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 Gedanken zu Schatzregal

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Avatar  Gedanken zu Schatzregal  (Gelesen 2578 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. September 2014, um 12:07:46 Uhr

Gedanken zur Unwirksamkeit der Schatzregalien auf privaten Grundstücken.

Die Schatzregalien, so unterschiedlich diese lauten, haben alle eine Gemeinsamkeit. Sie beziehen
sich auf bewegliche Bodendenkmale die herrenlos sind.

Sind bewegliche Bodendenkmale auf privaten Grundstücken herrenlos?

Meiner Ansicht nach nicht denn der Grundstückseigentümer hat diese in Besitz auch wenn sie
noch nicht entdeckt sind.

„§ 905 Begrenzung des Eigentums
Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche….“

Hier ist festgelegt das der Grundbesitzer seine Eigentumsrechte auf den Erdkörper und allem was darin enthalten ist geltend machen kann.
Somit kann er auch über alle Dinge im Boden frei verfügen.

„§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen….“

Beispiel: Ich werde von einem Nachbarn gefragt ob dieser auf meinem Grundstück den
teilweise vorkommenden Ton fördern und mitnehmen kann. Die gestatte ich ihm unter
Auflagen und besonders unter der Bedingung dass er alle metallische Dinge die er findet
nicht mitnehmen darf und an einem bestimmten Platz zu legen hat.

Damit über ich die Gewalt über diese noch nicht gefundenen Dinge aus.

„§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. …“

Ich bin also Besitzer noch nicht entdeckter Sachen.

Wird eine dieser Sache in Folge der Begutachtung zum Bodendenkmal erklärt kann
das Schatzregal nicht greifen denn das Bodendenkmal ist nicht herrenlos. Es ist
mein Besitz.


Wo liege ich falsch?


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(versteckt)
#1
14. September 2014, um 12:24:22 Uhr

Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Die Auslegungen können bei einem Richter fruchten beim anderen wieder nicht. Am Ende gewinnt der Staat.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
14. September 2014, um 12:27:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Warthog
Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Die Auslegungen können bei einem Richter fruchten beim anderen wieder nicht. Am Ende gewinnt der Staat.

Das ist das meiste was mich in diesem Rechtssystem ankotzt: "Auslegungen"

Wo bleibt das geschriebene Recht im BGB?

Hinzugefügt 14. September 2014, um 12:27:42 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Warthog
Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Die Auslegungen können bei einem Richter fruchten beim anderen wieder nicht. Am Ende gewinnt der Staat.

Das ist das meiste was mich in diesem Rechtssystem ankotzt: "Auslegungen"

Wo bleibt das geschriebene Recht im BGB?

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(versteckt)
#3
14. September 2014, um 12:30:57 Uhr

Hi

Die Kohle, das Erz oder das Rohöl unter deinem Grund gehören auch nicht dir laut deutschen Recht.
Genau so verhält es sich mit dem Luftraum über deinem Grund.

Dazu gibt es weiterführende Gesetze, die das regeln und dazu gehört auch das Schatzregal.

Ist zwar nicht befriedigend aber es ist nun mal so.

Gruß CR

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(versteckt)
#4
14. September 2014, um 12:34:19 Uhr

Hier mal ein Urteil dazu

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Aktenzeichen=12%20U%2042%2F13&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus


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(versteckt)Themen Schreiber
#5
14. September 2014, um 12:39:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi

Die Kohle, das Erz oder das Rohöl unter deinem Grund gehören auch nicht dir laut deutschen Recht.
Genau so verhält es sich mit dem Luftraum über deinem Grund.

Dazu gibt es weiterführende Gesetze, die das regeln und dazu gehört auch das Schatzregal.

Ist zwar nicht befriedigend aber es ist nun mal so.

Gruß CR

Hallo,

die Frage ist einfach nur, "sind die Dinge in meinem Grund herrenlos oder nicht"?
Und ich komme nun mal zu dem Ergebnis das sie nicht herrenlos sind. Und somit
greifen die Schatzregalien auf privaten Grundstücken nicht.

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#6
14. September 2014, um 12:39:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

Wo liege ich falsch?



Du liegst leider falsch vom Anfang bis zum Ende. Das nun detailliert zu erklären ist aber zu aufwendig. Vor allem bedarf es der Kenntnis gewisser "Rechtssystematik", um auch wirklich zu verstehen, wie die Sachen zusammenhängen.

Nur einen deiner Denkfehler kurz erläutert:
Eine verborgene Sache ist herrenlos. Der Besitz wird hier durch Realakt u. nicht durch Rechtsakt begründet. Das heißt, die Sache gelangt in deinen Besitz, sobald du sie tatsächlich an dich nimmst (Realakt) u. nicht durch Gesetz (Rechtsakt). Auf gut Deutsch: suchen, ausgraben, aufheben, mitnehmen.

In der Praxis ist diese Verfahrensweise mit der Besitzbegründung an der aufgefundenen herrenlosen Sache zwar möglich, aber das Schatzregal steht der Begründung des Eigentums entgegen. Selbst wenn du das Teil aufhebst u. mitnimmst. Begründung des Besitzes ja. Wenn du es doch mitnimmst: Unterschlagung, weil rechtmäßiger Eigentümer der Sache das Bundesland ist. Weil: Schatzregal begründet das Eigentum an der herrenlosen Sache automatisch auf Grund Rechtsakt für das Bundesland. Du wirst hier nur Besitzer. Nicht Eigentümer.


Gruß

S.

« Letzte Änderung: 14. September 2014, um 12:54:03 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
14. September 2014, um 12:45:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Du liegst leider falsch vom Anfang bis zum Ende. Das nun detailliert zu erklären ist aber zu aufwendig. Vor allem bedarf es der Kenntnis gewisser "Rechtssystematik", um auch wirklich zu verstehen, wie die Sachen zusammenhängen.

Nur einen deiner Denkfehler kurz erläutert:
Eine verborgene Sache ist herrenlos. Der Besitz wird hier durch Realakt u. nicht durch Rechtsakt begründet. Das heißt, die Sache gelangt in deinen Besitz, sobald du sie tatsächlich an dich nimmst (Realakt) u. nicht durch Gesetz (Rechtsakt). Auf gut Deutsch: suchen, ausgraben, aufheben, mitnehmen.



Gruß

S.

Den Realakt hab ich doch im Beispiel beschrieben. Ich übe schon die tatsächliche Gewalt über die Dinge aus.

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(versteckt)
#8
14. September 2014, um 12:52:08 Uhr

Ich habe meinen ersten Beitrag noch etwas konkretisiert. Da steht alles drin.

Problem ist, dass der von mir beschriebene Realakt, welcher zur Erlangung des Besitzes erforderlich ist, zwar durchgeführt wird, aber das Eigentum an der Sache entsteht per Rechtsakt (Schatzregal) u. fällt an das Bundeland.

Wir müssen unterscheiden zwischen den Wörtern Besitz u. Eigentum. Der Besitzer übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache aus. Der Eigentümer übt die rechtliche Gewalt über eine Sache aus, auch wenn er nicht Besitzer ist.

Hinzugefügt 14. September 2014, um 12:54:22 Uhr:

So - hab meinen ersten Beitrag nochmal konkretisiert, damit es keine Missverständnisse bei der Begrifflichkeit Besitz - Eigentum gibt.

« Letzte Änderung: 14. September 2014, um 12:55:27 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
14. September 2014, um 13:02:26 Uhr

Ich habe das schon verstanden mit Besitz und Eigentum.

Nur wie in meinem Beispiel bin ich Eigentümer und Besitzer.

Und deshalb kann das SR nicht greifen.

Hinzugefügt 14. September 2014, um 13:04:58 Uhr:

Ich habe das schon verstanden mit Besitz und Eigentum.

Nur wie in meinem Beispiel bin ich Eigentümer und Besitzer.

Und deshalb kann das SR nicht greifen.
Geschrieben von Zitat von insurgent
Hier mal ein Urteil dazu

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Aktenzeichen=12%20U%2042%2F13&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus



Auch Richter irren. Wenn ich schon lese "Schatzbegriff"

Hinzugefügt 14. September 2014, um 13:06:35 Uhr:

Sorry für die Doppelungen, weiß nicht wie das kommt

« Letzte Änderung: 14. September 2014, um 13:06:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#10
14. September 2014, um 13:12:59 Uhr

Ne - du kannst nicht Eigentümer sein, weil das nur durch Rechtsakt möglich ist u. das Eigentum hier durch Gesetz (Schatzregal) eingeschränkt wird. Das ist der Punkt den ich gemeint habe: du darfst dich nicht nur auf das BGB stürzen, sondern musst schauen, wodurch dieses eingeschränkt ist. Und im Bereich Eigentum ist es das Schatzregal.

Einfaches Beispiel: bei einer Fundwaffe kannst du zwar auch Besitzer sein wenn du die findest, aber niemals Eigentümer, da

a) entweder das Eigentum eines anderen daran besteht

b) der Eigentumserwerb an einer herrenlosen Waffe durch das Waffengesetz eingeschränkt wird


Gruß

S.

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(versteckt)
#11
14. September 2014, um 13:17:04 Uhr

Nun, eine interessante Diskussion, gibt sie einem unter anderem Grund über das Wörchen "frei" nachzudenken.
Wer jetzt etwas Verstand hat, zieht natürlich seine eigenen Schlüsse Zwinkernd


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(versteckt)
#12
14. September 2014, um 13:32:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Nun, eine interessante Diskussion, gibt sie einem unter anderem Grund über das Wörchen "frei" nachzudenken.
Wer jetzt etwas Verstand hat, zieht natürlich seine eigenen Schlüsse Zwinkernd


Ja - daraus kann man seine Schlüsse ziehen. Leben in der Gesellschaft braucht Regeln. Die einen mehr - die anderen weniger sinnvoll. Aber haben müssen wir sie.


Gruß

S. Smiley

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#13
14. September 2014, um 13:36:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Ne - du kannst nicht Eigentümer sein, weil das nur durch Rechtsakt möglich ist u. das Eigentum hier durch Gesetz (Schatzregal) eingeschränkt wird. Das ist der Punkt den ich gemeint habe: du darfst dich nicht nur auf das BGB stürzen, sondern musst schauen, wodurch dieses eingeschränkt ist. Und im Bereich Eigentum ist es das Schatzregal.

Einfaches Beispiel: bei einer Fundwaffe kannst du zwar auch Besitzer sein wenn du die findest, aber niemals Eigentümer, da

a) entweder das Eigentum eines anderen daran besteht

b) der Eigentumserwerb an einer herrenlosen Waffe durch das Waffengesetz eingeschränkt wird


Gruß

S.

Wir reden/schreiben aneinander vorbei.

Mir geht es um das "herrenlos".

Schau mal: der Ton ist mein Eigentum was ich auch besitze. Damit kann ich machen was ich will.

Die Waffe, um bei deinem Beispiel zu bleiben und wenn auf meinem Grundstück gefunden, ist auch
erst mal mein Eigentum und dann komm :
„§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen….“

Also schade, schade entweder dem Besitzer geben oder abgeben weil ich keine Waffenbesitzkarte habe.

Aller Schrott ist erst mal mein Eigentum und in meinem Besitz und nicht herrenlos. Wird in diesem Schrott jetzt
ein Bodendenkmal entdeckt wird dieses Schrottteil zwar zum Bodendenkmal aber war nie herrenlos.

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(versteckt)
#14
14. September 2014, um 13:52:48 Uhr

Also, ich bin Laie was Recht angeht.
Ich lege mir die Problematik so aus:
Sollange der Gegenstand verborgen ist und niemand von seiner Existens weiß, ist er herrenlos.
Sobald er gefunden wird, also genau in dem Moment, wenn jemand Kenntnis davon erlangt, endet "herrenlos" und sofort greift das BGB, bzw wird durch weiterführende Gesetze eingeschränkt.

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