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 illegale Sondengänger = Verbrecher

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Avatar  illegale Sondengänger = Verbrecher  (Gelesen 17069 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Oktober 2009, um 06:57:59 Uhr

Illegale Sondengänger = Verbrecher

Umsetzung der Konvention von Malta läuft an

Moin,

die Umsetzung der Konvention von Malta in den einzelnen Bundesländern scheint langsam anzufangen. Den Anfang macht SH im hohen Norden. Dort macht man illegale Sondengänger zu Verbrechern in NW arbeitet man derzeit noch an der Umsetzung.

Dazu eine Erklärung. Im Strafrecht bezeichnet man Straftaten die nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind als Vergehen. Straftaten mit höheren Strafen als 1 Jahr als Verbrechen.

Im Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes für Schleswig-Holstein sind für illegale Sondengänger als Höchststrafe 2 Jahre Gefängnis vorgesehen, ergo werden die illegalen Sondengänger in SH künftig als Verbrechen behandelt.

Hier ist der Entwurf des neu eingefügten § 24 des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes:

§ 24 - Straftaten
(1) Wer
1. ohne die nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 erforderliche Genehmigung vorsätzlich ein Kulturdenkmal
beschädigt oder zerstört oder
2. ohne die nach § 18 Abs.1 erforderliche Genehmigung
a) archäologische Methoden anwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
oder
b) Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
c) Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, ohne dazu nach anderen
Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
d) ein durch Grabung oder taucherische Bergung zu Tage getretenes Kulturdenkmal
ganz oder teilweise in Besitz nimmt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat
nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Wie alle wissen mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam aber stetig. Angefangen haben sie nach der Sicherstellung der Himmelsscheibe in der Schweiz, weswegen ich den Fund auch als Super GAU für die Sondengängerszene bezeichnet habe.

Wir hatten also 9 Jahre Zeit um uns vorzubereiten, einen Verband aufzubauen und in die Politik einzugreifen.
Mehrere Aufrufe zur Gründung eines Sondengängerverbandes in der DSM, aber auch in den verschiedenen Foren blieben ohne Wirkung. Jetzt wird eben über unsere Köpfe hinweg und ohne unser Mitwirken die Konvention umgesetzt.

Viele Grüße

Walter


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#1
07. Oktober 2009, um 18:06:32 Uhr

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#2
08. Oktober 2009, um 13:30:14 Uhr

Aber so was von  Brutal

Gruß willi

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#3
08. Oktober 2009, um 17:30:51 Uhr

Ja, jeder steckt dem kopf in den sand für 9 jahre, und jetzt klagt jeder  Idiot


« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, um 17:33:47 Uhr von (versteckt) »

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#4
08. Oktober 2009, um 18:51:00 Uhr

hmmm... angenommen ich habe ein Gewerbe angemeldet, um Metall mit technischen Geräten zu orten um es dann dementsprechend als Schrott zu verkaufen (selbstverständlich mit Zustimmung des Grundeigentümers und logischerweise auf keinem BD) bekomme ich dann ein Berufsverbot ??   Zwinkernd

„Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Freiheit des Bürgers in einem für die moderne arbeitsteilige Gesellschaft besonders wichtigen Bereich: Er gewährleistet dem Einzelnen das Recht, jede Arbeit, für die er sich geeignet glaubt, als “Beruf„ zu ergreifen, d. h. zur Grundlage seiner Lebensführung zu machen. In dieser Deutung reicht Art. 12 Abs. 1 GG weiter als die – von ihm freilich umfaßte – Gewerbefreiheit. Darüber hinaus unterscheidet er sich jedoch von ihr durch seinen personalen Grundzug: Der “Beruf„ wird in seiner Beziehung zur Persönlichkeit des Menschen im Ganzen verstanden, die sich erst darin voll ausformt und vollendet, daß der Einzelne sich einer Tätigkeit widmet, die für ihn Lebensaufgabe und Lebensgrundlage ist und durch die er zugleich seinen Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringt. Das Grundrecht gewinnt so Bedeutung für alle sozialen Schichten; die Arbeit als “Beruf„ hat für alle gleichen Wert und gleiche Würde.“


Gruß

Randorius

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, um 18:58:26 Uhr von (versteckt) »

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#5
08. Oktober 2009, um 19:08:39 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

bekomme ich dann ein Berufsverbot ??




..
Sicher nicht.
Aber Ärger mit der Steuer. Die können ganz schön Ärger machen wenn sie
hinter der vermeintlichen Einnahmequelle eine sogenannte "Liebhaberei" vermuten.
Das vermuten sie immer dann wenn die Einnahmen zu gering sind.
Dann unterstellen sie eine "konstruierte" Einnahmequelle.

Hatte den Fall mal erlebt bei einer Pferdepension.
Jemand der sich da besser auskennt als ich möge mich bitte berichtigen.
Gruß, Günther


« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, um 19:10:36 Uhr von (versteckt) »

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#6
08. Oktober 2009, um 19:39:21 Uhr

Das stimmt so nicht (es sei denn ich wil meine Sonde, Spritkosten und verschlissene Klamotten absetzten)  Zwinkernd

Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor. Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.

... also ich verkauf meinen fiktiven Schrott ( Eisen und verschiedene Buntmetalle) immer gut, mache also Gewinn .... und was will das Finanzamt dann von mir??   LMAO


Gruß Randorius

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#7
08. Oktober 2009, um 19:46:05 Uhr

Da gibt es doch einen Herrn Namens " Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim.?
Der ist doch Direktor des Archäologischen Landesamtes in Schleswig Holzbein..

Hatte der nicht schon vor 3 oder 4 Jahren einen Feldzug gegen die Sondengänger angekündigt?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Da isser...


« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, um 19:55:11 Uhr von (versteckt) »

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#8
08. Oktober 2009, um 19:56:39 Uhr

 Schockiert Mal abgesehen von den Berufen, die mit dem Sondengehen zusammenhängen,
wie z.B. Detektorhändler, Auftragssucher usw.

Es ist offenbar ein Kommunikationsproblem !

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#9
08. Oktober 2009, um 20:05:51 Uhr

@Matthias49

Ja, den gibt es

"Klugscheißmodus an"

Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim (geb. 10.11.57) hat seit Oktober 1999 eine Professur für Ur- und Frühgeschichte inne. Promotion und Habilitation erfolgten in Marburg, seit 1985 war er Mitarbeiter des Illerup-Projektes am Forhistorisk Museum Moesgaard in Aarhus. Als Gastdozent lehrte er in Krakau, Warschau und Wien. Seit 1999 ist er Direktor des Archäologischen Landesmuseums in Schleswig und Vorstand der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf. Ab dem 01.02.2004 ist Herr von Carnap-Bornheim Direktor des Archäologischen Landesamtes.

C.v.Carnap-Bornheim ist auf die Archäologie Mittel- und Nordeuropas im 1. nachchristlichen Jahrtausend spezialisiert. Dabei gilt sein Interesse sowohl den Moorfunden Südskandinaviens als auch der Elitenkommunikation insbesondere in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt. Ein weiteres Forschungsfeld sind römische Militaria und deren Verbreitung im Barbaricum. Verbunden mit seiner Tätigkeit im Landesmuseum in Schleswig ist eine intensive Forschungstätigkeit in der frühmittelalterlichen Siedlung in Haithabu.

"Klugscheißmodus aus" Zwinkernd

.... tja es gibt Fachleute und Fachidioten, leztere stirbt einfach nicht aus  :Smiley


« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, um 20:13:43 Uhr von (versteckt) »

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#10
08. Oktober 2009, um 20:11:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthias49
Hatte der nicht schon vor 3 oder 4 Jahren einen Feldzug gegen die Sondengänger angekündigt?

Hatte er wohl schon im Vorgriff auf die jetzige Entwicklung in Schleswig Holzbein.


Gruß
Michael

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#11
08. Oktober 2009, um 20:45:27 Uhr

und noch eins...

WIR gehen lediglich einem Hobby nach, mag es manchem noch so befremblich sein, und der größte Teil von uns Sondlern können sehr gut zwischen Recht und Unrecht unterscheiden.  Smiley
Aber wie überall im Leben wird sich einer finden der was dagegen hat, in diesem Fall die weltfremden Fachleute  Zwinkernd 


Gruß

Randorius

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#12
08. Oktober 2009, um 21:52:01 Uhr

Die Diskussion zeigt doch aber dass eine Lobby für Sondengänger dringend notwendig ist! Es gibt ja bereits z.B. DIGS sowie den Verband der Heimatforscher und Sondegänger. Es muss auf jeden Fall versucht werden für die Belange der Sondengänger eine Lobby zu schaffen.

Grüsse,

Christian

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#13
08. Oktober 2009, um 22:53:05 Uhr

 Super  Bin ich ganz Deiner Meinung Christian

Schön wäre es ja auch, wenn da die österreichischen Sondler auch dabei sein könnten,
denn alles Blöde von Deutschland  kommt verzögert auch zu uns.
Wie ich schon sagte, ist es nur Kommunikations-Sache. 

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#14
09. Oktober 2009, um 07:03:12 Uhr

Der Gesetzentwurf an sich stellt doch schon eine Farce dar und dürfte so überhaupt nicht anwendbar sein.


§ 24 - Straftaten
(1) Wer
1. ohne die nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 erforderliche Genehmigung vorsätzlich ein Kulturdenkmal
beschädigt oder zerstört oder
2. ohne die nach § 18 Abs.1 erforderliche Genehmigung

Dieses bedeutet auch das sich jeder Landwirt auf dessen Acker sich ein eingetragenes Bodendenkmal befindet automatisch durch bearbeitung dieses strafbar macht. Idiot  Stellt sich bei mir doch als erstes die Frage: Ist ein Bodendenkmal gleich einem Kulturdenkmal?

Wenn sich das gesetzt allerdings auf alle beweglichen Bodendenkmäler bezieht dürften es in Zukunft die Landwirte schwer haben ihre Flächen zu bearbeiten. Sie müssten dann eigentlich genehmigungen für alle Ackerfächen haben. Da ja laut aussagen der Landesämter überall mit bewegilchen Bodendenkmälern zu rechnen ist.

Die Wissenschaft erweist sich mit solchen gesetzten einen Bärendienst. Der Sondengänger der vielleicht noch das ein oder andere Stück vor der sicheren Zerstörung durch überdüngte Felder und modernen Landmaschinen hätte retten können, wird lieber zum Straftäter abgestemmpelt anstatt ihn als wichtigen ehrenamtlichen Mitarbeiter zu sehen und einzusetzen. Die Kosten für die Genehmigungen müssten, wenn dem Staat wirklich was an seinen Kulturgüter liegt auch von ihm getragen werden.

Gruß,
Martin


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