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 Hauptthread: Schatzregal in Hessen

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Avatar  Hauptthread: Schatzregal in Hessen  (Gelesen 12259 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Januar 2011, um 22:43:16 Uhr

Hallo zusammen,

da sich das Thema mittlerweile über unzählige  geschlossene und offene Threads verteilt und man kaum noch durchblickt, habe ich nun einen "Hauptthread" eröffnet unter dem in den nächsten Monaten die wesentlichen Infos und Meinungen gesammelt werden.

Die Forenleitung (Christian) hat zugesagt, das nur bei persönlichen Beleidigungen durch die Modertoren eingegriffen wird. Ansonsten kann das Thema bis zum Ende in voller Bandbreite ausdiskutiert werden.

Allen "Nichthessen"  die sich durch die eventuell hitzig ablaufenden Diskussionen gestört fühlen könnten, sei empfohlen den Thread ganz einfach nicht aufzurufen.




« Letzte Änderung: 27. Januar 2011, um 22:47:53 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#1
28. Januar 2011, um 08:57:13 Uhr

Mittlerweile finde ich das Thema überstrapaziert.

„Kein“ Sondengänger wird wegen dem SR nun nicht mehr suchen.
Ab und an werden “bedeutende“ Funde  nun nicht mehr „nicht gemeldet“,
sondern anders formuliert, unterschlagen.
Auf Bodendenkmälern zu suchen war „damals“ schon verboten.

Groß ausbreiten wird das Land dieses Thema nicht, weil es kein gutes Licht auf das Amt wirft. Es sei denn die Bild kommt SEHR BALD mit einem armen Harz4ler dem das Land einen gefundenen „Schatz“ abnimmt. (dann aber bestimmt mit fin. Ausgleich) Manchmal muss man sich einfach anpassen.

Mich hat von Anfang an NUR das WIE und WARUM gestört.
Evtl. habe ich mich auch von meiner eigenen Meinung über eine Person hinreißen lassen um meinen Frust über das SR abzubauen. Diese Meinung bleibt auch bis zum Sangt Nimmerlands Tag so, aber an das SR lerne ich mich gerade zu gewöhnen.


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(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. Januar 2011, um 09:23:51 Uhr

@Edelsucher: Wenn Du das Thema "überstrapziert" findest, dann gibt es eine sehr einfache Lösung die bereits unten anskizziert wurde. Einfach den Thread meiden und nicht reinklicken!

In der Vergangenheit kamen ähnliche Kommentare und die Admins haben das jeweilige Thema dann geschlossen. In Folge musste immer wieder ein neuer Thread eröffnet werden, wenn sich eine neue Sachlage ergab.

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(versteckt)
#3
28. Januar 2011, um 09:33:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edelsucher
Mittlerweile finde ich das Thema überstrapaziert.

„Kein“ Sondengänger wird wegen dem SR nun nicht mehr suchen.
Ab und an werden “bedeutende“ Funde  nun nicht mehr „nicht gemeldet“,
sondern anders formuliert, unterschlagen.
Auf Bodendenkmälern zu suchen war „damals“ schon verboten.


@Es gibt schwarze Schafe die melden nicht, ob mit oder ohne Schatzregal.

Groß ausbreiten wird das Land dieses Thema nicht, weil es kein gutes Licht auf das Amt wirft. Es sei denn die Bild kommt SEHR BALD mit einem armen Harz4ler dem das Land einen gefundenen „Schatz“ abnimmt. (dann aber bestimmt mit fin. Ausgleich) Manchmal muss man sich einfach anpassen.

@Zu spät. Viele Grabungshelfer sind Hartz4ler oder 1 Euro Schopper. Ob die wohl was einstecken weiß ich nicht.

Mich hat von Anfang an NUR das WIE und WARUM gestört.
Evtl. habe ich mich auch von meiner eigenen Meinung über eine Person hinreißen lassen um meinen Frust über das SR abzubauen. Diese Meinung bleibt auch bis zum Sangt Nimmerlands Tag so, aber an das SR lerne ich mich gerade zu gewöhnen.


mfg toni

« Letzte Änderung: 28. Januar 2011, um 09:37:54 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. Januar 2011, um 20:58:01 Uhr

Wenn das SR in der Form durchgeht, geben alle Genehmigungs-Sondler ihre Funde ab. In den SR der anderen Bundesländer steht zumindest noch die Einschränkung vom wissenschaftlichen Wert. Das eröffnet den Archäologen die kollegiale Möglichkeit Funde an den Sondengänger zurückzugeben.

In Hessen ist das dann anders. Die Funde gehören dem Land - und zwar alle. Der Archäologe hat gar nicht die Kompetenz "Landeseigentum" zu verschenken. Deshalb geht alles ans Land! Auch der gammeligste Römer. Und wenn ein Archäologe das nicht korrekt abwickelt wird er angreifbar und riskiert seinen Job*.

Viel Spaß beim Finden...  und melden...    Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert


*) Ähnlich wie "Münzsammlerschreck EL" führen einige Sondler eine Liste mit Verfehlungen der Archäologen, die man im "Bedarfsfall" ziehen kann. Diese Liste würde dann noch schneller gefüllt...

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
30. Januar 2011, um 08:46:28 Uhr

Die horrenden Summen die als Wert für Funde aufgerufen werden, führen aus meiner Sicht ebenfalls unweigerlich zum Schatzregal. Ich halte die einen Wert von mehr als 1 Mio. Euro für den Pferdekopf von Waldgirmes (Bruchstück) für absolut nicht gerechtfertigt.

Wenn man hier realistische Preise ansetzen würde (z.B. 10.000 €), so hätten die Archis bestimmt deutlich weniger Probleme mit einer Ausgleichszahlung.  Von daher ist das Problem auch ein Stück weit "hausgemacht".

   

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(versteckt)
#6
30. Januar 2011, um 09:01:34 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Ich halte die einen Wert von mehr als 1 Mio. Euro für den Pferdekopf von Waldgirmes (Bruchstück) für absolut nicht gerechtfertigt.




..
In der Television ( hr ) sprachen die gar von geschätzten 3 Millionen für den einen Pferdekopf, von denen der Landwirt die Hälfte erhalten soll.
Auch nicht gerade realistisch.
Privat ist so was ja gar nicht zu bezahlen, wo bitteschön ist dafür ein Markt, bis 40 000 Euro sicher eher real.


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(versteckt)Themen Schreiber
#7
30. Januar 2011, um 09:29:18 Uhr

Hallo Sonie,

genau, wo ist dafür ein Markt? Das hast Du schon sehr richtig geschrieben. Ein Teil des (virtuellen) Preises entsteht auch nur dadurch, dass die Archis den Fund publik machen. Der Wert eines gemalten Bildes ergibt sich auch erst aus dem Bekanntheitsgrad des Malers. Wäre der Maler unbekannt, so wäre das gleiche Bild auch nur ein Bruchteil wert.   

Hinzugefügt 30. Januar 2011, um 09:42:01 Uhr:

Gehen wir mal vom Streitfall "Gräberfeld" aus und unterstellen jedem sammelwürdigen Fund einen durchschnittlichen am Markt erzielbaren Preis von 300 € (was bei der Erhaltung und unrestauriert schon sehr wohlwollend gerechnet ist) und gehen wir von 50 Gräbern mit je zwei sammelwürdigen Fundstücken aus so ergeben sich 30.000 €. Bleiben 15.000 Euro für den Finder. Also ein überschaubarer Betrag.

 

« Letzte Änderung: 30. Januar 2011, um 09:42:01 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#8
30. Januar 2011, um 11:07:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Gehen wir mal vom Streitfall "Gräberfeld" aus und unterstellen jedem sammelwürdigen Fund einen durchschnittlichen am Markt erzielbaren Preis von 300 € (was bei der Erhaltung und unrestauriert schon sehr wohlwollend gerechnet ist) und gehen wir von 50 Gräbern mit je zwei sammelwürdigen Fundstücken aus so ergeben sich 30.000 €. Bleiben 15.000 Euro für den Finder. Also ein überschaubarer Betrag.

Hallo Detektix,

deine Rechnung zum Gräberfeld basiert auf vielen Annahmen (Preis, Gräberanzahl, Inventar, Erhaltungszustand etc.). Ich denke, sie ist genauso unsicher wie die 300 000 Euro Wertangabe von Walter Franke, die er in einem anderen Forum gemacht hat. Walter Franke hat trotz Hinterfragen bisher keine Angaben gemacht, auf welche Annahmen diese Aussage basiert. Wahrscheinlich geht man von den getätigten Einzelfunden aus und rechnet diese ebenfalls hoch. Wegen 30 000 Euro nach deiner Berechnung wäre der Sondengänger sicher nicht vor Gericht gezogen, da hat man sicher die Wertangabe von Walter Franke im Auge.
Ich denke, wenn der prozessierende Sondler nur 30 000 Euro Wert im Auge hat, dann hätte er sicher keinen Prozess angestrengt. Es ist m.E. derzeit müßig, sich Gedanken über die Werthöhe zu machen.

Gruß V.

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#9
30. Januar 2011, um 11:42:48 Uhr

Hallo Zusammen.
Hier ein Artikel der Hessisch-Niedersächsischen-Allgemeine (HNA) vom 28.01.2011
Gruß Templer


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

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#10
30. Januar 2011, um 13:00:14 Uhr

Ein Schatzregal ist auch das Ende von diesem schönen Hobby.

 Oder anders gesagt, wer ist so töricht und läuft stundenlang mit dem Detektor durch die Landschaft um am Ende seine paar spärlichen Funde dem Staat abgeben zu müssen? (Und das ohne den geringsten Finderlohn bzw. Anerkennung)

Es werden dann auch viele der für die Wissenschaft so bedeutende Funde unentdeckt bleiben, die vorher von den ehrlichen Sondengehern und Hobbyarchäologen gemacht und gemeldet wurden. Oder glaubt jemand ernsthaft dass die Amtsarchäologie nur im Geringsten in der Lage wäre dasselbe zu leisten. Nein, dazu sind die Denkmal Behörden zum einen finanziell  viel zu schlecht ausgestattet, und zum andern viel zu träge. (Wie es bei den Behörden im Allgemeinen nun einmal so ist.)

Also wird man durch diese Gesetzesregelung (die Raubgräber nicht verhindert) aus den ehrlichen Sondengänger  der seine Funde stets gemeldet und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt hat ebenfalls  zu einen solchen machen, wenn er von diesem Hobby nicht lassen kann.

Meine Bemerkung zum Schluss.
Diese Regelung zeigt wie Praxis und Weltfremd diese Herrschaften doch sein müssen die solche Gesetze ins Leben rufen. (Dann wäre es doch meiner Meinung nach besser diese Herren würden anderswo ihr Geld verdienen als in dieser Sache noch mehr Schaden anzurichten. Denn die vielen Raubgräber die zu Zeit ihr Unwesen treiben sind doch wohl genug!)

Nur gut dass ich dieses Hobby schon vor Jahren aufgegeben habe.

Gruß von der
 Silberdistel. Winken


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#11
30. Januar 2011, um 15:12:25 Uhr

@ Detektix & all,

womit derart hohe „Mondpreise“ gerechtfertigt sein sollten, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Die für die Ankäufe meistens zugrunde zu legenden „Verkehrswerte“ sollte sich – soweit vergleichsweise möglich – am üblich zu erzielenden Marktwert orientieren.

Wenn dies nicht möglich ist, weil ein Markt fehlt, keine Vergleichs-„Ware“ vorhanden ist – dann wäre der Wert zu schätzen.
Diese Schätzungen werden wohl von den dazu geeigneten Fachinstituten (hier wohl die Denkmalämter) am ehesten vorgenommen werden können.
Die Schätzungen sollten an Hand eines Schätzungsrahmens nachvollziehbar und nicht willkürlich aus der Luft gegriffen sein oder werden können.
Entdecker kann, falls der Wert nicht angemessen erscheint, ein Gegengutachten erstellen lassen... ...usw.!

Auf einen Wert wird man sich in Bezug auf Ankauf einigen müssen und werden.

Trotzdem,...
...bevor man überhaupt beim Thema „Ankauf und Bewertung und Zahlung und Mittelherkunft“ einsteigt, sollte die Frage beantwortet werden, was der Staat überhaupt aufkaufen sollte oder dringend muß, denn allein die wissenschaftliche Auswertung von Funden rechtfertigt nicht den Anspruch auf das Eigentum – sei es nun durch (unnötigen) Ankauf (Verschleuderung von Steuergeldern) oder Erwerb kraft Schatzregal (gesetzesmäßige Aneignung zum Nachteil von Grundbesitzer und Entdecker).

Gruß

masterTHief

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(versteckt)
#12
31. Januar 2011, um 07:08:35 Uhr

Moin,

immerhin muss man den Hessen zu gute halten, dass sie mit ihrer Amateur-SR-Aktion am Ende zu dessen Abschaffung beitragen könnten.

Es kommt nur darauf an, dass wir mehr Presse machen.

Schaut mal hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/den-schatz-im-garten-verlangt-vater-staat/3781790.html



Die Bevölkerung ist ja ohnehin komplett gegen ein SR. Beführworter sind nur die Archäologen und ein paar verblendete SG.

Viele Grüße

Walter



Hinzugefügt 31. Januar 2011, um 07:18:08 Uhr:

Moin,

es ist bisher unbekannt, wer den Gesetzentwurf erstellt hat, vermutlich ein Praktikant, der mal üben sollte und dann hat man die Entwürfe verwechselt und keiner hat was gemerkt.

Das totale SR, wie Hessen es anstrebt ist Verfassungswidrig. Das BVG hat zum SR von BW angeführt, dass der § 984 BGB ja in Kraft bleibt und ein SR nur BD schützen sollte. Deshalb hat ja auch BW die Reglung, dass Funde von Privatpersonen, so sie nicht von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, vom SR nicht erfasst werden.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 31. Januar 2011, um 07:18:08 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
31. Januar 2011, um 08:28:08 Uhr

Das Problem mit den irre hohen Werten der Funde ist einfach erklärt. Hessen hat mehrere Milliarden Schulden. Da macht sich ein Gegenwert von 3 Mio in den Büchern für den Pferdekopf sehr gut.

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(versteckt)
#14
31. Januar 2011, um 18:38:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

immerhin muss man den Hessen zu gute halten, dass sie mit ihrer Amateur-SR-Aktion am Ende zu dessen Abschaffung beitragen könnten.

Es kommt nur darauf an, dass wir mehr Presse machen.

Schaut mal hier:

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www.tagesspiegel.de/wirtschaft/den-schatz-im-garten-verlangt-vater-staat/3781790.html



Die Bevölkerung ist ja ohnehin komplett gegen ein SR. Beführworter sind nur die Archäologen und ein paar verblendete SG.

Viele Grüße

Walter



Hinzugefügt 31. Januar 2011, um 07:18:08 Uhr:

Moin,

es ist bisher unbekannt, wer den Gesetzentwurf erstellt hat, vermutlich ein Praktikant, der mal üben sollte und dann hat man die Entwürfe verwechselt und keiner hat was gemerkt.

Das totale SR, wie Hessen es anstrebt ist Verfassungswidrig. Das BVG hat zum SR von BW angeführt, dass der § 984 BGB ja in Kraft bleibt und ein SR nur BD schützen sollte. Deshalb hat ja auch BW die Reglung, dass Funde von Privatpersonen, so sie nicht von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, vom SR nicht erfasst werden.

Viele Grüße

Walter


Danke, Walter,

ja, ich denke, daß es lohnt, an die Öffentlichkeit zu gehen..

Befürworter des Schatzregals sind mitunter auch Politiker von den Hinterbänken, die eine Duftmarke setzen und sich "unsterblich" machen möchten.
Hauptsache was Neues und Hauptsache anders.

Gruß

masterTHief

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