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 Einhandmesser beim Sondeln?

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Avatar  Einhandmesser beim Sondeln?  (Gelesen 3691 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. April 2009, um 14:31:26 Uhr

Hallo Gemeinde!

Ich hätte da mal eine Frage an die Juristen bzgl. der Regelung für das Führen von Einhandmessern.

Habe mir vor ein paar Wochen das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Walther Black Tac Tanto
gekauft und möchte dieses gerne beim Sondeln verwenden, um Wurzeln zu sägen, oder als Feingrabungsgerät.

Im Gesetzestext steht wenn man ein berechtigtes Interesse hat - in meinem Falle Sondeln - darf man es führen. Was sagt ihr dazu?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html


Danke schonmal im Vorraus! Super


MFG Max Winken

Offline
(versteckt)
#1
27. April 2009, um 15:18:09 Uhr

na ja max ich glaub wenn du es in rucksack hast ist des ja ein geeignetes behältniss

mfg.zenzi

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(versteckt)
#2
27. April 2009, um 15:25:46 Uhr


wenn du es verdeckt trägst, wird wohl keiner einwände haben. hat die klinge über 12cm???
 
gruss ecki

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
27. April 2009, um 16:24:19 Uhr

Nichtmal das, etwa 8 - 9 cm!

Aber eigentlich soll es jetzt nicht um dieses Messer gehen sondern allgemein um Einhandmesser, sollte nur ein Beispiel sein. Ich meine nur gilt Sondeln als Sport oder als "berechtigtes Interesse"? Huch


MFG Max Winken

Offline
(versteckt)
#4
27. April 2009, um 16:26:39 Uhr

Hi Max !!!

Sowas hatten wir doch schon mal  Zwinkernd

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/ausrustung/messer_verbot-t897.0.html


Hast sogar selber zu dem Beitrag gepostet  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
27. April 2009, um 16:55:40 Uhr

Das hast du richtig erkannt, nur wurden die Aspekte die ich hier angesprochen habe dort nicht ausreichend diskutiert! Smiley

Laut dem anderen Thread, darf man es ja führen, wenn man es bis vorm Wandern, der Waldarbeit, oder dem "Sondeln" im Rucksack lässt. Das kleine Messertäschchen für den Gürtel wird wohl nicht als Solcher durchgehen? Unentschlossen

Jetzt brauch ich hier nur noch einen Beamten der mir das bestätigt! Gibt es hier jemanden der damit zu tun hat?


MFG Max Winken

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(versteckt)
#6
20. Juni 2009, um 06:17:38 Uhr

Hallo freunde lezte mal wo ich meine flackgranate gefunden habe hab ich den Polizei Beamten gefragt  wegen messer bei sondel tragen der sagte unter 12 cm darf ich ich hate mein jagt messer am gürtel hängen gehabt also ich denke es liegt daran wie das messer getragen ist und die länge also mit kampfmesser denke ich wird mann probleme kriegen G:F Christoph

Offline
(versteckt)
#7
20. Juni 2009, um 09:42:46 Uhr

Nach § 42a Absatz 2 ist das Mitführen von Klingenwaffen erlaubt, sofern ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Eine Erklärung dazu gab Dr. Schäuble auf Abgeordnetenwatch.de, nachzulesen hier im Messerforum:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65942


Da das Verbot vor allem die Waffen aus den Städten verschwinden lassen will, dürfte niemand ein Problem damit haben, wenn man es im Wald oder auf dem Feld - eben beim Sondeln - mitführt. Der ganze Gesetzestext mit Querverweisen ist Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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hier
zu finden.

stekemest

« Letzte Änderung: 22. Juni 2009, um 23:16:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#8
20. Juni 2009, um 16:40:00 Uhr

Das führen von einem Einhandmesser, auch im Handschuhfach von einem PKW wird Straffrechtlich verfolgt. Die Ausnahmegenehmigungen
beziehen sich wohl eher auf historische Hieb u. Stichwaffen. Warum zum sondeln ein Einhandmesser benötigt wird, ist schlecht zu
Begründen und nachzuvollziehen.

Gruß
Micha

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(versteckt)
#9
20. Juni 2009, um 18:08:10 Uhr

Hallo,

also ich lebe ja hier sehr gefährlich und hätte einen Grund... die erhöhte Gefahr eines Angriffs.. Lächelnd
Hitchcock lässt grüßen...  Ironie

Spaß beiseite,
wäre es es ein "berechtigtes Interesse" zur Selbstverteidigung eines mitzuführen, wenn es schon einen Überfall von einem"Pyscho" auf eine Frau dort gegeben hätte und ich allein unterwegs wäre?

...nur mal so Interesse halber, ich führe natürlich keines mit... Cool


MrsMetal  Winken


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WSch.jpg
Offline
(versteckt)
#10
20. Juni 2009, um 18:23:09 Uhr

Hallo,

wenn Du bei unseren Behörden Deine Angst um Leib u. Leben vorbringst, werden diese Dir, vielleicht zur Selbstverteidigung
einen kleinen Waffenschein u. eine Gaswaffe genehmigen.

Gruß
Micha

Offline
(versteckt)
#11
20. Juni 2009, um 18:56:22 Uhr

Hallo,

 Danke Baron

Gruß MrsMetal Winken

Offline
(versteckt)
#12
21. Juni 2009, um 21:19:34 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Die Ausnahmegenehmigungen beziehen sich wohl eher auf historische Hieb u. Stichwaffen.




..
Nein, tun sie nicht! Jeder kann im Gesetzestext nachlesen, da steht alles drin.

stm


Offline
(versteckt)
#13
22. Juni 2009, um 05:46:24 Uhr

Uii, das war der falsche Fred... Verlegen

« Letzte Änderung: 22. Juni 2009, um 05:52:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#14
22. Juni 2009, um 20:40:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von stekemest
Nein, tun sie nicht! Jeder kann im Gesetzestext nachlesen, da steht alles drin.

stm

Nach meinem Wissen wird ein Einhandmesser wenn ich es transportiere, beschlagnahmt und vernichtet. Historische Hieb und Stichwaffen, darf ich im Kofferraum zu einem Ritterfest oder dem Verkauf transportieren ohne das ich ein Gesetz übertrete.

Gruß
Micha

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