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 Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein

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Avatar  Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein  (Gelesen 11761 mal) 0
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#15
19. Dezember 2012, um 11:26:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Ich denke mal,die Leute würden auch dafür bezahlen;nur um die Möglichkeit zu bekommen,an so einem Kurs teilzunehmen.
Ich würde für eine Teilname an dem Kurs gern bis zu 150 Euro bezahlen.
Aber leider ticken die in Schleswig-Holstein etwas anders.
Sollte ich nach dem 21.12 wieder auferstehen, dann bitte in England  Grinsend

Hinzugefügt 19. Dezember 2012, um 11:29:43 Uhr:

Und der DinA4 Zettel für die Strandsuche brauchte ich bislang nirgends und niemanden vorzeigen.
Und ich war sehr oft am Strand

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 11:29:43 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#16
19. Dezember 2012, um 11:36:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann

Ach Walter,lass doch mal dieses Urteil aus dem Spiel.
Spielt hier gar keine Rolle!
Hier geht es um einen einfachen Kurs,der nur eine begrenzte  Personenzahl aufnehmen kann,
damit er umsonst angeboten werden kann.

Oder siehst Du es anders?  Zwinkernd

Ja, das she ich anders,

ohne den gesetzlich nicht vorgeschriebenen Kurs zu absolvieren bekommst Du keine NFG. Im Gesetz steht nichts von einem Kurs. Wenn die Behörde diesen Kurs also der NFG vorschaltet, dann muss sie so viele Kurse anbieten, dass alle Antragsteller an diesem teilnehmen können. Im Mythos-Urteil steht nämlich sehr deutlich, dass interne Personal- oder sonstige Probleme der Behörde sich nicht auf die Vergabe von NFG auswirken dürfen. Stelle ich einen Antrag an eine Behörde, dann hat diese den Antrag innerhalb von 6 Wochen zu erteilen, abzulehnen oder unter Angabe der Gründe für die Verzügerung einen genauen Termin festzulegen, bis wann ein Bescheid an den Antragstelle ergeht. Einem Bürger die grundgesetzlichen Rechte zu verweigern, weil die Behörde ein Personalproblem hat ist nicht zulässig und genau das steht im Mythos-Urteil und genau deswegen gehört das Urteil hier her.

Viele Grüße

Walter


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#17
19. Dezember 2012, um 11:47:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Ich denke mal,die Leute würden auch dafür bezahlen;nur um die Möglichkeit zu bekommen,an so einem Kurs teilzunehmen.

Einige sicher .....gibt immer Leute die sich was aufschwatzen lassen was sie nicht brauchen und dafür dann auch noch blechen  Lächelnd
anstatt fürs Amt geht man in meiner Gegend mit der Sonde einfach nur suchen Cool
kenne hier einige die manchmal, öfter mal oder gar oft unterwegs sind und von denen hat mir gegenüber noch keiner Interesse bekundet sich versklaven zu lassen (eher so Gegenteil.....Erfolgsmodell SH haha).........Interesse würd wohl selbst dann nicht steigen, wenn man dafür auch noch Geld bezahlen dürfte Zwinkernd

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#18
19. Dezember 2012, um 12:21:13 Uhr

Wo steht überhaupt, dass man diesen Kurs in S-H machen muss? Um wo, wenn dieses geregelt ist, dass man ihn in S-H machen muss? In niedersachsen werden solche Kurse ebenfalls angeboten. Es dürfte eigendlich nichts dagegen sprechen, wenn jemand in NDS einen Kurs macht und dann in S-H eine NFG beantragt.
Grüße

PS: Walter hat Recht mit Art 5 III GG. Wenn Du forschen willst, dürfen die das nicht ablehnen, nur weil der einzige Kurs voll ist und kein anderer angeboten wird. Deine Qualifikationsnachweis, auf "den einen" Kurs zu beschränken ist mit Hinblich darauf, dass Du ja auch privat von Archäologen angeschult werden kannst oder in anderen Bundesländer einen Qualilurs machen kannst nicht Verhältnismäßig. Es fehlt hierbei an der erforderlichkeit der Auflage und damit handelt die Behörde ermessensfehlerhaft.

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#19
19. Dezember 2012, um 12:21:54 Uhr

Moin Leute,

also erst einmal ist die Antwort vom Amt schon starker Tobak! Damit wird aber auch gezeigt, daß sich das Amt bei Verstößen sehr pingelig wird. Sprich von vornherein sie nicht mehr vergibt. Das zeigt aber auch, daß sie bewußt auf ihr Ermessen verzichten. Was insofern sehr gut ist, als daß sie vor Gericht damit Probleme bekommen. Es ist auch für Dich gut, zeigt es doch die Einstellung der Behörde.

Jetzt aber zu Deinem Problem. In der Tat spricht das Gesetz nirgends von einem Lehrgang. Allerdings kenne ich nicht jede Ausführungsverordnung. Jedoch wird sich die Behörde auf den Standpunkt zurückziehen, daß man irgendeinen Kurs besucht haben muß, um eine NFG zu erhalten. Wenn aber dieser Kurs zu klein ist UND auch keine bezahlten Kurse angeboten werden, was durchaus möglich wäre, so wäre eine NFG tatsächlich nur unter sehr erschwerten Bedingungen zu beantragen. Das wäre aber in der Tat ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG, wie Walter es bereits sagte. In so einem Fall kann man aber nur eines machen: Eine NFG beantragen und, bei wahrscheinlicher Nicht-Erteilung, klagen.

Wenn Du fragen hast, kannst Du mich hier jederzeit kontaktieren (gilt für alle anderen auch).

Meine Anschrift:

Dr. Dominic Vogg
Stapelfelder Str. 84
22143 Hamburg

040/675 93 8 92
Fax: 040/675 93 8 94
dr.vogg@rechtsanwalt-dr-vogg.de

Dominic

P.S.: Ist es ein Verstoß gegen irgendwelche Forumsbedingungen, wenn ich hier quasi meine Visitenkarte in einer extra Thread poste und juristische Hilfe bei Schatzfunden, Schatzregal und NFGs im speziellen und Rechtshilfe im Allgemeinen anbiete?

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#20
19. Dezember 2012, um 12:23:02 Uhr

@Walter
Dass die Denkmalschützer so oft gegen Grundrechte und Verwaltungsrecht verstoßen liegt sicherlich daran, dass dort Archäologen eingestellt werden, die vom der Rechtswissenschaft keine Ahnung haben und keine Lust haben sich damit zu befassen. Sind sie erstmal verbeamtet, so kann ihnen ja nichts mher passieren  Ärgerlich


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#21
19. Dezember 2012, um 12:24:19 Uhr

Auch diese Archäologen haben sich als Beamte an Recht und gesetz zu halten und müssen das auch kennen. Wenn nicht, muß man eben klagen!

Dominic

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#22
19. Dezember 2012, um 13:14:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Und woran scheitern die Kurse?
Personalmangel? Platzmangel?Kostenfrage?
Unlust/kein Bock??

Die Kurse scheitern ja nicht, werde halt nur einmal im Jahr angeboten. Und die Plätze sind aus Platzmangel (z.B. KMRD, Restaurationswerkstätten) begrenzt. Man kennt das Problem (bis vor drei jahren waren die Kurse voll, aber es brauchte auch noch keiner vertröstet werden) und arbeitet dran.

Und das mit der Anerkennung von Lehrgängen anderer Ämter klappt schon.

Die Begründung der Kurse ergibt sich aus dem "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes Bonn, 9. Oktober 2002 "  § 3 ii und iii

Wenn ihr lesen würdet was man (ich) zur Begründung geschrieben habe, warum noch nicht klar ist ob das Amt 2014 solche Kurse anbietet, bräuchte ich es nicht nochmal wiederholen.

Also Denkmalschutzgesetzt wird von der neuen Regierung komplett überarbeitet, deshalb könnten sich auch Zuständigkeiten ändern (obere Denkmalschutzbehörde---untere Denkmalschutzbehörden)

Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich.

Wurde übrigens letzten Donnerstag vor Gericht (OWI) erneut bestätigt. Beschuldigter hat ausgesagt er suche keine Bodendenkmäler. Richter hat darauf hingewiesen, das er es billigend in Kauf nimmt welche zu finden und von daher braucht er auch bei der Suche nach Nicht Kulturdenkmalen eine Genehmigung vom Amt :Smiley

So die aktuelle Rechtssprechung.

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#23
19. Dezember 2012, um 13:44:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Wurde übrigens letzten Donnerstag vor Gericht (OWI) erneut bestätigt. Beschuldigter hat ausgesagt er suche keine Bodendenkmäler. Richter hat darauf hingewiesen, das er es billigend in Kauf nimmt welche zu finden und von daher braucht er auch bei der Suche nach Nicht Kulturdenkmalen eine Genehmigung vom Amt :Smiley

So die aktuelle Rechtssprechung.

wow, aktueller Rechtssprechung genügt anscheinend Hinweis vom Richter um Fakten zu schaffen  Schockiert
das die sich auch immer so ne Opfer aussuchen müssen........schätze mal die würdens auch hinbekommen vor Gericht so dazustehen, als würden sie jedes Mal wenn sie ins Auto steigen versuchten Totschlag begehen  Platt

wette die Denkmalspinner belabern Entscheidungsträger auch schon dahingehend das Metallsonden in unqualifizierter Hand des Teufels sind und alle Leute die Bodeneingriffe nach Metallsondeneinsatz vornehmen höchstwahrscheinlich auf "Denkmäler" stoßen  Platt
SH ist abseits gelegenes bevölkerungsschwaches Laborland in dem man gut neue Vorgehensweisen testen kann - wenn Unregelung dort durchkommt, werden andere Länder folgen ......na ja, mir auch egal - um offenkundig schwachsinnige Regelungen kümmert man sich halt nicht  Cool

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#24
19. Dezember 2012, um 14:02:04 Uhr

kommt auf die kosten an!!!!

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#25
19. Dezember 2012, um 14:12:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30
kommt auf die kosten an!!!!

Welche Kosten??

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#26
19. Dezember 2012, um 14:17:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Welche Kosten??


Was so ein Kurs kostet oder Denkst du der ist umsonst  Grinsend Huch?!!!!

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#27
19. Dezember 2012, um 14:30:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30

Was so ein Kurs kostet oder Denkst du der ist umsonst  Grinsend Huch?!!!!

Ich denke es nicht sondern weis es.

Er ist kostenfrei Cool 

Aber wenn ich so einige Kommentare hier lese wohl für einige auch umsonst Grinsend

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#28
19. Dezember 2012, um 14:33:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ich denke es nicht sondern weis es.

Er ist kostenfrei Cool 

Aber wenn ich so einige Kommentare hier lese wohl für einige auch umsonst Grinsend


Ja wo steht Das!!!!!
keine Gebüren!!!usw!!!!

(versteckt)
#29
19. Dezember 2012, um 14:36:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30

Ja wo steht Das!!!!!
keine Gebüren!!!usw!!!!

nirgendwo (?) steht das - ist einfach so !
für Spritkosten und sonstige private Aufwendungen der Nachforschung musst löhnen, aber Kurs und Genehmigungsvergabe kostet nichts .........noch nichts .......

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