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 einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz

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Avatar  einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz  (Gelesen 5685 mal) 0
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#30
29. Juni 2013, um 14:01:47 Uhr

wer normal auf dem Acker nippes gräbt, der sollte sich einfach entspannen und mit Zusage des grundbesitzers suchen gehen, und wenn er mal was seltenes finden sollte dann halt melden.
und ist nicht selbst das graben auf bd's nur eine owi? und erst durch funfunderschlagung
oder helerei eine strafrechtliche Geschichte?
ich denke oft wir machen uns oft viel zu viel Gedanken wenn wir durch die Landschaft sondeln .
das war auf rlp bezogen und es gibt so viele schöne suchgebiete jenseits von bodendenkmälern,
Gruß Eiche.

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#31
29. Juni 2013, um 14:04:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool

Ich schrieb sinngemäß, dass man im Falle eines Falles seine Argumentation im Falle einer Klage ordentlich überdenken sollte. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Sondengänger -und sein Anwalt- auf dessen Urteil Du Dich beziehst genau das nach dem ersten Urteil getan hätte, wäre der Fall entweder nicht so tief oder zumindest nicht so hart gewesen...


das ist auch durchaus korrekt, da die Klagewütigen bei Gelegenheit  wohl vor keinerlei Tatsachenverdrehung zurückschrecken ............z.B. ist für mich vollkommen klar, das ich auf den von mir aufgesuchten Flächen, weder beim Schatzsuchgerät-, Bagger-, oder auch Stiefelgebrauch definitiv NICHT in Kauf nehme, irgendwie gegen geltendes Recht zu verstoßen Cool

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#32
29. Juni 2013, um 15:46:26 Uhr

@ 7eichen

auf einem BD zu suchen ist eine Straftat siehe Scheibe von Nebra. Auch eine Burg die ein Kulturdenkmal ist und deren Umfeld kann zu einer Strafanzeige führen.

Hab ich nicht gewusst! Der Bürger hat sich VOR dem Handeln zu informieren und das nicht in einem Forum, sondern bei den zuständigen Behörden. Sollte die dort getroffene Aussage dem Bürger nicht gefallen, so hat er die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen.
VOR dem Rechtsweg sollte der Kläger auch entscheiden, welcher Anwalt für die Klage geeignet ist. (Verwaltungsrecht,Scheidungsrecht,Strafrecht.........)

Gut Fund

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#33
29. Juni 2013, um 16:11:56 Uhr

@sternenstrahl: Wie wahr! Danke!

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#34
29. Juni 2013, um 16:22:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen

und ist nicht selbst das graben auf bd's nur eine owi? 

das DschG von RLP kennt, wie fast überall sonst auch, nur Ordnungswidrigkeiten ........auch wenn das einigen hier nicht so ganz in den Kram passt

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#35
29. Juni 2013, um 16:31:55 Uhr

@Sondengängerübermensch: meine Zustimmung bezog sich auf den zweiten Absatz. Hat überhaupt ein Bundesland die ungenehmigte Suche als Straftat definiert? Damit habe ich mich bisher nicht auseinandergesetzt. 

Je nachdem kann die Ordnungswidrigkeit aber auch teuer werden...da ist es eigentlich egal ob Straftat oder OWi.

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#36
29. Juni 2013, um 16:46:15 Uhr

In Nebra war es eine Fundunterschlagung!

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#37
29. Juni 2013, um 16:51:11 Uhr

@Sternenstahl:

Falsch gelesen, dort steht wer ein Metalldetektor einsetzt um Kulturdenkmäler aufzufinden. Das ist ja nicht das Ziel! Der Paragraph 21 sagt genau das aus! Vergleichbar mit einem Küchenmesser mit einer Länge <17. Im Haushalt kannst Du das Zweckgebunden einsetzten, sobald Dein Nachbar es im Rücken hat ist der Einsatz illegal!

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#38
29. Juni 2013, um 16:54:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
 Hat überhaupt ein Bundesland die ungenehmigte Suche als Straftat definiert? 

wenn diese Suche auf nem eingetragenen Denkmal stattfindet, ja ........und zwar meins   Platt

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#39
29. Juni 2013, um 17:32:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
@jott: Wir beide können ja mal gerne unsere Staatsexamina nebeneinander legen und vergleichen...wäre damit der juristische Schw***vergleich erledigt?

Schockiert Nein, lass uns das wie Männer erledigen.  Zwinkernd Grinsend Grinsend

{alt}
 einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz


Hinzugefügt 29. Juni 2013, um 17:41:45 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
wenn diese Suche auf nem eingetragenen Denkmal stattfindet, ja ........und zwar meins   Platt

Wo die wenigsten Funde liegen, sind die Strafen am höchsten. Zwinkernd
http://img1.seite3.ch/news/309/245074-Duell.jpg


« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, um 17:41:46 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#40
29. Juni 2013, um 17:48:36 Uhr

@jott: You made my day   Super Aber ich bin altmodisch, also   Fechten , oder lieber doch   Prost

@Sondengängerübermensch: Das da wäre?

@RunningMan: Du vermischst zwei völlig verschiedene Dinge. Das eine ist die Zweckgebundenheit der Mittel, das andere ein Tatmerkmal...

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#41
29. Juni 2013, um 17:54:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
@jott: You made my day   Super Aber ich bin altmodisch, also   Fechten , oder lieber doch   Prost
Prost Alter Haudegen. Grinsend Winken

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#42
29. Juni 2013, um 19:42:21 Uhr

@ Running Man

der besagte Hügel ist und war Grabungsschutzgebiet und einige Mitbeteiligte waren auch schon einschlägig vorbelastet. Auch war vorher schon bekannt, daß dort eine Kultstätte aus grauer Vorzeit vorhanden ist.
In D. sind viele BDs bekannt, wurden aber noch nicht ausgewertet.

Das Schatzsuchgerät ist Mittel zum Zweck! nochmal für dich: Der Metalldetektor(Schatzsuchgerät) kann nicht zwischen Kulturdenkmal oder kein Kulturdenkmal unterscheiden.
Der Nutzer nimmt billigen in kauf eines zu finden. Wenn der Nutzer eine entsprechende Ausbildung hat, könnte er auch erkennen ob der gefundene Gegenstand ein mögliches Denkmal ist oder nicht.

Als Autofahrer nimmst du billigend in kauf auch mal einen Unfall zu haben. Aus dem Grund muß das Auto in D eine vom Staat verlangte Haftpflichtversicherung haben.

Gut Fund

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#43
29. Juni 2013, um 20:20:04 Uhr

Sagt mal, in der Bucht sehe ich in der letzten Zeit soooo viele gebrauchte Sonden, lesen die hier alle mit?  Zwinkernd

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#44
29. Juni 2013, um 20:54:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Als Autofahrer nimmst du billigend in kauf auch mal einen Unfall zu haben. Aus dem Grund muß das Auto in D eine vom Staat verlangte Haftpflichtversicherung haben.

Gut Fund

Den Unterschied zwischen einem Unfall mit Sachschaden oder Verletzten und den Verstoß gegen
das Denkmalschutzgesetz kennst Du? Oder warum führst Du in der Diskussion hier den Autofahrer ein?

« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, um 20:58:23 Uhr von (versteckt) »

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