| | Geschrieben von Zitat von insurgent
Wir haben in SH (außer Lübeck ), und um den Gesetzesentwurf geht es ja, eine fantastische Zusammenarbeit.
Nur wer weiter illegal suchen will, den soll es treffen.
|
| | |
Moin Insugent,
nur wer illegal sucht den soll es treffen - schon - nur wer garantiert Euch das, wenn es gesetzlich nicht festgelegt ist. Was ist denn mit Lübeck? Werden dort rechtstaatliche Grundsätze nicht beachtet z. B. der Art. 3 GG? Werden dort etwa keine NFG ausgestellt?
So, aber was ich meine weißt Du ganz genau, weil ich das schon in zig Foren u. a. auch bei DIGS geschrieben habe.
Wir haben in Hessen auch feine Gesetze und auch in Hessen gelten alle Bundesgesetze nur das ficht die Landesarchäologie nicht. Alle haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt - nur sie beachten es nicht.
Sie wollten illegal das Publikationsrecht für sich beanspruchen, weil 1998 dazu ein Beschluss bei der Kommission der Alndesarchäologen gefallen ist.
Im Jahre 2000 wollte dann das LDA im Saarland das Publikationsrecht für sich beanspruchen, der NFG-Inhaber hat dagegen geklagt und vor dem OVG Saarbrücke Recht bekommen. Das Urteil interessiert aber nicht in Hessen, obwohl ein OVG-Urteil und sie haben es 2008 versucht auch in Hessen durchzusetzen. Wir sind per Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerium dagegen vorgegangen.
Art 3 GG gilt auch in Hessen, da Art 3 der Hessischen Verfassung textidentisch mit dem GG ist. Wird vom LfDH nicht beachtet. Man gewährt und verwährt nach Gutdünken und Nase NFG, Suchbereiche, Nachforschungsumfänge - weit und breit ist keine Gleichbehandlung in Sicht - trotz Gesetz.
§ 984 GBG gilt vollumfänglich in Hessen. Da steht deutlich zu lesen - entdecken - nicht finden oder bergen. Wer etwas entdeckt ist der Entdecker. Er muss es nicht ausgraben, er muss die Entdeckung nur melden oder öffentlich machen (Urheberschutzgesetz - gilt auch in Hessen)
Michael hat etwas entdeckt und ist somit gem. § 984 BGB der Entdecker - hat es gemeldet und öffentlich gemacht. Trotzdem und trotz Gesetz wird ihm die Entdeckung vom Land streitig gemacht - trotz Gesetz und trotz entsprechenden OVG-Urteilen des OVG Düsseldorf und des OVG München.
Reschama weiß dies sehr genau, denn seine Entdeckerrechte wurden ihm durch Frau Vettermann streitig gemacht. Er hat den Streit gewonnen, weil die Gestzeslage glasklar ist.
Alle Denkmalschutzgesetze in Deutschland sind einseitig auf die Interessen der Archäologen abgestellt. Michael hatte bis zu seiner Entdeckung auch ein sehr gutes Verhältnis zu den Archäologen - er ist sogar per Du mit der zuständigen Archäologin - nur das hilft ihm jetzt auch nicht - er braucht jetzt eine anwaltliche Vertretung.
Es ist also Schnuppe, ob Ihr in SH zur Zeit ein gutes Verhältnis zur Archäologie habt und ihr vor den Verhältnissen in Lübeck einfach die Augen verschließt. Im ganzen Entwurd des neuen DSchG steht kein einziges Wort über Eure Rechte.
Viele Grüße
Walter