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 Irgendeiner muss sich immer aufspielen !

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Avatar  Irgendeiner muss sich immer aufspielen !  (Gelesen 2359 mal) 0
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#15
27. Juli 2013, um 11:37:49 Uhr

oh, bei allen Genehmigungen, die Du hast, würde ich jetzt jeden Tag dahin gehen.   Grinsend  Grinsend

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(versteckt)
#16
27. Juli 2013, um 11:40:38 Uhr

Moin moin
Hat der Waldschrat denn deine Personalien aufgenommen?
Oder hat der gute,das im eifer seiner geballten Manneskraft Ausrasten Ausrasten Ausrasten
Total vergessen?
Wenn er es vergessen hat, hast du bereits eh Gewonnen!
Was meinste was der sich ärgert
Prost

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(versteckt)
#17
27. Juli 2013, um 12:33:06 Uhr

Deine Personalien darf eh nur die Polizei aufnehmen. Und das auch nur in Ausnahmefällen...

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#18
27. Juli 2013, um 12:51:41 Uhr

einfach gut sein lassen solche typen gibt es überall

mfg.zenzi

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#19
27. Juli 2013, um 15:20:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Deine Personalien darf eh nur die Polizei aufnehmen. Und das auch nur in Ausnahmefällen...
die polizei darf immer und überall und von jedem die personalien aufnehmen , zwecks identiditäts veststellung . durchsuchen und solche handlungen bedürfen bestimmte gründe , aber einfach nach personalien fragen und feststelln , dürfen die immer . !!

Hinzugefügt 27. Juli 2013, um 15:23:24 Uhr:

ach ich mein jäger und förster haben in ihren bereichen besondere rechte soweit ich weis zwecks festhalten und personalien . da war auf jeden fall was . googelt mal nach-- rechten von jägern --- im netz .

« Letzte Änderung: 27. Juli 2013, um 15:23:24 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
28. Juli 2013, um 09:43:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von sascha
ach ich mein jäger und förster haben in ihren bereichen besondere rechte soweit ich weis zwecks festhalten und personalien . da war auf jeden fall was . googelt mal nach-- rechten von jägern --- im netz .

Mhm.... beim Förster würde ich sagen "ja" - der ist ja Beamter und im Wald auch Weisungsberechtigt.
Beim Jäger oder Jagdpächter......

Hab jetzt mal gegoogelt - das ist jetzt zwar auf Hundführer ausgelegt - aber ob man nen Hund oder nen Detektor "schwenkt"....

Das Grundlegende ist das gleiche. Ich werd den Schriebs ausdrucken und ins Auto legen - dann haben uneinsichtige Menschen was zu lesen und man kann ihr Aufbrausen gleich im Keim ersticken!


Mit der Jagdpacht ist kein Besitz- und Nutzungsanspruch auf die im Jagdrevier
liegenden Grundstücke verbunden (§11Bundesjagdgesetz).
Der Jagdpachtvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Pachtvertrag im Sinne des § 581BGB. Damit ist die Jagdpacht keine Grundstückspacht, sondern die Pacht des
Rechts, die Jagd auszuüben.
Der Jagdpächter ist berechtigt, die im Jagdrevier liegenden Grundstücke zu
betreten und hat kein Mitbestimmungsrecht darüber, wer die Flächen, die im
Revier liegen, sonst noch betreten darf. Es sei denn, er ist gleichzeitig
Eigentümer dieser Flächen. Eigentümer von Flächen und damit in der Regel die
Landwirte haben das alleinige Recht, das Betreten von Grundstücken zu erlauben.
Jagdrevierpächter genießen keinen Besitzschutz (§ 859 ff BGB) und haben
nicht das Recht Hundeführer, Wanderer, Spaziergänger u.ä. vom Gelände zu vertreiben oder diese am Betreten des Reviers zu hindern. Das gilt auch für den Fall, dass durch die Anwesenheit die Jagd selbst gestört oder gar die Jagdausübung ganz verhindert wird.


Feld, Wald und Wiesen gehören stets zum Jagdbezirk. Der Jagdaufseher hat
dort die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten, soweit es um den Jagdschutz geht § 25 Absatz 2 BJG.
Oberster Grundsatz ist aber auch im Jagdrevier, das alles erlaubt ist, was nicht
gegen ein besonderes Verbot verstößt.
Ein Verbot wiederum muss auf einem Gesetz beruhen. Das Bundesjagdgesetz sagt lediglich, dass der Jagdschutz u.a. den Schutz der Wildbahn vor wilderen Hunden umfasst § 23.
Diese verbieten im Wesentlichen übereinstimmend, Hunde im Jagdrevier
unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Sie müssen entweder angeleint sein oder auf Abruf sofort und in jedem Falle zum Hundeführer zurückkehren. Stets müssen sie in Ruf und Sichtweite bleiben. Wenn sich der Hundeführer daran hält, kann der Jagdaufseher ihm und seinem Hund das Verweilen im Revier nicht verwehren. Der Jagdaufseher hat keinen Anspruch darauf, dass das Wild in einem bestimmten abgegrenzten Bereich nicht vergrämt wird.




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(versteckt)
#21
28. Juli 2013, um 10:14:50 Uhr

Guten Morgen,

ich bin selbst Jäger, aber ich fühle mich nichts als Hilfssherriff.
Manche Kollegen meinen tatsächlich, mit der Jagd hätten sie
das exclusive Betretungsrecht der Flächen gepachetet. Schade.
Hier gibt es Fälle, wo "Kollegen" in einem cholerischen Anfall eine Mutter mit Kind aus dem
Wald verjagt haben. Und während ich in Ruhe jagen kann, haben diese Kollegen Probleme, daß
jemand ihre Hochsitze als Toilette mißbraucht.... Komisch. Vielleicht gibt es einen Zusammenhang, aber genau weiß man es nicht....

Vielleicht liegt es daran, daß ich jeden, ob Reiter, Jogger oder Motocross-Fahrer erst mal freundlich begrüße....

Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.

Klar haben Jäger auch Rechte. In dem vorliegenden Fall wurde ja auf die Störung des Wildes hingewiesen.
Das regelt das Bundes- und Landesjagdgesetz und das Landeswaldgesetz, sowie das Naturschutzgesetz, was zu welchen Zeiten konkret verboten ist. Auch ohne Schilder. Er hätte auch eine Strörung der Jagd draus machen können.
Aber ich bin der Meinung, man hat mehr davon, wenn man mit den Leuten so redet, wie man es selbst erwartet. Mit Respekt und Vernunft. Ich will auch nicht als Bambimörder oder "Komplexer" beschimpft werden.
Die Jagd an sich ist notwendig und reguliert den Bestand der Wildtiere.
Wenn es keine Jagd und Jäger gäbe würden bestimmte Lebensmittel exorbitant teuer, weil die z.B. durch Wildschweine
verursachte Schäden zu einem Preisanstieg bei Getreide führen würde usw.....

Aber diese Hilfssherrifs gab und gibt es schon immer und die werden auch nicht aussterben.
Als kleiner Trost stelle ich dieses YouTube Video ein, wo das schön durch den Kakao gezogen wird Zwinkernd
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Jäger vs Hundehalter im Wald


Gruß,

DEUS-Versteher

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
28. Juli 2013, um 10:48:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von DEUS-Versteher
Das regelt das Bundes- und Landesjagdgesetz und das Landeswaldgesetz, sowie das Naturschutzgesetz, was zu welchen Zeiten konkret verboten ist.

Was doch aber nicht das "spazieren gehen", das sondeln ausserhalb des Waldes auf Wegen (auch wenn da nach seiner Ansicht keine waren" oder das einfache "vorbeifahren" regelt.
Das BJG beinhaltet doch nur Verbote oder Zeiten für Jäger. Also nichts für den Ottonormalverbraucher.
Naturschutzgesetz - ok - Naturschutzgebiete sind ja für uns eh tabu.
Landeswaldgesetz - auch wenn wir net im Wald sondeln dürfen - ich hab das auch mal überflogen, und eigentlich nichts gefunden, was man mit gesundem Menschenverstand nicht auch so gewusst hätte. Wie z.Bsp. Betreten von Schonungen usw.


Ich ärgere mich nur ein wenig, wenn die Leute fanatisch ihren Standpunkt verteidigen, obwohl sie wissen, das sie auf dünnem Eis stehen.
Wenn ich mich irgenwie falsch verhalten hätte, hätte ich selbst ein Einsehen gehabt. Wenn ich bewusst Scheisse gemacht habe, stehe ich dazu!
Fakt ist doch aber, das ich sicher net der Einzige war, der diesem uneinsichtigen Menschen vor die Füße gelaufen ist.
Und Fakt ist auch, das ich ihm wieder begegnen werde - und dann werde ich mich mit ihm geistig duellieren - auch wenn er in dieser Hinsicht unbewaffnet ist/war.

Geschrieben von Zitat von DEUS-Versteher
Er hätte auch eine Strörung der Jagd draus machen können.

..da werden bei uns die Zufahrtwege mit Flatterband und speziellen Schildern gesperrt und verstellt.
Und mal ehrlich: Störung der Jagd?Huch
Bei uns laufen kreuz und quer ausgeschilderte Wanderwege durch die Wälder. Man will und kann doch nicht irgendwelchen Wandergruppen an die Karre pinkeln, weil die wandern, obwohl unwissentlich dort gerade gejagt wird?

Geschrieben von Zitat von DEUS-Versteher
Vielleicht liegt es daran, daß ich jeden, ob Reiter, Jogger oder Motocross-Fahrer erst mal freundlich begrüße....Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.

Yep - genauso verfahre ich auch.
Ein kurzer Hinweis auf seine jungen (ich glaube es waren) Mufflons, mit der Bitte in nächster Zeit doch das Gebiet zu meiden, und gut wäre es gewesen.
Ich wäre der Letzte, der da "nein" gesagt hätte.


Aber was solls -> ich denke mal, das er beim nächsten Zusammentreffen etwas ruhiger ist, weil er sich vorher informiert hat.

Ich lass mich mal überraschen.
Geschrieben von Zitat von DEUS-Versteher
ich bin selbst Jäger, aber ich fühle mich nichts als Hilfssherriff.

Wenn ich den Typen verscheucht habe ist hier ein Posten frei! Interesse? Zwinkernd

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(versteckt)
#23
28. Juli 2013, um 10:59:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von DEUS-Versteher
Guten Morgen,

ich bin selbst Jäger, aber ich fühle mich nichts als Hilfssherriff.
Manche Kollegen meinen tatsächlich, mit der Jagd hätten sie
das exclusive Betretungsrecht der Flächen gepachetet. Schade.
Hier gibt es Fälle, wo "Kollegen" in einem cholerischen Anfall eine Mutter mit Kind aus dem
Wald verjagt haben. Und während ich in Ruhe jagen kann, haben diese Kollegen Probleme, daß
jemand ihre Hochsitze als Toilette mißbraucht.... Komisch. Vielleicht gibt es einen Zusammenhang, aber genau weiß man es nicht....

Vielleicht liegt es daran, daß ich jeden, ob Reiter, Jogger oder Motocross-Fahrer erst mal freundlich begrüße....

Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.

Klar haben Jäger auch Rechte. In dem vorliegenden Fall wurde ja auf die Störung des Wildes hingewiesen.
Das regelt das Bundes- und Landesjagdgesetz und das Landeswaldgesetz, sowie das Naturschutzgesetz, was zu welchen Zeiten konkret verboten ist. Auch ohne Schilder. Er hätte auch eine Strörung der Jagd draus machen können.
Aber ich bin der Meinung, man hat mehr davon, wenn man mit den Leuten so redet, wie man es selbst erwartet. Mit Respekt und Vernunft. Ich will auch nicht als Bambimörder oder "Komplexer" beschimpft werden.
Die Jagd an sich ist notwendig und reguliert den Bestand der Wildtiere.
Wenn es keine Jagd und Jäger gäbe würden bestimmte Lebensmittel exorbitant teuer, weil die z.B. durch Wildschweine
verursachte Schäden zu einem Preisanstieg bei Getreide führen würde usw.....

Aber diese Hilfssherrifs gab und gibt es schon immer und die werden auch nicht aussterben.
Als kleiner Trost stelle ich dieses YouTube Video ein, wo das schön durch den Kakao gezogen wird Zwinkernd
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Jäger vs Hundehalter im Wald


Gruß,

DEUS-Versteher
Dich würde ich gerne mal im Wald treffen, wenn es blos mehr von Dir geben würde
 Zwinkernd

Fakt ist leider das halt die meisten deiner Jagdkollegen ihren " sogenannten ich bin hier der Jagdrevierleiter " raushängen lassen u. dich vom ersten Satz an gleich schroff anmaulen & wahrscheinlich als doof hinstellen. Hier würde ich dem lieben Grünrock am liebsten gleich meinen Spaten drüber ziehen
 Zwinkernd


Mfg
Coindancer
 Winken

Offline
(versteckt)
#24
28. Juli 2013, um 12:59:53 Uhr

Ja, Ja jeder der schon etwas länger sondelt hat solch Erlebnis schon gehabt, egal ob Jäger ,Förster oder Privatpersonen die dir echt die Laune verderben können mit Aussagen die unnötig, falsch  und unangebracht sind ,Hauptsache sie können herum pöbeln. Hatte gestern Abend ein ähnliches Erlebnis. Nun am besten wird sein sich ein anderes Platzerl zu suchen um Unnötig Nerven und Spaß am Hobby zu vergeuden .Ich  persönlich hab sowas schon öfter erlebt und meinen Kramm zusammen gepackt und nachhause gefahrn, da ich sehr  schnell auf 100 bin und nicht garnantiere was passieren könnt, wechsle ich lieber die Stelle was zum absuchen gedacht war.
Solche Storys werden wir noch öfter hören ,da der Ruf von unseren Hobby leider nicht immer der beste ist , eigentlich sehr schade. Denn immerhin leisten wir Ehrenamtlich Arbeit und ab und zu gibt's auch tolle Schlagzeilen über Funde die lang vergessen sind oder überhaupt nicht bekannt waren.

Last euch nicht unter kriegen
lg schwingi

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#25
28. Juli 2013, um 13:18:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von schwingi
Denn immerhin leisten wir Ehrenamtlich Arbeit ...
Oha!
Auch wenn dieses Argument gerne genommen wird
aber zwischen "Ehrenamt" und "rein privat" ist doch ein kleiner Unterschied
und die wenigsten Sondler sind nun mal "ehrenamtlich" unterwegs
sondern verfolgen rein ihre eigene privaten Interessen.
Trifft in dem Fall wohl auf den TE nicht zu aber die "Privaten" sind nun mal in der Überzahl
und wenn der Jagdhansel schon an "Private" geraten ist,
hat er für "Ehrenamtliche" auch nicht mehr viel übrig.
Die sind dann letztendlich die Leidtragenden!

« Letzte Änderung: 28. Juli 2013, um 13:27:33 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#26
28. Juli 2013, um 14:24:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Flexi
Was doch aber nicht das "spazieren gehen", das sondeln ausserhalb des Waldes auf Wegen (auch wenn da nach seiner Ansicht keine waren" oder das einfache "vorbeifahren" regelt.
Das BJG beinhaltet doch nur Verbote oder Zeiten für Jäger. Also nichts für den Ottonormalverbraucher.
Naturschutzgesetz - ok - Naturschutzgebiete sind ja für uns eh tabu.
Landeswaldgesetz - auch wenn wir net im Wald sondeln dürfen - ich hab das auch mal überflogen, und eigentlich nichts gefunden, was man mit gesundem Menschenverstand nicht auch so gewusst hätte. Wie z.Bsp. Betreten von Schonungen usw.

Es kommt immer darauf an, wie etwas interpretiert wird, denn vor Gericht und auf Hoher See.....

So definiert §1 Abs. 4 des Bundesjagdgesetz was Jagd eigentlich ist:
 
Code:
4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Wenn man also in Deinem Fall sähe, daß dort, wo Du hergekommen bist ein Reh geflüchtet ist, wäre das schon aufsuchen von Wild. Dieses Recht obligt allein dem Jagdausübungsberechtigten.

Und dann gibt es natürlich noch den §19A auf den sich Dein Kontrahent vermutlich berufen hat:
 
Code:
[size=3][font=monospace]§ 19a[/font][/size]
[size=3][font=monospace]Beunruhigen von Wild[/font][/size]
[size=2][font=monospace]Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen[/font][/size]
[size=2][font=monospace]Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu[/font][/size]
[size=2][font=monospace]stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.[/font][/size]


Das Detektieren mit der Sonde kann als "ähnliche Handlung" gewertet werden. Muss nicht, kann.
Das sind die Paragrafen, die auch den Nichtjäger betreffen, denn das Gesetz gilt für ALLE und nicht nur für Jäger.

Und dann gibt es noch den §25, der die Rechte des Jägers regelt:

Code:
[size=3][font=monospace]§ 25[/font][/size]
[size=3][font=monospace]Jagdschutzberechtigte[/font][/size]
[size=2][font=monospace](1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem[/font][/size]
[size=2][font=monospace]Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde[/font][/size]
[size=2][font=monospace]bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet[/font][/size]
[size=2][font=monospace]sein.[/font][/size]
[size=2][font=monospace](2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes[/font][/size]
[size=2][font=monospace]die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie[/font][/size]
[size=2][font=monospace]Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen[/font][/size]
[size=2][font=monospace]durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.[/font][/size]

In den Landesjagd und -waldgesetzen gibt es ähnlich Passagen und genau so im Naturschutzgesetz.

Bitte nicht den Fehler machen es zu allgemein zu sehen. Das Naturschutzgesetz regelt z.B. auch ganz allgemeine Dinge....

Das nur als Hinweis, völlig Wertfrei von mir zur Information vorgetragen.

Natürlich ist es äßerst fragwürdig, jemanden, der sich auf dem Weg bewegt hat anzupflaumen, aber hey...
Es gibt überall schwarze Schafe.
Und der Durchschnittliche Bürger wüsste, mit was sich ein Jäger in seiner Freizeit rumärgern muss, dann hätten die Meisten Leute aber mehr Verständnis.
Als Beispiel sei genannt, daß der Jäger in der Regel für Schaden an Feldfrüchten (z.B. Maisacker) die durch
Wild verursacht wurde, bezahlen muss.
Wenn man sich nun vorstellt, daß der Jäger Erfolg haben muss, da es sonst sehr schnell sehr teuer wird, kann man auch verstehen, wenn manche Jäger gereizt auf Störungen jeder Art reagieren.

Das ganze System ist äußerst fragwürdig und wir immer mehr angezweifelt, zumal durch die Biogasanlagen, die überall wie Pilze aus dem Boden schießen immer mehr Maisanbauflächen entstehen und diese Anlagen zu versorgen. Das kann einen bis in den Ruin treiben, denn 1Ha zerstörter Mais kostet im Schnitt um die 1000,-€.

Aber genug geschwafelt.


Gruß,

DEUS-Versteher

Offline
(versteckt)
#27
28. Juli 2013, um 14:49:22 Uhr

Es sind oft die Jäger die negativ auffallen. Muss man einfach so sagen. Ich hab mal eine zeitlang in verschiedenen Jagdforen mitgelesen u. dabei festgestellt, dass denen insbesondere die Geocacher ein Dorn im Auge sind. Sondengänger sind für die das Gleiche. Radfahrer, Spaziergänger u. Jogger nicht. Bei letztgenannten wissen sie genau, dass sie nichts an deren Anwesenheit ändern können. Bei Geocachern u. Sondengängern meinen sie, durch Erzeugung einer Drohkulisse für Angst u. Schrecken zu sorgen u. den unliebsamen Gast so von ihren Jagdplätzen usw. fernzuhalten. Außerdem meinen die, als Jäger den ganzen Wald zur alleinigen Nutzung gepachtet zu haben. Was die gepachtet haben, ist das Jagdrecht. Mehr aber auch nicht. Die haben nur Angst, dass ihr Wild nicht auftaucht u. sie dadurch nichts schießen können. Mich haben auch schon zwei von der Seite angemault. Da ich extrem rechtssicher bin, hab ich denen mal ganz flott den Wind aus den Segeln genommen. Letztendlich ist es in einem Fachgespräch über Sondeln u. Jagd ausgegangen u. wir haben uns darauf geeinigt, dass ich nur während der Nachmittagsstunden komme. Nicht in der Früh u. nicht am Abend.


Gruß

S.

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