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 Grabungsgenehmigung in NRW

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Avatar  Grabungsgenehmigung in NRW  (Gelesen 3383 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. März 2011, um 10:27:05 Uhr

Hallo Sondler Kollegen Winken

Ich hab da jetzt mal eine Grundsätzliche Frage zu der Grabungsgenehmigung:
Es wird immer wieder gesagt das man eine Grabungsgenehmigung für das Sondeln in NRW benötigt. Das Denkmalschutzgesetz sagt aber ganz klar aus, das diese Genehmigung nur für die Suche nach- bzw. auf Bodendenkmäler benötigt wird. Ich suche weder auf- bzw. nach Bodendenkmälern. Ich habe immer die Erlaubnis des Grundstücks Eigentümers um auf seinem Grund und Boden suchen zu dürfen.

Wofür in dreiteufelsnahmen benötige ich dann hier in NRW eine Nachforschungs-/Grabungsgenehmigung??? Es kann ja auch nicht sein, das jeder Sondler einem Generalverdacht (bzgl. des Plündern von Bodendenkmälern) unterliegt - das wäre Rechtswiedrig. Genauso ist es mit den Preisen für eine Nachforschungsgenehmigung: Es werden in meinem Bereich NFG's vergeben - €75 für zwei Äcker!!!!!!!!! Ich habe die Zahlungsaufforderung bei einem Sondler aus meiner Gegend gesehen - absolut unverschämt. Hätten die jetzt gesagt du bezahlst €75,- für die Äcker im gesamten Kreis wäre es etwas anderes - aber für zwei Ackerflächen??? Ich bitte Euch - zumal eine Ackerfläche gem. Gesetz bewegter Boden ist und ich darauf sowieso - mit dem Einverständnis des Eigentümers - suchen darf.

Grundsätzlich finde ich eine Zusammenarbeit mit den Archeologen ja O.K. - aber ich bezahle doch nicht für irgendetwas, was ich gem. Gesetz gar nicht benötige. Wenn ich etwas bedeutendes finde ist es ja ganz klar das ich das melde - ich mache das ja nur aus Spaß an der Technik. Aber mit welchem Recht sollte mir unterstellt werden, das ich speziell nach Bodendenkmälern suche - und das immer wenn ich eine Sonde dabei habe?

Bitte erklärt mir dieses - ich versteh es nicht! Mit diesem Problem werde ich wohl nicht alleine da stehen.

Gruß Markus

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(versteckt)
#1
26. März 2011, um 11:41:02 Uhr

Hallo, es muss geprüft werden ob an der Stelle wo du suchen möchtest ein Bodendenkmal steht. Dadurch entstehen Verwaltungsgebühren. Ich habe schon schlimmeres an Gebühren gesehen grade bei uns...
Normalerweise ist das so: Bis zu 10 Äcker kannst du auf Topo-Karten makieren und einreichen. Die Kosten belaufen sich dann auf ca. 50,00€ - 500,00€ (Alle Gebühren inkl.) Es kommt auch immer drauf an wie du dich beim Vorstellungsgespräch gibst... "Sympathie" usw....
In Bayern läuft das genau richtig, da brauchst du nur die Einwilligung des Grundstückseigentümers.... Da sind wir in NRW noch weit entfernt von... Leider... Down
Liebe Grüße
Regulus-Ariovist

Hinzugefügt 26. März 2011, um 11:46:17 Uhr:

PS: Wenn du ohne Genehmigung suchen willst, dann nur auf dem Acker oder auf der Baustelle mit der Einwilligung des Grundbesitzers. Dann ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Niemals ohne Einwilligung oder im Wald !!! So Nicht
(Soll keine Aufforderung zum "schwarz" Sondeln sein) Schweigend
Gruß

« Letzte Änderung: 26. März 2011, um 11:46:17 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
26. März 2011, um 11:53:14 Uhr

Hallo Regulus!

Das klingt ja schon einleuchtend aber BD's sin doch in jeder TopoKarte eingezeichnet.....wofür sollte ich das denn nocheinmal prüfen lassen?
Versteht mich bitte nicht falsch: Für mich sieht das ganze wieder wie Abzocke aus - in einer bewegten Ackerschicht wenn der Landwirt da "durchrauscht"
bleibt eh nich mehr viel ganz.

Ich versteh das irgendwie nicht. Mein Detektor geht doch keine 2meter tief das ich in die ungestörten Bodenschichten komme.

Hoffe es kommen noch weitere Meinungen dazu!

Gruß Markus



Hallo Regulus - hatte sich überschnitten........aber wieso Ordnungswiedrigkeit - was wird mir dann vorgeworfen?

« Letzte Änderung: 26. März 2011, um 11:54:50 Uhr von (versteckt) »

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#3
26. März 2011, um 12:02:17 Uhr

Ein Bodendenkmal muss noch nicht erschlossen sein, also unentdeckt. Es kann sich auch um eine "bewegliche" Sache handeln, also einen Münzfund oder etwas ähnliches. Es kommt dann auf den Fund-Zusammenhang an. Wo, wie alt, was ist Geschichtlich über die Fundregion überliefert und wie passt der Fund da rein... Weise
Das ist alles ein wenig komplexer...
(Eine Owi. ist nicht so gravierend, ein Bußgeld oder eine Verwarnung)
Gruß

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#4
26. März 2011, um 12:06:01 Uhr

ach und wenn dann jemand dein gesicht nicht passt ist essig mit genehmigung oder was.ich finde es auch absolut überzogen von den preisen her.ich soll die flächen auf topokarten makieren und einreichen der amtstyp brauch blos nachschauen ob BD oder nicht.eigentlich sollte man erwarten können das der jenige der da vor einem sitzt die BDs seiner region kennt und nicht lange hin und her kontrollieren muß.wenn ich dann höre 50-500 eus für 10 flächen die man in 10-15 min abfragen kann weil ja sowieso alles eingetragen ist nenne ich das aber auch abzocke.
aber wie sagt man so schön was nichts kostet ist auch nichts.mir persönlich reicht die erlaubnis des besitzer alles ander kann mich frei nach götz von berlichingen

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#5
26. März 2011, um 12:11:57 Uhr

Hallo, ghostmember77...  Lächelnd
Das ist ja auch von Bundesland zu Bundesland verschieden... Einfach mal beim Amt anrufen und fragen... ("normalerweise" töten die keinen) Teufel

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
26. März 2011, um 12:12:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Regulus-Ariovist
Ein Bodendenkmal muss noch nicht erschlossen sein, also unentdeckt. Es kann sich auch um eine "bewegliche" Sache handeln, also einen Münzfund oder etwas ähnliches. Es kommt dann auf den Fund-Zusammenhang an. Wo, wie alt, was ist Geschichtlich über die Fundregion überliefert und wie passt der Fund da rein... Weise



Wofür prüfen die dann, wenn die nicht wissen ob dort etwas ist??? Das wäre dann die von mir befürchtete Abzocke.
 Denkt bitte nicht ich wäre blöd oder WILL das nicht verstehen, aber ich möchte die Gesetzeslage mal mit Euch durchsprechen. Auch ganz klar: mir geht es nicht um €50.- oder €100,- aber es kann doch nicht sein das hier wieder für etwas kassiert wird was nirgendwo im Denkmalschutzgesetz drinne steht (bitte korrigieren wenn verkehrt - bitte mit §-Angabe damit man es nachvollziehen kann!).

Gruß Markus

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#7
26. März 2011, um 12:20:02 Uhr

das ist und bleibt abzocke und zwar so verschnörkelt geschrieben das du das als einfacher sondler das auch nicht verstehen sollst du sollst nur bezahlen mehr nicht Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
26. März 2011, um 12:21:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von ghostmember77
das ist und bleibt abzocke und zwar so verschnörkelt geschrieben das du das als einfacher sondler das auch nicht verstehen sollst du sollst nur bezahlen mehr nicht Zwinkernd


Hallo Ghostmember77

Genau so wie Du es sagst kommt es mir leider auch vor........


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#9
26. März 2011, um 12:24:27 Uhr

Nun gut, hier ein paar zum nachschlagen:
§ 13 Denkmalschutzgesetz (Wichtig ist besonders Absatz 1 Satz 1und 2), § 41 DSchG NW, § 984 BGB, § 26 Absatz 1, §3 Absatz 1 Satz 4 DSchG NW,... Ich denke das reicht erstmal... Viel Spaß beim lesen  Lächelnd

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
26. März 2011, um 12:38:32 Uhr

Hallo Regulus!

zu §13 Absatz 1: trifft auf die wenigsten hier zu - da nicht nach BD's gesucht wird (Und da sind wir wieder bei dem von mir beschriebenen Generalverdacht!)

§ 41 : Trifft nicht zu da nicht nach BD's gesucht wird - natürlich auch nicht auf BD's!

§984 BGB: Super für mich - denke da sind wir uns einig

§26 DSchG: uninteressant da ich wieder nicht nach- bzw. auf  BD's suche

§3 DSchG: ja das ist natürlich jetzt eine Interessante Frage - wobei diese Liste ja eigentlich öffentlich sein sollte.


Nocheinmal: Mir geht es jetzt nur um die REINE GESETZESLAGE - und ich bin immernoch der Meinung das ich keine Genehmigung für normales Sondeln auf gestörten Flächen benötige. 3/4 der von Regulus geschriebenen Gesetze trifft doch gar nicht zu!!!!

Gruß der Markus


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#11
26. März 2011, um 12:47:40 Uhr

Das sind nicht meine Gesetze sondern die von NRW! Und ob du dich daran hälts oder nicht ist dir überlassen (und mir herzlich egal), du hast gefragt und ich habe dir geantwortet...!
Du solltest dich beim Bodendenkmalamt melden und deine "Fragen" und "Anregungen" mit denen bereden... VIEL ERFOLG beim Versuch deine Meinung zu vertreten! Gute Besserung

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#12
26. März 2011, um 12:50:50 Uhr

das ist ja das problem auf die meisten sondler trifft das nicht zu.das sind alls § die man so oder so auslegen kann nur recht haben und recht bekommen sind zweierlei sachen.ich bin davon überzeugt wenn du deinem genehmigungsgott die § auf den schreibtisch schmeißt ist der auch mit seinem ach so großem nichtwissen überfordert und fängt irgendwelche haarspaltereien mit dir an. nur um nicht ein zu gestehen das er selbst nicht durchblickt  was er da nun genehmigen soll.
deshalb wird vorsichtshalber erst mal kassiert und dann abgelehnt

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
26. März 2011, um 12:52:37 Uhr

Hallo Regulus!

Das sollte keine Kritik an Dir persönlich sein, sondern eine eine Diskussion über geltendes Recht.
Leider habe ich so eine Reaktion befürchtet!

Gruß Markus

PS. es ist natürlich klar das Du diese Gesetze nicht geschrieben hast.....hab mich falsch ausgedrückt - Entschuldigung Regulus

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#14
26. März 2011, um 12:53:15 Uhr

Kein Problem...  Küssen

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