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 Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein

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Avatar  Ich Dummerchen..... NFG Schleswig- Holstein  (Gelesen 11813 mal) 0
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#60
20. Dezember 2012, um 19:52:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
ein Glück das ich nicht aus SH komme, scheint ja das Sondengängerfeindlichste Land zu sein.
Ein Jahr warten um eventuell einen Lehrgang machen zu dürfen mit der ich dann vielleicht eine Genehmigung bekomme? Idiot Die ist für ausgewiesene Stellen und ich muss alle Funde mit nem lächeln abgeben, tolle zusammenarbeit!

In Sachsen wurde eindeutig Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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geurteilt
das man für die suche nach Militaria keine Genehmigung braucht, in SH wird man dafür verurteilt Irre



Also alle die mit dem Amt zusammenarbeiten (inzwischen weit über 100) finden die Zusammenarbeit super.

Die Flächen sucht man sich selber aus. Meine größte Fläche hat 7 km x 30 km meine kleinste 1 km x 5 km.

Und das mit dem WK II steht im Gesetzt, ist also von den Politikern so gewollt.

Das mit dem Warten ist wirklich nicht so doll, ist aber auch erst die letzten Jahre so und daran wird gearbeitet.

Dafür kostet der Lehrgang und die Genehmigung nichts Cool

Aber wer nicht mitmacht kann das auch nicht beurteilen.

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#61
20. Dezember 2012, um 20:49:54 Uhr

auf jeden, alle die mit Amt zusammenarbeiten findens voll super .....hört man auch manchmal Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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von denen
die außerhalb des amtlichen Geheimforums agieren ......ist auch nix klein geredet oder beschönigt an der Aussage......warum auch  Lächelnd

durchweg jeder Amti hat voll gleichberechtigt riesige Areale die man seinen Lebtag lang nicht abgesucht bekommen wird und welche zudem auch beste Aussichten auf interessante Funde bieten welche man dann bis auf den Vollschrott dem Amt überlassen darf ......es sei denn es ist Wald oder Gebiet das ordentlich geschichtsträchtig ist ......Funde da sind aber eh so kacka das man gar nich haben will  !

und stimmt, Politik will das DENKMÄLER geschützt werden, selbst dann wenn sie zeitlich nur bis in WKII-Zeit zurückreichen - ältere Areale der Mülldeponien werden deshalb in SH auch demnächst unter Schutz gestellt  Belehren



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(versteckt)Themen Schreiber
#62
20. Dezember 2012, um 20:50:57 Uhr

Also schnell sind sie ja ............
Heute in der Post.

" Bezugnehmend auf auf Ihren Antrag vom 18.12.2012 ..............Suche mit einem Metalldetektor an
ausgewiesene Badestrände an Nord- und Ostsee ..............................befristet bis zum 31.12.2014 und kann auf Antrag verlängert werden..............

Obere Denkmalbehörde

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#63
20. Dezember 2012, um 21:03:08 Uhr

Ne Genehmigung für den Strand  Idiot
Typisch deutsche Bürokratie  Brutal

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#64
20. Dezember 2012, um 21:37:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Geronimo
Ne Genehmigung für den Strand  Idiot
Typisch deutsche Bürokratie  Brutal

Ja das stimmt.

Hintergrund ist aber wieder die Politik, die im Denkmalschutzgesetzt die Küsten extra mit einbezogen hat (das Wattenmeer ist zig fach geschützt und Sondeln ist Strafbar dort) ohne Unterschied.

Aber wie man sieht macht das Amt daraus keinen Zirkus sondern vergibt die Genehmigungen für die Badezonen ohne Probleme.



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#65
20. Dezember 2012, um 21:38:38 Uhr

Kann man denn den Kurs nicht in einem anderen Bundesland besuchen?

Dominic

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#66
20. Dezember 2012, um 21:44:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von davidjonas2
...
Mir sind Leute näher, die es drauf haben, als Stümper mit einer Prüfung oder einem Schein. Egal ob es sich dabei um Jäger, Angler, Autofahrer, Sondler oder sonstige " Geprüfte" handelt. Und Dir ??

In diesem Sinne grüßt Dich  Winken

der Mike


Da gebe ich Dir völlig Recht, aber wie soll eine Behörde das Unterscheiden ohne die Leute einzeln auf "Herz und Nieren" zu prüfen.
Da ist es einfach einfacher einen Lehrgang für alle zu machen und sie kommen dem Gesetzt nach, was sie als Behörde müssen.

Übrigens, den Lehrgang müssen auch studierte Archäologen machen, wenn sie außerhalb ihrer Amtstätigkeit mit dem Detektor forschen wollen. Da werden alle gleich behandelt Cool

Hinzugefügt 20. Dezember 2012, um 21:49:19 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Kann man denn den Kurs nicht in einem anderen Bundesland besuchen?

Dominic

Die länderübergreifende Anerkennung ist im "werden"

Niedersachsen erkennt die Ausbildung von SH und MVP an. MVP aber die anderen nicht, da es sagt, es gibt zu viele ländertypische Abweichungen in den Leitfunden.

Aber eigentlich müßte man mal nachfragen. In Niedersachsen laufen gerade Lehrgänge nach dem "Schleswiger Modell"

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, um 21:49:19 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#67
20. Dezember 2012, um 22:15:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ja das stimmt.

Hintergrund ist aber wieder die Politik, die im Denkmalschutzgesetzt die Küsten extra mit einbezogen hat (das Wattenmeer ist zig fach geschützt und Sondeln ist Strafbar dort) ohne Unterschied.

Aber wie man sieht macht das Amt daraus keinen Zirkus sondern vergibt die Genehmigungen für die Badezonen ohne Probleme.


.

 Anbeten Anbeten wie gnädig das Amt ist .....

Ich finde es schon ein Witz ! Ich soll im Wald nicht Graben da ich etwas abputzt mach , die Waldarbeiter wüten mit schweren Gerät durch den selbigen wo man die Spuren noch Jahre später sieht !

Die Traktoren  die durchs Watt fahren tun selbiges.....

Aber ich Brauch ne Genehmigung wenn ich löchlein Graben  Idiot

Die Museen sind voll mit schätzen die aus Raubgrabungen  stammen und uns werden Vorträge gehalten  und Auflagen gemacht........Amen



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#68
20. Dezember 2012, um 22:21:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von davidjonas2
" Bezugnehmend auf auf Ihren Antrag vom 18.12.2012 ..............Suche mit einem Metalldetektor an
ausgewiesene Badestrände an Nord- und Ostsee ..............................befristet bis zum 31.12.2014 und kann auf Antrag verlängert werden..............

Obere Denkmalbehörde

Wie lautet der Volltext denn? Suche mit MD nach BDs an Stränden? Die Denkmalbehörde kann ja nur Genehmigungen FÜR die Suche nach Denkmälern verteilen.
Eine Denkmalbehörde kann nicht das generelle Suchen an Stränden erlauben oder nicht.

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(versteckt)Themen Schreiber
#69
20. Dezember 2012, um 22:35:14 Uhr

@ Ernte AG
Sehr geehrter Herr ....!
Bezugnehmend auf Ihren Antrag vom......... erteile ich Ihnen die Genehmigung zur Suche mit einem Metalldetektor an ausgewiesenen Badestränden der Nord- und Ostsee und Binnenseen Schleswig Holsteins ( mit Ausnahme Stadtgebiet Lübeck) unbeschadet der Rechte Dritter auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale ( § 18 DSchG) i.d.F.v. 12.01.2012
( GVOBI.Schl-H. 2012: Ausgabe 26.01.2012, S 83ff)

Desweiteren  noch ein Hinweis auf die Meldepflicht für archäologische Funde sowie eine Ausführung über die Möglichkeit von Munitionsfunden und eine Verhaltensregel ( §3 KampfmV SH 2010)

Gruß  Mike

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#70
20. Dezember 2012, um 22:52:41 Uhr

Danke  Smiley
Also die haben dir somit erlaubt, deinen Metalldetektor zu benutzen. WOFÜR genau haben Sie nicht gesagt, allerdings erstreckt sich deren Spielraum eben auf das WONACH und nicht auf das generelle Benutzen eines Metalldetektors.

Ab sofort könnt ihr eure Anträge zur Benutzung eines Metalldetektors auch bei mir stellen - ach machen wir es nicht so spannend:

Hiermit erteile ich euch allen die Erlaubnis, euren Metalldetektor zu benutzen Grinsend


An und für sich hätte ich auf Augenhöhe mal geschnuppert, wie das Amt so auf Zusammenarbeit reagiert. Mit so einer unfassbar dreisten Behörde würde ich aber allein wegen meines Rückgrades niemals auch nur eine Anfrage stellen. In SH lasse ich mir einfach die Liste der GSG und Denkmäler geben (was sie machen muss - kein Ermessensspielraum) und dann würde das Amt nie wieder was von mir hören und ich sondel auf der restlichen Fläche, die 99% der Landesfläche ausmachen würde.
Da könnt ihr das Amt auch gleich fragen, ob ihr Luft in eure Autoreifen lassen dürft, oder ob ihr zum Mittag eine Pizza essen dürftet. Haben die nicht zu entscheiden und sollen auch nicht.

Das einzige was die Behörde machen dürfte wäre, dir eine Genehmigung zur Suche nach Kulturdenkmälern an Stränden zu geben. Ich sehe auch gerade, dass die den §18 in Klammern setzen "Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist."
Also vielleicht meinte die Behörde das doch so, dass du nach KDs suchen darfst, will es aber nicht explizit ausformulieren, sondern begnügt sich mit einer Paragraphennummer Zwinkernd

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, um 22:55:57 Uhr von (versteckt) »

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#71
20. Dezember 2012, um 23:19:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG

Also vielleicht meinte die Behörde das doch so, dass du nach KDs suchen darfst

und wie sie das meint ! fragst doch nur dann beim Denkmalamt an wenn du was machen willst was in deren Zuständigkeitsbereich fällt und von daher ists auch berechtigt Qualifikationsnachweis (Zertifizierung) als Bestätigung das Schutz von gesuchten/erforschten Denkmal gewährleistet ist, zu fordern .

dreist ist an deren Verhalten viel eher, das sie allen Leuten die Bodeneingriffe nach Anwendung von Metalldetektoren tätigen ,unterstellen wollen, damit etwas zu tun was unter deren Zuständigkeitsbereich fällt und desweiteren fast einzig überall dort wo Sondengänger längs geht, Denkmäler zu vermuten .......gleiches Recht für alle ....mit Ausnahme der Sondengänger  Cool

obwohl wer weiß, vielleicht traut sichs Amt demnächst auch den Bauern die Pflüge an die Kette zu legen und kleinen Kindern am Strand ihre Schäufelchen zu entreißen - nur Mut, Amtis, nur Mut  Reiter  irgendein Recht ist bestimmt auf eurer Seite .........nachdem mans etwas zurecht gebogen hat  Zwinkernd



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#72
21. Dezember 2012, um 01:57:25 Uhr

@ Ernte AG

Warum MUSS das Amt einem eine Liste der GSG und der Denkmäler auf Anfrage geben? Hast Du hierzu einen Paragraphen oder eine Verwaltungsvorschrift? Wenn ja,- gilt diese bundesweit?

Gruß Mike

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#73
21. Dezember 2012, um 02:06:17 Uhr

Hey Mike,

GSG werden durch Rechtsverordnungen erlassen und werden automatisch veröffentlicht. Toll ist es, dass NSG direkt in diversen Karten schraffiert werden, wohingegen GSG komischerweise in fast keinen Karten stehen.
Denkmäler, i.d.R. außer bewegliche Denkmäler, werden per DschG "für jedermann öffentlich einsehbar".
Jede Denkmalbehörde sollte für ihren zuständigen Bereich diese Listen führen, ansonsten würde ihr ein ganzes Stück Kompetenz fehlen.

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#74
21. Dezember 2012, um 02:15:25 Uhr

Moin Ernte!

Dann will ich nach den Feiertagen mal die Kompetenz, der für meinen Landkreis zuständigen Behörde prüfen  Grinsend

Danke für die Info!

Gruß Mike

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