[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?

Gehe zu:  
Avatar  Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?  (Gelesen 6582 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
24. August 2011, um 19:12:48 Uhr

Mähdrescher mit Fuchs verwechselt?! Also solch blinden Menschen sollte man wirklich die Jagdlizenz entziehen! Zwinkernd

Ich denke mal, dass es unter den Jägern – wie überall – solche und solche gibt. Mein Kollege stammt vom Land und in seiner Familie gehörte die Jagd einfach schon immer dazu. Aber ich habe auch mal einen Fernsehbericht gesehen, wo ein Jäger mit schon leicht psychotischem Gesichtsausdruck das so genannte "Jagdfieber" erkläre – als die starke Erregung eines Jägers vor oder nach dem Schuss. Das hat schon was irgendwie Triebtätermäßiges!

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#16
24. August 2011, um 19:13:50 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

aber besagter Sondler suchte in einem Rapsfeld in voller Reife (!!!) und kam aus diesem auf allen Vieren gekrochen heraus.
Mein Kollege rechnete mit einem Wildschwein, visierte daher die Raschelrichtung an und staunte nicht schlecht, als eben sein erster Sondengänger erschien.




..
Der Jäger wird es nicht zugeben, aber es gab 2 Gründe nicht auf das Rascheln zu schießen.
Man kann das Wild nicht dort am Körper treffen wo es sofort umfällt, im Zweifelsfall hätte der Jäger
das Wild bis zu dem Ort verfolgen müssen wo es ausblutet.
Es ist unangenehm und mit Arbeit verbunden einen Keiler aus so einem Rapsfeld zu bergen.

Wenn die mal im Jagdfieber sind kommt es schon mal vor daß nach Instinkt gehandelt, äh, abgedrückt wird.

Sagt jemand auf den Jäger schon 2 mal geschossen haben.



Offline
(versteckt)
#17
24. August 2011, um 19:14:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich glaube, das ganze könnte u.U. doch nicht so einfach gelagert sein.

Ich habe einen Kollegen, der selbst Jäger ist und der erklärte mir mal, dass er schlimmstenfalls als Jagdpächter für Wildschaden, den er nicht durch Abschuss verhindern konnte, aufkommen müsse. Also könnte ein Jagdpächter durchaus das Recht haben, Leute von seinem Jagdrevier zu entfernen, wenn er eben dieser Abschusspflicht nachkommt.

Viele Grüße,
Günter


Es ist so das Jagdpächter vom Verpächter Quoten vorgeschrieben bekommen in denen festgelegt ist wie viel Wild er dort schießen darf und
so mancher Jäger bedauert es wenn er von 7 freigegebenen Böcken nur noch 4 schießen darf weil 3 schon vom Straßenverkehr erlegt wurden.

Offline
(versteckt)
#18
24. August 2011, um 19:27:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sonie
Der Jäger wird es nicht zugeben, aber es gab 2 Gründe nicht auf das Rascheln zu schießen.
Man kann das Wild nicht dort am Körper treffen wo es sofort umfällt, im Zweifelsfall hätte der Jäger
das Wild bis zu dem Ort verfolgen müssen wo es ausblutet.
Es ist unangenehm und mit Arbeit verbunden einen Keiler aus so einem Rapsfeld zu bergen.
Ich denke mal für einen Jäger mit Verantwortung sollte es auch noch einen dritten Grund geben. Nämlich den, genau ausmachen zu können, ob er nun auf jagdbares Wild schießt und nicht vielleicht auf Wild, das gerade Schonzeit genießt bzw. evtl. sogar auf einen Menschen.

Viele Grüße,
Günter

PS: ich sehe schon, dass hier manche einer Randgruppe, nämlich den passionierten Jägern, mit ein ordentlichen Ladung pauschalisierenden Vorurteilen entgegentreten – die dürften sich eigentlich nicht beschweren, wenn sie wiederum von Nicht-Sondengängern als Raubgräber und Kriegswaffenhorter abgestempelt werden! Zwinkernd


« Letzte Änderung: 24. August 2011, um 19:31:29 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#19
24. August 2011, um 19:33:48 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Es ist so das Jagdpächter vom Verpächter Quoten vorgeschrieben bekommen in denen festgelegt ist wie viel Wild er dort schießen darf




..
Nein, bei uns nicht.
Die Jäger legen die Quote selber fest. Ich habe oft genug gehört daß die Jagdverpächter auf erhöhten Abschuss gedrängt haben, wegen Wildschäden.
In Revieren in denen ein Förster das Sagen hat wird es so sein wie du gesagt hast.












..

















Geschrieben von {author}

und so mancher Jäger bedauert es wenn er von 7  Böcken nur noch 4 schießen darf weil 3 schon vom Straßenverkehr erlegt wurden.




..
Das kannste aber laut sagen!


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#20
24. August 2011, um 19:34:37 Uhr

Hehe, also ich werde wieder auf die Äcker gehen, wo ich die Erlaubnis für hab und gut ist.
Lässt er sich blicken: Sehr schön, das Leben ist zu kurz, um sich bücken zu müssen und rumgeschoben zu werden.
Ist er nicht da: Bin öfters dort zugange Smiley

Notfalls kriege ich im Knast W-Lan, hab mit meinem Anwalt gesprochen und kann dann weiter berichten Grinsend Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#21
24. August 2011, um 19:39:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Hehe, also ich werde wieder auf die Äcker gehen, wo ich die Erlaubnis für hab und gut ist.
Lässt er sich blicken: Sehr schön, das Leben ist zu kurz, um sich bücken zu müssen und rumgeschoben zu werden.

Na, dann pass mal lieber auf - er könnte bewaffnet sein!   Grinsend

{alt}
 Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?


Viele Grüß,
Günter
http://www.kiki-net.de/smilies/charaktere/jaeger.gif


Offline
(versteckt)
#22
24. August 2011, um 20:07:55 Uhr

So einen Deppen hab ich auch auf meinem Lieblingsacker am Hals. Lächelnd
Der kommt häufiger mal mitn Frontera mitten über die Wiese gefahren und erklärt mir ich würde die Bodenbrüter beunruhigen. Letzte Woche wollte er mich des Ackers verweisen weil ich das Rehwild stören würde wenn es ab nachmittag um 3 Uhr aus dem Maisfeld zum äsen hervortritt..... Grinsend
Ich ignorier den Trottel einfach, schliesslich hab ich die Erlaubniss des Bauers der gleichzeitig Eigentümer ist.
Was manche Leute sich so denken, als Angler darf ich doch auch nicht Badegäste vertreiben weil sie die Fische verscheuchen...

Offline
(versteckt)
#23
24. August 2011, um 20:21:10 Uhr

Einfach mal ein Thema höher schauen  Zwinkernd

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/weisungsbefugnis_jager_forster-t19298.0.html


Offline
(versteckt)
#24
24. August 2011, um 21:28:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Archaeoflieger
Einfach mal ein Thema höher schauen  Zwinkernd
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/weisungsbefugnis_jager_forster-t19298.0.html

Das ist auf alle Fälle schon mal sehr interessant und aufschlussreich. Stellt sich mir nun die Frage, welche Rechte der Förster (also nicht der Jagdpächter) auf Feldern hat, die an seinen Wald angrenzen .

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)
#25
24. August 2011, um 21:34:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kruste

...

Was manche Leute sich so denken, als Angler darf ich doch auch nicht Badegäste vertreiben weil sie die Fische verscheuchen...

 Grinsend

Netter Vergleich
schlesier (Angler, Goldwäscher, Sondler und manchmal Badegast)

 Grinsend

Offline
(versteckt)
#26
24. August 2011, um 21:39:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das ist auf alle Fälle schon mal sehr interessant und aufschlussreich. Stellt sich mir nun die Frage, welche Rechte der Förster (also nicht der Jagdpächter) auf Feldern hat, die an seinen Wald angrenzen .

Viele Grüße,
Günter


Das ist einfach. Der Förster als solches ist für den Wald (Forst) zuständig, auf dem Acker hat er nicht mehr zu melden als jeder andere Bürger auch.
Förster sind in der Regel auch ganz in Ordnung, die Jäger machen da schon eher nen Affen. (aber da auch nur wenige)

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#27
24. August 2011, um 21:48:28 Uhr

Den Artikel habe ich, wie Eingangs erwähnt, gelesen Smiley

"Mit einer Jagdverpachtung geben die Grundstückseigentümer dem Jäger aber nicht nur das Recht die Wege im Revier mit dem Auto zu befahren, sondern auch alle offenen Grundstücke zu betreten, um darauf seinem ekelerregenden Hobby nachzugehen. Zugleich darf er über die lange Zeitspanne der Vertragsdauer hinweg, unter bestimmten Voraussetzungen, frei laufende Hunde und Hauskatzen abschießen oder in Fallen locken und auf diese Weise töten. Das Ertragen derartiger jägerischer Eingriffe in das Privateigentum wird bei einer Jagdverpachtung für die Grundstückseigentümer und andere Anwohner durch die bestehende Rechtslage vordiktiert. "

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.wasjaegerverschweigen.de/kapitel10.html


Also hat der Jagdpächter sich das Betretungsrecht für sein Hobby erkauft, und ich habe es mir für mein Hobby erfragt.
Werde mir auch was ausdrucken und es dem Typen gern vor die Nase halten. Ein ganzer Suchtag wegen diesem A..loch dahin !! Ausrasten

Offline
(versteckt)
#28
24. August 2011, um 22:02:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Den Artikel habe ich, wie Eingangs erwähnt, gelesen Smiley

"Mit einer Jagdverpachtung geben die Grundstückseigentümer dem Jäger aber nicht nur das Recht die Wege im Revier mit dem Auto zu befahren, sondern auch alle offenen Grundstücke zu betreten, um darauf seinem ekelerregenden Hobby nachzugehen. Zugleich darf er über die lange Zeitspanne der Vertragsdauer hinweg, unter bestimmten Voraussetzungen, frei laufende Hunde und Hauskatzen abschießen oder in Fallen locken und auf diese Weise töten. Das Ertragen derartiger jägerischer Eingriffe in das Privateigentum wird bei einer Jagdverpachtung für die Grundstückseigentümer und andere Anwohner durch die bestehende Rechtslage vordiktiert. "

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.wasjaegerverschweigen.de/kapitel10.html


Also hat der Jagdpächter sich das Betretungsrecht für sein Hobby erkauft, und ich habe es mir für mein Hobby erfragt.
Werde mir auch was ausdrucken und es dem Typen gern vor die Nase halten. Ein ganzer Suchtag wegen diesem A..loch dahin !! Ausrasten


Auf die Art machst du dir keine Freunde und verhärtest eher die Fronten. :Smiley
Die von dir verlinkte Webseite kommt wohl eher aus Richtung der Peta-Psychopathen, auf sowas würde ich garnix geben.
Rede mit den Leuten vernünftig und auf einer sachlichen Basis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen ist dabei natürlich von Vorteil. Da kannst du nur profitieren. Und das du nicht aufn Acker sondelst wenn der Jäger auf der Kanzel seinem Sonntagsbraten auflauert sollte wohl selbstverständlich sein. Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#29
24. August 2011, um 22:09:54 Uhr

Es kostet den Jagdpächter nur einen Anruf, und ich kann euch garantieren, dass jeder Landwirt euch die Begehungserlaubnis seiner Äcker wieder zurücknimmt. Der Jagdpächter bezahlt dem Eigentümer einen netten Betrag (so gering ist der garnicht)...Auch kennen sich Jagdvereine/Pächter oft schon Jahre bis Jahrzehnte lang...ihr glaubt doch nicht wirklich, dass ein Eigentümer diese Konfrontation mit seinem Jagdpächter suchen wird...insofern erübrigt sich irgendwie auch die Frage was dieser Jagdächter darf oder nicht darf...letztendlich geht es nur auf einer vernünftigen Basis miteinander, denn er sitzt am längeren Hebel...
Und wenn er euch dann wirklich noch ans Bein "pinkeln" will, kommt er mit Naturschutzgesetzen, Brutzeiten der Bodenbrüter etc...

Gruß und GF

Seiten:  Prev 1 2 3 4
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor