlüssig ist das ja immernoch nicht?
Versteht mich nicht falsch, ich versuche jetzt nicht krampfhaft ne Lücke im System zu finden.
Aber es kann doch nicht sein, das ich z.B. Meinen verlorenen Ring mittels detektor suche, dabei ein bodendenkmal finde und deswegen einer fahrlässigen Handlung bezichtigt werden könnte??? 
Irgendwas stimmt doch da nicht, oder ich kapierst einfach nicht.

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(versteckt)
#6
06. August 2013, um 17:30:17 Uhr

Fahrlässig währe es nach meiner auffassung wenn es ein bd ist... wenn du deinen verlorenen ring oberflächig suchst und dabei auf ein bd stößt und es meldest biste eigentlich fein raus... kompliziert wird es wenn du danach gebudelt hast... also ich hab immer nen zollstock dabei und wenn mich einer ansprich erkläre ich ihm das ich nach schrott für den schrotthändler suche und mit dem zollstock gucke das ich nicht tiefer wie 30cm grabe da das legal sei.... keine ahnung ob das so vor gericht reichen würde aber selbst der fürster war damit zufrieden

Hinzugefügt 06. August 2013, um 17:31:23 Uhr:

Der hatte sogar ne halbe stunde mitgesondelt weil er es spanend fand
 Lächelnd

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(versteckt)
#7
06. August 2013, um 22:37:38 Uhr

ich habe in meinem heimatort und auch in den nachbardörfern drum herum von ausnahmslos jedem grundstücksbesitzer die erlaubnis bekommen zu suchen.
Bedingung: "mach die löcher wieder zu, und zeig mir was du gefunden hast".

ich habe aktuell ca. 16 hektar suchgebiet........ ich bin vollkommen zufrieden und unser denkmalamt ist auch nicht stressig
 Grinsend

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
06. August 2013, um 23:39:07 Uhr

Hallo Stefan. Bei mir ist das genauso.
Die Erlaubnis der Bauern zu bekommen ist ja nicht das Problem.
Nur wenn man sich im fall der Fälle nicht mal mehr mit der schlüsselnummer rausreden kann...
 Ärgerlich

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