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 Hauptthread: Schatzregal in Hessen

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Avatar  Hauptthread: Schatzregal in Hessen  (Gelesen 12382 mal) 0
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#15
31. Januar 2011, um 21:20:23 Uhr

Hallo zusammen,

verstoßen diese unterschiedlichen Bundesländer Gesetze nicht sogar gegen
gegen unsere geltende Verfassungsgesetzgebung,
in der es heißt: „vor dem Gesetz ist jeder gleich“ ?

Sondergesetze für Lobbyisten sind dort jedenfalls nicht festgelegt.

Im Hinblick auf die Frage „wer kann unser Kulturgut am besten schützen“
finde ich schon, dass dies unserer Staat sein sollte,
zum Gegenwärtigen Zeitpunkt ist das jedoch für mich persönlich sehr fraglich, ob dies' auch tatsächlich der Fall ist.

Persönlich habe ich insofern Verständniss dafür, das diejenigen, (Bundesländer) die mit immensen Kosten Ausgrabungen und Nachforschungen anstellen und finanzieren müssen,
letztendlich auch an den Funden beteidigt werden wollen, wie wir auch und eventuelle entstandene Kosten für diese Arbeiten nicht zu Lasten der Allgemeinheit (Steuerzahler) gehen dürfen,
diesbezüglich wären hier allenfalls generelle gesetzliche Nachbesserungen zu überdenken, um jedem auf vernünftiger und ehrlicher Basis Genüge zu tun.

Aber hier gleich eine Zwangsenteignung von Grundstückseigentümern und eine Kriminalisierung von ehrlichen Findern und geschichtlich interessierten Menschen
durch die Hintertür in Betracht zu ziehen und per Parteinen- Gesetz zu beschließen, das kann kein normal denkender Mensch nachvollziehen und hat allein von daher
im Vorfeld bereits erkennbar, die bekannten Konsequenzen zur Folge.

Ist unser Ruf ertstmal lädiert, dann lebt es sich ganz ungeniert.

Mit freundlichen Grüßen an alle,
T.W.


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#16
01. Februar 2011, um 10:10:23 Uhr

Moin,

die heute üblichen Notgrabungen wegen Baumaßnahmen werden ja bereits in Folge des Verursacherprinzips durch den Bauherrn gezahlt. Wenn die Amtsarchäologie selbst Funde entdeckt, dann steht ihnen auch der Entdeckeranteil zu.

Ich lasse gerade für Hessen beim Statistischen Landesamtes klären, wieviel des Waldes in öffentlicher Hand ist, bei den Feldern sind dies 52 %.

Ich gehe davon aus, dass es bei den Wäldern um die 80 % sind.

Entdeckt die Amtarchäologie auf diesen, im öffentlichen Eigentum stehenden Flächen Bodendenkmäler, dass ist sie dort ohnehin Eigentümer der gesamten Funde.

Zieht man davon die Flächen ab, die bebaut sind, dann bleibt im Grunde nur ein kleiner Teil Fläche übrig, wo Funde ggf. "ausgelöst" werden müssten, wie sich der Landesarchäologe ausgedrückt hat.

Die Probleme liegen doch in der Unterfinanzierung der Amtsarchäologie und in der personellen Unterbesetzung. Ich denke schon, dass das den Beteiligten auch klar ist, aber ein nues Gesetz kostet nur ein Blatt Papier - erst einmal, sowie im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Viele Grüße

Walter

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#17
01. Februar 2011, um 12:22:21 Uhr

Hallo,

Walter, das hatte ich bei meinem vorherigen Tread gar nicht berücksichtigt, dachte immer die armen gingen dann nach derzeitigem Gesetz leer aus.

Gruß
T.W.

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#18
01. Februar 2011, um 14:31:42 Uhr

Moin,

eben habe ich mit der Post die Einladung zur Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bekommen.

Wir SG haben also eine politische Stimme, die auch gehört wird, wenn wir es nur wollen.

Was hier in Hessen geht, ginge auch bundesweit. Das an alle Unkenrufer, die wir in unsereren Reihen leider so über reichlich haben.

Das bedeutet nicht, das die Anhörung irgendwas an einer Einführung des SR ändern könnte, aber es ist m. E. wichtig, dass überhaupt ein SG angehört wird und wir nicht immer nur die passive Rolle spielen.

Viele Grüße

Walter

 

 

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#19
01. Februar 2011, um 14:40:37 Uhr

Die Länder sollen nicht so mit Phantasiezahlen halb zerfallene BD bewerten.
Wenn ich schon sehe, wie hoch der Pferdekopf dotiert wurde, oder jüngst in Frankfurt die paar Splitter der Statue Schockiert
Da muss man sich schon an den Kopf packen, wer solch hohen Werte bestimmt und dementsprechend die Hälfte abtreten muss.

Wäre das im Raum 50.000, würde man nur ein sehr stumpfes Argument Pro-SG haben.
Ich hoffe trotzdem, dass es angefechtet wird, für verfassungswidrig befunden wird und in ganz D maximal "kleine" SG zulässig sind und wir eine größere Akzeptanz erfahren.

« Letzte Änderung: 01. Februar 2011, um 15:03:51 Uhr von (versteckt) »

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#20
01. Februar 2011, um 15:00:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

eben habe ich mit der Post die Einladung zur Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bekommen.

Wir SG haben also eine politische Stimme, die auch gehört wird, wenn wir es nur wollen.

Was hier in Hessen geht, ginge auch bundesweit. Das an alle Unkenrufer, die wir in unsereren Reihen leider so über reichlich haben.

Das bedeutet nicht, das die Anhörung irgendwas an einer Einführung des SR ändern könnte, aber es ist m. E. wichtig, dass überhaupt ein SG angehört wird und wir nicht immer nur die passive Rolle spielen.

Viele Grüße

Walter

 

 

Hinzugefügt 01. Februar 2011, um 15:04:24 Uhr:

Am besten wäre, wenn dann noch ein paar hundert Leute mit Dir dorthin fahren, um Sache Nachdruck zu verleihen.
Ich wäre da sofort dabei.

Gruß
T.W.

« Letzte Änderung: 01. Februar 2011, um 15:04:24 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
01. Februar 2011, um 18:57:52 Uhr

Demo/Infostand in Wiesbaden vorm Landtag?

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#22
01. Februar 2011, um 21:13:58 Uhr

Hallo Walter - Glückwunsch - das ist ja hervorragend  Applaus !

Hier meine grundsätzliche Argumentations-Hilfe (nicht nur für diesen Fall in Hessen),
die sich jeder User gerne für entsprechende Zwecke (ich hier in Bayern)
auch im Umgang mit den Medien kopieren darf und gebrauchen sollte  Ausrasten !

Gruß

masterTHief

_____


Daß ein Bundesland Fundgut mit erheblichen Geldmitteln aufkaufen müßte, weil es nicht (kraft Schatzregal) automatisch Eigentümer wird, soll suggerieren, daß mit dem Schatzregal erhebliche Geldmittel (natürlich aus dem Steuersäckl) eingespart werden könnten.

Mit dieser Denkweise soll der Sinn und Zweck des eingeforderten Schatzregales nur vorgegaukelt und die Einführung dieses Rechtsinstitutes dem Bürger als Wohltat verkauft werden.

Richtig ist hingegen, ...

...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er – wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),

...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten.
Wenn dies so wäre, es sich hingegen um eine Verschwendung von Steuermitteln handeln würde, von der man die Rechnungshöfe in Kenntnis setzen sollte.
Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, sich bei Bedarf kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen,

...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist dabei unerheblich - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert ist) zu erwarten hat,

...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB zugunsten des Staates aufheben würde,

...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers (hier: Entdecker und Grundstückseigner) schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird - bei ebenso schutzwürdigen Baudenkmälern käme ja auch niemand auf die Idee, daß ein hinreichender Schutz nur bei staatlichem Eigentum gegeben wäre, die Grundbesitzer entsprechend zu enteignen wären,

...daß archäologisch relevante Bodenfunde nicht nur von einem Bundesland in eine anderes verschoben, sondern zudem vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen werden, vorzugsweise dann sogar vermehrt ins Ausland,

...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),

...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt, das zur Fundunterschlagung „anregt“,

...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 13 Bundesländern acht jeweils voneinander unterschiedliche(!) Varianten des Schatzregales zu manifestieren. Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es in den übrigen Ländern demnächst etwa weitere, natürlich noch bessere Varianten geben?

Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).

Das Schatzregal ist kein Denkmalschutzinstrument.

Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, mit der Option zu einem Schatzregal (gemäß Art. 73 des Einführungsgesetzes zum BGB – EGBGB) lediglich eine Ausnahmeregelung zum Grundsatz der Eigentumszuweisung gem. § 984 BGB (sog. „hadrianische Teilung“) geschaffen zu haben.
Dieser einem Bundesgesetz innewohnende Wille des Gesetzgebers wird durch die Landesgesetzgeber mit der bereits jetzt gegebenen Vielzahl von zudem unterschiedlichsten Abarten des Schatzregales faktisch gegenstandslos.
Die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes scheint äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig.
_____________





« Letzte Änderung: 01. Februar 2011, um 21:20:32 Uhr von (versteckt) »

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#23
02. Februar 2011, um 07:48:11 Uhr

Hallo zusammen,wie ihr vielleicht nicht wisst stehe ich immer noch ohne die schriftliche bestaedigung vom Denkmalamt Frankfurt da.Was meine Ansprueche anbelangt.Endeckerrecht und 984 iger! Sie lassen einfach alle schreiben von meinen Anwalt unbeantwortet!!! So sieht es mit dem Recht aus!! 9.2 ist dann schluss,dann geht es vor Gericht!  Applaus
Soviel zu den vorgehensweisen des Amtes. Hoffe Walter das du dieses vorgehen auch bei der anhoerung vortragen kannst!
Gruesse Roberto

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
02. Februar 2011, um 09:24:04 Uhr

Hallo Roberto,

kann es sein, dass einzelne Personen vom Frankfurter Stammtisch unter den verschiedensten Namen in den Foren schreiben, oder sind da noch mehr Klagen anhängig? Irgendwie blicke ich nicht mehr durch, wer das so alles gegen wen oder was klagt?

Michael=Cartouche=Profiler=Drachentöter=?
Roberto=sum Arminius=Picus=?

« Letzte Änderung: 02. Februar 2011, um 09:26:36 Uhr von (versteckt) »

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#25
02. Februar 2011, um 10:04:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Hallo Roberto,

kann es sein, dass einzelne Personen vom Frankfurter Stammtisch unter den verschiedensten Namen in den Foren schreiben, oder sind da noch mehr Klagen anhängig? Irgendwie blicke ich nicht mehr durch, wer das so alles gegen wen oder was klagt?

Michael=Cartouche=Profiler=Drachentöter=?
Roberto=sum Arminius=Picus=?

Moin Jens,

ist nicht so schwer.

Michael klagt beim LG Wiesbaden wegen der Entdeckerrechte am Gräberfeld und vor dem VG Wiesbaden wegen der versagten NFG für ein Waldstück

Roberto klagt derzeit wohl noch nicht wegen der Bruchstücke des Reiterstandbildes, wird es aber wohl tun, wenn das Amt nicht in die Puschen kommt.

Viele Grüße

Walter

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#26
02. Februar 2011, um 11:39:04 Uhr

Wenn man die Eil-Einreichung der Archis und den Politikern mit Geltungsdrang durchliest, dann fallen einem doch sofort die rechtlichen Fehler auf.
Die einfach zu verstehenden Hinweise lesen sich dann zusätzlich aus den Briefen der Vertreter sinnvollen Fundumganges zwingend heraus.

Ich halte eher schon die Begründung des Gesetzesentwurfes für rechtswidrig, da gültige Gesetzestexte bewußt verzerrt werden, aus niederen Beweggründen.

Heisst dem nach Betrug. Bzw. versuchter Betrug, da noch nicht vollendet. Wobei sich auch der Versuch strafrechtlich auswirken muß. Wie stehen sonst die Menschen zu "gleiches Recht für alle" als Artikel des Grundgesetzes? Straffällig haben sich alle Unterzeichner gemacht. So ist das in Deutschland.

Das Ding bringen die nicht nach Hause. Die Hinterfragung des Schatzregales im allgemeinen ist dann der weitere Weg, auf Bundesebene natürlich. Was dann gleich wieder auf den Föderalismus innerhalb der europäischen Union weiter zu tragen ist.....

Walter hat ganz recht, der Schuß geht direkt in deren eigenes Knie. Möglicherweise sogar mehrfach.

Grüße

Stephan


PS: Hier nochmal der Rat an die Initiatoren dieser Gesetzes-Scheißidee: Wenden sich schnellstens an die Schilda GmbH & Co.Kg, die übernehmen die Verantwortung für Ihre Missetaten!

PPS: Die künstliche Preisgestaltung bei bestehenden Werten in den Büchern ist irgenwie ähnlich der Bilanzfälschung............ Konkursverschleppungen werden auf die Art oft kaschiert........

« Letzte Änderung: 02. Februar 2011, um 11:44:12 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
02. Februar 2011, um 13:23:23 Uhr

@Walter: Danke für die Aufklärung. Sorry, aber manchmal verliere ich den Überblick.  Smiley

Hinzugefügt 02. Februar 2011, um 13:26:12 Uhr:

Traditionell werden windige Anträge in der Woche vor Weihnachten eingereicht. Man erhofft sich hierdurch, dass die meisten Aktuere bereits im Weihnachtsurlaub oder gedanklich ganz woanders sind.

Das Ding wurde offenbar aus Zeitdruck mit der heißen Nadel gestrickt...   

« Letzte Änderung: 02. Februar 2011, um 13:26:12 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#28
02. Februar 2011, um 22:00:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von sum Arminius

Hallo zusammen,wie ihr vielleicht nicht wisst stehe ich immer noch ohne die schriftliche bestaedigung vom Denkmalamt Frankfurt da.Was meine Ansprueche anbelangt.Endeckerrecht und 984 iger! Sie lassen einfach alle schreiben von meinen Anwalt unbeantwortet!!! So sieht es mit dem Recht aus!! 9.2 ist dann schluss,dann geht es vor Gericht!  Applaus
Soviel zu den vorgehensweisen des Amtes. Hoffe Walter das du dieses vorgehen auch bei der anhoerung vortragen kannst!
Gruesse Roberto


Hallo Roberto,

wenn Du oder Dein Anwalt der Behörde mitgeteilt habt, daß Di das Eigentum an Schätzen aus dem Entdeckerrecht geltend machst und die damit verbundenen Herausgabeansprüche, dann reicht da doch.
Daß das Amt Deine gesetzlich verbrieften Ansprüche  bestätigen müßte, ist nicht erforderlich.
Setze denen eine Frist für die wissenschaftliche Auswertung (steht gegebenenfalls im DSchG - Verlängerungsoptionen möglich, darf aber nicht faktisch zu einer Enteignung führen - bis zum St. Nimmerleinstag geht nicht).

Dazu brauchste doch nicht mehrere Anwaltsbriefe (bezahlen!).

Hoffentlich haste Quittung über die abgelieferten Gegenstände und diese dokumentiert.

Dann kannste, solltest Du nach Fristablauf - falls Sich die Behörde nicht äußert, Klage auf Herausgabe in Aussicht stellen und diesbezüglich die vorgesetzte Behörde oder da Fachministerium anschreiben.
Jedes Schreiben zur dokumentation als Einschreiben mit Rückschein.

Die ist keine Rechtsberatung(!), sondern eine Empfehlung zur kostengünstigen Vorgehensweise.

Gruß

masterTHief


Hinzugefügt 02. Februar 2011, um 22:07:57 Uhr:

Ja, Jens,

kurz vor Weihnadhten werden auch Jahreshauptversammlungen von kuriosen Vereinen anberaumt, zu denen niemand kommen soll... ! Grinsend

masterTHief

« Letzte Änderung: 02. Februar 2011, um 22:07:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#29
02. Februar 2011, um 22:32:31 Uhr

Erinnert mich irgendwie an das Konzil von Nicäa anno 325 a. D.  Amen

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