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 Genehmigung für RLP?

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Avatar  Genehmigung für RLP?  (Gelesen 1883 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Mai 2012, um 08:17:07 Uhr

Hallo,

auch wenn jetzt Einige mich für naiv halten mit meiner Frage, an wen muss ich mich im Kaum Kaiserslautern/Kusel wenden, um eine Genehmigung zum Sondeln zu beantragen?
Ich bin etwas verloren im Paragraphen und Ämter Dschungel und benötige etwas Hilfe.


Gruß FschJg

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(versteckt)
#1
13. Mai 2012, um 09:45:49 Uhr

Mahlzeit,

Kusel => Untere Denkmalbehörde Schramm Christoph

Kannste Dir sparen

WaldWiese

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
13. Mai 2012, um 09:52:16 Uhr

D.h. der Herr Schramm erteilt keine Genehmigungen? Hat er das begründet?

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(versteckt)
#3
13. Mai 2012, um 10:03:29 Uhr

Salve,

er hat von der Materie keine Ahnung und leitet die Anfrage 1:1 an Speyer weiter. Dort knallt die Tante den Standardtext drunter und schreibt das alles bereits an ehrenamliche aufgeteilt ist und diese nicht teilen wollen.

Was auch immer damit gemeint ist!!!

Alternative: Such Dir einen Hortfund=> Zeig ihr den Fund => Ringtausch Fund gegen Genehmigung

Alles schon erlebt.

WaldWiese



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(versteckt)
#4
13. Mai 2012, um 10:24:16 Uhr

Also zur Zeit wirst du wohl kein Glück haben mit einer Genehmigung.Es soll eine Landeseinheitliche Regelung geben . D.h.
Es werden bis zu dieser Regelung, keine neuen Suchgenehmigungen erteilt.So wurde es mir von dem für mich zuständigen Archäologen in Speyer
mitgeteilt

Gruß
Schwinz

« Letzte Änderung: 13. Mai 2012, um 10:27:08 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
13. Mai 2012, um 10:46:58 Uhr

Hmm Willlommen in RLP. In Hessen habe ich sogar Ausgrabungen am Dünsberg unterstützen dürfen.

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(versteckt)
#6
13. Mai 2012, um 11:53:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese
Salve,
er hat von der Materie keine Ahnung und leitet die Anfrage 1:1 an Speyer weiter.
Dort knallt die Tante den Standardtext drunter und schreibt das alles bereits an ehrenamliche aufgeteilt ist und diese nicht teilen wollen.
Was auch immer damit gemeint ist!!!
Alternative: Such Dir einen Hortfund=> Zeig ihr den Fund => Ringtausch Fund gegen Genehmigung
Alles schon erlebt.
WaldWiese

Alles schon erlebt ?

Umgangsprachlich also :  Wer gut schmiert, Der gut fährt  ?  Huch 

C-R-B


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(versteckt)
#7
13. Mai 2012, um 12:26:29 Uhr

Hi

Es ist wie Schwinz schreibt.
Du kannst aber an Speyer schreiben, dass sie sich doch bitte
bei dir melden sollen, wenn die Neuregelung feststeht.

Gruß CR

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
13. Mai 2012, um 13:38:45 Uhr

Kann mir bitte jemand per PN die Adresse für Speyer und evtl. sogar den Ansprechpartner schicken?

Vielen Dank
FschJg

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(versteckt)
#9
13. Mai 2012, um 14:42:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schwinz
Also zur Zeit wirst du wohl kein Glück haben mit einer Genehmigung.Es soll eine Landeseinheitliche Regelung geben . D.h.
Es werden bis zu dieser Regelung, keine neuen Suchgenehmigungen erteilt.So wurde es mir von dem für mich zuständigen Archäologen in Speyer
mitgeteilt

Gruß
Schwinz

Vor ein paar Wochen habe eine Mail an die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Erteilung einer NFG gestellt.

Erfreulicherweise wurde ich nicht mit einer Standardantwort abgespeist, sondern der dortige Oberkonservator hat mir eine E-Mail zukommen lassen (hatte meine Telefonnummer blöderweise vergessen), mit der Bitte um telefonische Rücksprache. Ich machte mir schon Hoffnungen, die er mir jedoch leider wieder zum Teil genommen hatte.

Es war ein sehr sympathisches und informatives Gespräch, in dem ich jedoch erfahren habe, dass zur Zeit keine weiteren NFG's erteilt werden. Ggf. könne sich dies in diesem Jahr ändern, falls der neue Landesarchäologe den NFG's offener gegenübersteht.

Wie dem auch sei, auf eine Warteliste hat er mich gesetzt. Gut, dass hat noch nichts zu heißen, aber vielleicht ergibt sich dadurch ja doch noch eine Möglichkeit. Im Herbst werde ich diesbezüglich nochmal nachhaken. Smiley

Also von daher: Nachfragen kostet ja nichts.  Lächelnd

Viele Grüße
Simone

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#10
08. Juli 2012, um 16:02:02 Uhr

Dann lohnt es sich wohl im moment nicht das Papier zu verschwenden für ein Antrag oder  :Smiley

Gruß Maulwurf

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#11
09. Juli 2012, um 07:35:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese
Salve,

er hat von der Materie keine Ahnung und leitet die Anfrage 1:1 an Speyer weiter. Dort knallt die Tante den Standardtext drunter und schreibt das alles bereits an ehrenamliche aufgeteilt ist und diese nicht teilen wollen.

Was auch immer damit gemeint ist!!!

Alternative: Such Dir einen Hortfund=> Zeig ihr den Fund => Ringtausch Fund gegen Genehmigung

Alles schon erlebt.

WaldWiese



Moin,

die Antwort verstößt gegen Art. 5 GG, nachzulesen im Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 sowie gegen § 39 VerwVerfG.
Ich wundere mich immer wieder wie es sein kann, dass es fast ausschließlich die Denkmalschutzbehörden sind, die in unserer Behordenlandschaft regelmäßig das GG missachten und keinen Plan vom VerwVerfG haben.

Die LDÄ müssten eigentlich unter ständiger Überwachung durch den Verfassungsschutz stehen.

Viele Grüße

Walter

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#12
09. Juli 2012, um 08:07:47 Uhr

villt sollte man bei Antragstellung auf Artikel 5 GG hinweisen ....  Belehren

Gruß Maulwurf

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(versteckt)
#13
09. Juli 2012, um 08:11:24 Uhr

Kannst es ja mal auf dem LDA in Mainz bei den Narr Narr versuchen!!!!
Gruß Alex

Ps:Der weg zu denen  Narr  Narr lohnt sich nicht!!!

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(versteckt)
#14
09. Juli 2012, um 08:22:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30
Kannst es ja mal auf dem LDA in Mainz bei den Narr Narr versuchen!!!!
Gruß Alex

Ps:Der weg zu denen  Narr  Narr lohnt sich nicht!!!

Haste es auch schon PROBIERT???

Gruß Maulwurf


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