Danke Feldbegeher !
Natürlich sind es immer die Kleinen, die wegen Hehlerei usw. angezeigt werden,
die Bucht selbst bleibt unangetastet, obwohl sie jahrzehntelang bis zum Bodendenkmal alles beinhaltet hat, was
irgendwie zu Geld zu machen war.
Da wurde nie gefragt um irgendwelche Herkunftsnachweise usw., Hauptsache es brachte die Provisionen ein.
Nicht die Art der Rechtssprechung ist zweifelhaft, sondern die der Anklageführung überhaupt.
Das scheint in allen europäischen Ländern gleich zu sein, dass man nie die Grossen antastet.
(Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche sind gleicher)
Das ist nur meine persönliche Meinung.
