Hallo zusammen.
Habe mir gerade nochmal das DschG NRW durchgelesen.
Dabei sind mir einige fragen gekommen.
1. Was ist ein Denkmal?
Das scheint ja überhaupt die wichtigste frage zu sein, denn das Gesetz bezieht sich ja eben nur auf diese.
2.
§ 18
Durchführung der Ablieferung(1) Nach Zahlung oder Hinterlegung der Entschädigung ist das Bodendenkmal abzuliefern. § 16 Abs. 4 bleibt unberührt.
Heißt das so viel wie erst die Kohle, sonst behalte ich es?
3.
§ 41 (Fn
)
Bußgeldvorschriften(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. eine Anzeige nach §§ 10 oder 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,
2. Maßnahmen, die nach § 9 Abs. 1, §§ 12, 13 Abs. 1 Satz 1 oder § 14 Abs. 2 Satz 1 der Erlaubnis bedürfen, ohne Erlaubnis oder abweichend von ihr durchgeführt oder durchführen läßt,
Bußgeldvorschriften(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. eine Anzeige nach §§ 10 oder 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,
2. Maßnahmen, die nach § 9 Abs. 1, §§ 12, 13 Abs. 1 Satz 1 oder § 14 Abs. 2 Satz 1 der Erlaubnis bedürfen, ohne Erlaubnis oder abweichend von ihr durchgeführt oder durchführen läßt,
Was heißt fahrlässig? Wenn ich Kleingeld auf dem Feld suche?
Vielen dank schon mal für die eventuelle Beratung.