[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Frau Dr. Morscheiser im Interview

Gehe zu:  
Avatar  Frau Dr. Morscheiser im Interview  (Gelesen 7874 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7    Nach unten
Offline
(versteckt)
#90
25. Februar 2015, um 13:42:39 Uhr

Jedem sollte klar sein, wir Sondengänger sind einfach in der schlechteren Position, so seh ich das.

Offline
(versteckt)
#91
25. Februar 2015, um 16:39:32 Uhr

NÖ NÖ NÖ

Wir Sondler sind in einer sogar sehr guten Position. Kommt immer auf die Definition an was gut oder schlecht ist !!

Meine auffassung der ganzen Geschichte ist ganz einfach Sondler mit einer gültigen NFG = GUT 
Alles andere = NICHT GUT

Manchen Sondler könnte man/n die Einsicht mit einen Brett ind die Fr...e kloppen ,selbst dan würden sie es nicht verstehen.
Das ist doch soo einfach , zusammenarbeit ist das Motto!! Frau Dr.Morscheiser sie spricht doch klarr dafür  (mit kleinen einschrenkungen)

Hier wird nur gebabbellt sonst nichts gemacht  oder nur wenig gemacht.

Schatzregal ist in meinen augen kein hinderniss für unser aller Hobby , das man für eine NFG eine Gebühr zahlen muß, ebensoo nicht ,ich seh das wie ein Jahresbeitrag in einem Verein (Angeln,Sport oder sonstwas) und man hat auch noch was davon.
Also ist es doch von vorteil für uns alle .

Ich muß aber auch zugäben ,nicht jeder Sondler kann und würd je eine NFG in seinen Händen hallten können bevor sich paar Gesezte ändern.

ps: fehler könnt ihr gerne behallten Zwinkernd 


Gruß B-Porsche

Offline
(versteckt)
#92
26. Februar 2015, um 13:55:45 Uhr

In BL, wo NFG erteilt werden und wo so verfahren wird, wie es im Beitrag ausgesagt wurde,  gebe ich dir sogar Recht, Marius.
Aber man kann das eben leider nicht veralgemeinern, denn es gibt eben auch PLs, in denen der "Zeiger" genau in die andere Richtung zeigt. Zwei fast völlig identische gesetzliche Grundlagen aber in einem BL (NRW) moderat angewendet, lässt es das Sondeln unter bestimmten Vorraussetzungen zu und belässt "normale" Funde beim Finder....
und in einem anderen BL wird eben einfach keine NFG erteilt und somit gehört JEDER Fund automatisch dem Staat, da er stets aus nichtgenehmigter Suche stammt! Und da macht suchen keinen Spaß, wenn man nur aus Schikane schon wegen einer blöden Musketenkugel bei Nichtmeldung rein theoretisch von der Ordnungswidrigkeit in die Straftat ruscht... Traurig

Offline
(versteckt)
#93
27. Februar 2015, um 15:22:27 Uhr

Ich muß aber auch zugäben ,nicht jeder Sondler kann und würd je eine NFG in seinen Händen hallten können bevor sich paar Gesezte ändern.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Deswegen hab ich auch diesen Satz geschrieben , ich hoffe natürlich das es bundesweit mal langsam was passiert und es endlich mal Ruhe giebt !

Gruß B-Porsche

Offline
(versteckt)
#94
27. Februar 2015, um 16:53:33 Uhr

Erstmal Danke für das Interview.

Das war ein sehr informatives Gespräch über die gesetzliche Lage in NRW, was bestimmt einigen sehr viel weiterhilft. Super

Was ich allerdings nicht verstehe, wie sich der ein oder andere über diese 75€ aufregt? Nehmen wir nur mal als Vergleich das Angeln hierzu, wie es hier auch schon genannt wurde. Zum Angeln brauchst du den Schein und je nach BL auch noch ne Prüfung, dieser kostet eine Gebühr von XX€ vergleichbar mit den 75€ dann brauchst du noch die Angelausrüstung, hier den Detektor etc., dann hast du aber immer noch keine Erlaubnis zum Angeln, dazu brauchst du noch ne Tageskarte, Jahreskarte von einem Gewässer  alles andere wäre Schwarzangeln und ne Fanggarantie hast du auch keine, beim Sondeln eigentlich nur die Erlaubnis vom Grundbesitzer...... Kurz gesagt ein Hobby muss Geld kosten und im Vergleich eigentlich kein Geld einbringen, sonst wäre es kein Hobby. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung dazu.

Meine Frage allerdings, im Film wird gesagt das es in NRW nur erlaubt ist auch Äckern zu suchen, steht dies auch so in der NFG von NRW so drinnen?

Gruß

Offline
(versteckt)
#95
27. Februar 2015, um 17:51:33 Uhr

Ich habe mich doch gar nicht aufgeregt. ;-)
Nur finde ich 75 € p/a und womöglich noch je Kreis, ungerechtfertigt teuer. Und das noch obwohl ich vermutlich nicht mal ne NFG benötige. Ich suche ernsthaft nicht auf BD und auch nicht danach. Im Wald mag ich gar nicht so wirklich suchen und Wiesen kann ich mir ganz gut verkneifen. Es hat hier Acker genug. Allerdings nehme ich mir die Freiheit mal am Rheinufer oder auch mal am Badesee nach ein paar Euros zu suchen. Das befriedigt meinen Jagd Instinkt zuweilen sehr. Und wenn ich mir vom Erfolg ein Bier kaufen kann ist das für mich ein Erfolg, auch wenn ich mehr Geld für Batterien ausgebe.
Gegen eine Zusammenarbeit mit dem Amt hätte ich überhaupt keine Einwände, nur finde ich es wiederum recht dreist, für meine Hilfe noch schukken zu müssen.
Eine Prüfung / Schulung, wenn nötig kostenpflichtig, fände ich ok bis sogar sinnvoll. Um halt u.a. zu erfahren, was wie genau dokumentiert werden, Kampfmittel kennen zu lernen u.s.w.
Einen wirtschaftlichen Nutzen wird mir meine Sucherei nie bringen, und das soll sie auch gar nicht. Ich bin halt auch eher der gemütliche Schönwetter Sondler.
Übrigens kostet der Angelschein in NRW nur 48 € je 5 Jahre. Und die Hälfte davon fließt direkt in den Angelsport zurück.

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor