| | Geschrieben von Zitat von Walter Franke ... Falls Du also nach Dingen suchst, von denen keine Kenntnis von der Vergangenheit gewonnen werden können, dann reicht die Erlaubnis des Grundstückseigentümers aus. ...
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Da ich aber ja im Vorfeld nicht weiß, was ich finde, bleibe ich bei der Landwirt-Genehmigung. Sollte ich etwas Altertümliches finden, dann melde ich das. Wie schon gesagt, warte ich dann die Reaktion ab. Ich suche ja nicht gezielt nach Dingen aus der Vergangenheit. Ich freu mich ja auch über eine Münze von 1900.
Wer sollte mich denn auf dem Acker vom sondeln abhalten außer der Grundstückseigentümer ? Ich glaube kaum, das die Polizei ohne Anruf von jemandem hier tätig wird. Und eine Denkmalschutzbehörde wird ja auch keinen Außendienst haben, der Streife fährt.