Hallo Walter,
meiner Meinung nach sollten wir auf dem Teppich bleiben.
Da bin ich anderer Ansicht. Jeder Hundehalter und jeder Angler z.B. kommt mit den genannten Gersetzen und Gesetzbüchern ebenso schnell in Kontakt.
Um Angeln zu dürfen muss in D ein 30-stündiger Kurs absolviert werden, in dem auch juristische Sachverhalte von mehr oder weniger fachkundigen Kursleitern vermittelt werden, die sich auf durch die qualifiziertes Unterrichtsmaterial stützen. Die habens gut

Wenn man sich all die dicken Gestzbücher anschaut, dann muss man sich eh wundern wie es passieren kann, daß ein Großteil der Bevölkerung unbescholten durchs Leben geht. Immerhin steht jedem Einzelnen ja ein Sammelsurium an Vergehen und Verbrechen täglich offen.
Jeden Tag hantieren wir beispielsweise mit üblen Mordwerkzeugen (Küchenmesser, Motorsägen, Äxte) und werden dennoch nie zu mördern.
Wenn man sich die Sache mal nüchtern beschaut, dann ist ein Kochmesser ein sehr viel problematischeres Werkzeug, als ein Metallsuchgerät.
Den Leuten jetzt hier einreden zu wollen sie ständen bereits mit einem Fuß im Gefängnis wenn sie ein Kochmesser besitzen, empfinde ich als übertrieben.
Bei jedem Gassi-gehen mit dem Wau-Wau, bei jeder Wanderung und bei jedem Waldspaziergang muss man wissen, daß man in Naturschutzgebieten auf den (befestigten) Wegen zu bleiben hat. Bis auf diese allgemein bekannte Einschränkung spielt das Naturgesetz für Sondler keine Rolle.
Vor allem die Landeswaldgesetze.
und auch öffentliches Recht sind sicherlich Berührungspunkte.
Da muss man aber schon dolle treiben...
Der von Dir an den Haaren herbeigezogene "Hausfriedensbruch" ist z.B. im StGB verankert. Dieser kann sich aber nur auf befriedetes Besitztum beziehen, was bei gängigem "Wald" regelmäßig NICHT der Fall ist.
Wer von den hier mitlesenden dringt in durch Zäune oder Mauern befriedete Grundstücke ein, um dort zu sondeln??? Niemand- deshalb an den Haaren herbeigezogen.
Wenn Du einfach nur Sachbeschädigung genannt hättest, dann hätte man drüber nachdenken können. Wie man aber mitten im Wald als Sondler eine "gemeinschädliche Sachbeschädigung" begehen kann als Sondler, das musst Du mir bitte erläutern. "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" klingt zwar sehr schön und kompetent- ist aber völlig abwegig und fehl am Platze.
Jetzt tust Du so, als ob man durch eiune NFG davor gefeit sei Gesetze zu brechen.
Ohne jetzt auf den Begriff "Nachforschung" einzugehen: Bitte nenne belastbare* Quellen für diese Behauptung!
Pfeifadeggel
*Edit: "belastbare" hinzugefügt