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 Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein

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#30
19. Dezember 2012, um 14:39:45 Uhr

 Okay Dank Dir für die info!!!!!



ICH mach jetzt auch Sondengänger Kurse+Ausgrabungs erlaubnis!!!!!!!
bei MIR auf MEINE PRIVATEN Felder und Äcker!!!!!!!!
 Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend
Gruß Alex

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#31
19. Dezember 2012, um 14:44:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
P.S.: Ist es ein Verstoß gegen irgendwelche Forumsbedingungen, wenn ich hier quasi meine Visitenkarte in einer extra Thread poste und juristische Hilfe bei Schatzfunden, Schatzregal und NFGs im speziellen und Rechtshilfe im Allgemeinen anbiete?
Nein, ich finde das sogar sehr gut. Kannst gerne auch "Juristische Hilfe bei Schatzfunden, Schatzregal und NFGs im speziellen und Rechtshilfe im Allgemeinen" + deine Site-URL in deine Signatur aufnehmen.

Viele Grüße,
Günter

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#32
19. Dezember 2012, um 14:46:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Nein, ich finde das sogar sehr gut. Kannst gerne auch "Juristische Hilfe bei Schatzfunden, Schatzregal und NFGs im speziellen und Rechtshilfe im Allgemeinen" + deine Site-URL in deine Signatur aufnehmen.

Viele Grüße,
Günter

Günter das ist ja mal nee supper IDEE von Dir!!!!!


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#33
19. Dezember 2012, um 18:34:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich.

In welchen Urteil wurde das so formuliert?

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wurde übrigens letzten Donnerstag vor Gericht (OWI) erneut bestätigt. Beschuldigter hat ausgesagt er suche keine Bodendenkmäler. Richter hat darauf hingewiesen, das er es billigend in Kauf nimmt welche zu finden und von daher braucht er auch bei der Suche nach Nicht Kulturdenkmalen eine Genehmigung vom Amt :Smiley

So die aktuelle Rechtssprechung.

Hier hätte ich gerne mal eine Quelle zu nachlesen.

Gruß Charlie

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#34
19. Dezember 2012, um 19:31:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wurde übrigens letzten Donnerstag vor Gericht (OWI) erneut bestätigt. Beschuldigter hat ausgesagt er suche keine Bodendenkmäler. Richter hat darauf hingewiesen, das er es billigend in Kauf nimmt welche zu finden und von daher braucht er auch bei der Suche nach Nicht Kulturdenkmalen eine Genehmigung vom Amt :
Geschrieben von Zitat von insurgent
Wurde übrigens letzten Donnerstag vor Gericht (OWI) erneut bestätigt. Beschuldigter hat ausgesagt er suche keine Bodendenkmäler. Richter hat darauf hingewiesen, das er es billigend in Kauf nimmt welche zu finden und von daher braucht er auch bei der Suche nach Nicht Kulturdenkmalen eine Genehmigung vom Amt :

Müsste eigendlich mal vom BVerwG überprüft werden. Nach dem Gesetz (SH) ist das Suchen genehmigungspflichtig. Also Vorsatz. Wer ohne Genehmigung Sondeln geht und nur nach WK2 Schrott oder verlorenen Ringen aus unserer Zeit etc. sucht, handelt aber maximal bewusst fahrlässig:  "Wer die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erkennt, aber pflichtwidrig darauf vertraut, dass es dazu nicht kommt (luxuria)." Für den Vorsatz, den der Verwaltungsrichter hier "konstruiert" (Billigend in Kauf nehmen) müsste der Sondler die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und sich mit dem Eintritt der Umstände abfindet. Da nach dem BschG S-H aber nur das Suchen, aber nicht das Finden Tatbestandsmerkmal ist, müsste der Sondler ja billigend in Kauf nehmen, dass er nach KD sucht.  Belehren
Sollte jemand zu viel Geld haben, sollte er das doch mal bis zum BVerwG durchziehen. Kann mir nicht vorstellen, dass auch Bundesrichter Gesetze dermaßen beugen.

Gott sei dank wohne ich in einem Bundesland, in dem nur das gezielte Graben nach BD genehmigungspflichtig ist. Wo ich das vorhabe, hab ich eine Genehmigung. Überall wo ich nur nach den Hinterlassenschaften von Wanderern oder Badegästen suche, kann ich so losziehen. Gott segne NRW. Anbeten

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 19:33:24 Uhr von (versteckt) »

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#35
19. Dezember 2012, um 19:47:09 Uhr

Wenn selbst die Experten der Denkmalschutzbehörden ein Gebiet nicht für ein Denkmalgebiet halten (alle Gebiete außer BD und GSG), wie soll dann der Laie dort in Kauf nehmen, auf Denkmäler zu stoßen?

Wenn also die Experten sagen: Ne, da ist kein Denkmalgebiet, sonst hätten wir es unter Schutz gestellt. Dann muss auch der Durchschnittsbürger dort keine Denkmäler befürchten.

Von daher: Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt - geht dort suchen, wo's euch gefällt Zwinkernd


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#36
19. Dezember 2012, um 19:49:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
In welchen Urteil wurde das so formuliert?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/das_urteil_davor-t40530.0.html;highlight=urteil+gegen+sondeng
änger  und

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/urteil_von_ovg_gegen_sondenganger-t39826.0.html;highlight=urteil+gegen+sondeng
änger

Hier hätte ich gerne mal eine Quelle zu nachlesen.

Gruß Charlie


Das vom Donnerstag dauert wohl noch einige Zeit bis man es lesen kann. Habe die Info von jemanden der dabei war.

Hinzugefügt 19. Dezember 2012, um 19:52:35 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Wenn selbst die Experten der Denkmalschutzbehörden ein Gebiet nicht für ein Denkmalgebiet halten (alle Gebiete außer BD und GSG), wie soll dann der Laie dort in Kauf nehmen, auf Denkmäler zu stoßen?

Wenn also die Experten sagen: Ne, da ist kein Denkmalgebiet, sonst hätten wir es unter Schutz gestellt. Dann muss auch der Durchschnittsbürger dort keine Denkmäler befürchten.

Von daher: Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt - geht dort suchen, wo's euch gefällt Zwinkernd



Das ist falsch und basiert auf Unkenntniss der Landesaufnahmen.

Als BD ist nur eingetragen, das was man kennt.

Durch die lineraren Projekte der letzten Jahre (z.B. Piplinebau, Straßenbau) weis man das nur gut 20% bekannt sind. Von daher kann überall noch ein unbekanntes BD sein.

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 19:52:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#37
19. Dezember 2012, um 20:07:08 Uhr

Ich bin weiterhin der Ansicht, dass ein Sondler, der nicht nach BD sucht, NICHT billigend in Kauf nimmt BD zu finden. Nur weil ein Richter dieses, evl. fälschlicherweise, so auslegt... Dass andere Richter sich einfach da anschließen macht es nicht richtig! Solange es nicht in einem Gesetz steht, dass jedwedes Suchen genehmigungspflichtig ist, ist Sondeln auch ohne Genehmigung nicht verboten!!
Die Auslegung des Gesetzes "Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung" gibt in keiner Weise her, was der Richter daraus gemacht hat. Er erweitert die Vorschrift, meiner Meinung nach über seine Befugnisse hinaus, dahingehen, dass der Text wie folgt lauten würde:
Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Objekten sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung.

Eine solche Auslegung gibt zunächst der Wortlaut nicht her. Historisch gesehen waren die Regelungen dahingehend eher lascher. Und der Wille des Gesetzgebers ist klar und deutlich nur auf Kulturdenkmäler beschränkt. Kommen wir also wieder zum Wortlaut. Ergo, ist die Wertung des Richters nicht korrekt.
Das ist ja so, als ob in Zukunft jeder, der bewusst fahrlässig einen Einbrecher erschießt, wegen Totschlag (Vorsatzdelikt) verurteilt wird. Nicht ohne Grund ist die Legislative und die Judikative in Deutschland getrennt.

Hier besteht entweder Handlungsbedarf des Gesetzgebers oder der oberen Gerichte.
So nicht!!!

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#38
19. Dezember 2012, um 20:27:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
Das ist ja so, als ob in Zukunft jeder, der bewusst fahrlässig einen Einbrecher erschießt, wegen Totschlag (Vorsatzdelikt) verurteilt wird. Nicht ohne Grund ist die Legislative und die Judikative in Deutschland getrennt.

Auch gut, aber noch logischer: Jeder Autofahrer nimmt fahrlässig in Kauf, beim Autofahren einen Menschen zu überfahren. Man könnte ja theoretisch jemanden überfahren, 100% ausschließen kann man es nicht. Also könnte man jedem Autofahrer direkt ein Bußgeld oder ins Gefängnis stecken, da ja die Tötung eines Menschen fahrlässig in Kauf genommen wurde. Küsschen

Und nein, ein Führerschein berechtigt nicht zum Überfahren von Menschen, sondern zur Benutzung des Autos - eine NFG berechtigt hingegen zur Suche NACH Denkmälern, nicht zur Benutzung des Detektors. Deswegen ist das Argument mit Führerschein = NFG haltlos.


Um mal wieder realistisch zu bleiben: Schaut euch die Aussagen des Bayrischen LDAs an im Zeitungsbericht, dort sagt der zuständige Denkmalmann auch, dass es eben nur auf BDs oder in GSG Probleme gibt.

Übrigens können auch am Strand BD liegen - ein angespülter Piratenschatz etc  Zwinkernd Aber wer sich sowieso schon auf eine Strandgenehmigung einlässt, den hat das Amt eh längst im Griff.

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#39
19. Dezember 2012, um 20:39:00 Uhr

In jeder Bananenrepublik (also vor allem in D-land) gilt

GEHE NUR ZU DEINEM FÜRSTEN WENN DU AUCH GERUFEN WIRST ! Belehren

Lass Dich nicht von denen aufhalten, das Leben ist zu kurz.

Grüße
husky

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#40
19. Dezember 2012, um 21:31:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich.
Geschrieben von Zitat von insurgent
Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich.

Hi,

diese Links bringen mir nichts.

Es geht um deine Formulierung:
"   
Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich. "

Wo steht das? In welcher Urteilsbegründung?

Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 21:32:52 Uhr von (versteckt) »

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#41
19. Dezember 2012, um 21:44:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Hi,

diese Links bringen mir nichts.

..

Die Urteile hängen doch als PDF bei den Links mit dran, mußt sie lesen.

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#42
19. Dezember 2012, um 21:53:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Die Urteile hängen doch als PDF bei den Links mit dran, mußt sie lesen.

Ja, aber in der Urteilsbegründung steht nichts davon was du geschrieben hast.

Wenn du eine Passage findest welche mit deiner Aussage deckungsgleich ist geb ich Ruhe.

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#43
19. Dezember 2012, um 22:02:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Ja, aber in der Urteilsbegründung steht nichts davon was du geschrieben hast.

Wenn du eine Passage findest welche mit deiner Aussage deckungsgleich ist geb ich Ruhe.

Das haben wir hier lang und breit hier diskutiert mit vielen verschiedenen Meinungen. Deshalb werde ich auch nicht weiter darauf eingehen.

Das Gericht hat sich auf den Absatz 4 berufen.


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Kopie von Absatz_4.jpg

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 22:06:29 Uhr von (versteckt) »

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#44
19. Dezember 2012, um 23:01:46 Uhr

na... daraus kann man ein "billigend in kauf nehmen" aber nicht verallgemeinern. das ur-urteil wurde so gefällt, weil der "trottel" erst militaria verkauft hat, dann eine genehmigung haben wollte und nach ablehnung losgesondelt ist und danach noch vor gericht aussagte, dass er es für möglich hält bd zu finden. also grade keine verallgemeinerung des "billigend in kauf nehmens"!!!!!
also wird die ansicht der dschbehörde grade nicht " durch das urteil bestätigt"!!!!

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