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 Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein

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Avatar  Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein  (Gelesen 11762 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Dezember 2012, um 00:05:54 Uhr

Hallo zusammen,

hatte mich mal nach Terminen für die Zertifizierungskurse in SH erkundigt per Mail an
Herrn Stephan Meinhardt M.A., Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein.

Folgende Rückmeldung kam heute:

 "Der Zertifizierungskurs findet maximal einmal jährlich statt und wird
voraussichtlich nächstes Frühjahr erneut angeboten. Allerdings ist die
Warteliste inzwischen so lang, dass Ihre Teilnahme bereits im
kommenden Jahr eher unwahrscheinlich ist. (Hier verfahren wir nach dem
Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.) Eine Zertifizierung 2014
steht hingegen noch in den Sternen."      Frech
 ................................
........................................:"Entsprechend sollten Sie sich bis zu einer Zertifizierung auf die genehmigte Strandsuche beschränken, die Sie formlos bei uns beantragen können. Ein Zuwiderhandeln schließt eine Zertifizierung automatisch aus." Applaus

Na prächtig................. Also im Klartext:  nächstes Jahr kannste vergessen.

Für 2014 keinen Plan, aber bei der langen Warteliste ................   Anbeten Anbeten Anbeten
Und 2015 ....................  ( bin ich vieleicht schon tot ).
Genehmigung für die Strandsuche Huch Idiot Na wenigstens ein amtliches Papier, wozu auch immer.

Wie kommt es nur, das ich hier das Gefühl habe hier läuft was komisch  Huch

Es grüßt ein genervter Neueinsteiger

Mike

 

(versteckt)
#1
19. Dezember 2012, um 00:15:22 Uhr

kommt Zeit, kommt Zertifizierungsgelegenheit ......bis dahin säuber ich schon mal SH von überflüssigen Nichtdenkmälern  Zunge

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
19. Dezember 2012, um 00:25:10 Uhr

Na klar.... über die Zwischenzeit mach ich mir keine Sorgen. Engel Altes Thema und die Diskussion darüber in anderen tröts mit dem Walter, Insurgent und der Ernte AG waren immer recht luschtig; auch weiterhin nach geänderter Gesetzeslage. 
Aber das bei dem, wohl auch gewünschtem Andrang das ganze sooooo lange dauert. Und dann die
tolle Genehmigung für die Strandsuche.....   Nono



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#3
19. Dezember 2012, um 00:25:25 Uhr

Ja leider (eigentlich ja sehr gut) liegen wohl über 100 Anträge für den nächsten Kurs vor, das Amt hat aber nur die Möglichkeit einen Kurs im Jahr mit begrenzeter Teilnehmeranzahl kostenfrei anzubieten.

Ist leider von der Politik vorbestimmt und da können wir (Detektorengruppe vom Amt) nur mit positiver Presse dagegenarbeiten Cool

Aber sprich St. Meinhardt ruihig noch mal an, ob Du nicht an den Gruppenaktionen teilnehmen kannst, für viele sowie so die Highlights Küsschen

Ach ja und "das mit den Sternen" Das Denkmalschutzgesetz änder sich wohl schon wieder ( neue Politiker  Nono), von daher weis das Amt wohl auch noch nicht was passiert.

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 00:28:47 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
19. Dezember 2012, um 00:37:16 Uhr

Klar insurgent, hake natürlich noch mal nach. Da muss ich logischer Weise anders " aus dem Quark" kommen. (  ............  mein zweiter Name ist Penetranz ...   )

Gibt ja  größere sowie kleinere Gruppenaktionen  Angenehm

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#5
19. Dezember 2012, um 09:25:27 Uhr

........................................:"Entsprechend sollten Sie sich bis zu einer Zertifizierung auf die genehmigte Strandsuche beschränken, die Sie formlos bei uns beantragen können. Ein Zuwiderhandeln schließt eine Zertifizierung automatisch aus."

Gesetzesbeugung und Amtsmissbrauch vom feinsten.

Auch nach der aktuellen Fassung des DschG in SH bedarf nur die Suche nach BD der Genehmigung.

Eine genehmigte Strandsuche würde bedeuten, man hat die Genehmigung zur Suche nach BDs am Strand.

Äaahhhhh, wie jetzt,

gibts in SH zwei Sorten von BDs?

BDs welche man nur mit Zertifizierung suchen darf und BDs für die ein formloser Antrag reicht?

Und es gibt wirklich Bürge die sich das nicht nur gefallen lassen sondern da mit machen.   Nono



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#6
19. Dezember 2012, um 09:29:59 Uhr

Und woran scheitern die Kurse?
Personalmangel? Platzmangel?Kostenfrage?
Unlust/kein Bock??

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#7
19. Dezember 2012, um 09:43:55 Uhr

Und was soll der MÜLL kosten!!!!

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#8
19. Dezember 2012, um 09:51:45 Uhr

der helle Wahnsinn Platt. Wir Leben in Deutschland. Ist halt alles eine Grauzone und
vieles liegt im Ermessen des Beamten die deinen Antrag auf dem Tisch hat. Ansonsten
danach ferfahren Grundstückseigentümer fragen und los gehts mit der Sondelei.
Wir sind doch keine Verbrecher.

gruß,                     Copper Smiley

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#9
19. Dezember 2012, um 09:52:22 Uhr


 Grinsend
Welch eine Frechheit bezügl. Strandsuche.

Naja, darfst dann sicher schon ab sofort zu den tollen Grillfesten der “Zertifizierten” kommen…(sind schon um die 100 Mann,) damit man sich schon vorab mit allen Daten…ähh allen Leuten vertraut machen kann. Ironie






« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 09:52:47 Uhr von (versteckt) »

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#10
19. Dezember 2012, um 10:02:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Grinsend
Welch eine Frechheit bezügl. Strandsuche.


Das ist keine Frechheit, das ist gesetzeswidrig.


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#11
19. Dezember 2012, um 10:05:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von davidjonas2
Hallo zusammen,

hatte mich mal nach Terminen für die Zertifizierungskurse in SH erkundigt per Mail an
Herrn Stephan Meinhardt M.A., Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein.

Folgende Rückmeldung kam heute:

 "Der Zertifizierungskurs findet maximal einmal jährlich statt und wird
voraussichtlich nächstes Frühjahr erneut angeboten. Allerdings ist die
Warteliste inzwischen so lang, dass Ihre Teilnahme bereits im
kommenden Jahr eher unwahrscheinlich ist. (Hier verfahren wir nach dem
Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.) Eine Zertifizierung 2014
steht hingegen noch in den Sternen."      Frech
 ................................
........................................:"Entsprechend sollten Sie sich bis zu einer Zertifizierung auf die genehmigte Strandsuche beschränken, die Sie formlos bei uns beantragen können. Ein Zuwiderhandeln schließt eine Zertifizierung automatisch aus." Applaus

Na prächtig................. Also im Klartext:  nächstes Jahr kannste vergessen.

Für 2014 keinen Plan, aber bei der langen Warteliste ................   Anbeten Anbeten Anbeten
Und 2015 ....................  ( bin ich vieleicht schon tot ).
Genehmigung für die Strandsuche Huch Idiot Na wenigstens ein amtliches Papier, wozu auch immer.

Wie kommt es nur, das ich hier das Gefühl habe hier läuft was komisch  Huch

Es grüßt ein genervter Neueinsteiger

Mike

 

Moin,

lies Dir mal den § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz durch. Schließe Dich mit Dominic hier vom Forum kurz (Rechtsanwalt aus Hamburg) und stelle dann einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer NFG. Man hat dann im Amt mehre Möglichkeiten. Den Antrag abzulehnen . Verstoß gegen Art 5 Abs 3 GG. Den Antrag nicht zu bearbeiten - § 42a VerwVerfG tritt in Kraft. Dich auf den St. Nimmerleinstag zu vertrösten unter Verweis auf einen gesetzlich nicht vorgeschrieben Zertifizierungskurs, der aber nach 2014 möglicherweise nicht mehr angeboten werden wird - Verstoß gegen Art 5 Abs 3 GG. Die bereits erfolgte Antwort vom Amt gut aufheben.

Leider haben wir ja keinen Verband, der Dich unterstützen könnte, denn wie man sieht ist, entgegen den Beteuerungen vom Insurgenten, nicht alles Gold was in SH glänzt.

... und lies Dir mal das Mythos-Urteil durch von wegen, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Hier wird gegen Art 3 GG verstoßen. Was ich immer schreibe. Es gibt in Deutschland keine Behörde die so gegen grundgesetzliche Regeln verstößt wie die Denkmalschutzbehörden und die in SH haben jetzt  einen ganz dicken Klotz in dieser Richtung gelandet.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 10:09:44 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
19. Dezember 2012, um 10:27:41 Uhr

Vielen Dank für eure Rückmeldungen und Meinungen. Ihr habt mich wieder ein bischen aufgebaut. Super
Man war ich gefrustet.
Da stehe ich mit meinem Unverständnis doch nicht so ganz alleine da.

@ Walter
Merci, werde die vorgeschlagene Lektüre einmal studieren und Deiner empfohlenen Vorgehensweise
folgen.

Es grüßt euch

der Mike


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Verwarnt
#13
19. Dezember 2012, um 10:32:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
... und lies Dir mal das Mythos-Urteil durch von wegen, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Hier wird gegen Art 3 GG verstoßen.
[/quote]
Ach Walter,lass doch mal dieses Urteil aus dem Spiel.
Spielt hier gar keine Rolle!
Hier geht es um einen einfachen Kurs,der nur eine begrenzte  Personenzahl aufnehmen kann,
damit er umsonst angeboten werden kann.
Wären es mehr Kurse,die auf Kosten der Steuerzahler finanziert werden,
würdest Du wahrscheinlich auch wieder als Erster rummaulen.
Womit hast Du da also ein Problem?
Ist überall in Deutschland so und bezieht sich nicht nur auf das Sondeln.  :Smiley
So blöd es für den Betroffenen auch ist aber wo eine begrenzte Menge vorhanden ist,
sollte und darf auch niemand bevorzugt werden.
Oder siehst Du es anders?  Zwinkernd

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#14
19. Dezember 2012, um 10:58:43 Uhr

Ich denke mal,die Leute würden auch dafür bezahlen;nur um die Möglichkeit zu bekommen,an so einem Kurs teilzunehmen.

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