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 Gespräch mit einem Anwalt...

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#45
09. Januar 2013, um 18:58:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von bokoerki
Ich habe bis jetzt lediglich eine kostenfreie Information erhalten, auf meine Frage ob es ausreicht den Bauern um erlaubnis zu fragen.
Und es ist egal ob man dort ein Denkmal vermutet oder nicht, sobald du deinen Detektor einschaltest, ist es die Suche mit Technischem Gerät und das bedarf einer Genehmigung. Wenn du ohne Detektor auf´s Feld gehst (Erlaubnis des Eigentümers, was nicht immer der Bauer ist) kannst du suchen was du willst, nur halt ohne zu graben. Die Funde muss man trotzdem Melden.

Die Information die du bekommen hast ist keinen Pfifferling wert.
Ich glaub ne 17jährige hat ein besseres Textverständnis als so mancher Anwalt. So leicht kriegt man sein Staatsexamen ?!  Schockiert
Die Informationen, die du hier findest, sind grundsätzlich kostenlos da keine Rechtsberatung aber sie werden dir wesentlich mehr helfen Zwinkernd

Bokoerki, ich denke wirklich, dass du am besten beim Denkmalamt aufgehoben bist. Dort wird man deine Auffassung bestätigen und dich vor uns "abschirmen" Cool

Es wurde alles ausführlichst behandelt, man wiederholt sich doch nur was das Gesetz betrifft.

Nibse ist hier mit SGÜbermensch eine der wenigen Leute, die einen klaren Verstand haben, das völlig objektiv betrachten und richtig bewerten.

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 19:01:19 Uhr von (versteckt) »

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#46
09. Januar 2013, um 19:00:18 Uhr

Mach Dir doch kein Kopp. Ruf die Archis vom Amt an und frag ob die Strandsuchgenehmigung dort gilt ...fertig!

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#47
09. Januar 2013, um 19:05:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ nibse1879
Von Straftat war keine Rede. Die Suche auf einem nicht BD(kein Grabungsschutzgebiet) mir einem technischem Gerät ist eine OWiG so bestätigt durch das OVG.

Doch, war die Rede.
Geschrieben von Zitat von bokoerki
So an alle die immer wild spekulieren, ich habe eine Antwort. Also so einfach wie hier manche Leute behaupten ist es eben nicht. Einfach den Bauern fragen und gut ist, das geht nicht.
Erstmal geht es um die Suche mit technischem Gerät, was laut §24 ohne Genehmigung eine Straftat darstellt.


Und das OVG hat NICHT bestätigt, dass das suchen auf einem nicht BD mit einemn technischem Gerät eine OWiG ist. Ich muss schon Grbungswerkzeug dabei haben. Dazu kommt, dass das OVG das NICHT verallgemeinert hat. Das ist so, als würdest Du aus einem Gerichtsurteil, bei dem jemand wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil er billigend in Kauf nahm jemanden zu treffen, als er ein Messer in eine Menschenmengewarf um eine Taube zu treffen, lesen würdest, dass von nun an jeder wurf mit einem Messer eine Körperferletzung ist. TOTALER QUATSCH.


Geschrieben von Zitat von sternenstahl
und hier noch ein link zu "Unterschlagung" § 248a ist dabei interessant

Wer entscheidet den über das Öffentliche Interesse ? der Sondengeher oder das Amt beim erwischtwerden? auch wenn die Fibel nicht viel Wert ist bleibt es Unterschlagung wenn es die Behörde so sieht.

Also Unterschlagung kommt nur dann in Betracht, wenn Du Eigentumsrechte an den Funden ausübst (zB verkaufen, verschenken, wegwerfen oder den Fund gegenüber dem Grundstückseigentümer den Fund verschweigst). Das Denkmalamt hat mit Unterschlagung garnichts zu tun!!

Und über eine Unterschlagung entscheided in Deutschlang ZUM GLÜCK kein AMT sondern nur die Gerichtsbarkeit. Wir sind nicht in einer Diktatur!!!!!!!

Nachzulesen NJW (Neue Juristische Wochenschau), 2006, 557 ff..

Also sternenstahl, kauf Dir einen StGB Kommentar uns studier Jura oder erkundige Dich genau. Nicht beim Amt, die haben oft nicht den richtigen Überblick. Oder halte Dich aus rechtlichen Diskussionen raus!

Wenn Du willst, kann ich Dir das alles haarklein ausführen und Auslegen (MIT BELEGSTELLEN). Das würde das hier allerdings sprengen. Schick mir ne PM

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#48
09. Januar 2013, um 19:10:59 Uhr

@bokoerki
Weißt du eigentlich was du willst? Willst du für eure Denkmalschutzbehörde arbeiten? Dann mache das! Du hast dir schon ohne Not eine Duldung für den Strand mit diversen Auflagen aufschwatzen lassen. In die Richtung kannst du ruhig weiter denken. Immer schön fragen, was du jetzt noch darfst und was nicht. Übrigens würde ich an deiner Stelle mal meinen Avatar ändern.
Grüße
Jürgen

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#49
09. Januar 2013, um 19:11:47 Uhr

Und nochmal zur Info. Ich schreibe das hier nicht, weil ich ohne Genehmigung rumräubern will. Hab eine Genehmigung für meinen Suchbereich. Dort sind nämlich BD zu finden. Nein, ich finde es nur extremen Mist, wenn von Staatlichen-Stellen Fehlinformationen gestreut und Gesetze gebeugt werden!
Deutschland ist ein Rechtsstaat und ALLE, aber vor allem der Staatsapparat hat sich an geltendes Recht zu halten!!

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#50
09. Januar 2013, um 19:59:44 Uhr

@nibse1879 die Aussage mit der Straftat war nicht von mir.

das Grabungswerkzeug war dabei und es wurde auch gegraben. Urteil 1

Zitat(Wenn Du willst, kann ich Dir das alles haarklein ausführen und Auslegen (MIT BELEGSTELLEN). Das würde das hier allerdings sprengen. Schick mir ne PM)

Nein danke,das hat mein Anwalt(ein realer und älterer) schon gemacht.

G.S

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#51
09. Januar 2013, um 20:06:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
Also, daran, dass jemand dieses Urteil dafür verwendet, um darzustellen, dass alle Sondengänger den Fund von BD billigend in Kauf nehmen, sieht man kanz klar, dass diese Person KEINE Ahnung von Jura hat!!!!!
Das Gericht hat den Vorsatz nur angenommen, weil der betreffende Sondengänger selber gesagt hat, dass er damit gerechnet hat!
...

Falsch, selbst Ernte AG sagt das es zu 0,00001% möglich ist und somit nimmt man es billigend in Kauf.

Und man muß nur ein Tag in diesen Forum die Funde ansehen und weis es auch.

Im Urteil steht nichts davon "ab 10% ist es erst billigend in Kauf nehmend"

Und es steht auch drin " bei der Suche nach sonstigen Gegenständen" kann ein bewegliches BD gefunden werden.

Also eindeutig. Damit hat das Gericht Klarheit in SH geschaffen auf Wunsch eines Sondengängers.

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#52
09. Januar 2013, um 20:40:26 Uhr

hast gehört Nibse - das Gericht hat "Klarheit" für SH geschaffen .........und damit irgendwer das Urteil auch begreift, selbiges noch mal ausdrücklich als Einzelfallentscheidung hervorgehoben   Belehren
und da es bestimmt auch neue Maßstäbe zur allgemeinen Beurteilung von Fahrlässigkeiten setzt, unterlässt in Zukunft mal das Messerwerfen, ja    Grinsend
wenn du meiner Einschätzung der höchst fatalen Lage nicht so recht Glauben schenken magst, kannst dich ja noch mal per PM an den altgedienten Anwalt im höchst realen Sternenhimmel wenden ........glaub es ist der Mann im Mond der Dir die unglückliche Lage dann bestätigen würd  Narr

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#53
09. Januar 2013, um 20:45:48 Uhr

Ach Sondengängerübermensch zieh doch nach England und lasse deine deutsche Krankenversicherung hier! Oder melde dich mal wieder bei deinem Jobcenter.

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#54
09. Januar 2013, um 20:52:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Ach Sondengängerübermensch zieh doch nach England und lasse deine deutsche Krankenversicherung hier! Oder melde dich mal wieder bei deinem Jobcenter.

kriech du mal lieber wieder in dein Loch zurück und studier noch bisschen mehr Detektorentechniktheorie damit sich deine Beiträge nicht weiterhin hauptsächlich auf Panikmacherei und billiges Getrolle beschränken Cool

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#55
09. Januar 2013, um 21:16:42 Uhr

hallo leute,
wir bitten hier um etwas mehr nachsicht untereinander und dulden keine persönlichen angriffe oder gar beleidigungen.

so wie ich meine, seid ihr alle erwachsen genug, um sich hier fachlich auseinander setzen zu können
Zwinkernd

vielen dank für euer verständnis


georgia

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#56
09. Januar 2013, um 21:33:43 Uhr

@ insurgent:
Das Problem ist juristisch gesehen, dass Du als nicht-Jurist vieleicht ein Urteil nicht lesen kannst. Wen das OVG in dem einen Fall entscheidet, dass der Sondengänger billigens in Kauf genommen hat, BD zu finden, ist das nich auf alle Sondengänger übertragbar. Gesetze machen die Parlamente und Richter entscheiden im EINZELFALL. Der SOndler, der am Rechtsstreit beteiligt war hat ganz andere Voraussetzungen gehabt als 95% hier! Er wusste dass er für den Bereich keine Genehmigung bekommt, WEIL dort BD liegen. Unde deshalb hat er, als er trotzdem suchte billigend in kauf genommen BD zu finden. Wenn Person X nun auf einem Acker sucht, der (wie oben beschrieben) bis einen Meter tiefe Boden von allen möglichen Äckern gemischt enthält, können zwar BD enthalten sein, doch wird eine OWiG nicht vor Gericht durchkommen. Schutzgut ist nämlich nicht das einzelne BD, sondern der Erhalt des Fundzusammenhangen. Wer auf so einem Acker sucht, muss noch nichtmal damit Rechnen in den 30-40 cm, die der Detektor schafft ein BD-Zusammenhang zu finden. Es ist ja unmöglich.
Es gibt auch Urteile in anderen Bundesländern, die aussagen, dass derjenige, den nur nach Gegenständen der Neuzeit sucht, diese ohne Genehmigung darf, wenn er außerhalb von bekannten BD oder GSG sucht.
Und zu deinem Anwalt: Er kann ja der beste Anwalt der Welt sein. Doch wenn er Zivilrecht macht und Verwaltungsrecht das letzte mal in der Uni hatte, kann es sein, dass er von falschen voraussetzungen ausgeht. Ein guter Anwalt spezialisiert sich. Der hat nach einigen Jahren kaum noch Ahnung von anderen Bereichen. Und was soll älter heißen? Bei einem Anwalt ist das Ater total egal. Es gibt Anwälte die 30 sind und besser sind ale so manch einer in seinem Leben werden kann. Meinst Du wirklich, dass ein Anwalt für 70€ mehr als 20-30 Minuten arbeiten
 Grinsend

Um die Materie richtig beurteilen zu können, braucht man Tage. Wenn man das nicht grade in seiner Freizeit aus eigeninteresse macht... Es sei denn Du hast Deinem Anwalt 1000€ bezahlt. Wenn er für 70€ Stundenlang arbeitet, ich weiß ja nicht.
Die Stadt Arnsberg in NRW hat zB ein Infoblatt online, dass ursprünglich aus BW kommt. Da herrschen ganz andere Voraussetzungen zum Suchen. B-W Nachforschen ist genehmigungspflichtig, NRW das gezielte Graben nach BD. etc etc

Billigend in Kauf nehmen Definition: Einen Tatbestand für möglich halten, das eintreffen des Ereignisses ist einem "egal".
Zum Beispiel: Ich will den Hasen erschießen, der zwischen Spaziergängern hoppelt. Ich weiß, dass ich die Fußgänger treffen kann, wenn ich zwischen den Beinen herschieße, und das mir egal ist und ich schieße. Ich treffe den Fußgänger und => vorsätzlich

Fahrlässigkeit Definition: Ich erkenne die Gefahr des Tatbestandeintritts, gehen aber davon aus, dass er nicht eintritt.

Wenn ich nun auf einem Umwälzacker suche =>fahrlässigkeit. Wird nach DSchG nicht bestraft bzw geahndet

Wenn ich neben einer alten Burg suche => billigend in Kauf nehmen

Das Urteil taugt nicht. Der Sucher wusste dass dort BD lagen. Deshalb minnt er laut OVG billigend in kauf. Das schreiben die doch so. Einfach lesen und nicht hineinlesen.

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#57
09. Januar 2013, um 22:27:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von bokoerki
So an alle die immer wild spekulieren, ich habe eine Antwort. Also so einfach wie hier manche Leute behaupten ist es eben nicht. Einfach den Bauern fragen und gut ist, das geht nicht.
Erstmal geht es um die Suche mit technischem Gerät, was laut §24 ohne Genehmigung eine Straftat darstellt.
Und da es möglich ist auf Denkmale zu stoßen, hat das mit §7 nichts mehr zu tun, sondert hier greift §18.
Es gibt da sicherlich möglichkeiten, doch um das alles auseinander zu pulen, müsste ich einen Termin zur Beratung machen. Und da mich das mindestens 70 Euro kosten würde, werde ich mich jetzt erstmal wieder ans Amt wenden.
Also doch erstmal weiter am Strand, wird Zeit das es wärmer wird und die Leute mal wieder am Strand ihre Sachen verlieren  Lächelnd

Was haste dir denn da für eine Pfeife ausgesucht?

Hinzugefügt 09. Januar 2013, um 22:38:08 Uhr:

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Hallo bokoerki, so hat auch dein Anwalt das OVG Urteil indirekt bestätigt. Klasse das du diesen Weg der Information gewählt hast und nicht auf die Latrinenparolen selbsternannter Rechtswissenschaftler gehört hast.
Solltest du bei der Strandsuche Gold und Silberringe(Uhren von Wert....) finden, so gib sie beim Fundbüro ab. Sollten die Ringe später nicht abgeholt werden so sind die dann dein Eigentum und du kannst damit machen was du willst. Also den Fundnachweis immer schön behalten weil dieser dann der Herkunftnachweis ist.

Übrigens ist die Oberflächensuche ohne zu graben ganz legal.( Park, Liegewiese , Freiflächen....... )

Viel Spaß beim    Suchen

Wie kann jemand so viel Ka..e schreiben.

Ich nehme die Verwarnung wegen Beleidigung an.

Jeden Falls hat der Kollege Null Ahnung vom BGB und tipst hier einfach drauf los.

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 22:38:08 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#58
09. Januar 2013, um 22:43:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
@ insurgent:
Das Problem ist juristisch gesehen, dass Du als nicht-Jurist vieleicht ein Urteil nicht lesen kannst. Wen das OVG in dem einen Fall entscheidet, dass der Sondengänger billigens in Kauf genommen hat, BD zu finden, ist das nich auf alle Sondengänger übertragbar. Gesetze machen die Parlamente und Richter entscheiden im EINZELFALL. Der SOndler, der am Rechtsstreit beteiligt war hat ganz andere Voraussetzungen gehabt als 95% hier! Er wusste dass er für den Bereich keine Genehmigung bekommt, WEIL dort BD liegen. Unde deshalb hat er, als er trotzdem suchte billigend in kauf genommen BD zu finden. ...

Entschuldige bitte, habe in meinen Studium auch ein paar Semester Jura machen müssen und mir ist schon klar, dass es immer Einzelfallentscheidungen sind.

Aber ein paar Dinge bringst Du auch durcheinander beim lesen des Urteils.

Er hat den Antrag gestellt nicht für ein bestimmtes Gebiet wo BD zu erwarten sind sondern für ganz SH (OK, dort sind BD zu erwarten Lächelnd) weil er ja nicht gezieht nach BD sucht.

Die Vorgeschichte ist, dass er erwischt wurde auf einem Gebiet in dem es keine bekannten BD gibt und er hatte die Genehmigung vom Eigentümer, trotzdem ist er verurteilt worden, weil er keine Genehmigung vom Amt hatte.
Daraufhin hatte er Einspruch erhoben und auf Erteilung einer Genehmigung geklagt (da er ja keine BD sucht) und die beiden Urteile vom Verwaltungsgericht daraufhin sind ja bekannt.

Die Berufung auf die OWI ist danach abgewiesen worden mit dem Hinweis auf das Urteil vom OLG, da bei jeder Suche, egal nach was für Gegenständen, BD gefunden werden können und somit eine Genehmigung vom Amt erforderlich ist.

Das ist momentan die aktuelle Rechtslage.

Um es nochmal deutlich zu machen, er hat in einem Gebiet gesucht, mit Genehmigung vom Eigentümer, in dem es keine bekannten BD gibt und ist verurteilt worden, weil auch dort ein unbekanntes BD sein kann und deshalb hätte er eine Genehmigung vom Amt haben müssen für die Suche nach "nicht Kulturgütern".

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 22:50:47 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#59
09. Januar 2013, um 22:44:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
Und nochmal zur Info. Ich schreibe das hier nicht, weil ich ohne Genehmigung rumräubern will. Hab eine Genehmigung für meinen Suchbereich. Dort sind nämlich BD zu finden. Nein, ich finde es nur extremen Mist, wenn von Staatlichen-Stellen Fehlinformationen gestreut und Gesetze gebeugt werden!
Deutschland ist ein Rechtsstaat und ALLE, aber vor allem der Staatsapparat hat sich an geltendes Recht zu halten!!


Das ist der Grund für unser Protestsondel.

Hinzugefügt 09. Januar 2013, um 23:00:12 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Falsch, selbst Ernte AG sagt das es zu 0,00001% möglich ist und somit nimmt man es billigend in Kauf.

Und man muß nur ein Tag in diesen Forum die Funde ansehen und weis es auch.

Im Urteil steht nichts davon "ab 10% ist es erst billigend in Kauf nehmend"

Und es steht auch drin " bei der Suche nach sonstigen Gegenständen" kann ein bewegliches BD gefunden werden.

Also eindeutig. Damit hat das Gericht Klarheit in SH geschaffen auf Wunsch eines Sondengängers.

@insurgend,

fachlich, archäologisch bist du ne Nummer und hast meine größte Hochachtung. (ehrlich)

Juristisch plappers du nur nach bzw. interpretierst falsch.

Und ich wette mit Dir, in einem richtigen Prozess wird es nicht gelingen ganz D zum Grabungsschutzgebiet
zu erklären. Ich wohne in einem Gebiet welches geschichtlich ne Null Nummer ist. Mir hier zu unterstellen
ich nehme es billigend in Kauf BDs zu finden der hört in die Heila. Und wenn ich hier eines finde wird es eine
Sensation sein, gleichzeitig auch ein Zufallsfund, und dann werde ich auch nach den Vorgaben des DschG handeln.

Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 23:00:12 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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