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 Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein

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Avatar  Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein  (Gelesen 12379 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#45
19. Dezember 2012, um 23:02:23 Uhr

Bin gerade von  der Arbeit und hier wurden recht viele Beiträge geschrieben.
@ Lucius //  Klar würde ich auch dafür bezahlen. (  und damit meine ich nicht Freikaufen)
@ Sondengängerübermensch// gibt immer Leute die sich was aufschwatzen lassen was sie nicht brauchen und dafür dann auch noch blechen 
Wenn ich denn dadurch meine Ruhe und meinen Frieden finden kann ….
@ Rechtsanwalt//  Wenn Du fragen hast, kannst Du mich hier jederzeit kontaktieren (gilt für alle anderen auch). Super
Vielen Dank

Warum suche ich mit der Sonde? Spass beim Suchen, Spannung, Natur, Neugier und; ich will etwas finden. Wo suche ich? Dort, wo es keine Restriktionen für mich gibt wie, GSchG, KD,BD oder wo diese zu vermuten sind.
Zitat

   Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich.“    Idiot Idiot
                        
Billigend in Kauf nehmen ? Natürlich kann niemand ausschließen trotz der theoretischen Unmöglichkeit bei der Suche auf etwas zu stoßen. Vielleicht selbst auf etwas, was sich als KD herausstellen könnte. Aber

Zitat
   Wenn selbst die Experten der Denkmalschutzbehörden ein Gebiet nicht für ein Denkmalgebiet halten (alle Gebiete außer BD und GSG), wie soll dann der Laie dort in Kauf nehmen, auf Denkmäler zu stoßen?

Wenn also die Experten sagen: Ne, da ist kein Denkmalgebiet, sonst hätten wir es unter Schutz gestellt. Dann muss auch der Durchschnittsbürger dort keine Denkmäler befürchten.
Super

Sind die DSchG nicht sinnvoller Weise gemacht worden, um Kulturgut für die Nachwelt zu schützen und zu erhalten? Ist völlig in Ordnung. Von daher ist dann von mir aus auch ein Such-, Grabungs- oder Betretungsverbot an diesen Stellen notwendig.
Aber was ist mit allen anderen Stellen ?

Geht es denn nicht eher darum: Was mache ich beim Fund eines KD´s ?  Wie sollte ich mich verhalten?

Klar, der Detektor kann nicht unterscheiden, ob das Signal von einem Bodendenkmal kommt oder von einem Nichtbodendenkmal. Ebensowenig unterscheidet das angegrabene Objekt zwischen dem Grabewerkzeug von dem Sondler mit NFG und dem ohne. Wo liegt denn objektiv der Unterschied ob der Spaten „genehmigt oder ungenehmigt“ ins Erdreich dringt.  Schützt die NFG das Objekt wenn es denn gegraben wird in einer Art und Weise gegenüber dem Graben ohne NFG?

Meiner Logik erschließt sich dieses nicht.

Gruß Mike


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#46
19. Dezember 2012, um 23:03:20 Uhr

der beklagte hat hier ja grade den bedingten vorsatz selber zugegeben.

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#47
19. Dezember 2012, um 23:10:00 Uhr

wofür soll so ein  Zertifizierungskurs gut sein?? Schockiert

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(versteckt)Themen Schreiber
#48
20. Dezember 2012, um 00:03:12 Uhr

Die Voraussetzung zum Erhalt einer NFG.

Gruß  Mike

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#49
20. Dezember 2012, um 00:57:12 Uhr

Leute, vielleicht etwas Juristisches zu Vorsatz:

Es gibt drei Arten von Vorsatz:

- Absicht (dolus directus 1. Grades): Hier bezwecke ich den Taterfolg. T will O töten und schießt auf ihn.

- Sicheres Wissen (d. d. 2. Grades): Hier weiß ich, daß der Taterfolg eintritt. Der mag mir zwar nicht erwünscht sein, jedoch wird er akzeptiert, um das bezweckte Ziel zu erreichen. T schießt mit einer Fliegerfaust auf das Flugzeug seines Erbonkels O. Dabei weiß er, daß dort auch ein Pilot in der Maschine sitzt, der auch sterben wird. Zwar ist das nicht erwünscht, es wird aber akzeptiert.

- Eventualvorsatz: (dolus eventualis): Hierbei weiß der Täter nicht, ob tatsächlich der Tatbestand erfüllt wird. Dieser mag ihm auch unerwünscht sein. Dennoch nimmt er den ernstlich möglichen Erfolg, zumindest muß sich das aus der Tätervorstellung so ergeben, billigend in Kauf. T schießt wieder das Flugzeug ab. Er weiß, daß dies in der Nähe einer Ortschaft geschieht und hält es ernstlich für möglich, daß das abstürzende Flugzeug Passanten töten kann. Dies nimmt er aber billigend in Kauf.


Wer also es ernstlich für möglich hält, auf ein Bodendenkmal zu stoßen, handelt mit Vorsatz! Hierbei muß auch gesagt werden, daß "Das wußte ich ja nicht" nur sehr selten geglaubt wird. Und wenn man ehrlich ist, ist es eine Ausrede. Wer allerdings dort sucht, wo kein Bodendenkmal möglich ist, so ist kein Vorsatz gegeben, wenn er doch etwas findet. Das bedeutet nicht, daß nicht auch Fahrlässigkeit geregelt sein kann oder daß von vornherein eine NFG vorliegen muß. Hierbei kommt es auf das Gesetz drauf an.

Sieht das Gesetz nur für BD eine NFG voraus, so kann man überall dort suchen, wo ein BD nicht zu erwarten ist.

Ich hoffe, das hilft ein bißchen.

Viele Grüße

Dominic

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#50
20. Dezember 2012, um 01:50:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von davidjonas2
...
Klar, der Detektor kann nicht unterscheiden, ob das Signal von einem Bodendenkmal kommt oder von einem Nichtbodendenkmal. Ebensowenig unterscheidet das angegrabene Objekt zwischen dem Grabewerkzeug von dem Sondler mit NFG und dem ohne. Wo liegt denn objektiv der Unterschied ob der Spaten „genehmigt oder ungenehmigt“ ins Erdreich dringt.  Schützt die NFG das Objekt wenn es denn gegraben wird in einer Art und Weise gegenüber dem Graben ohne NFG?

Meiner Logik erschließt sich dieses nicht.

Gruß Mike


Klar, der Detekor unterscheidet nicht, aber Du!!

Und das fordern alle europäischen und nationalen Gesetzte, dass "DU" geschult wirst in Grundzügen zu erkenne was ein BD ist und wie weiter zu verfahren ist.

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#51
20. Dezember 2012, um 02:01:59 Uhr

.....und europäische sowie nationale Gesetze fordern auch das "BAUERN", "BAUARBEITER", "GEMEINDEFUZZIS",  "LEUTE DIE IHREN GARTEN BEARBEITEN" und sonstiges "VOLK WELCHES BODENEINGRIFFE TÄTIGEN WILL"  geschult wird um anschließend in Grundzügen erkennen zu können was ein BD ist und wie weiter zu verfahren ist .......ja ja, unsre europäischen und  nationalen "Gesetze" mal wieder Platt

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#52
20. Dezember 2012, um 09:04:44 Uhr

also dass "alle europäischen und nationalen gesetze" fordern, dass ich geschult werde ist de facto nicht richtig. die meisten bundesländer setzen keine schulung voraus. ist nunmal fakt. das eine schulung evl sinnvoll ist, wenn jemand im bereich von bd suchen will sehe ich auch so. doch ist es falsch aus den zitierten urteilen zu ziehen, dass jeder der sondelt mit vorsatz gegen das dschg verstößt.
dominics ausführungen kann ich mich nur anschließen!

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#53
20. Dezember 2012, um 09:44:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
der beklagte hat hier ja grade den bedingten vorsatz selber zugegeben.

Genau so ist es und deshalb  ist dies:

"Durch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht, das u.a.b. das man beim Einsatz eines Detektors mit anschließender Begung des georteten Gegenstandes billigend in Kauf nimmt (auch bei der Suche nach nicht Kulturdenkmalen) auch auf Kulturdenkmale zu stoßen ist eine Genehmigung zwingen erforderlich. "

eine unzulässige Verallgemeinerung und Falschauslegung der Urteilsbegründung.

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(versteckt)Themen Schreiber
#54
20. Dezember 2012, um 10:43:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Klar, der Detekor unterscheidet nicht, aber Du!!

Und das fordern alle europäischen und nationalen Gesetzte, dass "DU" geschult wirst in Grundzügen zu erkenne was ein BD ist und wie weiter zu verfahren ist.

@ insurgent
Brauchst nicht gleich zu schreien. Belehren

Der Fokus liegt doch unstrittig darauf, was ich nach der Wahrnehmung eines Objektes mache.
Beim Laufen in der Gegend etwas finde, oder bei der Anzeige meines technschen Hilfsmittels.

Du stimmts mir also zu, das weder Dein noch mein Detektor eine Unterscheidung des Fundes KD oder nicht, zu treffen in der Lage ist. Wie verhält es sich denn mit Deinem Spaten und dem meinem. Besteht auch dort für Dich Übereinstimmung mit mir ?
 
Kannst Du Dir vorstellen, das es Sondler gibt, die auch willens und in der Lage sind mit der notwendigen Sorgfalt und Umsichtigkeit zu handeln?
Ist es auch für Dich denkbar, das der Sondler sich in Ausübung seines Hobbys schon informiert, wie über die rechtliche Situation und die Gesetzesauslegung (  Down ), über die Gegend die er begehen will, über
dessen Geschichte, Recherche über historische Hintergründe, technische Ausrüstung, sich Informationen u.a. aus Foren einholt, sich insbesondere sich mit Fundproblematiken auseinander setzt wie Kriegserblasten und Kulturdenkmälern ?
Glaubst Du wirklich, das jeder aus Deiner Sicht Unqualifizierte in der Gegend rumrennt frei nach dem Motto:

 "  Wir trampeln durchs Gemüse, wir trampeln durch die Saat, wir alle sind verblödet und für uns zahlt der Staat".

Sicherlich willst Du nicht ( was ich hoffe)  pauschal allen unterstellen zu blöd zu sein. Beim Entdecken, also dem Wahrnehmen des Objekts oder seiner Umgebung mutwillig einen Schaden/ Gefährdung des Objektes/ der Umgebung, bzw. das notwendige Unterlassen weiterer Grabeaktivität oder Bergungsversuchen ?
Oder gibt es dazu nur einen erlauchten Kreis als Garant der Unanfechtbarkeit des Handelns ?

Mir sind Leute näher, die es drauf haben, als Stümper mit einer Prüfung oder einem Schein. Egal ob es sich dabei um Jäger, Angler, Autofahrer, Sondler oder sonstige " Geprüfte" handelt. Und Dir ??

In diesem Sinne grüßt Dich  Winken

der Mike




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#55
20. Dezember 2012, um 10:50:22 Uhr

 Smiley

@davidjonas2

Alles gesagt.  Super  Super  Super




Ich denke also bin ich.

Dann denkt doch mal darüber nach ( insurgent und andere gleichgesinnte) und sucht nicht immer Ausflüchte.


Lanzelot

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, um 10:53:13 Uhr von (versteckt) »

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#56
20. Dezember 2012, um 12:39:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
der beklagte hat hier ja grade den bedingten vorsatz selber zugegeben.


Sitzt er Deinem empfinden nach auf der Anklagebank?
Wenn er sich gegen einen ablehnenden Bescheid juristisch wehrt ist er der Kläger und nicht der Beklagte!
Obige Formulierung hat für mich einen etwas bitteren Beigeschmack da man hier als Kläger ja schnell zum "Beklagten" wird!


« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, um 12:42:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#57
20. Dezember 2012, um 13:01:21 Uhr

natürlich hast du recht. der sondengänger hat gegen den owigbescheid geklagt. doch hat er im verfahren bezüglich der beweislast die gleiche position wie ein angeklagter. es muss ihm nachgewiesen werden. hätte also lauten müssen: der kläger hat ja grade seinen bedingten vorsatz zugegeben.
ändert im kern aber nichts. unter anderen umständen (sondler zieht einfach los) wäre das urteil nie so gefällt worden! begründung s.o.

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#58
20. Dezember 2012, um 14:30:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Durch die lineraren Projekte der letzten Jahre (z.B. Piplinebau, Straßenbau) weis man das nur gut 20% bekannt sind. Von daher kann überall noch ein unbekanntes BD sein.

Moin,

das ist völlig richtig, nur 20 % aller BD sind tatsächlich bekannt, aber wenn Du die Grabungsberichte richtig auswerten würdest, dann wüsstest Du - oder weißt Du es, willst es uns aber verschweigen um Deine Argumente in einem anderen Licht erscheinen zu lassen - dass es sich bei den 80% unbekannten BD fast ausschließlich um BD aus der Vorbronzezeit handelt, also Fundstellen, die kein SG je mit einem MD entdecken würde und diese somit auch nicht gefährdet, weil diese völlig ohne Metall sind.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#59
20. Dezember 2012, um 15:16:24 Uhr

ein Glück das ich nicht aus SH komme, scheint ja das Sondengängerfeindlichste Land zu sein.
Ein Jahr warten um eventuell einen Lehrgang machen zu dürfen mit der ich dann vielleicht eine Genehmigung bekomme? Idiot Die ist für ausgewiesene Stellen und ich muss alle Funde mit nem lächeln abgeben, tolle zusammenarbeit!

In Sachsen wurde eindeutig Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
geurteilt
das man für die suche nach Militaria keine Genehmigung braucht, in SH wird man dafür verurteilt Irre


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