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« Letzte Änderung: 10. Dezember 2012, um 20:42:55 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2012, um 10:20:11 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 11. Februar 2013, um 15:06:18 Uhr von (versteckt) »
Der Präsident des Minderheitenstaates Freies Deutschland, Peter Frühwald stellte heute zwei Betreuungsanträge gegen die beiden Raubritter und Bediensteten der Polizeidirektion Leipzig S* E* und S*A*. Trotz mehrfacher Aufforderung und Mitteilung der Sachlichen Unzuständigkeit wendeten die beiden Bediensteten nicht mehr geltende Rechtsnormen in der Bundesrepublik an. Ausserdem verstiessen sie gegen die Normen des Völkerrechtes, die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Menschenrechtskonvention, die Haager Landkriegsordnung und das Statut des Internationalen Strafrechts Statut 6-8 des Internationalen Strafgerichtshofs.Da sie sich auch weigerten zu Remonstrieren und noch dazu Gewalt androhten sind sie psychologisch für den Öffentlichen Dienst auch in der Bundesrepublik untauglich.Aus diesem Grund wurde Betreuungsantrag gestellt:
Paragraph 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)In der alten Fassung des § 15 GVG stand folgendes:“Alle Gerichte sind Staatsgerichte”In der aktuellen Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist § 15 GVG jedoch weggefallen.“Wenn die Gerichte keine Staatsgerichte sind, dann sind sie Schiedsgerichte oder Standgerichte, sie sind somit privat und freiwillig. Schon wundert man sich auch nicht mehr, daß es ein ‘Freiwilliges Gerichtsbarkeitsgesetz’ (FGG) gibt.”
« Letzte Änderung: 11. Februar 2013, um 15:19:22 Uhr von (versteckt) »