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 gesetzliches?????

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#15
07. März 2014, um 19:43:18 Uhr


Nur so schaft man Klarheit , hast meinen Respekt ,ich bin auf das Ergeniss gespannt .

Gruß

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#16
07. März 2014, um 19:56:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von heinrich
 Nur so schaft man Klarheit , hast meinen Respekt ,ich bin auf das Ergeniss gespannt .

Gruß

Wenn du daß durchziehst, respekt.

Im Forum kommt ja genug Eisenschrott zusammen,
da sollte man jede Woche hinfahren, nen Eimer voll abgeben,die sollen das durchschauen, dann holt man das wieder ab.
Und irgendwann mal was gutes untermischen und schauen ob die es merken.
Wenn nicht, könnte man auch mal mit Bildzeitung ein Faß aufmachen. Smiley Gruß Mäx

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#17
07. März 2014, um 20:48:21 Uhr

@hill-billi
Hut ab mein Lieber! Anbeten
Auf die Fortsetzung bin ich gespannt.
Halt uns bitte auf dem Laufenden. Applaus

Viel Erfolg.

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#18
11. März 2014, um 06:27:04 Uhr

Moin,

Du hast alles richtig gemacht und würden alle SG so handeln, dann wären wir schon viel weiter.

Suche nach NIchtbodendenkmälern ist legal, aber die Eigentumsrechte des Grundstückseigentümers bzw. die Belange der Denkmalschutzbehörde sind zu beachten und die Funde zu melden.

Wenn es doch Ärger geben sollte, dann melde DIch mal bei Hadrians Erben e. V., damit wir Dir den richtigen Rechtsanwalt nennen können.

Viele Grüße


Walter

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#19
11. März 2014, um 08:15:03 Uhr

Ich bin gespannt. Rechtlich können die Dir nichts anhaben. Walter hat völlig recht.
Grüße

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#20
11. März 2014, um 16:55:51 Uhr

Danke für den Mut den Ihr mir gebt!  Zwinkernd
Es ist ne schwierige Situation bei uns in RLP. Die Archies scheinen alle auf 180 zu sein!   Brutal
Wie gesagt, bin ja schon am Telefon als illegaler von der Sekretärin bezeichnet worden.... finde ich persönlich jetzt zwar auch sehr grenzwertig aber ich nehm das erstmal gelassen hin und stelle mich auf schimpfe ein.  Boxen Wenn die mich überhaupt zurückrufen und die Funde vom Acker sehen wollen!
Dazu hab mal noch ne rechtliche Frage:
Wenn die mich jetzt nicht zurückrufen, bin ich dann im Sinne des Schatzregales raus? Am Telefon hab ich ja nur angedeutet, dass es einzelne Münzen,Knöpfe und ein paar dinge sind, die ich nicht bestimmen konnte. Gibt es da nicht auch irgendeinen paragraphen für, wie lange die sich Zeit nehmen können um Funde zu begutachten bzw. nach Fundmeldung ihr Interesse zu bekünden?


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#21
11. März 2014, um 19:35:14 Uhr

Hi,
§ 17
 Anzeige

(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.

(2) Anzeigepflichtig sind der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, sonstige über das Grundstück Verfügungsberechtigte, der Besitzer des Grundstücks und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung der Fund entdeckt wurde; die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen.

Das Telefonat reicht also aus.

Die Frist der Erhaltung beträgt nach § 18 1 Woche.

Wenn es sich bei deinen Funden um Schatzregalfunde handelt, dann sichd sie nach § 20 mit Entdeckung Eigentum des Landes geworden. Das Land hätte demnach einen Herausgabeanspruch gegen Dich. Dieser Anspruch verjährt nach § 197 in 30 Jahren.

Wenn Du nicht 30 Jahre warten willst, solltest Du einen Antrag bei LDA stellen, festzustellen, das es sich bei Deinen Funden nicht um Schatzregalfunde handelt. Die Behörde muss dann innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Tut sie dieses nicht, wird dieses fingiert.

Grüße

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#22
11. März 2014, um 21:13:11 Uhr

Danke nibse.  Smiley
Habe schon versucht rauszufinden, was alles unter den Begriff "Schatzregalfunde" fällt. Leider bin ich dazu im WWW nicht fündig geworden. Ist wohl Auslegungssache der Archäologen?!
Oder hat da jemand Info´s dazu?

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#23
12. März 2014, um 07:04:12 Uhr

Das stimmt. In 20 DSchG RP steht zum Thema Schatzregal "besonderer wissenschaftlicher Wert". Die Entscheidung liegt also zunächst beim LDA. Allerdings kann man gerichtlich gegen eine solche Entscheidung vorgehen, wenn man der Ansicht ist, das der Fund keinrn besonderen wissenschaftlichen Wert hat.
Das Wort "besonderer" impliziert, dass die Wissenschaft aus dem Fund erheblich neue Kenntnisse ziehen können muss. Der monetere Wert ist nicht zu berücksichtigen. Zb 20 Goldmünzen von 1990 fallen nicht unter das Schatzregal. Aufgrund des enteignungsgleichen Eingriffes, hängt die Latte für das LDA aber sehr hoch.

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#24
12. März 2014, um 07:36:34 Uhr

20 Goldmünzen ( Hort ) von 1990 fallen nicht unter das Schatzregal?!  Schockiert
Ich habe ne Aussage von einem Archäologen, der behauptet, dass sogar alte Knöpfe ( Neuzeit ) unter das Schatzregal fallen und bei Nichtmeldung eine Fundunterschlagung vorliegt.  Unentschlossen

Also das alles ist doch sehr verwirrend!  Irre

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#25
12. März 2014, um 09:23:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von hill-billi
Ne. Grad so läd nicht!!!
Ich hab nix zu verbergen und soviel ich weiß gibt es auch bisher noch keine Verhaftungen von Sondengängern oder Verurteilungen, die auf Vermutungen hin gefällt worden sind.
Ich lass es mal drauf ankommen.
Auch wenn Sie mir den Gesetztestext um die Ohren hauen! Sollen doch mal zeigen wo steht, dass man auf privatäckern nicht nach Ackerschrott suchen darf!? Und die (Bei-)funde melde ich ja.
Und sie sollen es wagen, mich als Raubgräber zu bezeichnen!!

Für eine deutsche Behörde bist Du jetzt ein Querulant. Das ist in etwas genauso schlimm wie ein Raubmordvergewaltigungssondler.

Warte mal, bis man Deine geistiger Fähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen in Frage stellt. Behörden ärgert man nicht, Behörden vermeidet man so weit es immer geht.

Traurig aber wahr.

Viele schöne Funde wünscht Dir

John

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#26
12. März 2014, um 10:22:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von hill-billi
20 Goldmünzen ( Hort ) von 1990 fallen nicht unter das Schatzregal?!  Schockiert
Ich habe ne Aussage von einem Archäologen, der behauptet, dass sogar alte Knöpfe ( Neuzeit ) unter das Schatzregal fallen und bei Nichtmeldung eine Fundunterschlagung vorliegt.  :-

Also das alles ist doch sehr verwirrend!  Irre
Die Meldepflicht von Funden und das Schatzregal sind zweierlei Dinge. Das eine ist eine Pflicht des Finders und das andere regelt die Eigentümerstellung. Die Knöpfe fallen zB unter das Regal, wenn hieraus zu erkennen ist, das dort ein nicht bekanntes Lager, Schlachtfeld oä lag. Es ist also eine Einzelfallentscheidung. Die Münzen von 1990 bringen der Wissenschaft keine Erkenntnisse über die Historie. Eine Hand voll Militärknöpfe schon.
Melden musst Du grundsätzlich jeden Fund, der ein BD darstellen könnte.

Hinzugefügt 12. März 2014, um 10:24:04 Uhr:

Für den rechtlichen Laien ist das im Prinzip nicht zu überschauen. Daher rate ich jedem, der mit einer Entscheidung des LDA zum Schatzregal nicht einverstanden ist, zum Anwalt zu gehen.

« Letzte Änderung: 12. März 2014, um 10:24:04 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#27
12. März 2014, um 12:38:05 Uhr

@john.
Das kann gut sein dass ich als Querulant dastehe. Aber was ist den falsch daranwenn man seine funde laut Vorschrift meldet?! Ich kann dadurch besser schlafen und weiß,  dass ich nix zu verbergen brauche.  So wie es aussieht haben wir nur einen sehr geringen gesetzlichen Spielraum für legales sondeln. Da sollte es doch möglich sein seine funde ohne angst vor den amtern vorzulegen und zu melden!
Es ist ja jedem selbst überlassen ob er meldet oder nicht. Aber solange so viele nicht melden,  warum auch immer,  haben die archis immer Angriffsfläche wegen fundunterschlagung.
Was würden die wohl tun, wenn von 10 000 sg nur 5000 täglich ihre funde vorlegen würden? 
Und glaub mir, ich bin eigentlich auch nicht scharf drauf mit denen zum jetzigen Zeitpunkt aufeinander zu treffen!
Und was die archis über mich denken ist mir eigentlich wurst!  Das beruht wohl auf gegenseitikeit.

Mein halbes dorf kennt mich mittlerweile und keiner sieht etwas illegales darin. Mein nachbar ist der oberste polizist von meinem Landkreis.  Auch er gibt mir mut und ich soll nicht aufhören.

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#28
12. März 2014, um 19:02:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von hill-billi
@john.
Das kann gut sein dass ich als Querulant dastehe. Aber was ist den falsch daranwenn man seine funde laut Vorschrift meldet?! Ich kann dadurch besser schlafen und weiß,  dass ich nix zu verbergen brauche.  So wie es aussieht haben wir nur einen sehr geringen gesetzlichen Spielraum für legales sondeln. Da sollte es doch möglich sein seine funde ohne angst vor den amtern vorzulegen und zu melden!
Es ist ja jedem selbst überlassen ob er meldet oder nicht. Aber solange so viele nicht melden,  warum auch immer,  haben die archis immer Angriffsfläche wegen fundunterschlagung.
Was würden die wohl tun, wenn von 10 000 sg nur 5000 täglich ihre funde vorlegen würden?  
Und glaub mir, ich bin eigentlich auch nicht scharf drauf mit denen zum jetzigen Zeitpunkt aufeinander zu treffen!
Und was die archis über mich denken ist mir eigentlich wurst!  Das beruht wohl auf gegenseitikeit.

Mein halbes dorf kennt mich mittlerweile und keiner sieht etwas illegales darin. Mein nachbar ist der oberste polizist von meinem Landkreis.  Auch er gibt mir mut und ich soll nicht aufhören.

Mensch, bleib locker.... nimm nicht alles so ernst was ich schreib ;-)   
Du machst das schon richtig.  
Lieber ein paar mal l zu oft den Fundeimer dort ausgeleert als einmal nicht und dann ans Bein gepisst...

« Letzte Änderung: 12. März 2014, um 19:03:04 Uhr von (versteckt) »

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#29
12. März 2014, um 19:13:51 Uhr

@ john
Nix von dem was ich geschrieben habe war böse gemeint!  Ist alles gut.  Zwinkernd Der Archi hat sich gemeldet bei mir und war sehr nett am Telefon.  Wir haben sogar gelacht.
Der Termin für ein treffen ist für ende März gelegt. Ich hoffe dass alles gut läuft. :Smiley

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