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 Jagdaufseher - kann er mich vom Acker schicken?

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Avatar  Jagdaufseher - kann er mich vom Acker schicken?  (Gelesen 3424 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Juli 2013, um 16:57:24 Uhr

Hallo Leute!

Ich hatte gestern Abend eine Begegnung mit einem Jagdaufseher. Ich war gestern Abend auf einem Acker mit meinem Metalldetektor unterwegs. Plötzlich kommt ein Jagdaufseher auf den Acker gefahren und meinte, daß ich abends nicht mehr auf den Äckern in dem entsprechenden Gebiet dort rumlaufen sollte (es war zwei Stunden vor der Dämmerung), da dort fast jeden Abend Jäger auf die Wildschweine warten würden. Jetzt meine Frage: Darf der Jagdaufseher mich wegschicken. Ich habe eine offizielle Suchgenehmigung und auch die Genehmigung des Bauern habe ich. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Viele Grüße,

Matthäus

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(versteckt)
#1
03. Juli 2013, um 17:10:22 Uhr

Er sagte ja "sollte", nicht "muss".

Handhabe hat er keine, aber wenn er höflich darum bittet und
es besser für die Gesundheit ist, dann kann man dem schon nachkommen.


Sondenmichel

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(versteckt)
#2
03. Juli 2013, um 17:19:57 Uhr

Ich würde ihm direkt sagen, das dies nicht geht, da dies meine Suchzeiten nach der Arbeit sind.
Er kann ja, wenn sie spezielle Tage haben an denen Gejagt wird, diese nennen, oder dir direkt bescheid geben.
Dann kann man sich bestens einigen auf gem. Nutzung.
Ein generelles tägliches Jagen dort und ein damit Menschenleerer Acker ist typisches elitäres Jägergehabe,
und ist rechtlich nicht haltbar, er hat dort die Jagd zu lassen wenn er Leute sieht, und er hat den Acker zu wechseln und nicht du, aus Sicherheitsgründen allein schon.

Dem Bauern erzählt er ja auch nicht, das er abends nicht zu Mähen hat.......
Und ebenso die Spaziergänger, sollen die Feldwege gesperrt werden?

Absprache ist immer gut und hilft dem Frieden, aber auf solche gravierenden Einschränkungen würd ich mich nie einlassen.

Gruß Eiche

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(versteckt)
#3
03. Juli 2013, um 17:29:21 Uhr

also wenn man regelmässig die Artikel ließt, was die Jäger so "aus Versehen" abgeknallt haben.....

Wenn ich in deren Schußbereich wäre, dann nur mit Warnweste! Ansonsten kann man schnell einen "plötzlichen Anfall von Tod" erleiden!

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(versteckt)
#4
03. Juli 2013, um 17:31:14 Uhr

würd über den Tip des Herrn Jagdaufseher nachdenken, er sagt das ja nicht aus Jux.
ich möchte jetzt nicht wirklich mit nem Wildschwein verwechselt werden, da ich an meim Leben hänge Zwinkernd

ob Recht oder Nichtrecht...

wissen musst du es selber Zwinkernd

Gruss Tobster

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#5
03. Juli 2013, um 17:33:55 Uhr

Er DARF es tatsächlich nicht, es gibt keinerlei rechtliche Grundlage dich wegzuschicken. Du hast das gleiche Recht dich dort aufzuhalten, wie er.
Dich wegzuschicken ist frech - dann würde ich erst recht bleiben.
Wenn er dich jedoch freundlich bittet - dann kann man eine Einigung finden.

Manche Jäger (besser: die meisten) machen leider ihrem schlechten Ruf alle Ehre und verhalten sich großkotzig, unverfroren und dumm. Auch wenns sie dank eingeschränktem Ego Gegenwind nur schlecht verkraften, brauchen sie diesen doch ab und an um von ihrem hohen Ross runterzukommen...
Und den wenigen umgänglichen, vernünftigen Jägern, die es gibt, kann man auch den Gefallen tun und auf sie eingehen.


  Winken

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(versteckt)
#6
03. Juli 2013, um 17:49:52 Uhr

Hi,

wie schon geschrieben, wegschicken darf er dich nicht dazu hat er kein Recht. Ist mir auch schon ein paar mal so gegangen und ich habe geantwortet das ich bis zum einbruch der Dunkelheit suche, danach würde ich das Feld für in dann gerne räumen. Wenn man sieht wer so mit einer Flinte unterwegs ist, will ich nicht in der Nähe sein sobald es dämmert. Ich denke so mach achtzigjähriger hat da seine Probleme einen kniehenden Sondler von einer Wildsau zu unterscheiden  Zwinkernd

Gruss,
Martin

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(versteckt)
#7
03. Juli 2013, um 17:56:59 Uhr

M
Geschrieben von Zitat von Flexi
also wenn man regelmässig die Artikel ließt, was die Jäger so "aus Versehen" abgeknallt haben.....

Wenn ich in deren Schußbereich wäre, dann nur mit Warnweste! Ansonsten kann man schnell einen "plötzlichen Anfall von Tod" erleiden!
Man braucht aber die Kugeln nicht mehr lange suchen
 Zwinkernd

« Letzte Änderung: 03. Juli 2013, um 17:57:43 Uhr von (versteckt) »

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Verwarnt
#8
03. Juli 2013, um 18:20:21 Uhr

Vielleicht sollte man da weniger auf irgendwelche Rechte pochen und einfach mal die Vernunft walten lassen.
Letztendlich ist der Jäger auch im Sinne des Ackerbesitzers auf Jagd,
da der Ackerbesitzer durch die Sauen Flurschäden hat,
für die der Jagdpächter aufkommen muß. 
Der Jäger meinte es ja allem Anschein nach auch im Guten
und wenn man sich da jetzt quer stellt
und er mit dem Ackerbesitzer ein ernstes Wort redet,
kann es auch sein,dass die vom Bauern erteilte Sucherlaubniss für das Grundstück schneller futsch ist
als einem lieb ist.
Dem Bauer wird sein Getreide etc. wahrscheinlich dann wichtiger sein
als die von ihm erteilte Suchgenehmigung für einen Sondler.
Sollte man auch mal so sehen.
Das kann auch nach hinten losgehen,egal wer jetzt im Recht ist. Zwinkernd
Dazu kommt noch der gesundheitliche Aspekt.
Ein drittes Auge steht einem nicht wirklich.
Auch nicht wenn es aus Versehen ist. Belehren

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
03. Juli 2013, um 18:32:16 Uhr

vielleicht sollte ich euch noch den Rest der Geschichte erzählen. Nun, er hat mich gebeten und ich bin auch weiterhin freundlich gewesen. Aber er hat es trotzdem in einem fordernden Ton gemacht. Ich habe ihn dann gefragt, wann er denn nicht hier sei, dann hätte ich ja dann sondeln gehen können. Daraufhin sagte er jeden Tag. Ich sagte ihm, nun ich sei bereit einen Kompromiss mit ihm zu finden. Aber jeden Tag verscheuchen lasse ich mich nun nicht. Ich habe ihm auch gesagt, daß ich bis maximal 21:30 Uhr da sei (im Moment, da es ja lange hell ist). Er sagte, das würde nicht gehen. Ich sagte ihm, daß ich eine offizielle Genehmigung habe. Daraufhin wußte er nicht mehr viel zu sagen. Seine Argumente waren ihm ausgegangen. Ich bin gerne bereit an den Tagen zu suchen, wenn er nicht da ist. Aber einen alltäglichen Alleinanspruch durch ihn finde ich dann doch erheblich übertrieben.

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#10
03. Juli 2013, um 18:38:23 Uhr

Na wenn das so ist:
geh dort suchen und lass dir den Spaß nicht verderben. Es muss ja nicht täglich sein.

  Winken

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#11
03. Juli 2013, um 18:38:27 Uhr

okay, anfangs hätt ich ja auch gesagt "komm dem wenns geht besser nach, da Jägerwort bei vielen Bauern viel Gewicht und mit denen verscherzt mans sich besser nich" aber bei so nem Verhalten und da es ja anscheinend doch nicht anders geht, red mal mitm Bauer darüber und wenn der deine Anwesenheit da absegnet, kannst auch auf dein Recht pochen ............mal wieder toller Vertreter der Grünröcke den du da aufgegabelt hast {alt}

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#12
03. Juli 2013, um 18:42:47 Uhr

Kleiner OT-Zusatz:

Ich finds eh ne Sauerei, tagtäglich (!!!) das Wild dort zu terrorisieren! Die müssen dort doch schon von allein krepieren vor lauter Angst!  Ausrasten
Ah ich darf nicht drüber nachdenken mir geht grad wieder 's Messer im Sack auf!

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
03. Juli 2013, um 18:45:11 Uhr

ja, leider sind manche richtige Alleinherrscher...   Ärgerlich  Brutal

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(versteckt)
#14
03. Juli 2013, um 18:49:51 Uhr

Grundsätzlich ist ein Jagdaufseher NICHT weisungsbefugt. Lediglich ein Förster hat hoheitliche Rechte, allerdings nur in seinem Zuständigkeitsbereich (Forst) und dieser ist klar definiert.

Und jeden Tag sitzt mit absoluter Sicherheit kein Jäger an, zumal er Schonzeiten und Quoten einzuhalten hat. Also ich bin ja sonst ein Korinthenkacker, aber da würde ich mich jetzt nicht verrückt machen lassen. Wenn er oder ein anderer Jäger dort ansitzt, versuch doch einfach nochmal mit dem ins Gespräch zu kommen.

Hinzugefügt 03. Juli 2013, um 18:52:48 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz
Kleiner OT-Zusatz:

Ich finds eh ne Sauerei, tagtäglich (!!!) das Wild dort zu terrorisieren! Die müssen dort doch schon von allein krepieren vor lauter Angst!  Ausrasten
Ah ich darf nicht drüber nachdenken mir geht grad wieder 's Messer im Sack auf!

Locker bleiben...ich behaupte, dass das nur ne vorgeschobene Aussage war weil er dachte damit einem Illegalen Angst machen zu können. Hat der Themenstarter so wie er schreibt eine NFG und eine schriftliche Erlaubnis des Bauern passiert...NIX...

« Letzte Änderung: 03. Juli 2013, um 18:52:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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